STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINf STERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117913 Thema: Bewirtschaftung des Vogelschutzgebietes Leipziger Auwald(463945f) im Bereich Möncherei, Markkleeberg, Landkreis Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald wird durch eine hohe Anzahl von Auenwiesen geprägt, die eine große Bedeutung als Nahrungsgrundlage für die hier lebenden Vogelarten haben. Die Wiesen werden nach lnformationen von Umweltverbänden besonders im Bereich der Möncherei in Markkleeberg intensiv bewirtschaftet bzw. häufig gemäht. So kommt zum Beispiel das Vorkommen des Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr zum reproduktionsnotwendigen Aussamen. Hier lebt der geschützte Wiesenknopfbläuling (Phengais teleius), der den Großen Wiesen knopf als Fortpflanzun gsgrundlage benöti gt. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung haben die beschriebenen Auenwiesen für die dort lebenden Vogelarten? (Bitte um Benennung der Arten mit Rote-Listen-Status Sachsen und Deutschland.) Der Bereich Möncherei in Markkleeberg befindet sich im Südteil des Vogelschutzgebietes,,Leipziger Auwald" (4639-451) und wird begrenzt durch die B 2, den Markkleeberger See und durch Siedlungsbereiche von Markkleeberg. Die Wiesen im Bereich der Möncherei dienen den dort lebenden Arten als Nahrungshabitat. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-2000T poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. Juni 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t611 Dresden, 0t, tV- )Of J simu[+ --() MACH- WAS r WICHTIGES Arbe¡ten im öffentlichen D¡enst Sachren Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, l3 Filr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europä¡schen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 6 STAATSMINISTERIU]\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Der Bereich der Möncherei im Vogelschutzgebietes Leipziger Auwald ist geprägt von einem kleinteiligen Mosaik aus Grünlandflächen und umgebenden Hecken sowie Gehölzriegeln. Damit hat das Gebiet Bedeutung für Vogelarten, bei denen halboffene Bereiche besondere Teil lebensräu me darstel len. lm Einzelnen zählen zu diesen Arten, die in den Erhaltungszielen des EG- Vogelschutzgebietes,,Leipziger Auwald" benannt sind: Baumfalke (Falco subbuteo), Grauspecht (Picus canus), Neuntöter (Lanius collurio), Rohn¡reihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wendehals (Jynx torquilla) und Wespenbussard (Pernis apivorus). Für vier dieser Arten war im Umfeld der Möncherei in der Vergangenheit das Brüten wahrscheinlich bzw. wurde sicher nachgewiesen: Grauspecht, Neuntöter, Rotmilan und Sperbergrasmücke. Weitere Arten der lokalen Vogelfauna im Bereich der Möncherei in der Anlage stammen aus dem Vogelmonitoring in Sachsen sowie Zufallsbeobachtungen. Es handelt sich um eine grobe Charakteristik der lokalen Vogelfauna, über die genannten SPA-Belange hinaus. Aus den dort angegebenen Nachweisjahren kann nicht auf ein aktuelles Vorkommen der betreffenden Art in dem relativ kleinflächigen Landschaftsausschnitt geschlossen werden. Weitere Angaben zu dort lebenden Arten und ihr Rote-Liste-Status sind in der Anlage aufgeführt. Frage 2: Wie häufig sollen nach den behördlichen Vorgaben oder SPA- Managementplan diese Wiesen im Jahr gemäht werden? Der Bereich Möncherei in der Gemarkung Markkleeberg befindet sich im Vogelschutzgebiet ,,Leipziger Auwald" (4639-451). Für FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete gilt das allgemeine Verschlechterungsverbot gemäß $ 33 Abs. 1Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Als Maßstab fur das Verschlechterungsverbot werden die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete herangezogen, die in den jeweiligen Grundschutzverordnungen festgelegt worden sind. Die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Bestimmung des Europäischen Vogelschutzgebietes ,,Leipziger Auwald" vom 27. Oktober 2006 sieht vor, dass Veränderungen und Störungen nur insoweit unzulässig sind, soweit hierdurch das Gebiet in seinen für die genannten Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann. Ft¡r den hier angesprochenen Grünlandbereich der Möncherei in Markkleeberg sind im Managementplan keine spezifischen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, die eine Mahdhäufigkeit der betreffenden Wiesen fachlich vorgeben. Die allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Vogelarten der Siedlungsbereiche (der hier betroffenen Artengruppe) geben hinsichtlich des Mahdregimes folgenden fachlichen Orientierungsrahmen: ,,Nutzung maßgeblicher Teile der Grünflächen als zweischürige Wiesen (durch variierende Mahd Gewährleistung räumlich und zeitlich wechselnder Höhe der Gras- und Krautvegetation)...". Zu weiteren behördlichen Vorgaben im Rahmen der Förderung wird auf die Antwort zur Frage 3 venviesen. Seite 2 von 6 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: Wie häufig und zu welchem Zeitpunkt werden diese Wiesen aktuell gemäht? (Bitte um Diskussion, falls es Diskrepanzen zwischen vorgegebenen und aktuell praktizierten Bewirtschaftung bestehen.) lm Vogelschutzgebiet ,,Leipziger Auwald" im Bereich Möncherei der Gemarkung Markkleeberg befinden sich aktuell sieben Flächen in der EU-Agrarförderung. Bei vier der sieben Flächen wurden Vorhaben nach Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUtl2015) beantragt. Von den vier Grünlandschlägen, die gemäß RL AUI(2015 bewirtschaftet werden, sind drei in dem Vorhaben GL.1a (Artenreiches Grünland - Ergebnisorientierte Honorierung mit jährlichem Nachweis von mindestens vier Kennarten) und eins im Vorhaben GL.Sa (Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens zwei Nutzungen pro Jahr mit der ersten Nutzung als Mahd ab 1. Juni) zugeordnet. Für die drei Schläge mit dem Vorhaben GL.1a ergeben sich variable Nutzungstermine, da die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen dieses Vorhabens nur eine mindestens einmalige Nutzung durch Mähen mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes und/oder Beweidung sowie der jährliche Nachweis von mindestens vier Kennarten anhand einer vorgegebenen Referenzliste vorschreiben. Die Nutzungshäufigkeit wird dem Antragsteller nicht begrenzt. Für den einen Grünlandschlag mit dem Vorhaben GL.Sa ergeben sich folgende Nutzungstermine: Erste Nutzung als Mahd ab dem 1. Juni mit Abschluss der ersten Nutzung einschließlich Beräumung und Abtransport des Mähgutes bis spätestens 31. Juli des Antragsjahres. Zweite Nutzung als Mahd mit Beråumung und Abtransport des Mähgutes oder Nachbeweidung bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres. Da mindestens zwei Nutzungen als Zuwendungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist eine weitere Nutzung nicht ausgeschlossen und somit auf dieser Fläche möglich. Es liegt derzeit kein Verstoß gegen die Zuwendungsvoraussetzungen auf diesen Flächen vor, weshalb keine Diskrepanzen zwischen der vorgegebenen und praktizierten Bewirtschaft u ng bestehen. Frage 4: Welche Fördermittel aus den Richtlinien NE oder AUM bzw. ggf. anderen Finanzierungsinstrumenten werden für diese Wiesenpflege eingesetzt? (Bitte um Angabe, welche naturschutzrelevanten Auflagen dabei für die Wiesenpflege existieren und wer für die Kontrolle zuständig ist.) lm Rahmen der EU-Agrarförderung wurden aktuell (Antragsjahr 2018) für den Bereich der Flächenförderung der 1. und 2. Säule der GAP die in Tabelle 1 aufgeführten Flächen beantragt und Fördermittel dazu ausgezahlt. Für alle sieben Flächen wurden im Antragsjahr 2018 Direktzahlungen beantragt. Für vier der sieben Flächen wurden darüber hinaus noch Fördermittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragt. Die Direktzahlungen bestehen aus mehreren einzelnen Prämienregelungen. Die Berechnung erfolgt im Gegensatz zut schlagkonkreten Berechnung bei der Flächenförderung der 2. Säule auf gesamtbetrieblicher Ebene. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Bei den Direktzahlungen wurde ein Mittelwert in Höhe von 299,36 Euro pro Hektar errechnet und multipliziert mit den jeweiligen Schlagflächen in der Tabelle dargestellt. Fördermittel aus der Richtlinie NE (als Fördermöglichkeiten zur Wiesenpflege für ersteinrichtende, also investive Pflegemaßnahmen wie Entbuschung, Biotopsanierung durch Mahd) sowie andere Finanzierungsinstrumente wurden für diese Wiesenpflege nicht eingesetzt. Je nach Beantragung der Flächen sind gemäß der Verordnung (EU) Nummer 130612013 an die Gewährung von Agrarzahlungen auch die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als ,,Cross Compliance" bezeichnet. Die Cross- Compliance-Regelungen umfassen sieben Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und 13 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Ein Betrieb, der Agrarzahlungen wie Direktzahlungen oder Agrarumweltmaßnahmen in Anspruch nimmt, ist zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet. Für die Wiesenpflege bedeutet dies unter anderem die Einhaltung von GLÖZ 7 (keine Beseitigung von Landschaftselementen), von GAB 1 (Nitratrichtlinie) im Hinblick auf die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln sowie der Mengen und Zeiträume, von GAB 2 (Vogelschutzrichtlinie) in Bezug auf die Bewirtschaftung in Vogelschutzgebieten. Zusätzlich zu den Cross-Compliance-Regelungen kommen bei der Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen weitere Auflagen hinzu. Der bewirtschaftende Betrieb hat die Vorhaben GL.1a und GL.Sa der RL AUK|2015 beantragt (siehe Tabelle 1). Der Betrieb ist für diese Flächen verpflichtet, alle Zuwendungsvoraussetzungen dieser Vorhaben gemäß RL AUt(201 5 einzuhalten. Die Auflagen zu Nutzungszeitpunkten und -häufigkeit dieser Vorhaben sind unter Frage 3 aufgeführt. Weitere naturschutzrelevante Auflagen für die Wiesenpflege sind bei dem Vorhaben GL.5a der Verzicht auf N-Dünger, Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie das Unterlassen der Durchführung von Nach- und Übersaaten. Für die Kontrollen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zuständig. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Tabelle 1: Aktuelle lnanspruchnahme EU-Agrarförderung (1. und 2. Säule) für die Schläge des Vogelschutzgebietes ,,Leipziger Auwald" im Bereich Möncherei der Gemarkung Markkleeberg Frage 5: Wie soll in Zukunft (insbesondere in der neuen EU-Förderperiode) abgesichert werden, dass der Große Wiesenknopf ausreichende Bestände entwickeln und sich vermehren kann? Die Pflanzenart Großer Wiesenknopf dient als Futterpflanze (Blüte zur Eiablage und zur Ernährung der Raupen) zum Beispiel vom Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius). Diese Schmetterlingsart ist im Anhang ll der FFH-Richtlinie aufgeführt. Zur Verbesserung der aktuellen landesweiten Situation wurde im Jahr 2017 vom Freistaat Sachsen ein Artenhilfsprogramm für die zwei Ameisenbläulinge aufgelegt(neben dem Hellen kommt im Freistaat Sachsen der Dunkle Wiesenknopf- Ameisenblä uling, Pheng ari s n au sithous vor). Nachweise des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Leipziger Auensystem liegen mehr als 18 Jahre zurück und befanden sich außerhalb des Bereichs Möncherei. Vorgesehene Maßnahmen zur Sicherung der Bestände vom Großen Wiesenknopf bei Vorkommen mindestens einer der beiden Bläulingsarten sind zum Beispiel eine Nutzungspause zwischen Mitte Juni und Mitte September zur Sicherstellung des Aufwuchses der Pflanze. Direktzahlungen (1. Säule) RL AUK/2015 (2. Säule) Feldblock Antrags - jahr Fläche beantragt (ha) Fläche bewilligt (ha) Betrag für bewilligte Fläche (EUR) RL AUK Vorhaben Fläche beantragt (ha) Fläche bewilligt (ha) Betrag für bewilligte Fläche (EUR) AL-132-15493 2018 2,3008 2,3008 688,77 GL-080-15444 2018 3,9690 3,9690 1188,16 GL.1a 3,9690 3,9690 698,54 GL-100-15426 2018 2,2950 2,2950 687,03 GL.1a 2,2950 2,2950 403,92 GL-102-15441 2018 0,8443 0,8443 252,75 GL.5a 0,8443 0,8443 278,62 GL-102-15521 2018 6,8593 6,8593 2053,40 GL.1a 6,8593 6,8593 1207,24 GL-104-15432 2018 0,6706 0,6706 200,75 GL-165-15463 2018 2,4025 2,4025 719,21 Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENw Weitere Maßnahmen sind zum Beispiel das Belassen von wechselnden ungenutzten Saumbereichen oder Mosaikflächen auf fünf bis zehn Prozent der Fläche bei jedem Nutzungsgang, eine extensive Bewirtschaftung von Flächen mit einer der jeweiligen Bodenfeuchte angepassten Mahd- und Räumtechnik. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 6 von 6 Anlage Nachweise von Arten zur Charakteristik der lokalen Vogelfauna mit Nennung des Rote Liste Status (RL) Sachsen und RL Deutschland sowie Nachweisjahr(en), fett gedruckte Arten: hohe Bindung an halboffene Bereiche wie Möncherei.l Artnamen deutsch Artname wissenschaftl. RL Sachsen 2015 RL Deutschland 2015 Nachweisiahre lt. ZenA Amsel Turdus merula 2010,2011,2012 Bachstelze Motacilla alba 20't0 Baumfalke Falco subbuteo 3 3 1995 Blässhuhn Fulica atra 2009.2010.2011 Blaumeise Parus caeruleus 2010 Buchfink Fringiila coelebs 2010 Buntspecht Dendrocopos maior 2010,2012 Eichelhäher Ganulus alandarius 2010 Elster Pica pica 2015 Fitis Phvlloscoou s trochilu s V 2010 Flussreoenofeifer Charadrius dubius 1994 Gartenbaumläufer Certhia brachvdactvla 2010.2011 Gartenrotschwanz Phoe nicurus phoenicu ru s 3 V 2004 Gebirqsstelze Motacilla cinerea 2015 Girlitz Serinus sernus 2010,2011 Goldammer Emberiza citrinella V 2010 Graureiher Ardea cinerea 2010 Grauschnäpper Muscicapa striata V 2004,2011 Grauspecht Picus canus 2 2017 Grünfink Carduelis chloris 2010,2015 Grünsoecht Picus viridis 2004. 2010.2012.2014 Haubentaucher Podiceps cristatus 2007 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 2010 Haussperlinq Passer domesfibus V V 2015 Heckenbraunelle Prunella modularis 2010 Höckerschwan Cygnus olor 2007 Kernbeißer C. coccothraustes 1996,2014 Klaooerqrasmücke Svlvia cunuca V 2010.2011 Kleiber Sifta eurooaea 2010,2015 Kohlmeise Parus maior 2010 Kolkrabe Corvus corax 2014,2015 Mauerseoler Apus aous 2009 Mäusebussard Buteo buteo 2015 Mönchsqrasmücke Svlvia atricapilla 2010,2012 Neuntöter Lanius collurio 2004,2017 Rabenkrähe Coruus corone corone 2015 t Methodische Grundlagen der Liste: Die Abfrage der im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vorliegenden Artdaten in der Zentralen Artdatenbank Sachsen (ZenA) erfolgte unter Anwendung eines 500 m-Puffers. Artnamen deutsch Artname wissenschaftl. RL Sachsen 2015 RL Deutschland 2015 Nachweisiahre It. ZenA Raubwüroer Lanius excubitor 2 2 2015 Rinoeltaube Columba Dalumbus 2010 Rohrureihe Circus aeruoinosus 1996 Rotkehlchen Erithacus rubecula 20't1 Rotmilan Milvus milvus V 2017,2018 Schellente Bucephala clanqula 2004,2010 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 1 998 Schwarzmilan Milvus miqrans Sinqdrossel Turdus ohilomelos 2010 Soerberorasmücke Svlvia nisoria v 3 2004. 2005. 2006. 2007 Star Sfurnus vulgaris 3 2010 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 2005,2006 Stieqlitz Carduelis carduelis 20't0,20't5 Stockente Anas platvrhvnchos 2010 Sturmmöwe Larus canus 2004.2005, 2006 Teichralle Gallinula chloroous V V 1993,2004 Turmfalke Falco tinnunculus 2015 Weißstorch Ciconia ciconia v 3 Wendehals Jvnx torauilla 3 2 Wesoenbussard Pernis aoivorus V 3 Zilozalo Phvlloscoou s collvbita 2010,2014 2019-07-05T10:14:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes