STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17922 Thema: Straftaten unter Venrvendung von Waffen und Sprengstoffen in den Ortsteilen Görlitz 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fäilen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Jahr 2016 gab es im April in Görlitz, Ortsteil (OT) Hagenwerder, einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit der Tatörtlichkeit „Staatsgrenze“. Recherchefähige Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftat ergab, dass in diesem Fall keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden waren. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/3939 Dresden. 8. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiiheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERWM DES INNERN Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbesch 'a'digung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . lnsgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum drei Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Görlitz; OT Hagenwerder 2 Görlitz; OT Ludwigsdorf 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Strafrechtliche Nebengesetze 2 Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 1 Schusswaffen - Waffen ohne nähere Bezeichnung Keine dieser drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet wer— den. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen und Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. 5 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. 5 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Deutsch Ossig Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB - Nötigung gem. 5 240 StGB - Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB — Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Hagenwerder Straftatbestand Anzahl _ \Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - _\ ._ .\ ‚ Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERlUM DES INNERN OT Klein Neundorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Ludwigsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Schlauroth Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB —‘ C\ J| Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ?Mgreändlichen Grüßen Prof. Dr. oland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-07-08T11:47:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes