SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEì SÄcHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/17898 Thema: "Marie fängt Feuer" (Z;DF\,12.05.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 12.05.2019 strahlte das ZDF 20.15 Uhr unter Rubrik ,,Herzkino" im Rahmen der Reihe ,,Marie fängt Feuer" die Folge 7 ,,Stürmische Zeiten" aus. Produziert wird die Reihe von der Wiedemann & Berg Filmproduktion. ln einer Szene ab Minute 56:11 wird ein Badezimmer gezeigt mit Propagandamaterial, darunter zwei Antifa-Aufklebern, die beinahe mittig mehrfach und lange gut zu sehen sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchem Zusammenhang steht das Propagandamaterial mit der Handlung und/oder den Charakteren dieser Folge? Frage 2= Mit welcher Begründung wird dieses Propagandamaterial, das man bislang eher auf Laternenmasten in linken Kiezen oder den Gegendemos zu G-20 in Hamburg verortete, bei aller ,,künstlerischen Freiheit" fiktionaler Fernsehunterhaltung gezeigt, so dass der Zuschauer den Eindruck einer Normalisierung des gezeigten Urhebers erhält? Frage 3: ln welchem Wirkungs-Zusammenhang stehen die lnszenierung von Rechtsempfinden und das Propagandamaterial? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen æ Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t I 593- 201 9/631 58 Dresden, /.,fiumzots Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *** Hausanschrift: Sächsísche Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden i v-. SACHSEN*i * ** D0RTLtEcTEUROPA .. SO GEHT sAcHstscH Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Begründung Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs I iegen. Letzteres ist hier der Fall, da es sich bei der fragegegenständlichen Folge der im ZDF ausgestrahlten Reihe ,,Marie fängt Feuer" um einen im Auftrag des ZDF produzierten Fernsehfilm handelt. Die Herstellung und Ausstrahlung dieses Films unterfällt der Rundfunkfreiheit nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Kern der Rundfunkfreiheit ist die Programmfreiheit. Sie umfasst Auswahl, lnhalt und Gestaltung des gesamten Programms in allen Programmsparten sowie in seinen informativen wie unterhaltenden Teilen. Die Filmhandlung sowie ihre filmische Umsetzung, darunter auch die Ausstattung und Requisiten der einzelnen Filmszenen, fallen sowohl in den Schutzbereich der Rundfunk- und Programmfreiheit als auch der Kunstfreiheit gemäß Art.21 Satz 1 SächsVerf. Die staatliche Aufsicht über den Rundfunk ist begrenzt. Die Rundfunkaufsicht hat die Staatsferne des Rundfunks zu wahren. lnsoweit besteht nur eine beschränkte Rechtsaufsicht. Programmangelegenheiten, wie der in Rede stehende Film, sind der Rechtsaufsicht grundsätzlich nicht zugänglich. Hiergegen besteht das Mittel der Programmbeschwerde, die in diesem Fall an den Fernsehrat des ZDF zu richten ist. Frage 2 ist darüber hinaus auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schenk Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2019-06-26T09:23:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes