STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90lD|E GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17753 Thema: Hausprojekt von „EinProzent“ und ldentitärer Bewegung in Dresden-Reick Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Für den 25. Mai 2019 kündigt ‚EinProzent‘ im Internet eine Veranstaltung mit dem Titel ‚Dresden: Projektvorstellung Wahlbeobachtung und Hausprojekt‘ an. Stattfinden soll die Veranstaltung in der Kurt—Beyer- Straße in Dresden. Im Gebäude wohnen, ausweislich einer Veröffentlichung im Internet (httpszllnaziwatchdd.noblogs.orglpostl2019/ 05l20lmithilfe- der-afd-neues-faschistisches-zentrum-in-dresden-ge plantl#more-726), bereits jetzt Personen die der AfD, der Identitären Bewegung sowie EinProzent zuzurechnen sind und teilweise auch eine Vergangenheit in der NPD bzw. der JN haben. Bei dem Gelände IGebäude handelt es sich um ein bislang gewerblich genutztes Areal .“ Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „extrem rechte Gruppen“ und ,,extrem rechte Strukturen“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 venNiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3645 Dresden. 19. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES lNNERN Frage 1: Seit wann wird das benannte Objekt durch extrem rechte Gruppen, insbesondere durch die ldentitäre Bewegung sowie EinProzent, genutzt? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der tatsächlichen Nutzung des Objektes zu Wohnzwecken bzw. in Bezug auf die Etablierung eines ,,Hausprojektes“ unter der genannten Adresse? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer durchgeführter oder geplanter Veranstaltungen von extrem rechten Strukturen im Objekt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Staatsregierung hat keinerlei Erkenntnisse hinsichtlich einer Objektnutzung im Sinne der Fragestellungen. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung dahingehend, ob die baurechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen einerseits und die Nutzung für Wohnzwecke andererseits für das Objekt vorliegen? Mit Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde darf das Objekt künftig allein zu Bürozwecken genutzt werden. Ob die baurechtiichen Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen vorliegen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. “Mit'fi'e dlichen/‚Grüßen Ju r . Dr. Roland Wöller Seite 2 Von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-19T09:27:24+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes