STAATSMINISTERIUM æR JUSTIZ Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1786 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Mai 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität — rechts" kam es in Sachsen im Monat Mai 2015 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personon )? Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Seite I 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister DurchwMI Telefon (0)351 5641500 Telefax (0)351 564 1509 Staa tsfi11nEter@ smj.justz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bel angeben) 1040E-LR-876'07 Jun 2015 01097 Dresden 01097 Dresden Br•o-st 01095 Dresden Sachsen de/srnj Zu Strg n P*ken für fur Getans. u STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Verurteilte zeigte am 21. Dezember 2014 in Riesa während einer Verkehrskontrolle aus seinem Auto heraus gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten die auf seiner linken Hand jeweils auf Mittel- und Ringfinger tätowierte Sigrune, wobei beide Finger nebeneinander die Doppelsigrune ergaben. Weiterhin wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte schmierte am 15. Oktober 2014 auf die Innenseite der Scheibe einer Straßenbahn in Dresden mittels eines Labe110-Lippenpflegestifts ein ca. 30 x 30 cm großes, gut sichtbares Hakenkreuz. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft GörlRz wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen verurteilt, da er am 20. Mai 2014 in Görlitz den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben hatte. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurden zwei Erwachsene wegen mittåterschaftlich begangener Beleidigung in 3 tateinheitlichen Fällen. tatmehrheitlich mit Bedrohung und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen bzw. zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt. Dabei verhängte das Gericht Einzelstrafen für die Beleidigung von 30 Tagessätzen, für die Bedrohung von 20 Tagessätzen und für die versuchte Körperverletzung von 10 Tagessät- Zen. Die Verurteilten hatten am 18. Dezember 2014 in Leipzig Hausbewohner beleidigt und anschließend mit den Worten „Wenn ich Dich sehe bring ich Dich um!- bedroht, wobei ein Täter Schläge in Richtung eines Hausbewohners verübte. Darüber hinaus wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen verurteilt, da er am 20. April 2014 in Berlin eine Postkarte mit einer Briefmarke mit ikonenhaftem Hitlerportrait über das Postfachzentrum in Leipzig versendet hatte. Selte 2 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte sich am 29. November 2014 in Werdau mit freiem Oberkörper in eine Wohnung begeben, so dass die anwesenden Personen das auf seiner rechten Brust tätowierte Hakenkreuz wahrnehmen konnten. Frage 2: In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat Mai 2015 Ermittlungen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eirvstellte Ermittlungsverfahren im Monat Mai 2015 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht zu Frage 2 Seite 3 von 3