STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17936 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Pieschen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Pieschen und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sieben entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/80/4343 Dresden. 10. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNISTERlUM DES iNNERN Tatzeit § 308 StGB Januar2018 Juli 2018 August 2018 September 2018 Oktober 2018 November 2018 Dezember 2018 SprengG _x _\ ‚ Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Kaditz Dresden; OT Pieschen-Nord/Leipziger Vorstadt- Nordwest Dresden; OT Pieschen—Süd Dresden; OT Trachau 1 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit Gemeindestraße Hof Mehrfamilienhaus Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Wohngebiet/Siedlung SprengG § 308 StGB _ \ _\ I A_LN_ \ _ \ Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sechs Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Pieschen und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchier‘c wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 34 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: 0T 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Kaditz 9 Dresden; OT Mickten 5 Dresden; OT Pieschen-Nord/Leipziger Vorstadt —Nordwest 5 Dresden; OT Pieschen-Süd 5 Dresden; OT Trachau 8 Dresden; OT Trachenberge 1 Dresden; OT Ubigau 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit 9Diebstahl ohne erschwerende UmständeDiebstahl unter erschwerenden Umständen 5Sonstige Straftatbestände (StGB) 4Strafrechtliche Nebengesetze 15 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 3 Stichwaffen 20 Schusswaffen 15 Waffen ohne nähere Bezeichnung 3 Keine dieser 34 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Seite 3 von 4 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERWMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Pieschen im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 15 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 170 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 51 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 11 Bedrohung gem. § 241 StGB 44 Nötigung gem. § 240 StGB 35 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 27 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 3 re dlichen Grüßen Roland Wöller R»..D. Seite 4 von 4 2019-07-11T08:40:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes