STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I17754 Thema: Illegale Open Air Veranstaltungen in Leipzig und Umgebung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele nicht genehmigte Open Air Veranstaltungen wurden durch die Polizei im Bereich Leipzig seit 2017 an welche Orten festgestellt und aufgelöst? Der Polizeivollzugsdienst (PVD) und die Polizeibehörden führen keine gesonderte Statistik, die Einsatzanlässe im Sinne der Fragestellung umfassen. Das Einsatzleitsystem (ELS) des PVD verfügt über keine entsprechende Klassifizierung, um eine valide Beantwortung der Fragestellung zu ermöglichen . Hilfsweise erfolgte eine schlagwortbasierte Recherche im ELS. Diese ergab, dass seit 2017 neun Veranstaltungen unter freiem Himmel durch den PVD an folgenden Orten festgestellt wurden: - Leipzig, altes Bahnbetriebswerk Wahren, - Leipzig, Südstrand Cospudener See, - Leipzig, verlängerte P|autstraße, - Leipzig, Zwickauer Straße (Birkenwäldchen), - Leipzig, Azaleestraße (Kiesgrube Rehbach), - Leipzig, Forstweg (am Russischen Garten), - Leipzig, Groitzscher Straße/Lützner Straße (lndustrieruine), - Leipzig, KarI-Heine-Straße (Jahrtausendfeld), - Leipzig, Lyoner Straße (Schönauer Lachen). Die Auflösung der Veranstaltungen erfolgte in den beiden letztgenannten Fällen durch die zuständige Polizeibehörde, in den anderen Fällen durch den PVD. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/75 Dresden, 19. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERWM DES INNERN Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen erfolgte das polizeiliche Einschreiten jeweils? Das Einschreiten erfolgte jeweils auf Grund des Verdachtes der Begehung einer Ordnungswidrigkeit . Frage 3: lnwieweit greift die Polizei bei solchen Einsätzen auf eine (allgemeine) Handlungsanweisung oder ähnliches für illegale Open Air Veranstaltungen zurück und welchen wesentlichen Inhalt hat eine solche? Es liegen keine Handlungsanleitungen für die Bewältigung der fragegegenständlichen Einsätze vor. Frage 4: In welchen der unter Ziffer 1 genannten Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes gegen wie viele Personen eingeleitet und ggf. wie abgeschlossen? Im direkten Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen bezüglich der unter der Fragestellung 1 festgestellten Veranstaltungen unter freiem Himmel wurden durch den PVD folgende strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet: - Leipzig, Groitzscher Straße/Lützner Straße (Industrieruine): Verdacht des Hausfriedensbruchs gem. § 123 Strafgesetzbuch (StGB) gegen drei Tatverdächtige, - Leipzig, Lyoner Straße (Schönauer Lachen): Verdacht der Zerstörung Wichtiger Arbeitsmittel gem. § 305a StGB. Es wird darauf hingewiesen, dass die strafrechtlich relevanten Vorgänge derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Zu vielen Einzelfragen sind daher abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich; die Angaben unterliegen auf Grund der laufenden Bearbeitung Änderungen. Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-19T10:09:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes