STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17792 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Altstadt 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei han— delt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verän— dern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat6rtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 15 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/8686 Dresden, 24. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 5 - Februar 2018 1 1 März 2018 1 - September 2018 1 - November 2018 1 1 Dezember 2018 4 - Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Friedrichstadt 6 - Dresden; OT Innere Altstadt 2 - Dresden; OT Pirnaische Vorstadt 1 1 Dresden; OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten/ Strehlen-Nordwest 2 1 Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt 2 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tat6rt|ichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof - 1 Parkplatz - 1 Sonstige Tatörtlichkeit im Bar 1 - Freien 3 - Sonstige Ver- Drogerie 1 - kehrsfläche 1 - Eisenbahn - 1 Straßenbahn 1 - Land-lStaatsstraße 1 - Wohnblock 1 - Mehrfamilien- Wohnraum/ haus 1 - Zimmer 1 - Park 2 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in neun Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sechs Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der 15 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUNI DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 170 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittei erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Friedrichstadt 34 Dresden; OT Innere Altstadt 20 Dresden; OT Johannstadt-Nord 19 Dresden; OT Johannstadt-Süd 4 Dresden; OT Pirnaische Vorstadt 17 Dresden; OT Seevorstadt—Ost/Großer Garten/ Strehlen-Nordwest 62 Dresden; OT Seevorstadt-West 4 Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt 10 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Seibstbestim- _ mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 75 sönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 21Sonstige Straftatbestände (StGB) 9Strafrechtliche Nebengesetze 63 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 3 von 4 SACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 33 Stichwaffen 101 Schusswaffen 33 Waffen ohne nähere Bezeichnung 20 Drei Straftaten konnten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Die Straftatbestände im Bereich des Stadtbezirksamtes Dresden-Altstadt gliedern sich für das Jahr 2018 wie folgt auf: Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 123 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 571 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 286 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 31 Bedrohung gem. § 241 StGB 143 Nötigung gem. § 240 StGB 82 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 95 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 6 15 Mitfre ndlichenGrüßen 1521 P o . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-06-24T10:22:20+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes