STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 9O/D!E GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6117916 Thema: Ausstellung Europäischer Haftbefehle durch sächsische Justizbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausftihrungen vorangestellt ,,Vorbemerkung: Mit Urteilen vom 27.05.2019 (Az. C-508/18 u.a.) entschied der Europäische Gerichtshof, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine rechtmäßigen europäischen Haftbefehle ausstellen können, weil sie aufgrund des ministeriellen Weisungsrechts nicht unabhängig im Sinne des EU- Rahmen besch I usses zum Haft befehl (20021 5841 JJI si nd." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: I FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 582-KLR Dresden,| ..tutizorc TOB MIT @@ UIIVì'JOB.MIT.J.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmlnlsterium der Justiz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost úber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang úber Einfahrt Hospitalstraße 7 1' o H¡nweise zum Datenschutz Ffage I : erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir Wie viele Europäische Haftbefehle haben Sächsische Staatsanwaltschaf- lhnendieseHinweiseauchzu. ten seit 2010 ausgestellt und wie viele davon wurden in welchen Mit- ,ifl:äffiå:ltX:ålü:',:"-i,:i9::"#" Nachr¡chten; nåhorê lnformat¡onên zur elektronischen Kommun¡kation mit sáchsischsn Justizbeh0rden unter 1ffi*ojqÉ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU gliedsstaaten vollstreckt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Staatsanwaltschaften )? Von der Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Statistische Übersichten zu den durch Sächsische Staatsanwaltschaften seit 2010 ausgestellten Europäischen Haftbefehlen werden weder im Sächsischen Staatsministerium der Justiz noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften geführt. Die Beantwortung der Frage würde daher die händische Durchsicht sämtlicher Verfahren in Auslieferungssachen seit 2010 beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz erfordern. Hierbei handelt es sich nicht ausschließlich um Auslieferungen aufgrund Europäischer Haftbefehle, sondern auch um Auslieferungen aus Drittstaaten, Es wäre diesbezüglich die Durchsicht von zumindest 900 Verfahren erforderlich. Es wären demnach umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 900 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 56 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt . Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits ergibt daher, Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU dass eine Beantwortung insoweit unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Europäische Haftbefehle haben Sächsische Gerichte seit 2010 ausgestellt und wie viele davon wurden in welchen Mitgliedsstaaten vollstreckt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gerichten)? Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bislang (bis zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs) üblicherweise sächsische Gerichte keine Europäischen Haftbefehle ausstellten. Diese wurden bekanntlich regelmäßig durch die Staatsanwaltschaften auf Grundlage eines bestehenden richterlichen Haftbefehls ausgestellt. lm Einzelfall konnte es jedoch auch vorkommen, dass durch Gerichte Europäische Haftbefehle ausgestellt wurden, etwa in Jugendsachen, wo der Jugendrichter auch Vollstreckungsleiter ist. Dies vorangestellt, wird von der Beantwortung der Frage wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Europäische Haftbefehle werden nicht als solche in den gerichtlichen Datenbanken erfasst. Es mussten daher wiederum die zu Frage 1 genannten 900 Verfahren in Auslieferungssachen beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz händisch ausgewertet werden. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. lnsoweit wird auf die Ausführungen zu Frage I venryiesen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass ab sofort Europäische Haftbefehle in Sachsen nicht mehr d urch Staatsanwaltschaften ausgestellt werden? Mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. Mai 2019 wurde der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen unter nachrichtlicher Beteiligung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden gebeten, künftig bei ausgehenden Euro- Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT päischen Haftbefehlen dergestalt zu verfahren, dass Europäische Haftbefehle ab sofort nur noch von den Gerichten ausgestellt werden. Frage 4: Wie viele bereits durch Staatsanwaltschaften ausgestellte Europäische Haftbefehle müssen infolge des Urteils des EUGH erneut durch Sächsische Gerichte ausgestellt werden? lnsgesamt 391 durch sächsische Staatsanwaltschaften ausgestellte Europäische Haftbefehle müssen infolge des Urteils des EUGH erneut durch sächsische Gerichte ausgestellt werden. Frage 5: Von welchem zusätzlichen Arbeitsumfang für die (Neu-)Ausstellung Europäischer Haftbefehle ist für die sächsischen Gerichte auszugehen? Die Schätzungen der Praxis zum erforderlichen Zeitaufwand pro Fall gehen auseinander . Den meisten Gerichten liegen hiezu noch keine Erfahrungswerte vor. Weitgehend wird allerdings davon ausgegangen, dass der durchschnittlich erforderliche Arbeitsaufwand jedenfalls im Bereich zwischen 30 und 60 Minuten pro Haftbefehl liegen wird. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2019-07-03T11:57:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes