STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17781 Thema: Informationsaustausch und Gemeinsame Streifen der Polizei Bayern und Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung der Staatsregierung vom 21.05.2019 ist zu Iesen: ,Neben der engeren Kooperation zwischen dem Polizeipräsidium Oberfranken und der Polizeidirektion Zwickau wird es künftig einen intensiveren Austausch bei kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren geben. Auch der Lage- und lnformationsabgleich soll institutionalisiert werden. Eine starke Vernetzung des künftigen Fahndungs- und Kompetenzzentrums Vogtland mit dem Polizeipräsidium Oberfranken soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Gegenseitige Verbindungsbeamte stellen einen ungehinderten lnformationsfluss sicher. Zudem werden Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen beider Bundesländer weiter ausgebaut. Bayerische Schleierfahnder werden gemeinsam mit Beamten der gemeinsamen neuen Fahndungsgruppe (GFG) Vogtland im Drei-Länder-Eck Bayern — Sachsen — Tschechien auf Streife gehen. ‘ (Quelle: https:llmedienservice.sachsen.delmedienlnewsl22564 8?Qage=2, zuletzt aufgerufen am 22.05.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form wird es auf welcher Rechtsgrundlage eine Kooperation zwischen dem Polizeipräsidium Oberfranken und der Polizeidirektion Zwickau geben? Die Form und konkrete Ausgestaltung der beabsichtigten Kooperation zwischen der bayerischen und der sächsischen Polizei werden derzeit abgestimmt . FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/81 Dresden, 21. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Durch welche konkreten Maßnahmen soll der Lage- und lnformationsabgleich zwischen der bayrischen und der sächsischen Polizei institutionalisiert werden? Der Lage- und Informationsaustausch zwischen der bayerischen und der sächsischen Polizei sowie der Bundespolizei soll insbesondere mit der Einrichtung des Fahndungeund Kompetenzzentrums (FKZ) „Vogtland“ in Plauen institutionalisiert werden. Frage 3: Wie viele Verbindungsbeamte welcher bayrischen Polizeidienstelle werden welcher sächsischen Polizeidienstelle und wie viele Verbindungsbeamte welcher sächsischen Polizeidienstelle und werden welcher bayrischen Polizeidienstelle ab wann zugeteilt sein? Es ist geplant, dass ab August 2019 je ein(e) Polizeibeamter/in der bayerischen Polizei und der sächsischen Polizei (Polizeidirektion Zwickau) sowie der Bundespolizeidirekti— on Pirna im FKZ ,,Vogtland“ ihre Arbeit aufnehmen. Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen soll eine Vernetzung des Fahndungs- und Kompetenzzentrums Vogtland mit dem Polizeipräsidium Oberfranken erreicht werden? Die Vernetzung zum Polizeipräsidium Oberfranken wird durch die Entsendung eines(r) Polizeibeamten/in der bayerischen Polizei in das FKZ „Vogtland“ sichergestellt. Frage 5: Nach welcher Rechtsgrundlage werden bayrische Schleierfahnder in Sachsen ,,auf Streife gehen“? Die Fahndungskräfte der sächsischen und der bayerischen Polizei in der Gemeinsamen Fahndungsgruppe „Vogtland“ werden grundsätzlich in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auf der Grundlage des Landesrechts eingesetzt. re ndlichen/Grüßen Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-21T10:35:45+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes