Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17914 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Auswirkungen von Bauschutteinlagerungen im Restloch Kiestagebau Lausitz 1 und seine Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „NSG Moorwald am Pechfluss bei Medingen" und das FFH-Gebiete „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf" sowie des Töpfergrundes, Landkreis Bautzen/ Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In der Vergangenheit wurde das Restloch des Kiestagebaus Lausitz 1, insbesondere auch der Nassbereich des aufsteigenden Grundwassers, ohne wirksame Abdichtung mit Bauschutt verfüllt. Im Rahmen einer analytischen Wasseruntersuchung (2012) stellten die Gebietsbetreuer des Naturschutzdienstes den Eintrag von negativ wirkenden Stoffen in die wassergebundenen angrenzenden Schutzgebiete und Biotope (siehe oben) fest. Ihre Untersuchungsergebnisse reichten die Gebietsbetreuer an die zuständige Naturschutzbehörde (UNB Bautzen) weiter. Diese gab in der Folge ein eigenes Gutachten in Auftrag, welches die erheblichen negativen Beeinträchtigungen aus der Baustoffverfüllung auf die an Nährstoffarmut gebundenen Feuchtbiotope und Schutzgebiete bestätigte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Es wird bei der Beantwortung der Fragen davon ausgegangen, dass das Restloch des Kiestagebaus Laußnitz I gemeint ist. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/20-2019/39370 Dresden. 0 5. JULI 2019 , ... Zert ifskat seit 2006 audit bet1.1fundfamihe Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnhnien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwasachsen.de/kontakt htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mail.de STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 1: Wurde die per Messung festgestellte gravierende Verschlechterung der Wasserqualität in den nationalen und europäischen Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden überprüft bzw. bestätigt und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet? (Bitte die Gutachten der Gebietsbetreuer und der Naturschutzbehörde zur Auswirkung der Stoffeinträge in die Schutzgebiete und Biotope anhängen.) In der Folge der genannten Untersuchungen wurden dem Bergbauunternehmer des Kiestagebaus Laußnitz 1, Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG, die Durchführung eines Grundwassermonitorings auferlegt. Bislang führte der Bergbauunternehmer dieses Monitoring zuverlässig aus. Die von ihm an das Oberbergamt eingereichten Monitoringberichte werden an das Landratsamt Bautzen (Untere Wasserbehörde) sowie die Landesdirektion Sachsen zur Prüfung und Stellungnahme übergeben. Gemäß den Stellungnahmen des Landratsamtes Bautzen (Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde) seien Gefahrenabwehrmaßnahmen wegen der festgestell - ten Schadstoffgehalte im Grundwasser derzeit nicht erforderlich . Aufgrund des hohen Salzgehaltes, der in den nördlichen Messstellen festgestellt worden war und seinen Ursprung vermutlich in den in den 1990er Jahren und früheren Betriebsphasen eingebrachten Verfüllmassen hat, könne eine ökologisch negative Beeinflussung des Naturschutzgebietes (NSG) ,,Moorwald am Pechfluss" und des FFH-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf" für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden . Die Weiterführung des Monitorings sei somit geboten. Die Erdstoffkippe, die als Quelle der Schadstoffeinträge in das Grundwasser angesehen wird , wird gemäß zugelassenem Abschlussbetriebsplan sukzessive mit eigenem Abraum sowie mit geeigneten bergbaufremden mineralischen Abfällen (Boden und Steine, Baggergut) abgedeckt, um die Durchsickerung und damit die Schadstoffelution zu minimieren. Der Zugriff auf die Gutachten der Gebietsbetreuer und der Unteren Naturschutzbehörde aus den Jahren 2012/2013 verzögert sich derzeit; die Unterlagen werden nachgereicht . Frage 2: Liegt durch den Nährstoff- bzw. Schadstoffeintrag ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes vor? (Bitte Entscheidung ausführlich begründen.) Frage 3: Welche Behörde befasst sich mit der Sanierung des eingetretenen Umweltschadens? Frage 4: Wird das Unternehmen bei der Sanierung des Umweltschadens die Kosten tragen oder werden die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt ? Frage 5: Wie hoch sind die Kosten zur Sanierung, wann beginnt diese und wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein? Seite 2 von 3 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Aus den Stellungnahmen von Unterer Wasserbehörde und Unterer Naturschutzbehörde zu den Monitoringberichten ergibt sich , dass derzeit kein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes vorliegt. Mit freundlichen Grüßen I~~~ Dr. Eva-Maria Stang7 Seite 3 von 3 2019-07-08T08:42:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes