STAATSMINISTERWM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17808 Thema: Treffen des Sächsischen lnnenministeriums mit Vertreter *innen der Versammlungsbehörden im Freistaat Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Freien Presse vom 09. Mai 2019 ist zu entnehmen, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern ein Treffen mit Vertreter *innen der Versammlungsbehörden des Freistaates am 16./17. Mai 2019 durchführen wolle.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat das Treffen mit Teilnehmenden welcher Beh6rden stattgefunden ? Die Veranstaltung fand am 16. und 17. Mai 2019 statt. Teilnehmer waren Vertreter der Unteren Versammlungsbehörden, der Landesdirektion Sachsen (LDS) und des Staatsministeriums des Innern (SMI). Frage 2: Welche inhaltlichen Punkte wurden auf dem Treffen konkret besprochen oder vereinbart? Die Besprechung war konzipiert als allgemeine fachliche Fortbildung zum Versammlungsrecht unter Einbeziehung externer Dozenten. Themen der zweitägigen Fortbildungsveranstaltung waren u. a. Fragen der Grundrechtsträgerschaft aus Art. 8 Grundgesetz/Art. 23 Verfassung des Freistaates Sachsen, Grundrechtemündigkeit, Abgrenzung öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Mischveranstaltungen (z. B. Rechtsrockkonzer‘ce), neue Formen von Versammlungen (Flashmobs etc.), das Kooperationsgebot, der versammlungsrechtli- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/79/94 Dresden. 25. Juni 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mil den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN che Bescheid, Konzentrationswirkung bei Erlaubnispflicht nach anderen Gesetzen, Beschränkungen und Anforderungen an die Gefahrenprognose, Herstellung praktischer Konkordanz und vieles mehr. Das SMI hat im Rahmen dieser Fortbildung aus Anlass der Ereignisse in Plauen am 1. Mai 2019 als außerordentlichen Tagesordnungspunkt den Rechtsrahmen für Maßnahmen dargelegt, wenn insbesondere Neonationalsozialisten den Bezug zum Dritten Reich in der äußeren Form ihrer Demonstrationen suchen, etwa durch das Zusammenspiel der Verwendung besonderer Kundgebungsmittel und bestimmter Aufstellungen bei Aufzügen. Die Versammlungsbehörden wurden angehalten, sich neben der Bewertung der Ge— fährlichkeit einzelner Kundgebungsmittel ausdrücklich auch mit deren Gesamtwirkung und gerade der Bezugnahme auf das Dritte Reich auseinanderzusetzen. Frage 3: Welche verbindlichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem Treffen bzw. im Zusammenhang mit der anlassgegebenen Versammlung in Plauen getroffen , insbesondere inwieweit wurden 2.8. ErlasseIHinweise etc. welchen lnhalts zur Ausgestaltung des Versammlungsrechts von welcher Stelle erarbeitet und an welche Stelle gerichtet? Am 22. Mai 2019 hat das SMI die Rechtslage nochmals schriftlich zusammengefasst und die Unteren Versammlungsbehörden gebeten, diese Hinweise insbesondere bei Versammlungen von neonationalsozialistischen Vereinigungen sowohl bei der Bescheiderstellung als auch während der Versammlungslage besonders zu beachten. Adressaten waren nach der LDS die Unteren Versammlungsbehörden sowie die Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen. Frage 4: Inwieweit sind weitere Treffen dieser Art geplant, wenn ja wann, mit welchen Themenschwerpunkten und welchen Teilnehmenden? Das SMI führt regelmäßig Besprechungen mit der LDS und den Unteren Versammlungsbehörden sowie den Polizeidirektionen zu aktuellen versammlungsrechtlichen Fragestellungen durch. Die nächste Besprechung wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres stattfinden. Eine weitere externe Fachfonbildung der Versammlungsbehörden ist derzeit noch nicht geplant. (Vii freu dlichen Grüßen& Pro . Dr. oland Wölier Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-06-25T08:41:14+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes