STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6117859 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Klotzsche 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsven‘ahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie könnensich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1 : Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden drei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/22 Dresden, 1. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERTUM , x FreistaatDES iNNERN ‘ _ ~ SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Februar 2018 1 - September 2018 1 - Dezember 2018 - 1 Alle drei Straftaten wurden im Ortsteil (OT) Kiotzsche festgestellt. Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Mehrfamilien- Wohngebiet/ haus 1 - Siedlung - 1 Sonstige Tatörtlichkeit Wohnraum/ im Freien 1 - Zimmer 1 - Wiese/ Brachland 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In zwei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum neun Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittei erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Seite 2 von 4 STAATSMINISTERTUM DES INNERN OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Klotzsche 5 Dresden; OT Rähnitz 3 Dresden; OT Wilschdori 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit 2Diebstahl ohne erschwerende Umstände -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1Sonstige Straftatbestände (StGB) 5Strafrechtliche Nebengesetze 1 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen - Stichwaffen 5 Schusswaffen 4 Waffen ohne nähere Bezeichnung Keine der neun Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdeiikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Die Straftatbestände im Bereich des Stadtbezirksamtes Dresden-Kiotzsche gliedern sich für das Jahr 2018 wie folgt auf: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 9 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 31 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 5 Seite 3 von 4 ‘ FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERlUMDES INNERN Straftatbestand Anzahl Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB _ \ _ . \ ( 0 \ 1 re ndlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöl er Seite 4 von 4 2019-07-01T12:48:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes