SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLE¡ 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90/DlE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117857 Thema: lT-Fachkräfte für den öffentlichen Dienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche lT-Fachkräfte sind im Offentlichen Dienst in welchen Behörden beschäftigt? (Bitte nach Ressorts differenzieren.) Auf die Anlagen 1 bis 9 wird verwiesen. Als Stichtag für die Beantwortung wurde das Datum der Kleinen Anfrage (29. Mai 2019) gewählt. Bei der Beantwortung wurden die Bediensteten berücksichtigt, welche eine entsprechende Qualifikation im lT-Bereich nachweisen können bzw. welche über eine sonstige Qualifikation im Bereich lT, die sich durch Fortbildungen und langjährige Erfahrungen für die Aufgaben im lT-Bereich, z. B. als Anwenderbetreuer , q ual ifiziert haben, verfügen. Frage 2: Wie viele Stellen für lT-Fachkräfte sind derzeit aus welchen Gründen unbesetzt? Auf die Anlagen 10 bis 16 wird venruiesen. Als Stichtag für die Beantwortung wurde das Datum der Kleinen Anfrage (29. Mai 2019) gewählt. lm Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz sowie im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sind zum vorgenannten Stichtag keine Stellen für lT-Fachkräfte unbesetzt. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 053 t 44t 1553- 2019158017 Dresden, '/fuJuni2019 Díe Kampagne des Freistaates Sachsen. : ,-. SACHSEN 'i * *' D0RT LTEGT EUR0PA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 5 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: ln welchen Fällen werden lT-Fachkräfte im Offentlichen Dienst verbeamtet bzw aus welchen konkreten Gründen nicht? Frage 4: Durch wen wurde die Entscheidung getroffen, dass (in welchen Fällen) nicht verbeamtet wird? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 91 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) bestimmen, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen . Daher bestimmt $ 3 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), dass die Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig ist zur Wahrnehmung ,,hoheitsrechtlicher Aufgaben" oder,,solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen". Eine Verbeamtung von lT-Fachkräften ist daher grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis in Gestalt der sachlichen Voraussetzungen ($ 3 Abs. 2 BeamtStG), der persönlichen Voraussetzungen (Art. 119 SächsVerf, $ 7 BeamtStc, S 4 des Sächsischen Beamtengesetzes(SächsBG)), der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (SS 3 und 16 ff SächsBG) und der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (S 49 Abs. 1 der Sächsischen Haushaltsordnung ) erfüllt sind und - bei Bewerberkonkuffenz - die Verbeamtung gemessen an dem von Verfassungs wegen zu beachtenden Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf) gerechtfertigt ist. Diesbezügliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständige Ernennungsbehörde (Art.66 SächsVerf, S 10Abs.2 SächsBG in Verbindung mitderVerordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen) getroffen . Bedienstete, die in den Bereichen der lnformationstechnologie und Datenverarbeitung tätig sind, dürfen entsprechend der ,,Verbeamtungsgrundsätze des Freistaates Sachsen " (Beschluss der Staatsregierung vom 15. Oktober 1996, Nr. 0210541) nicht verbeamtet werden, weil diese keine originären hoheitsrechtlichen Aufgaben darstellen. Soweit einige Bedienstete dennoch verbeamtet sind, sind dies Bedienstete, die z. B. über eine Laufbahnausbildung und nicht über einen Ausbildungsabschluss im lT-Bereich verfügen; diese haben sich auf Grund von Fortbildungen und langjährigen Erfahrungen für die Aufgaben im lT-Bereich, z. B. als Anwenderbetreuer qualifiziert. Da sie in der Regel lï-Aufgaben nur zu einem Teil ihrer Arbeitskraft wahrnehmen und ihnen zum anderen Teil Aufgaben entsprechend ihrer Laufbahnausbildung zugewiesen sind, sind diese Bediensteten auch verbeamtet. Seite 2 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Die Bedeutung der Digitalisierung hat besonders in den letzten Jahren für praktisch sämtliche Bereiche der öffentlichen Veruvaltung weiter stark an Bedeutung gewonnen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Daseinsvorsorge sowie die Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bedenkt man zudem die ebenso deutlich stärker gewordene Bedeutung der lT-Sicherheit im Hinblick auf Cyberkriminalität und Cyberangriffe , die ebenfalls sämtliche Bereiche der Venrualtung betreffen, werden die Anzahl der lT-Dienstposten, die dem hoheitlichen Bereich zugeordnet werden können, deutlich zunehmen und damit auch die Anzahl der möglichen Verbeamtungen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren mit welchem Erfolg getroffen , um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für lT-Fachkräfte zu erhöhen? Die tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Vorschriften eröffnen eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Hiervon wurde nach..Prüfung des jeweiligen Einzelfalls auch im Sinne der Erhöhung der Attraktivität des Offentlichen Dienstes ftlr lT-Fachkräfte Gebrauch gemacht. Bei der Einstellung von neuen Bediensteten werden die Möglichkeiten der Stufenzuordnung nach $ 16 Abs. 2TV-L (Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung, Berücksichtigung von förderlichen Zeiten) und $ 16 Abs.5 TV-L (Vonveggewährung von Stufen ) umfassend geprüft und entsprechend ausgeschöpft. Zur Bindung von bereits beschäftigten qualifizierten Bediensteten wurde vereinzelt die Möglichkeit des $ 16 Abs. 5 TV-L (Zulage über die Voniveggewährung einer Stufe) in Anspruch genommen. Hierdurch konnten insbesondere abwanderungswillige Bedienstete weiter gebunden werden . Beamtenbewerbern und Beamten kann zur Personalgewinnung bzw. zur Verhinderung der Abwanderung ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt werden ($ 63 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)). Nach Maßgabe der rechtlichen, organisatorischen und stellenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes stehen den Bediensteten zudem individuelle Karrieremöglichkeiten offen. lm Bereich der Tarifbeschäftigten besteht die Möglichkeit einer Höhergruppierung im Zusammenhang mit der Ubertragung höhenruertiger Tätigkeiten (S 12 TV-L). Für Beamte finden die laufbahnbezogenen Beförderungsmöglichkeiten nach den beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften Anwendung (S 27 SächsBG, SS 19 ff der Sächsischen Laufbahnverordnung). Außerdem können besondere dienstliche Leistungen durch die Gewährung von Leistungsprämien bzw. Leistungsstufen gewürdigt werden (SS 67 ff. SächsBesG, Veruvaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Prämien für besondere Leistungen an Beschäftigte). Daneben wurden und werden zahlreiche weitere lnstrumente der strategischen Personalentwicklung eingesetzt, die im Rahmen der tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Vorschriften dazu bestimmt sind, die Attraktivität des Offentlichen Dienstes auch für lT-Fachkräfte zu erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung der individuellen Entwicklung im Wege der Ubertragung verantwortungsvollerer Aufgaben und Seite 3 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Erhöhung der Eigenverantwortung, eine flexibel gestaltbare Arbeitszeit, individuelle Teilzeitmöglichkeiten sowie die Nutzung von Angeboten der mobilen Arbeit. Darüber hinaus zählen zu den lnstrumenten die Bereitstellung vielfältiger Fortbildungsmöglichkeiten und beruflicher Weiterqualifizierungen einschließlich der Unterstützung bei der Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen sowie die Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Arbeitszufriedenheit durch eine dauerhafte lntegration des Gesundheitsmanagements in alle behördlichen Prozesse. ln diesem Zusammenhang ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu nennen , das seit dem Jahr 2006 Träger des Zertifikates audit berufundfamilie, zuletzt erfolgreich zertitizierl im Jahr 2019, ist. Das audit berufundfamilie bildet die besondere Ausrichtung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik ab. Um Nachwuchs-Fachkräfte für den lT-Bereich gewinnen zu können, werden ebenfalls verschiedene Maßnahmen ergriffen : ln einzelnen Ressorts wird eine Berufsausbildung im Ausbildungsberuf ,,Fachinformatiker für Systemintegration" d.urchgeführt, deren Absolventen im Rahmen der verfügbaren Stellen ein Angebot zur Ubernahme in ein Arbeitsverhältnis erhalten. