STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17935 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft ObenNartha 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Oberwartha und den zugeh6- rigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in der Ortschaft Dresden- Oberwartha und den zugehörigen Ortsteilen unter VenNendung von Schuss-, Hieb- und Stichwafien begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 053/80/4242 Dresden, 1 O. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellungen registriert. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-ObenNartha im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Vors'a‘tzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB 1 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - ndlichen Grüßenfile r f.Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-07-11T08:41:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes