STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17875 Thema: Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstvewvaltern“ in Sachsen im Mai 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 venNiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ (beispielsweise : Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte , Vorträge, „Schulungen“, sonstige Treffen) gab es im Monat Mai 2019 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner )? Der den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern" zuzuordnende „Bundesstaat Sachsen" verschickte im Berichtszeitraum Schreiben an verschiedene öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen. Am 3. Mai 2019 wurden im öffentlichen Raum in Dresden Schreiben des „Bundesstaats Sachsen“ ausgehängt. Der Staatsregierung liegen darüber hinaus Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfas— sung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3648 Dresden. 1. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 vmw.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck—Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Einstufung ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge erfor— derlich. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber diesen Personen, weshalb sie insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu deren Enttarnung führen könnten. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität der für ihn tätigen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugän— ge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken , künftig solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Eine solche mögliche dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass insbesondere der Geheimschutz gegenüber dem lnformationsanspruch der Abgeordneten das gewichtigere Rechtsgut ist. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden können, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in welchen Funktionen (2.8. Teilnehmer, Redner, Ordner, Anmelder) im Monat Mai 2019 (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Frage 3: Welche vor Mai 2019 erfolgten oder begonnenen Aktivitäten der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 1, 2 und 3 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit‚ Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen , ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen undloder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen.) Eine gesonderte Statistik zu Straftaten sogenannter „Reichsbürger und Selbstverwalter " wird jährlich durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus—Abwehrzentrum im Rahmen einer Sonderauswer’tung erhoben. Die Sonderauswer‘tung für das Jahr 2019 wird im Frühjahr 2020 erstellt. Frage 5: Wie viele Personen werden in Sachsen derzeit den „Reichsbürgern“ undloder „Selbstverwaltern“ zugerechnet und bei wie vielen dieser Personen bestanden oder bestehen Verbindungen welcher Art zu welchen Strukturen der extremen Rechten? Derzeit werden ca. 1.400 Personen zur Szene der „Reichsbürger und SelbstvenNalter" (Stand: 31. Dezember 2018) gerechnet, von denen 113 Personen rechtsextremistische Bezüge haben. M' re ndlicheg Grüßen {/1 " r f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-07-01T12:51:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes