STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17889 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstofien in Zwickau, Stadtbezirk Ost 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchien wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorhe— rige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Zwickau im Stadtbezirk Ost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschiüsseln, Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart , Phänomenbereich!) Im Jahr 2016 gab es im September in Zwickau, Ortsteil (OT) Eckersbach, einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit der Tatönlichkeit „Stadion“. Recherchefähige Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftat ergab, dass in diesem Fall keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden waren. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/2323 Dresden, 3. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUiVI DES iNNERN Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Zwickau Stadtbezirk Ost und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwafien begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchier‘t wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittei „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 8168, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfü-gung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum vier Straftaten erfasst, bei denen „Wafien“ als Tatmittei erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Zwickau; OT Eckersbach Siedlung 1 Zwickau; OT Eckersbacher Höhe E 1 - E 4 1 Zwickau; OT Eckersbacher Höhe E 5/2-3 1 Zwickau; OT Pöhlau 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— 2 sönliche Freiheit* Strafrechtliche Nebengesetze 2 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM , - ; Freistaat DES iNNERN i} SACHSEN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 2 Schusswaffen 1 Waffen ohne nähere Bezeichnung - Keine dieser vier Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Zwickau Stadtbezirk Ost im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs— und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich wie folgt auf: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 17 Nötigung gem. § 240 StGB 7 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Strafiaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — {Mit’fre ndlichen Grüßen oééoland'Wöller Seite 3 von 3 2019-07-03T12:06:04+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes