STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-vo n-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117788 Thema: Anfrage des Verfassungsgerichtshofes Sachsen an das SMS zum Krebsregistergesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lst es richtig, dass der Verfassungsgerichtshof Sachsen an das SMS eine Anfrage zum Krebsregistergesetz gestellt hat? Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gestellt. Er hat aber in dem bei ihm anhängigen Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen das Sächsische Krebsregistergesetz (Vf. 48-lV-19) gemäß g 30 Abs.4 i.V.m. g 22 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes sowohl dem Landtag als auch der Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, Eine eventuelle Stellungnahme der Staatsregierung wird federführend vom Staatsministerium der Justiz unter Beteiligung des fachlich betroffenen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei erarbeitet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 0408/1 3/1 580-KLR Dresden,þ . Juni2019 T TOB MIT e o Br¡efpost über Deutsche Post Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat keine Anfrage an das 010e5 Dresden WWWJOB.M¡T.J.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden www. justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang Liber Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum DatenschuÞ erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. :zugang sow¡ê für fùr elêkkon¡sch sign¡€rte verschlùssêlto slektronische Dokumênte nur pêr EGVP, beBPo oder De-Mail; nåhêrê lnformat¡onên zur êlèklronischen Kommun¡kation m¡t sächs¡schên Justizbehörden unter www, iustiz,sachsên.de/E- Kommunikat¡on. Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Frage 2: Wenn ja, welches Erkenntnisinteresse verbirgt sich hinter dieser Anfrage und wann wird mit e¡ner Antwort zu rechnen se¡n? Es wird auf den lnhalt der dem Landtag vom Verfassungsgerichtshof übersandten Unterlagen venryiesen. Für die Staatsregierung besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum25. Juni 2019. Frage 3: lst die Antwort der Anfrage des Verfassungsgerichtshofes für eine Veröffentlichung vorgesehen? Der Verfassungsgerichtshof gibt in seiner Entscheidung, die wie üblich verötfentlicht werden dürfte, den lnhalt bei ihm eingegangener Stellungnahmen sinngemäß wieder. Die Veröffentlichung einer möglichen Stellungnahme der Staatsregierung ist nicht beabsichtigt . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-06-24T09:30:54+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes