STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND T.ANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsman¡ster Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t600 Dresden, 2/ - O0 ,â.0/9 l5 SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNtS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117786 Thema: Förderung der Versorgungss¡cherhe¡t bei Havariefällen und Wasserengpässen im ländlichen Raum Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Wie die Freie Presse, Lokalausgabe Schwarzenberg, vom 23.05.2019 berichtet, wurde e¡n ¡m November 2017 gestellter LAEDER-Antrag der Wasserwerke Westerzgeb¡rge zu Umsetzung und Anschaffung eines Spezialfahrzeuges, welches bei Havariefällen und Wasserengpässen für die Versorgung von Bevölkerung und Einrichtungen ¡m ländlichen Raum zum Einsatz kommen soll, abgelehnt. Die Fördermittelabsage sei nach Rücksprache mit dem Sächsischen Umweltministerium erfolgt: .https://www.freiepre rq/zuschuss-fuerwassertanklaster -im-laend lichen-raum-fael lt-ins-wasserarlikell 0522822. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Situationen und unter welchen Maßgaben ist der Einsatz derartiger Wassertankwagen im ländlichen Raum notwendig und erforderlich? Die Trockenperiode 2018 hat gezeigt, dass Wasserversorgungssysteme die von örtlichen Wasserdargeboten abhängig sind, Schwachstellen bei der Trinkwasserversorgung darstellen. Der Anschlussgrad im Landkreis Erzgebirge liegt mit 98,9 Prozent unter dem sächsischen Durchschnitt(99,3 Prozent). Nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossene Grundstücke versorgen sich über Einzelbrunnen beziehungsweise kleine, dezentrale Anlagen. Seite 1 von 3 s¡mu[+ o rl) @Nñ¡ô - - - MACH- WAS - WICHTIGES Arbc¡tfn rm öalentlichrn Di€nil Sá(h!€n Hausanschrift: Sächsischos Staataminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsèn.de Verkehrsvorbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Ft¡r Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächs¡sche Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europä¡schen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSIVIìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Beispiele für solche sogenannte Brunnendörfer im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Wassenrerke Westerzgebirge (ZWW) sind der Ortsteil Zweibach der Gemeinde Rittersgrün beziehungsweise Grundstücke in den Gemeinden Breitenbrunn, Stützengrün, Elterlein und Zwönitz. Eine zentrale Trinkwasserversorgung durch mobile Einheiten (zum Beispiel Tankwagen) schafft bei Ausfällen Sicherheit in dezentral versorgten ländlichen Bereichen, für die ein zentraler Leitungsanschluss unwirtschaftlich oder aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen zu teuer ist. Frage 2: lnwiefern ist die Ablehnung der Förderung mit dem SMUL abgestimmt bzw. welche Aspekte wurden seitens des Erzgebirgskreises mit dem SMUL abgestimmt? Die Zuständigkeit für das LEADER-Förderverfahren liegt bei der Bewilligungsbehörde des Erzgebirgskreises. Vor formaler Ablehnung des Förderantrages wurden die für LEADER zuständigen Fachbereiche des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sowie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zut Beurteilung der Förderfähigkeit des Vorhabens fachlich beteiligt. Die unter Frage 3 dargestellten Aspekte wurden im Rahmen der Antragsprüfung mit dem SMUL abgestimmt. Frage 3: Teilt die Staatsregierung die Begründung des Landkreises für die Ablehnung, insbesondere den Einwand, dass die Spezialfahrzeuge auch außerhalb der förderfähigen Gebietskulisse zum Einsatz kommen könnten? Der Erzgebirgskreis hat den Einwand begründet.Die Einlassung der Antragstellerin, dass das Containerfahrzeug ausschließlich innerhalb der förderfähigen Orte der Fördergebietskulisse der Richtlinie LEADER|2014 zum Einsatz kommen soll und die Zuwendungsvoraussetzung mithin erfüllt sei, überzeuge nicht. Es handele sich um mobile lnvestitionen, welche weder sachlich noch von ihrer Zweckbestimmung spezifisch ihre Wirkung im ländlichen Raum erzeugen. Denn der jeweilige Einsatzort eines Havariefahrzeuges richte sich im Bedarfsfall nach der konkreten Havarielage und nicht nach einer im Vorfeld festgelegten förderrechtlichen räumlichen Begrenzung (Gebietskulisse) beziehungsweise einem förderrechtlich vorgegebenen Einsatzgebiet. Vielmehr kommen alle potenziellen Einsatzorte (Krankenhäuser, größere Wohnanlagen, Pflegeheime, lndustriegebiete etc.) im gesamten Versorgungsgebiet der Wasserwerke Westerzgebirge GmbH in Betracht. Das SMUL sieht fachaufsichtlich keine Anhaltspunkte, die gegen die Begründung des Erzgebirgskreises hinsichtlich der Ablehnung des Förderantrages sprechen. Mit Datum 4. Juni 2019 hat die Antragstellerin Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt, wodurch ein formales Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, dessen Ergebnis nicht vorgegriffen werden kann. Seite 2 von 3 S'TAATSMINIS'TERIIJM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Welche Gründe sprechen gegen eine geeignete Dokumentation und einen geeigneten Nachweis des Einsatzes innerhalb der förderfähigen Gebietskulisse? Nach Angaben des Erzgebirgskreises sprechen folgende Gründe dagegen. Vor dem Hintergrund, dass es sich per se um mobile Fahrzeuge handelt, welche gerade im Havariefall zum Einsatz kommen sollen, entspräche eine räumliche Beschränkung auf bestimmte Einsatzorte einer künstlichen Beschränkung des üblichenrueise größeren Einsatzgebietes des anzuschaffenden Havariefahrzeuges. Überdies wäre, insbesondere bei lnvestitionen dieser Größenordnung, eine Beschränkung auf bestimmte Einsatzorte aus wirtschaftlicher Sicht nicht geboten. Dem Haushaltsgrundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel würde nicht hinreichend Rechnung getragen. Eine Ausnahme für mobile lnvestitionen von den Bestimmungen zur Gebietskulisse für investive Vorhaben sind weder im EPLR noch in der RL LEADER/2O14 vorgesehen. lm Rahmen einer ELER-Förderung würden bei Verstößen gegen Vorgaben erhebliche Anlastungsrisiken fúr den Landkreis und den Freistaat Sachsen bestehen. Der Antragsteller müsste erhaltene Fördermittel gegebenenfalls zurückerstatten. Frage 5: Welche anderweitige Bezuschussung können die Wasserwerke für diese Einsatzfahnzeuge in Anspruch nehmen? Alternative Fördermöglichkeiten zut Umsetzung des Vorhabens werden derzeit innerhalb der Staatsregierung geprüft. Mit freundlichen Grüßen û-", Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-06-24T08:57:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes