Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/2/602 Dresden, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de *D 20 19 /2 75 62 * 2 0 1 9 /2 7 5 6 2 Seite 1 von 3 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17806 Thema: Wasserstandsveränderung im Flächennaturdenkmal (FND) „Bruch am Hafen“ (Stadtgebiet Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Jahr 2012 wurde für den Anschluss des Karl-Heine-Kanals an den Lindenauer Hafen der Bebauungsplan Nr. 359 der Stadt Leipzig genehmigt. Die Wasserspiegellage des Lindenauer Hafens war damals deutlich über der des Karl-Heine-Kanals. Während der letzten Jahre wurde von einer anerkannten Naturschutzvereinigung im Flächennaturdenkmal (FND) „Bruch am Hafen“ das immer länger anhaltende Trockenfallen des Feuchtbiotops beobachtet. Innerhalb des genannten Bebauungsplanes wurde auf eine externe wasserrechtliche Genehmigung verwiesen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was steht in der wasserrechtlichen Genehmigung zum Projekt- Anschluss des Lindenauer Hafens an den Karl- Heine-Kanal - bezüglich des Grundwassers? (Bitte komplette Genehmigung als Kopie anhängen) Die Genehmigungsunterlagen enthalten unter anderem Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen der Wasserspiegelabsenkung im Lindenauer Hafen auf das FND „Hafen am Bruch“. Messungen ergaben keine Beeinflussung des FND. Das naturschutzrechtliche Einvernehmen wurde deshalb erteilt. Es wurde keine Nebenbestimmung zum Grundwasser aufgenommen . Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen Seite 2 von 3 Die Staatsregierung ist nicht verpflichtet, im Zuge der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Akten oder Unterlagen vorzulegen. Da aber die Stadt Leipzig (Amt für Umweltschutz) keine Bedenken in Bezug auf die Weitergabe der Genehmigung geäußert hat, sind als Anlagen der relevante 4. Änderungsbescheid vom 9. Februar 2016 zur Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010 beigefügt sowie darüber hinaus der Vollständigkeit halber die Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010 zur Herstellung einer Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen auf einer Länge von 665 Metern, der 1. Änderungsbescheid vom 23. Februar 2010 zur Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010, der 2. Änderungsbescheid vom 24. September 2010 zur Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010 und der 3. Änderungsbescheid vom 19. Februar 2013 zur Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010. Frage 2: Welche Nebenbestimmungen zur Haltung des Grundwasserspiegels und der Gewässerqualität wurden in der wasserrechtlichen Genehmigung festgeschrieben? Da kein hydraulischer Kontakt zwischen dem Grundwasserleiter im FND „Bruch am Hafen“ und dem Lindenauer Hafen besteht, waren solche Nebenbestimmungen entbehrlich. Frage 3: Wurden die Nebenbestimmungen bisher eingehalten bzw. bauliche Maßnahmen dazu realisiert? Im hier maßgeblichen 4. Änderungsbescheid vom 9. Februar 2016 zur Plangenehmigung der Stadt Leipzig vom 20. Januar 2010 sind keine Nebenbestimmungen enthalten. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Ist der Unteren Naturschutzbehörde Leipzig das Trockenfallen des FND „Bruch am Hafen“ bekannt und wurde im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung eine Befreiung von der Verordnung zum FND erteilt? Das zunehmende Trockenfallen des FND ist der Unteren Naturschutzbehörde bekannt. Das Phänomen des zunehmenden Trockenfallens von Gewässern und Feuchtbiotopen ist bedauerlicherweise vielfach in der Stadt Leipzig zu beobachten und hat sich durch den trockenen und heißen Sommer 2018 extrem verschärft. Ein Wasserdefizit ist auch aktuell fast überall zu konstatieren. Eine Befreiung von der Verordnung zum FND „Bruch am Hafen“ wurde nicht erteilt, da die hydrologischen Messungen keine Beeinflussung des FND ergaben, kein hydraulischer Kontakt zwischen dem Grundwasserleiter im FND „Bruch am Hafen“ und dem Lindenauer Hafen besteht und somit keine Beeinträchtigungen für das FND zu prognostizieren waren. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Seite 3 von 3 Frage 5: Welche Maßnahmen werden zur Sanierung bzw. Schadensabwendung für das FND derzeit realisiert bzw. werden geplant? Derzeit werden keine Maßnahmen zur Sanierung und Schadensabwendung für das FND geplant oder durchgeführt. Eine künstliche Wasserzuführung wird von der unteren Naturschutzbehörde Leipzig als nicht zielführend eingeschätzt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 5 Kleine Anfrage Wasserstandsveränderung Anl_Plangenehmigung vom 20. Januar 2010 Anl_1. Änderung vom 23.02.2010 zur der Plangenehmigung Anl_2. Änderung vom 24. September 2010 zur Plangenehmigung Anl_3. Änderung vom 19. Februar 2013 zur Plangenehmigung Anl_4. Änderung vom 9. Februar 2016 zur Plangenehmigung 2019-06-25T07:08:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes