STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach l00510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117787 Thema: Natureingriffe nahe dem Steinbruch Leukersdort I Êrzgebirgskreis Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Jahnsdorfer Ortsteil Leukersdorf betreibt ein Unternehmen einen Porphyrtuffsteinbruch, der sich über mehrere Hektar Fläche erstreckt. lm April 2019, also inmitten der Vegetationsperiode wurde am Rande des Steinbruchs Mischwald gefällt. Ein ebenfalls nahe des Steinbruchgeländes liegender Teich (Flurstück 560/4 Leukersdorf), in dem noch vor Jahren Amphibien ihren Lebensraum hatten und der straßenseitig kostenaufwändig mit entsprechenden Schutzeinrichtungen versehen war, ist durch Einleitung von Grubenabwässern mit Sedimenten verschlämmt und kaum noch als solcher erkennbar. Ebenso ist der Leukersdorfer Bach in Mitleidenschaft gezogen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Gründe für die Fällungen der Bäume sind der Staatsregierung bekannt und inwiefern stehen die Fällungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Steinbruches? Die Gehölzfällungen erfolgten nach Aussage des Waldbesitzers als vorbereitende Maßnahme für das von ihm geplante Bauvorhaben Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes im Rahmen der Enueiterung des Steinbruches. Dresden, to: 06 , &O/3 simu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. Mai 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t599 d.zuru&rdilhdõ*ñø.n MACH- WAS r WICHTIGES Arbeiten im öffentlichen Die¡st Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www. smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fúr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. B¡tte beachten S¡e die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www. smul. sachsen.de o O)()(\ O) oô¡ Seite 1 von 3 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Wann wurden durch wen Genehmigungen für die Baumfällungen beantragt und wann durch wen mit welcher Begründung erteilt? Bei den Bäumen handelt es sich um Wald im Sinne des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Der Verbotstatbestand des $ 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, ist davon nicht betroffen. Es bedarf in diesem Fall keiner Befreiung gemäß $ 67 BNatSchG durch die u ntere Natu rsch utzbehörde. Der seitens des Waldbesitzers erfolgte Holzeinschlag bedurfte keiner forstrechtlichen Genehmigung nach dem SächsWaldG, da es sich zum Zeitpunkt der Ausführung weder um einen Kahlhieb (S 19 Abs. 1 SächsWaldG) noch um eine Waldumwandlung ($ I Abs. 1 SächsWaldG) gehandelt hat. lnzwischen hat der Steinbruchbetreiber einen Antrag auf Waldumwandlung für die Waldfläche zum Zwecke des oben genannten Bauvorhabens bei der unteren Forstbehörde gestellt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Frage 3: Welche Gefährdungen des beschriebenen Gewässers und der dort lebenden Arten sind der Staatsregierung bekannt? Gefährdungen des Gewässers sind der unteren Wasserbehörde bislang nicht bekannt. Der Teich ist seit Jahrzehnten Laichgewässer. Mit dem Bau der Straße wurden Tunnel und Leiteinrichtungen für die Amphibienwanderung eingebaut. Historische sowie aktuelle Daten zum Vorkommen von Amphibien liegen nicht vor. Frage 4: Welcher Zusammenhang zwischen der Betreibung des Steinbruchs und dem Gewässerzustand besteht nach Kenntnis der Staatsregierung? ln den Teich erfolgt eine Wasserableitung aus dem Steinbruch. Die wasserrechtliche Erlaubnis dazu wurde und wird im Rahmen eines bergrechtlichen Betriebsplanes durchdas Sächsische Oberbergamt erteilt. Eine Beeinträchtigung des Teiches beziehungsweise des Leukersdorfer Baches ist der unteren Wasserbehörde nicht bekannt. Frage 5: Mit welchen Auflagen, Ersatzmaßnahmen bzw. Sanktionen wurden und werden die Verursacher der Verunreinigung belangt und welche Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz sind vorgesehen? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENI Bisher konnten keine Maßnahmen ergriffen werden, da der unteren Wasserbehörde keine Verunreinigungen bekannt sind. Der Leukersdorfer Bach, der Teich sowie bei entsprechenden Anzeichen einer Beeinträchtigung auch eventuell betroffene Bereiche des Flusses Würschnitz werden von der unteren Wasserbehörde kontrolliert. Bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen angeordnet. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-06-21T10:21:00+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes