STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIS] Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/116-2019/29061 Dresden, Juni 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/17814 Thema: Ausgaben aufgrund eines Vergieichs mit dem ehemaligen de signierten Intendanten der Staatsoper Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs mit dem ehemaligen designierten Intendanten der Staats oper Dresden? (Bitte aufschlüsseln auf Zahlung an den Intendanten sowie Gerichts- und Anwaltskosten.) Auf der Grundlage des im Juni 2018 vor dem Landgericht Dresden ge schlossenen Vergleichs hat der Freistaat Sachsen an den ehemaligen de signierten Intendanten der Staatsoper Dresden eine Zahlung von 350.000,00 Euro geleistet. Mit Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts Dresden vom 31. Oktober und 27. November 2018 wurden die Kosten aufgrund des rechts wirksamen Vergleichs auf 4.313,51 Euro (nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro zentpunkten über den Basissatz gemäß § 247 BGB seit 10. Juli 2018 aus einem Betrag in Höhe von 3.371,03 Euro sowie seit 23. Juli 2018 aus einem Betrag in Höhe von 942,48 Euro) sowie auf 8.861,75 Euro (nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basissatz gemäß § 247 BGB seit 30. August 2018) festgesetzt. Darin sind die Gerichtskosten sowie die Kosten der anwaltlichen Vertretung des ehemaligen designierten Intendanten ent halten. Hinsichtlich der Kosten der anwaltlichen Vertretung des Freistaates Sach sen wird auf die Beantwortung von Frage 3 in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6639 verwiesen. Frage 2: Wann wurde der Intendantenvertrag mit dem designierten Intendanten der Staatsoper Dresden mit welchem Inhalt (Leistung, Dauer und Gegenleistung) vom wem abgeschlossen? Der Intendantenvertrag mit einer Laufzeit vom 1. September 2014 bis 31. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift; Staatsministerium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www. smwk. Sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpiätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Füraile Besucherparkpiätze giit: Bitte beim Pfortendienst meiden. * Der Empfang von eiektronisch signier ten und verschiüsseiten Dokumenten ist mögiich. De-Mail: ministerium@smwk-sachsen.de-maii.de STAATSMINISTEKIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Juli 2019 wurde am 17. September 2013 von der damaligen Staatsministerin für Wis senschaft und Kunst, Frau Prof. Sabine von Schorlemer, abgeschlossen. Er beinhaltet als vertragliche Leistung des Intendanten die Leitung der Sächsischen Staatsoper Dresden in künstlerischer Eigenverantwortung. Hinsichtlich der im Intendantenvertrag vereinbarten Gegenleistungen stehen einer Be antwortung Rechte Dritter sowie gesetzliche Regelungen im Sinne des Artikels 51 Ab satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Mit der Frage werden Auskünfte zu Inhalten aus einer Personalakte begehrt. Der Auskunftserteilung steht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) ent gegen, auf welches der ehemalige designierte Intendant nicht verzichtet hat. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die Staatsregierung das geschützte Recht des ehemaligen designierten Intendanten auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwi schen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des ehemaligen designierten Intendanten fällt zu Lasten des Fragestellers aus. Denn eine mit der Beantwortung der Kleinen An frage verbundene Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Gegenleistungen würde besonders intensiv in das Recht des ehemaligen designierten Intendanten auf den Schutz seiner besonders vertrauenswürdigen persönlichen Daten eingreifen. In Abwägung der beiden Interessen kann eine öffentliche Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht erfolgen. Dem Fragerecht kann jedoch insoweit genüge getan werden, als dass die gewünschten Informationen im Rahmen einer nichtöffentli chen Ausschusssitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschulen, Kultur und Medien unter Geheimhaltungsvermerk mitgeteilt werden können. Frage 3: Wann, warum und von wem wurde der Vertrag mit dem designierten In tendanten der Staatsoper Dresden gekündigt? Der Intendantenvertrag wurde am 20. Februar 2014 von der damaligen Staatsministe rin für Wissenschaft und Kunst, Frau Prof. Sabine von Schorlemer, aus wichtigem Grunde außerordentlich und fristlos gekündigt, da das Vertrauensverhältnis zwischen dem designierten Intendanten und der Leitung des Theaters sowie des SMWK unüber brückbar zerstört gewesen und eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war. Frage 4: Aufgrund welcher Erwägungen wurde mit dem designierten Intendanten ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen? Der Vergleich wurde abgeschlossen, da er nach Abwägung der prozessualen Erfolgs aussichten insgesamt als wirtschaftlich und zweckmäßig anzusehen war. Mit fretfndlicheq Grüßen Dr. Eva-Maria Stange/ Seite 2 von 2 2019-06-17T09:46:53+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes