STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17789 Thema: Erstattung von Umzugskosten durch die Jobcenter in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln Bürgersprechstunden wurde mir von Bürgern mitgeteilt, dass Ihnen Umzugskosten durch die Jobcenter nicht gewährt wurden, obwohl eine Bedürftigkeit vorlag." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Umzüge wurden in den letzten fünf Jahren durch die sächsischen Jobcenter bezuschusst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten!) Umzüge bzw. Umzugskosten können statistisch nicht genau identifiziert werden , daher stellt die beigefügte Auswertung (siehe Anlage) der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit eine Näherungslösung zu Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften (RL-BG) und Bedarfen von RL-BG dar. Ausgewiesen werden dabei die einmaligen Kosten der Unterkunft insgesamt, darunter auch die Wohnungsbeschaffungskosten. Unter einmalige Kosten fallen Wohnungsbeschaffungskasten (Umzugskosten, Courtage, Kaution), die Übernahme von Mietschulden sowie sonstige einmalige Kosten (Summe aus Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum). Frage 2: Wie viele Umzugsaufforderungen durch die Jobcenter wurden in den letzten fünf Jahren an Hartz-IV-Beziehende versandt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten!) Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Von den Jobcentern werden keine "Umzugsaufforderungen" verschickt. Vielmehr sind Kostensenkungsverfahren einzuleiten, wenn die Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen hoch sind. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141 .51-19/382 Jeitsuc 2015 2018 2017 2011 2 ' . • 1075 1208 1140 815 083 1117 I 08$ 151 7 718 001 82 .. 2.720 8888413 774-(418 e.r.te 531 8188442 1738411 111087211 :II 38 oton IJDI 03 HOht del a.dltfl von Rl~ tOt tlrlrn.IIQe KOititn d« Urt..t&di!NgtMmt ln Ewo (JSI 311 S21 dOI fOIW nungo~:ootonlnEutO (JSI 311 S21 RL.aG moo -flll olnm- Kooton do< U_,."". nooo- fJOI S2 Erz~bkgelueil dl