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 6. Mai 2019 zugestimmt, dass mit Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen an der Berufsakademie Sachsen, die mit Behörden des Freistaates Sachen einen Ausbildungsvertrag über die praktische Ausbildung schließen, eine monatliche Ausbildungsvergütung von mindestens 440 Euro und höchstens 1.000 Euro ab dem Studienjahr 2019/20 vereinbart werden kann. Damit verbunden ist allerdings - zur verstärkten Bindung der Studierenden an den Freistaat Sachsen - die Aufnahme einer Rückzahlungsklausel in den Ausbildungsvertrag. Dies ist auch für bereits geschlossene Ausbildungsverträge ab dem gleichen Zeitpunkt möglich. Es ist beabsichtigt, zum September 2020 einen zusätzlichen siebensemestrigen Bachelor -Studiengang ,,Digitale Verwaltung" an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen einzuführen. Für das erste Einstellungsjahr 2020 ist zunächst eine Einführungsgröße von 16 Studienplätzen und ab dem Einstellungqahr 2021 eine Zielgröße vonjährlich 30 Studienplätzen vorgesehen. Die Studienplätze sollen sowohl staatliche als auch kommunale Bedarfe berücksichtigen. Dartiber hinaus wird die Personalgewinnung durch die Steigerung der Außenwahrnehmung des Staatsbetriebs Sächsische lnformatik Dienste (SlD), z. B. durch Teilnahme an Messen, Nutzung neuer Medien, verbessert. Die Leitstelle für lnformationstechnologie der sächsischen Justiz (LlT) strebt weitere Maßnahmen zur Personalgewinnung an. Dazu zählen Kooperationen mit Hochschulen, Unterstützung von Studierenden der Berufsakademie in einem dualen Studiengang durch die LIT als Praxispartner sowie die Präsentation der LIT als Arbeitgeber auf Messen und mit Hilfe von Flyern an Universitäten bzw. Fachhochschulen. Kooperationen mit Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen erfolgen bzw. sind beabsichtigt, um eine frühzeitige Bindung von Studierenden zu erreichen. Seite 4 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN# Der Erfolg der genannten Maßnahmen ist naturgemäß nicht messbar, weil die Gewinnung und Bindung von lT-Fachkräften durch eine Vielzahl von - auch außerhalb der Arbeitgebersphäre angesiedelten - Faktoren beeinflusst wird. Ein Kausalzusammenhang zu einzelnen dieser Faktoren lässt sich dementsprechend nicht herstellen. Mit freundlichen Grüßen flb,*/U-ç Oliver Schenk Seite 5 von 5 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.: Thema: 6117857 lT-Fachkräfte für den öffentlichen Dienst Fraqe 1 Wie viele und welche lT-Fachkräfte sind im Offentlichen Dienst in welchen Behörden beschäftigt? (Bitte nach Ressorts diffenzieren.) Ressort: Sächsische Staatskanzlei Behörde Anzahl Ausbildungsabschl uss/sonstigeQualifikation im Bereich lT SK 2 Dipl.-lnformatiker 1 Dipl.-lngenieur für Elektrotechnik 1 Dipl.-lngenieur für Elektrotechnik (FH) 1 Dipl.-lns. für lnformatik 1 Dipl.-lng. lnformationsverarbeitung (FH) 1 Dipl.-lng. lndustrielle Elektronik (FH); FA für BMSR-Technik 1 Dipl.-l ng. I nformationstechnik I Dipl.-Journalist;FA für Nachrichtentechnik I Dipl.-Lehrer Mathematik/Geographie 2 Dipl.-Mathematiker 1 D i pl.-Verwaltu ngswissenschaft ler 5 Di pl.-W i rtschaftsi nformati ker 2 Dipl.-Wirtschaftsinformatikerin (FH ) 1 E le ktro n i kfacha rbe ite r I Verwaltungswirt 1 Fachinformatikerin Anwend ungsentwicklung 1 Executive Master of Knowledge Management; Dipl.-Physiker I Master of Science lndustrial Management;Dipl.-lns. Multimedia (FH) 1 Master of Science Wirtschaftsinformatik 1 Magister Artium Politikwissenschaft, NF Rechtswissenschaft und lnformatik 6 Fachinformatiker System integration/Anwend u n gsentwickl u ng B Facharbeiter für Datenvera rbeitu n g/Nach richtentech ni k 2 Kommunikationselektroniker 1 lT-Systemelektron i ker 4 Facha ngestel lter/Kaufma nn Bürokommunikation 13 Dipl.-Mathematiker 13 Di pl.-W irtschaftsi nformati ker 1 Dipl.-Med ieninformatiker 21 Dipl.-lnformatiker 6 Staatlich geprüfte Techniker Anlage 1 D 6 Dipl.-Verwaltungswirt, -Okonom, Betriebswi rtschaftler, Vol kswi rt Diplom-lngenieur I nformationstech ni k/Elektrotech n i l