STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17925 Thema: Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter kommunaler Beteiligung im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen befinden sich im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung der Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Städten und Gemeinden, Beteiligungshöhe sowie nach Städten und Gemeinden , in denen die Wohnungen gehalten werden!) Frage 2: Wie hat sich der Bestand an Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung der Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen seit 1990 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Städten, und Gemeinden sowie nach Städten und Gemeinden , in denen die Wohnungen gehalten wurden!) Frage 3: Wie viele der Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung der Landkreise, Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen sind preis- undloder belegungsgebunden? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie nach Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungen gehalten werden, sowie erstem und zweitem Förderweg!) Frage 4: Wie hoch ist der Anteil des Bestandes von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung der Landkreise, Städte und Gemeinden am Gesamtbestand von Mietwohnungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen, in denen die Wohnungen gehalten werden? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/136 Dresden, 8. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES lNNERN Frage 5: Wie hoch waren die Gewinnausschüttungen der Unternehmen mit direkten Beteiligungen der Landkreise, Städte und Gemeinden gemäß Fragen 1 bis 4 an die Landkreise, Städte und Gemeinden seit 2010? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Städten und Gemeinden!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht entspricht das Frage— und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1—03). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen überwiegend Sachverhalte, die der Finanzhoheit der Gemeinden unterfallen, die dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzurechnen ist. In Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegen Gemeinden nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht und damit Weisungen der Staatsregierung. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, Sächsische Gemeindeordnung, Rn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. Darüber hinaus unterliegen kommunale Unternehmen keiner staatlichen Rechtsaufsicht . Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit grundsätzlich außerhalb des Aufgabenund Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Dieses vorangestellt liegen der Staatsregierung |edig|ich die nachfolgend dargestellten Angaben zum Bestand von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen in den drei Kreisfreien Städten vor, bei denen die Kreisfreie Stadt jeweils die alleinige Gesellschaf— terin ist. FreistaatSACHSEN Stadt Unternehmen Wohnungsbestand (Anzahl der Wohneinheiten) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Chemnitz Grundstücks— 24.398 und Gebäudewir ‘tschafts- Gesellschaft mbH (GGG) Dresden STESAD 116 116 116 GmbH Seite 2 von 3 STAATSNHNlSTERIUM Freistaat sellschaft mbH(LWB) DES INNERN SACHSEN Stadt Unternehmen Wohnungsbestand (Anzahl der Wohneinheiten) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Leipzig Leipziger 35.639 35.308 35.000 34.896 34.937 35.038 Wohnungs— und Bauge- Die GGG hat in den Jahren 2015 und 2016 je 500.000 EUR sowie im Jahr 2017 575.000 EUR an die Kreisfreie Stadt Chemnitz ausgeschüttet. Seite 3 von 3 re ndlichey: Grüßen . Dr. Roland Wöller 2019-07-08T11:46:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes