STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17864 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Mai 2019 Sehr geehrter Herr Präsident} namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im Mai 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und EnNachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und EnNachsene als Tatverdächtige!) Im Mai 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts “ insgesamt 58 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten in 56 Ermittlungsverfahren insgesamt 85 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht werden. Die Verfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/7 Dresden, 1. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugend - liche als TV Heranwach - sende als TV wachsene als TV Unerlaubter Handel mit Betäubungs— mitteln — mit Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungs— mitteln — von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB) _L Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Landfriedensbruch gem. § 125 StGB Beleidigung gem. § 185 StGB Beleidigung gem. § 185 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB N— X A A — X — k A A L O — A N A A A A Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB _L Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sons— tige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Diebstahl — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB m_x_x_x_x Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugend - liche als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungs- Iäden gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — in/aus Wohnungen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — in/aus Wohnungen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Taschendiebstahl gem. § 242 StGB Unbekannt Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — an/aus Kraftfahrzeugen (Kfz) gem. § 243 StGB Seite 3 von 5 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES lNNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugend - liche als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Unterschlagung — von sonstigen Ge— genständen (ohne Kfz) gern. § 246 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen gem. § 2483 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gern. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, We— gen oder Plätzen gem. § 249 StGB Räuberische Erpressung — in Wohnungen gem. § 255 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen em. § 255 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen. Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Unbekannt Strafvereitelung gem. § 258 StGB Betrug gem. § 263 StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 2653 StGB Erschleichen von Leistungen — Be— förderung gem. § 2653 StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Be— förderung gem. § 265a StGB Sachbeschädigung — durch Graffiti — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — durch Graffiti — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gern. § 303 StGB Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMlNISTEmUM Plätzen gem. § 303 StGB DES INNERN ’ Straftatbestand Ar_1l_z\7hl davon gesamt Kinder Ju- Heran- Erals TV gend- wach- wach- Hche sende sene als TV als TV als TV Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, 1 1 Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, 2 1 1 Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige !) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14415 verwiesen. Hinzuweisen ist, dass es sich aktuell um zwei Ermitt— lungsverfahren handelt. ??dlichen Grüßen , ‚"r‘ Prof. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-07-01T13:00:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes