STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17794 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft Cossebaude 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Melde— dienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gieichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Cossebaude und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Jahr 2018 gab es im November in der Ortschaft Cossebaude, Ortsteil (OT) Cossebaude/Neu-Leuteritz eine Straftat des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gem. § 308 StGB mit der Tatörtlichkeit „Wohngebiet /Siedlung“. In diesem Fall waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/8888 Dresden, 24. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkpiälze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in der Ortschaft Dresden-Cossebaude und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . im OT Gohlis wurde eine Straftat der Bedrohung gem. § 241 StGB festgestellt, bei welcher als Tatmittel ein Messer verwendet wurde. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-Cossebaude im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Die Straftatbestände im Bereich der Ortschaft Dresden-Cossebaude gliedern sich für das Jahr 2018 wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 8 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - 3Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - anxmP of Dr. Roland Wöiler Seite 2 von 2 2019-06-24T10:23:56+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes