STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17744 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft Schönfeld-Weißig 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoff— gesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Schönfeld-Weißig und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellung registriert. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in der Ortschaft Dresden- Schönfeld-Weißig und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/79/7272 Dresden. 19. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfü— gung. Es wurde im 0. 9. Zeitraum eine Straftat im Dresdener Ortsteil SchönfeId—Weißig erfasst , bei der eine Stichwaffe als Tatmittel bei einer Räuberischen Erpressung gem. § 255 StGB zum Einsatz kam. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-Schönfeld-Weißig im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Stadtbezirk Dresden-SchönfeId-Weißig gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - NU ‘l —\ Miy-reu dlichen grüßen JLA . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-19T10:15:00+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes