STAATSM1N1STER1UM FÜR SOVALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACIISEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/17899 Thema: Veranstalter Zuckerfest Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/events/ 342062766468461/ lädt ein „Comparti-Team" für den 8. Juni 2019 zu einem „Interkulturellen und interreligiösen Zuckerfest im Chemnitzer Stadtzentrum vor dem Karl-Marx-Monument" ein. Als Veranstalter werden genannt „der Verein für arabische Kultur und Integration Chemnitz in Kooperation mit den Kunstsammlungen Chemnitz (Chemnitz Open Space), dem Kulturbüro Sachsen e.V. sowie natürlich uns von Comparti" — einem Projekt des AGIUA Migrationssozial- und Jugendarbeit e.V. Beworben wird das Zuckerfest sowohl auf den Facebook- und Internetauftritten dieser Institutionen, aber auch auf https://landesfrauenrat-sachsen .de/veranstaltungen/zuckerfest-2019/. Auf dieser Seite findet sich unten der Hinweis „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird dieses Fest vom Freistaat mittels einer Projektförderung gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe? Das Fest wird nicht mittels einer Projektförderung durch den Freistaat geedert . Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes das Sächsische Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz vom 14. Dezember 2018 beschlossen. Daraufhin wurde die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung vom 2. Januar 2019 erlassen, die Buchst. B, Teil 2 der Richtlinie Integrative Maßnahmen vortibergehend ersetzt. Ob hieraus entsprechende Mittel tatsächlich fQr das Fest verwendet wurden, kann erst mit dem durch die Stadt Chemnitz einzureichenden Verwendungsnachweis angegeben werden. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zelchen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bItte bel Antwort angeben) DF-0141.51-19/403 Dresden, .Juni 2019 Hausanschrlft: Sacheisches StaatsmInleterlum für Sozhdes und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 198 01099 Dresden www.sms.sechsen.de STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen erhielten die das Zuckerfest ausrichtenden deutschen Vereine 2018, und war der Staatsregierung bel der Bewilligung der Mittel bekannt, dass diese das vorgenannte islamische Fest ausrichten? Es ist nicht erkennbar, worauf sich die Eingrenzung des Fragestellers auf „deutsche Vereine " beziehen soH. Al le Vereine mit Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt. Sofern Zuwendungen für Vereine, welche laut vorangestellten Ausführungen das Fest veranstalten , erteilt wurden, sind diese im Folgenden dargestellt. Verein Zuwendung 2018 Kulturbüro Sachsen e.V. 264.293,73 € AGIUA e.V. Migrationssozial- und Jugendarbeit 227.868,86 € Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Fest aus Mitteln der Projektförderungen der genannten Träger mitfinanziert wurde. Die Beteiligung der Träger an der Ausrichtung des Festes war bei Bewilligung nicht bekannt. Frage 3: 1st der Staatsregierung bekannt, ob der Landesfrauenrat das Zuckerfest finanziell unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob der Landesfrauenrat das Zuckerfest finanziell unterstützt. Frage 4: 1st der Staatsregierung bekannt, warum der Landesfrauenrat das Fest bewirbt, für den Fall, dass er es nicht finanziell unterstützt? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass der Landesfrauenrat das Fest bewirbt. Unter dem angegebenen Intemetlink ist keine Bewerbung des Festes auffindbar. Frage 5: Wie steht die Staatsregierung zu der Tatsache, dass öffentlich ein Fest einer Religion In einer Stadt zelebriert wird, der die Tatverdächtigen angehören, die im vergangenen Jahr einen deutschen Staatsbürger in ebendieser Stadt getötet hatten? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Se Re 2 von 2 2019-07-03T12:14:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes