STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2558 Dresden,71.Juni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1787 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Mai 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsÄBI. Sonderdruck Jg .2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zu- ?änge; Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 3. 13 Bes ucherpa rk platze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des Lft/ Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein'Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen . Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allem um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Mai 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 02.05.2015 Torgau OT Staupitz Rechtsextremisten 275 Rechtsextremistische Musikveranstaltung mit VERBOTEN, BLITZKRIEG, PATH OF RESISTANCE, BARNY 06.05.2015 Dresden JN JN-Treffen mit Vertrag der GEFANGENENHILFE 07.05.2015 Sebnitz NPD 43 Demonstration "Echte Demokratie jetzt - wir sind das Volk" 07.05.2015 JN mind. 4 Plakataktion für die "Hogar Social Madrid" 08.05.2015 Würzen JN Muldental mind. 1 "Ehrendienst" (Gräberpflege ) 08.05.2015 Eilenburg JN Nordsachsen mind. 2 "Ehrendienst" (Gräberpflege ) 08.05.2015 OttendorfOkrilla Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Offener Diskurs - Wege zum politischen Neubeginn", Redner: u. a. Simon RICHTER 09.05.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Protest gegen den Ausbau eines kulturhistorischen Gebäudes zu einer als mangelhaft einzustufenden Asylunterkunft" Redner: u. a. Jürgen KÖTZING 11.05.2015 Dresden NPD mind. 5 Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes " (PEGIDA) 13.05.2015 NPD Jahreshauptversammlung mit Gründung des "NPD-Kreisverbands Leipzig Stadt und Land" Seite 3 von 5 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Redner: Enrico BOHM, Jens BAUR Mitte Mai Partei "Der Dritte Weg", Stützpunkt Vogtland ca. 30 Treffen von Mitgliedern und Sympathisanten des Stützpunktes 16.05.2015 Mittelsachsen NPD mind. 17 Kommunalpolitisches Forum 16.05.2015 Borna JN Verteilaktion im Rahmen der Kampagne "Antikapitalismus von Rechts" 16.05.2015 Mittelsachsen JN Vertrag und Liederabend mit Liedermacher PlATTMAR 17.05.2015 Leipzig und Leipziger Umland NPD, JN Verteilaktion Themenflugblatt "Asylflut stoppen " 20.05.2015 Eilenburg JN Plakatierungsaktion 21.05.2015 Brandis NPD, JN mind. 40 Demonstration/ Kundgebung "Keine Asylbewerber als Nachbarn gesucht" 21.05.2015 Neustadt NPD Kundgebung 23.05.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Protest gegen den Ausbau eines kulturhistorischen Gebäudes zu einer als mangelhaft einzustufenden Asylunterkunft", Redner: u. a. Simon RICHTER 27.- 29.05.2015 Dresden/ Pirna JN "Aktionslager" mit Vortragsveranstaltung , Redner: Pierre DORNBRACH, Transparent- und Flyeraktionen 28.05.2015 Dresden NPD 45 Kundgebung, Redner: Arne SCHIMMER, Frank :RANZ, Ronny ZASOWK, Jens BAUR 29.05.2015 Brandis NPD mind. 6 nfostand 30.05.2015 'irna Rechtsextremisten 11 \/erteilaktion Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im obigen Sinne wurden im Monat Mai 2015 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten odjfer autäelöst. Mit fr^nd/ichen Grüßen l Markus Ulbig Seite 5 von 5 2015-07-01T08:15:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes