STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6117934 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Neustadt 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt und den zugeh 6rigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden fünf entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/80/4141 Dresden, 10. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiiheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERIUM FreistaatDES lNNERN SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 1 1 Mai 2018 1 - Juni 2018 - 1 August 2018 1 - Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Äußere Neustadt 1 Dresden; OT Leipziger Vorstadt 1 1 Dresden; OT Stadt Neudorf 1 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 303 StGB Fußgängerzone/Ladenpassage 1 Gemeindestraße Mehrfamilienhaus Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstige Verkehrsfläche Wohnraum/Zimmer 1111 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfaliprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in zwei Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der fünf Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchier’t wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN FreistaatSACHSEN Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 103 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Albertstadt 5 Dresden; OT Äußere Neustadt 57 Dresden; OT Innere Neustadt 9 Dresden; OT Leipziger Vorstadt 18 Dresden; OT Radeberger Vorstadt 8 Dresden; OT Stadt Neudorf 6 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdeiikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 48 Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen 8 Sonstige Straflatbestände (StGB) 13 Strafrechtiiche Nebengesetze 33 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 19 Stichwaffen 61 Schusswaffen 16 Waffen ohne nähere Bezeichnung 13 Zwei dieser 103 Straftaten konnten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Neustadt im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 87 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 410 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 258 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 19 Bedrohung gem. § 241 StGB 65 Nötigung gem. § 240 StGB 51 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7O Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 7 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 4 ndlichen Grüßen ;( U. . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-07-11T08:41:42+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes