STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSlSCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17866 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, Mai 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6I15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im Mai 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig fanden wie viele Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung des Gegenstandes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei 19 Einsatzmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes erfolgten 234 ein— zelne PersonenkontrolIen/ldentitätsfeststellungen. Dabei wurden acht Verstöße gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig festgestellt. Es wurden fünf Messer, eine Machete, eine Schusswaffe sowie ein Elektroimpulsgerät sichergestellt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/9 Dresden, 1. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. . Fre15taat’ "_ SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im Mai 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Im Mai 2019 wurden durch die Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig in zwei Fällen Bußgeldbescheide erlassen. In einem Fall wurde eine Geldbuße in Höhe von 60,00 Euro erhoben, im anderen Fall in Höhe von 150,00 Euro. Diese Bußgelder beziehen sich auf festgestellte Verstöße aus den Vormonaten. y' eundliche .Grüßen r/Dr. Roland'Wöller Seite 2 von 2 2019-07-01T12:42:18+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes