STAATSMINISTERHJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17885 Thema: Personenkontrollen an der Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am Dienstag, den 28.05.‚ sollen laut LVZ Personenkontrollen auf dem Campus der Universität Leipzig stattgefunden haben. Die Leipziger Polizei setzte dabei auch Drogenspürhunde ein (vgl.: https:llwww.lvz.deILeipzinPolizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Personenkontrollen -auf-dem-Campus-StuRa-wirft-Leipziger-Polizei-Willkuer -vor). Nach MDR-Angaben hätte ein Polizeisprecher geäußert, dass ein auf Drogen spezialisierter Diensthund angeschlagen hätte (vgl. https:IIwww.mdr.deIsachsen/leip_ziglleipzig-Ieipzig-landlpolizeikontrolliert -uni-campus-leipzig-100.html).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Begründung (welchem konkretem Anlass, Verdacht,...) wurden die Maßnahmen auf dem Gelände der Universität Leipzig durchgeführt und wurde die Universitätsleitung vorab informiert? Frage 2: Wie viele Personen wurden während der Personenkontrollen kontrolliert ? Frage 3: Welche Straftaten wurden dabei aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der beteiligten Personen und Art und Anzahl der Straftaten ; bei Drogenfunden auch jeweils nach Mengen und Substanzen). FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/18 Dresden, 2. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Am 28. Mai 2019 durchquerten Polizeibedienstete der Diensthundestaffel der Polizeidirektion Leipzig das für die Öffentlichkeit zugängliche Campusgelände mit dem Ziel, zu einem Einsatzort auf der Nikolaistraße zu gelangen. Auf diesem Weg zeigte ein speziell auf das Erkennen von Betäubungsmitteln geschulter Diensthund des Polizeivollzugs— dienstes an einem von einer Person mitgefühden Rucksack an, den Geruch von Be— täubungsmitteln wahrgenommen zu haben. Die Polizeibediensteten hatten aufgrund dessen den Verdacht, dass ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen könnte und durchsuchten den Rucksack. Es wurden letztlich keine betäubungsmittel— verdächtigen Substanzen gefunden. Ungeachtet dessen, dass eine Vorab—lnformation der Universitätsleitung im vorliegen— den Fall nicht erforderlich gewesen wäre, konnte diese schon allein aus den beschriebenen tatsächlichen Gründen nicht erfolgen. Frage 4: Gilt es als hinreichend begründeter Anlass zur Einschränkung von Freiheitsrechten — insbesondere auf dem Gelände einer Universität, vor dem Hintergrund der grundgesetzlich verbrieften Freiheit von Wissenschaft, der Forschung und der Kunst —wenn ein Hund bellt? - Inwiefern Hundegebell es rechtfertigen kann, in Grundrechte einzugreifen, ist im Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung ist, dass aufgrund des Bellens eine Gefährdung bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Im vorliegenden Fall sind die Polizeibediensteten allein aus den in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 beschriebenen Gründen tätig geworden. Frage 5: Werden die Maßnahme, insbesondere das Auftreten der Beamt*innen mit Diensthunden und die erfolgten Kontrollen, zwischen dem SMWK und dem SMI ausgewertet ? Es besteht keine Notwendigkeit, die in Rede stehenden polizeilichen Maßnahmen zwischen den benannten Staatsministerien auszuwerten. Ungeachtet dessen hat der Polizeipräsident der Polizeidirektion Leipzig mit Vertretern des „Student_innenRat der Universität Leipzig“ ein Gespräch geführt, in dem die polizeilichen Maßnahmen erklärt wurden. , it eundlichen Grüßeng [A . Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-07-02T14:14:20+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes