Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/19-2019/37156 Dresden, 1. Juli 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17915 Thema: Methoden und Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens Kiestagebau Würschnitz-West, Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren als Rahmenbetriebsplan zur Zulassung eines weiteren Kiesabbaus im Raum Radeburg- Würschnitz. Nachrichtlich soll die Rohstoffgewinnung im Trockenschnitt erfolgen. Dazu legte der Antragsteller – ein Kiesgewinnungsunternehmen – den Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Genehmigungsantrag beim Sächsischen Oberbergamt vor. Die Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit durch die Bergbaubehörde unter Hinzuziehung der Naturschutzbehörde findet aktuell noch statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die anschließende Verfüllung des entstehenden Restlochs geplant oder ausgeschlossen? Die Verfüllung des Restloches ist geplant. Die auf der Homepage des Sächsischen Oberbergamtes (SächsOBA) zugängliche Kurzfassung des Rahmenbetriebsplanes führt dazu folgendes aus: "Ziel der Wiedernutzbarmachung ist die Rückführung des Tagebaugeländes in die ursprünglich forstwirtschaftliche Nutzung. Dazu wird durch den Einbau von unbedenklichem tagebaufremdem Material gemäß dem Merkblatt zu den Anforderungen an die Verwertung bergbaufremder mineralischer Abfälle in Tagebauen unter Bergaufsicht (OBA-Merkblatt Abfallverwertung) größtenteils die ursprüngliche Geländehöhe wiederhergestellt. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Die Verkippung erfolgt auf einer Fläche von insgesamt 105,5 ha. Während der Nordteil der Abbaufläche komplett verfüllt wird, umfasst der Kippbereich im Süden eine Fläche von ca. 68,3 ha. Hier endet der Kippbereich etwa 10 m vor der TWZS III des TWSG Oberflächenwasser Speichersystem Radeburg (WW Röderau)." Die vollständige Antragsunterlage „Rahmenbetriebsplan“ steht auf der Homepage des SächsOBA zur Verfügung. Frage 2: Wie wirken sich die Gewinnung und der Fahrverkehr aus Abbau des Kieses und Verfüllung des Restlochs auf die Populationen, Individuen und Lebensstätten der streng geschützten Arten (Anhang IV FFH-RL) Zauneidechse und Schlingnatter aus und hielt der Antragsteller bei der Bewertung den tatsächlichen rechtlichen Rahmen des Artikels 12 der FFH-RL ein? Frage 3: Hielt man in der Genehmigungsplanung zum Nachweis der Schlingnatter die notwendigen Methodenstandards (mindestens zehn Begehungen mit 6 bis 10 Reptilienblechen pro Hektar) ein und berücksichtigte man bei der Gefährdungsanalyse auftretende Falleneffekte auf die Reptilienarten bezüglich der Verfüllung des Restlochs? Frage 4: Wie ist sichergestellt, dass die geplante Aufforstung die Lebensräume der lichtbedürftigen Reptilienarten wie Kreuzotter, Schlingnatter und Zauneidechse nicht ausdunkelt und damit die Population schädigt? Frage 5: Mit welchem Ergebnis untersuchte der Antragsteller das Planungsgebiet auf Vorkommen der Lebensraumtypen der FFH-RL Waldkiefernmoorwald (LRT 91D2), Mitteleuropäische Flechtenkiefernwälder (LRT 91T0) und Kiefernwälder der sarmatischen Steppe (LRT 91U0) und welche naturschutzrechtlichen Schlussfolgerungen zog er daraus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Der gegenwärtige Stand des Verfahrens erlaubt keine abschließende Beantwortung dieser Fragen durch das SächsOBA. Das SächsOBA hat die Antragsunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übergeben und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Antragsunterlagen haben vom 26. Februar 2019 bis zum 26. März 2019 in Königsbrück und Radeburg ausgelegen. Auch die diesbezügliche Bekanntmachung ist auf der Homepage des SächsOBA verfügbar. Zwischenzeitlich liegen dem SächsOBA alle Stellungnahmen und Einwendungen aus diesem Anhörungsverfahren vor. Eine Auswertung hat bisher noch nicht stattgefunden; insofern können die Fragen 2 bis 5 derzeit nicht beantwortet werden. Dies wird frühestens nach Abschluss des Erörterungstermins möglich sein. Ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest. Seite 3 von 3 Einzelheiten der Planung zu den Fragen 2 bis 5 können den Fachgutachten der Antragsunterlagen entnommen werden, die der Antragsteller eingereicht hatte. Diese Unterlagen sind auf der Homepage des SächsOBA einsehbar. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17915 Thema: Methoden und Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens Kiestagebau Würschnitz-West, Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, Martin Dulig 2019-07-02T09:40:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes