STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17780 Thema: Fünf-Punkte-Programm („5-Punkte-Programm“) zur Zusammenarbeit Bayerns und Sachsens Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung der Staatsregierung vom 21.05.2019 ist zu lesen: ‚Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen werden künftig ihre Sicherheitskooperation im grenznahen Raum und bei der Strafverfolgung grenzüberschreitender Betäubungsmittelkriminalität ausweiten . Dazu ist in der gemeinsamen Kabinettssitzung ein 5-Punkte- Programm verabschiedet worden.‘ (Quelle: https:Ilmedienservice.sachsen.delmedien_lnewsl225648?page=2‚ zuletzt aufgerufen am 22.05.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Punkte umfasst das 5-Punkte-Programm aus der Vorbemerkung ? Das sogenannte 5-Punkte-Programm beinhaltet folgende Kernaussagen: 1. Intensivierung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zwischen dem Polizeipräsidium Oberfranken und der Polizeidirektion Zwickau sowie 2. bei kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren, 3. Institutionalisierung des Ausbaus des Lage— und lnformationsaustausches , Verstärkung der Fahndungs— und Kontrollmaßnahmen, Durchführung gemeinsamer Aus- und FortbiIdungsveranstaltungen und Arbeitstreffen. .U 'P FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/80 Dresden, 21 . Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERWM DES INNERN Frage 2: Wann wird das 5-Punkte-Programm aus der Vorbemerkung in Kraft treten und welcher Zeitraum ist für die Kooperation vorgesehen? Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen sind mit dem 5-Punkte-Programm aus der Vor— bemerkung vereinbart worden? Frage 4: Welche Behörden und Dienststellen werden durch Maßnahmen das 5-Punkte- Programm für welche örtlichen und fachlichen Bereiche umsetzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Form und konkrete Ausgestaltung der beabsichtigten Kooperation zwischen der bayerischen und sächsischen Polizei sowie die Zeitschiene für deren Umsetzung werden derzeit abgestimmt. Frage 5: Welche Rechtsgrundlagen sind für die einzelnen der fünf Punkte und die Maßnahmen nach Punkten 3 und 4 einschlägig? Polizeiliche Maßnahmen werden auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschrifien, insbesondere der jeweiligen Polizeigesetze der Freistaaten Bayern und Sachsen sowie der Strafprozessordnung durchgeführt. dlichen Grüßenbiz Prof Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-21T10:34:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes