Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1777 STAATSMlNlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Vergabe von Mikrodarlehen durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der jüngeren Vergangenheit wurde seitens der SAB in verschiedenen Zusammenhängen festgestellt, dass die Inanspruchnahme des Mikrodarlehens durch Existenzgründer deutlich rückläufig sei. Gleichzeitig berichten Existenzgründer von einer sehr restriktiven Vergabe des Darlehens bzw. von dessen Versagung mit Begründungen, die selbst bei Hausbanken auf Unverständnis stoßen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entwickelte sich die Zahl der eingereichten Anträge eines Mikrodarlehens seit 2013? Die Bereitschaft zur Existenzgründung im kleingewerblichen Bereich ist unter anderem aufgrund der stabilen Situation am ersten Arbeitsmarkt rückläufig. Dementsprechend gehen auch die Anträge auf Mikrodarlehen zurück: 2013: 2014: 31. Mai 2015: Seite 1 von 3 329 Anträge 230 Anträge 88 Anträge (Mai 2014: 102 Antragseingänge). 85ACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/43 Dresden, 2 5. JUNI 2015 ärtlfltat seit 2006 audlt berufundfa mllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 O 1097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR - Freistaat WSACHSEN Frage 2: Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, wie viele wurden mit welchen Begründungen abgelehnt? (Ablehnungsgründe wenn möglich bitte gliedern nach formalen, inhaltlichen und fachlichen Gründen) Die Anzahl der bewilligten sowie abgelehnten Anträge im Zeitraum von 2013 bis zum 31. Mai 2015 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Bewilligungen: 2013: 2014: 178 Bewilligungen 144 Bewilligungen 31.Mai 2015: 51 Bewilligungen (Mai 2014: 63 Bewilligungen) Ablehnungen: 2013: davon aus formalen Gründen: sowie aus inhaltlich/fachlichen Gründen: 2014: davon aus formalen Gründen: sowie aus inhaltlich/fachlichen Gründen: 31. Mai 2015: davon aus formalen Gründen: sowie aus inhaltlich/fachlichen Gründen: 127 Ablehnungen 60 Ablehnungen 67 Ablehnungen 80 Ablehnungen 28 Ablehnungen 52 Ablehnungen 22 Ablehnungen 13 Ablehnungen 9 Ablehnungen Formale Ablehnungsgründe sind unter anderem die nicht vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise trotz Aufforderung sowie die Nichterfüllung der durch die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Gewährung von Mikrodarlehen vorgegebenen Förderkriterien (unter anderem: kein Haupterwerb, Umschuldungen, erforderliche Bonität nicht gegeben). Eine Ablehnung aus inhaltlichen oder fachlichen Gründen erfolgt, wenn das Vorhaben nicht förderwürdig ist, d. h. insbesondere dann, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit in Frage steht. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden Nachforderungen, z. B. wegen unvollständiger Unterlagen, gestellt? Etwa 80 bis 85 % der Anträge sind nach Angaben der SAB bei Antragstellung unvollständig . Nachfragen bzw. Nachforderungen von Dokumenten sind bei ca. 95 % aller Anträge notwendig. Dies betrifft insbesondere Erläuterungen des eingereichten Konzepts sowie der betriebswirtschaftlichen Planung sowie Nachfragen zur Qualifikation der Gründer. Seite 2 von 3 \ STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR liiiB Freistaat WSACHSEN Frage 4: Wie oft folgt die SAB der positiven Stellungnahme der fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Fachverband) nicht und wie ist diese Praxis zu begründen ? Bei etwa 68 % der Anträge, die von der fachkundigen Stelle positiv votiert wurden, kann die SAB ein Mikrodarlehen bewilligen. Ablehnungsgründe trotz positiver Stellungnahme sind u. a. zu optimistische Umsatzerwartungen der Antragsteller, Fehleinschätzungen des bearbeiteten Marktes sowie ungenügende persönliche Voraussetzungen der Existenzgründer. In diesen Fällen erfordert die bankübliche Sorgfalt, die die SAB zu vertretbaren, tragfähigen Kreditentscheidungen verpflichtet, die Ablehnung der Anträge. Frage 5: Wie lang sind Bearbeitungszeiten von Antragseinreichung bis zum Zuwendungsbescheid und wie groß ist der Auftragsaufwand im Vergleich zur Beantragung eines vergleichbaren Kredits am freien Markt? Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen wird über die Darlehensanträge in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden. Ein Vergleich mit dem Aufwand für Kreditnehmer und Bank für vergleichbare Marktkredite ist nicht möglich. Mikrofinanzierungen werden wegen des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands , der hohen Ausfallrisiken und der geringen Rendite von privaten Banken und Sparkassen nicht angeboten. Ein wesentlicher Grund für die Schaffung des Förderprogramms bestand darin, dass diese Banken Unternehmensfinanzierungen für Kleinkredite in der Größenordnung bis 20 TEUR aus geschäftspolitischen Erwägungen grundsätzlich ablehnen. en Grüßen ~Martin Duli Seite 3 von 3 2015-06-29T10:41:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes