STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17880 Thema: Personenkontrollen durch die sächsische Polizei auf dem Gelände der Leipziger Universität Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 31.05.2019 wird unter der Überschrift ‚Personenkontrollen auf dem Campus? StuRa wirft Leipziger Polizei Willkür vor‘ berichtet: ,Polizeisprecher Andreas Loepki bestätigt auf LVZ-Anfrage, dass am Dienstag drei Beamte sowie drei Spürhunde den Campus durchquerten, als sie zu einer Schwerpunktmaßnahme am Hauptbahnhof untenNegs waren. Als ‚öffentlicher Verkehrsraum ‘ stehe der Campus ,jederzeit der Streifentätigkeit zur Verfügung — auch ohne Schwerpunktmaßnahme und auch für Beamte der Diensthundestaffel ‘. Weiterhin erklärt Loepki: ‚Wenn Diensthunde ihre Wahrnehmung von Betäubungsmitteln anzeigen, ist dies ein Kriterium zur Begründung eines Straftatverdachts, dem verpflichtend nachzugehen ist.‘ Nach Aktenlage sei in unmittelbarer Nähe des Campus eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von ‚Cannabis und Zubereitungen ‘ erfolgt. ‚Diese bezieht sich jedoch auf drei Jugendliche und damit wohl nicht auf Studierende‘, so der Polizeisprecher. (Quelle: https:IIwww.lvz.deILeigiglPolizeitickerIPo|izeiticker-Leipzig/Personen kontrollen-auf—dem-Campus-StuRa-wirft-Leipziqer-Polizei-Willkuer-vor, zuletzt aufgerufen am 01.06.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage finden Streifengänge der sächsischen Polizei auf dem Campus der Universität Leipzig statt? Der Polizeivollzugsdienst (PVD) nutzt öffentliche Wege und Plätze im Sinne des straßenrechtiichen Gemeingebrauchs. ‘ „: Freistaat”VQSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/16 Dresden, 2. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Auf welchen Rechtsgrundlagen fanden Identitätsfeststellung und Durchsuchungen von Personen und Sachen auf dem Campus der Universität Leipzig entsprechend dem Einsatzgeschehen aus der Vorbemerkung statt? Der PVD durchsuchte einen Rucksack auf der Grundlage der Strafprozessordnung. Es wurden keine Identitätsfeststellungen durchgeführt. Frage 3: Wie viele ldentitätsfeststellung und Durchsuchungen von Personen und Sachen fanden insgesamt im Rahmen der Schwerpunktmaßnahme aus der Vorbemerkung statt? Der PVD führte 20 Identitätsfeststellungen und 20 Durchsuchungen durch. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden aufgrund der Kontrollen aus Frage 2 eingeleitet und welche Gegenstände in welchen Mengen wurden auf Grund dieser Kontrollen sichergestellt? Keine. Frage 5: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden aufgrund der Kontrollen aus Frage 3 eingeleitet und welche Gegenstände in welchen Mengen wurden auf Grund dieser Kontrollen sichergestellt? Der PVD registrierte fünf Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Strafanzeige wegen Verdachts der Unterschle— gung. Es wurden 10,36 Gramm Cannabis und ein Bundespersonalausweis sichergestellt . Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 = FreistaatSACHSEN 2019-07-02T14:11:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes