STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17795 Thema: Straftaten unter Venlvendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Cotta 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach— sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 23 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/79/8989 Dresden, 24. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINBTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 Februar 2018 April 2018 Mai 2018 Juni2018 Juli 2018 November 2018 Dezember 2018 _\_\_\_\I NA—KNN Q J A A Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Briesnitz Dresden; OT Cotta Dresden; OT Gorbitz—Nord/Neu-Omsewitz Dresden; OT Gorbitz-Ost Dresden; OT Gorbitz-Süd N N I Dresden; OT Löbtau-Nord Dresden; OT Löbtau-Süd Dresden; OT Naußlitz ._ \_ \‚ Dresden; OT Omsewitz Dresden; OT Stetzsch 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG §308 StGB Tat6rtlichkeit SprengG § 308 StGB Fußgängerzone /Laden- - 2 passage Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 3 Gemeindestraße Supermarkt Mehrfamilien- 1haus Wohngebiet/ Siedlung 10 Parkplatz 1 - Wohnraum/Zimmer Polizeidienststelle Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in sieben Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In 16 Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Zwei der 23 Straftaten konnten dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Krimi— nalität (PMK) -rechts- zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 122 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Briesnitz 2 Dresden; OT Cotta 10 Dresden; OT Dölzschen 1 Dresden; OT Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz 21 Dresden; OT Gorbitz-Ost 16 Dresden; OT Gorbitz-Süd 28 Dresden; OT Kemnitz 1 Dresden; OT Löbtau-Nord 9 Dresden; OT Löbtau-Süd 12 Dresden; OT Naußlitz 11 Dresden; OT Omsewitz 3 Dresden; OT RoßthaI/Neunimptsch 4 Dresden; OT Stetzsch 3 Dresden; OT Wöifnitz 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- 2 mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 66 sönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 8Sonstige Straftatbestände (StGB) 11Strafrechtliche Nebengesetze 34 Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN . v . Freistaat__ . SACHSENSTAATSMlNISTERlUMDES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 22 Stichwaffen 65 Schusswaffen ' 27 Waffen ohne nähere Bezeichnung 12 Eine der 122 Straftaten konnte dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Die Straftatbestände im Bereich des Stadtbezirksamtes Dresden-Cotta gliedern sich für das Jahr 2018 wie folgt auf: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 39 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 338 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 160 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 21 Bedrohung gem. § 241 StGB 83 Nötigung gem. § 240 StGB 30 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 60 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 6 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 4 ndlichen Grüßenfl & Pr . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-06-24T10:23:08+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes