STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 l 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Neukirch (SPD) Drs.-Nr.: 6/17930 Thema: Bündnis "Wir versorgen Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 3. Juni 2019 stellte Gesundheitsministerin Klepsch (CDU) mit vier Partnern das neue Bündnis „Wir versorgen Sachsen" vor. In der Sächsischen Zeitung und Freien Presse vom 4. Juni heißt es: „Mehr Medizinstudenten, mehr Landärzte , mehr Pilotprojekte: 92 Millionen Euro sollen in den nächsten Jahren zusätzlich in eine bessere medizinische Versorgung in Sachsen fileßen . Vertreter von Politik und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen setzten am Montag ihre Unterschrift unter eine entsprechende Vereinbarung . Allein 20 Millionen Euro will ihr Ministerium für 100 neue Studienplätze bereitstellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zunächst sei festgestellt, dass das oben angeführte Zitat unsachgemäß zitiert wurde. Vielmehr wurde in der Pressekonferenz ausgeführt, dass die 20 Millionen Euro in einer gemischten Gesamtfinanzierung für die Finanzierung der 100 Studienplätze zur Verfügung gestellt werden. Frage 1: Wie schlüsseln sich die 92 Millionen Euro auf die einzelnen Maßnahmen auf? Frage 2: Welche Mittel sind bereits im Doppelhaushalt 2019/20 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt (bitte unter Angabe des Einzelplans , Kapitel, Titel sowie Mittelhöhe und Mittelzweck je Maßnahme aus dem 92-Millionen-Paket aufschlüsseln)? Frage 3: Welche Ste lien und Mittel sind aus für die angekündigten Maßnahmen zusätzlich erforderlich (bitte je Maßnahme aufschlüsseln)? Frage 4: Auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt werden die zusätzlich erforderlichen Stellen und Mittel laut Frage 3 bereitgestellt? Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen lhre Nachrlcht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141,51-19/418 Dresden, j—Juli 2019 Hausanschrlft: Sächslsches StaatsmInIsterlum für Sozlales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.srns.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ,.4113311111111 Freistaat SACHSEN Frage 5: Welcher Ste lien- und Finanzbedarf ergibt sich für 100 neue Medizin-Studienplätze im Freistaat Sachsen und wie ist die Ressourcenbereitstellung aus dem Gesundheitsministerium mit der bestehenden Hochschulentwicklungsplanung sowie etwaigen Zielvereinbarungen mit den Universitäten und Medizinischen Fakultäten vereinbar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Das Bündnis „Wir versorgen Sachsen" ist ein Bündnis aus Selbstverwaltung und Politik für die medizinische Versorgung in Sachsen und startet mit den unter den Ziffern 1 bis 7 nachfolgend aufgeführten Aufgaben. Für diese Maßnahmen des Bündnisses werden durch die Bündnispartner Aufwendungen in Höhe von ca. 92 Mio. EUR prognostiziert. Diese gliedern sich auf folgende Aufgaben des Bündnisses auf: 1. Mehr Ärzte für Sachsen mit einem Mehr an Studienplätzen Es werden Kosten in Höhe von ca. 50 Mio. EUR prognostiziert, Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben (3.707 TEUR) im Doppelhaushalt veranschlagt : Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel Stipendienprogramme stär- 08 07/ 681 55 2019: 1.500,0 TEUR ken Pos. 1 2020: 1.500,0 TEUR Pro Jahr und Jahrgang entstehen für je 20 Stipendiaten Kosten in Höhe von 240,0 TEUR Mehr Studienplätze für Hu- 08 07/ 681 55 2019: 100,0 TEUR manmedizin außerhalb Sach- Pos. 2 2020: 250,0 TEUR sens Reformvorhaben/Konzepte 12 09/ 682 71 Für Medizinische Fakultät Dresden: der medizinischen Fakultäten Entwicklung von Modellstudiengängen der TU Dresden und Universi- im Rahmen des Ausbildungsprogramms tät Leipzig zur Stärkung der zur Förderung der ärztlichen Tätigkeit im Allgemeinmedizin ländlichen Raum 2019: 50,0 TEUR 2020: 50,0 TEUR Für Medizinische Fakultät Leipzig: Konzeptentwicklung Ausbildungsprogramme zur Förderung der ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum 2019: 50,0 TEUR 2020: 50,0 TEUR Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel Landarztquote Finanzierung 2019: 51,9 TEUR aus Titel: 2020: 105,4 TEUR 08 07/686 55 möglich Nachfolgende Maßnahmen sind noch nicht im Doppelhaushalt 2019/2020 veranschlagt. Die Staatsregierung hat am 25.06.2019 die Entscheidung getroffen, dass ein Maßnahmen - und ein Finanzierungsplan bis zum 30. Juni 2020 erstellt werden muss: — Die Einführung des MEDiC-Modellstudiengangs durch die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden am Satellitencampus am Klinikum Chemnitz mit 50 zusätzlichen Studienplätzen und das MiLaMed-Projekt der Universität Leipzig, (12 Mio. EUR p. a., für 2 Jahre somit 24 Mio. EUR geschätzt, ggf. auch Bundesmittel) — die Verstetigung der befristeten Erhöhung von jährlich 20 Studienplätzen an der Universität Leipzig und einer weiteren Erhöhung von 50 Studienplätzen, (17 Mio. EUR p.a., ggf. auch Bundesmittel) — die Stärkung der Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den sächsischen Universitäten (4 Mio. EUR Doppelhaushalt) — den Ausbau des vorhandenen Netzes an Akademischen Lehrkrankenhäusern (2 Mio. EUR Doppelhaushalt) 2. Mehr Ärzte für Sachsen mit mehr Unterstützuna in der Weiterbilduna Für die Unterstützung der Ausbildung (gezielte Förderung der Krankenhäuser bzw. akademischen Lehrpraxen 100.000 EUR) und für die Unterstützung der Weiterbildung (4,5 Mio. EUR) werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,0 Mio. EUR prognostiziert. Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben im Doppelhaushalt veranschlagt: Maßnahme/ Mittelzweck Einzelplan Kapitel Titel Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 enthaltenen Mittel Ärztlichen Nachwuchs sichern — Weiterbildung stärken • Förderung zusätzlicher 08 07/ 686 55 2019: 1.300,0 TE Weiterbildungsstellen Nr. 1 2020: 1.600,0 TE • Förderung Geschäfts- 08 07/ 686 55 2019: 100,0 TE stelle Weiterbildungsver- Nr. 3 2020: 100,0 TE bünde • Förderung von Weiterbil- 08 07/ 686 55 2019: 216,0 TE dungsverbünden Nr. 4 2020: 216,0 TE Seite 3 von 7 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel • Förderung Öffentlichkeits- 08 07/ 686 55 2019: 484,0 T€ arbeit der Verbünde Nr. 5 2020: 484,0 T€ Für die Einrichtung eines Förderprogramms, das den Lehrkrankenhäusern, die den Studierenden im PJ bereits eine Mindestaufwandsentschädigung zahlen, eine aufstockende Förderung gewährt, wird eine Förderkonzeption erarbeitet. Dabei soil die Förderung für ländliche Regionen deutlich höher ausfallen, als in den Städten Dresden , Leipzig und Radebeul. Die Maßnahme ist daher noch nicht im Doppelhaushalt 2019/2020 veranschlagt. 3. Mehr Ärzte für Sachsen mit mehr Unterstützung in der ärztlichen Tätigkeit Es werden Kosten in Höhe zwischen 200.000 EUR bis 2,5 Mio. EUR prognostiziert. Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben im Doppelhaushalt veranschlagt: Maßnahme/ Mittelzweck Einzelplan Kapitel Titel Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 enthaltenen Mittel Kampagnen/Netzwerk Ärzte 08 07/ 547 52 2019: 50,0 TEUR für Sachsen Pos. 1 2020: 50,0 TEUR Jährliche Beteiligung als Netzwerkpartner in Höhe von 50 TEUR/Jahr Niederlassung unterstützen SK, SMUL, In den jeweiligen Einzelplänen der Res- SMWA und sorts eingestellt SMI stellen für Förderrichtlinien Mittel zur Verfügung Weitere Maßnahmen hierfür sind nicht im Doppelhaushalt veranschlagt, da vor allem Maßnahmen der Selbstverwaltung betroffen sind (z. B. Ausbau von Mentoring-Programmen für niedergelassene Ärzte zur Regressvermeidung). Hierzu könnte nur ein grober Schätzwert angegeben werden, da der Staatsregierung keine konkreten Kenntnisse zur zukünftigen Kostenkalkulation der Selbstverwaltung vorliegen. 4. Zukunftsfeste Versorgunaslandschaft gestalten mit mobiler und digitaler Medizin und Arztassistenz Es werden Kosten in Höhe von 30 Mio. EUR prognostiziert. Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben im Doppelhaushalt veranschlagt: Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel Patientenmobilität im ländli- 08 07/ 684 52 2019: bis zu 420,0 TEUR chen Raum unterstützen; Nr. 8 (bis 2020: bis zu 420,0 TEUR 1.000,0 TEUR jährlich für Modellvorhaben ); Barrierearmer/barrierefreier 08 05/ 893 Programme z. B. „Lieblingsplätze für Zugang zur ambulanten medi- 55 Nr. 6 alle" Programm barrierefreie Arztpraxen zinischen Versorgung 2019: 5.000,0 TEUR 2020: 5.000,0 TEUR Ärzte unterstützen durch Digi- 08 06/ 891 61 EFRE-RL: talisierung und Telemedizin 2019: 3.894,8 TEUR Förderung durch das Land im 2020: 3.894,8 TEUR Gesundheitswesen mit 10.000,0 TEUR im DHH 08 06/ 891 52 RL eHealthSax 2017/18 sowie Forschungs- u. 2019: 5.000,0 TEUR Entwicklungsprojekte mit rund 2020: 5.000,0 TEUR 28.000,0 TEUR aus dem EFRE im Zeitraum 2014-20 Ärzte entlasten durch Dele- 12 07/ 685 ca. 275,0 TEUR/Jahr gation ärztlicher Leistungen; 66 Kosten für den Studiengang Physician Assistant betragen ca. 275,0 TEUR pro Jahr Weitere Maßnahmen hierfür sind nicht im Doppelhaushalt veranschlagt, da vor allem Maßnahmen der Selbstverwaltung betroffen sind (z. B. Satellitenpraxen, Delegationsmodelle ). Hierzu kann nur ein grober Schätzwert angegeben werden, da der Staatsregierung keine konkreten Kenntnisse zur zukünftigen Kostenkalkulation der Selbstverwaltung vorliegen. 5. Zukunftsfeste Versorgungslandschaft gestalten mit ländlichen Gesundheitszentren Hier werden Kosten in Höhe von 500 TEUR bis 4 Mio. EUR prognostiziert, Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben im Doppelhaushalt veranschlagt: Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel Gesundheitszentren im ländli- 0807/891 03 DHH 2019/2020: chen Raum entwickeln Bundesmittel veranschlagt bei Kosten trägt grundsätzlich 0807/891 03; Kofinanzierungsmittel sind Selbstverwaltung; soweit bau- im Einzelfall zu beantragen liche lnvestitionen erforderlich Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel sind, kommt ggf. eine Finanzierung aus dem Krankenhausstrukturfonds in Betracht; die Höhe ist noch nicht konkret bezifferbar Weitere Maßnahmen hierfür sind nicht im Doppelhaushalt veranschlagt, da vor allem Maßnahmen der Selbstverwaltung betroffen sind (z. B. Modellprojekte zum Ent lass- und Case-Management). Hierzu kann nur ein grober Schätzwert angegeben werden, da der Staatsregierung keine konkreten Kenntnisse zur zukünftigen Kostenkalkulation der Selbstverwaltung vorliegen. 6. Zukunftsfeste Versorgungslandschaft gestalten mit Novellierung der Krankenhausplanung und -förderung Es werden Kosten in Höhe von 200 TEUR prognostiziert. Für diese Aufgabe sind folgende Ausgaben im Doppelhaushalt veranschlagt: Maßnahme/ Einzelplan Höhe der im Doppelhaushalt 2019/20 Mittelzweck Kapitel Titel enthaltenen Mittel Zur Erstellung eines Konzepts 0807/891 03 DHH 2019/2020: zur Weiterentwicklung der je 100,0 TEUR Krankenhauslandschaft sind jährlich 100 TEUR zur Verfügung 7. Zukunftsfeste Versorgungslandschaft gestalten durch Digitalisierung Es werden weitere Kosten in Höhe von 500 TEUR bis 1,5 Mio. EUR prognostiziert. Die Förderung dieser Aufgabe ist bereits in den in Aufgabe 4 aufgeführten Mitteln enthalten (siehe Mittel für Digitalisierung und Telemedizin 17.789,6 Mio. Euro im Doppelhaushalt EFRE-RL, RL eHealthSax). Weitere Maßnahmen hierfür sind nicht im Doppelhaushalt veranschlagt, da vor allem Maßnahmen der Selbstverwaltung betroffen sind (z. B. Tele-Arzt-Projekte). Hierzu kann nur ein grober Schätzwert angegeben werden, da der Staatsregierung keine konkreten Kenntnisse zur zukünftigen Kostenkalkulation der Selbstverwaltung vorliegen. Ste lien sind im derzeitigen Planungsstand noch nicht konkret zu benennen. Die mittelfristige Finanzplanung ist den neuen Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt vorbehalten. Die diesbezügliche Willensbildung der Regierung ist somit nicht abgeschlossen. Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Feig—ISEN Mit freundlichen Grüß Barbara Klepech Seite 7 von 7 2019-07-08T08:44:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes