SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/17850 Thema: Schulhausbauförderung 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Grundlage für die Beantwortung der Fragen ist die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank zum Stichtag 31. Dezember 2018. Die nachgefragten Sachverhalte betreffen die Förderprogramme des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK), des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SM I). Frage 1: ln welcher Höhe bestanden im Haushaltsjahr 2018 Ermächtigungen zur Bewilligung und Auszahlung von Haushaltsmitteln zur Förderung von Schulhausbaumaßnahmen? [Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstellen und Art der Haushaltsermächtigung ( Kassenmittel oder Verpflichtungsermächtigung).] ln der Fachförderung des SMK bestanden nach dem Doppelhaushalt 2017/2018 unter Berücksichtigung der Bindungen in den Vorjahren folgende Ermächtigungen zur Bewilligung (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen) in 2018: Seite 1 von 4 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 31 . Mai 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/17/106 Dresden, zr-:- Juni 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Atbtittn im ÖHtntlichtn Oitmt S:ach\tn Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f{Jr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSM 1 NlSTERlUM FÜR KULTUS Haushaltsstelle Neubewilligungsvolumen in T€ 0503/883 91 76.618,1 0503/893 91 * -10.168,4 1530/883 01 0,0 0503/883 53 37.775,9 0503/893 53* -2.100,0 0503/883 98 0,0 Summe: 102.125,6 0 0 ... * Bewilligung m1t lndeckungnahme mnerhalb der TG maglieh ~SACHsEN ln der Fachförderung des SMK bestanden nach dem Doppelhaushalt 2017/2018 unter Berücksichtigung der übertragenen Ausgabereste aus 2017 folgende Ermächtigungen zur Auszahlung in 2018 (Kassenmittel): Haushaltsstelle Auszahlungsvolumen in T€ 0503/883 91 111 .103,7 0503/893 91 2.000,0 1530/883 01 21.094,2 0503/883 53 46.792,2 0503/893 53 500,0 0503/883 98 2.799,7 Summe: 184.289,8 Die Programme "Brücken in die Zukunft" nach der VwV lnvest Schule (Ressort SMK) sowie nach der VwV ln.vestkraft (Ressort SMUL) werden über das gleichnamige Sondervermögen abgewickelt, in dem ein überjähriger Haushaltsvollzug stattfindet. Eine Unterscheid.ung nach Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen findet daher nicht statt, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann. Für den Bereich Städtebau ist keine Berichterstattung seitens SMI möglich, weil die in den Gesamtmaßnahmen durchgeführten Einzelmaßnahmen in den Programmen der Städtebauförderung nicht erfasst werden . Die Programme der Städtebauförderung dienen der Stadtentwicklung und der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten. Die Haushaltsmittel werden für diese Zielstellung in den Haushaltsplan eingestellt. Die Zuwendungsempfänger erhalten auch für diese Zielstellung Finanzhilfen für Gesamtmaßnahmen - nicht für Einzelmaßnahmen. Im Rahmen der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten ist die Sanierung von Schulen förderfähig. Seitens SMUL können keine Angaben gemacht werden, weil die Richtlinie LEADER/2014 kein Fachprogramm für den Schulhausbau, sondern eine Querschnittsrichtlinie zur ländlichen Entwicklung darstellt. Bei der Förderung nach der Richtlinie LEADER/2014 ist zu berücksichtigen, dass das jeweilige LEADER-Gebiet eigenständig im Rahmen seiner LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) festlegt, welche Art von Vorhaben unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe gefördert wird. Die LES sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Demzufolge ist zur Bewilligung und Auszahlung von Haushaltsmitteln kein spezifischer Betrag zur Förderung von Schulhausbaumaßnahmen in der betreffenden Haushaltsstelle festgelegt. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: ln welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel zur Bewilligung von Fördermitteln für Schulhausbaumaßnahmen beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstellen.) ln der Fachförderung des SMK wurden im Jahr 2018 Fördermittel von insgesamt 185.299,8 T € beantragt. Eine Beantragung auf konkrete Haushaltsstellen erfolgte nicht und kann somit nicht dargestellt werden. Im Programm "Brücken in die Zukunft" nach der VwV lnvest Schule (Ressort SMK) wurden im Haushaltsjahr 201.8 Anträge in Höhe von 36.215,2 T € bei der Haushaltsstelle 8004/883 40 erfasst. Im Programm "Brücken in die Zukunft" nach der VwV lnvestkraft (Ressort SMUL) konnten Anträge in 2018 sowohl für das Budget "Bund" als auch für das Budget "Sachsen" gestellt werden. Allerdings wird den Anträgen erst bei Bewilligung eine Haushaltsstelle zugeordnet, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann. Im Rahmen des Bund-Länderförderprogramms "lnvestitionspakt soziale Integration im Quartier" im Ressort des SMI wurden in 2018 Fördermittel in Höhe von 3.600,0 T € bei der Haushaltsstelle 0323/883 28 für die Einzelmaßnahme "Quartiersschule lhmelstraße, 2. BA, Ergänzungsneubau Mehrzweckgebäude in 04315 Leipzig" beantragt. ' Für den Bereich Städtebau (Ressort SMI) sowie für die Fachförderung im SMUL wird mit der Begründung unter Frage 1 Fehlmeldung erteilt. \ Frage 3: ln welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel zur Förderung von Schulhausbaumitteln bewilligt und ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsstellen.) ln der Fachförderung des SMK wurden im Jahr 2018 Haushaltsmittel (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre) von insgesamt 77.580,0 T € bewilligt (Erstbewilligungen). Auszahlungen (Kassenmittel und Ausgabereste) erfolgten im Jahr 2018 in Höhe von insgesamt 54.754,9 T €. Haushaltsstelle bewilligt in T€ ausgezahlt in T€ 0503/883 91 65.664,8 29.007,4 0503/893 91 197,2 7.016,2 1530/883 01 0,0 10.311,9 0503/883 53 11.718,0 4.407,5 0503/893 53 0,0 2.411,9 0503/883 98 0,0 1.600,0 Summe: 77.580,0 54.754.9 Im Programm "Brücken in die Zukunft" nach der VwV lnvest Schule (Ressort SMK) wurden Bewilligungen in Höhe von 4.825.7 T € bei der Haushaltsstelle 8004/883 40 erteilt. Es gab keine Auszahlungen. Im Programm "Brücken in die Zukunft" nach der VwV lnvestkraft (Ressort SMUL) wurden folgende Haushaltsmittel bewilligt und ausgezahlt: Seite 3 von 4 Haushaltsstelle bewilligt in T€ 8004/883 10 I 3.974,3 8004/883 31 40.849,7 Summe: 44.824,0 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ausgezahlt in T€ 13.682,2 66.804.5 80.486,7 ~SACHsEN Im Rahmen des Bund-Länderförderprogramms "lnvestitionspakt soziale Integration im Quartier" im Ressort des SMI wurden in 2018 folgende Fördermittel für die Einzelmaßnahme "Quartiersschule lhmelstraße, 2. BA, Ergänzungsneubau Mehrzweckgebäude in 04315 Leipzig" bewilligt und ausgezahlt: Haushaltsstelle ezahlt in T€ 0323/883 28 47,6 Für den Bereich Städtebau (Ressort SMI) sowie für die Fachförderung im SMUL wird mit der Begründung unter Frage ·1 Fehlmeldung erteilt. Mit freundlichen Grüßen i:w Seite 4 von 4 2019-06-25T14:29:41+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes