STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17937 Thema: Straftaten unter Vewvendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Plauen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Plauen und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sechs entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 053/80/4444 Dresden. 10. Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWlheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 - 3 Mai 2018 - Dezember 2018 - 2 — \ Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Kleinpestitz - Dresden; OT Mockritz - Dresden; OT Südvorstadt-West - Dresden; OT Zschertnitz/Strehlen-Südwest - _\(_‚o._ x_ \ Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gemeindestraße - 1 Land-lStaatsstraße - 1 Sonstige Tatörtlichkeit im Freien - 2 1 1 Tiefgarage öffentlich - Wohngebiet/Siedlung - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in zwei Fällen um das Mitführen bzw. VenNenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In vier Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der sechs Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 im Ortsamtsbereich Dresden-Plauen und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswafie“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN lnsgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 33 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Dresden; OT Coschütz Dresden; OT Gittersee Dresden; OT Kleinpestitz Dresden; OT Mockritz Dresden; OT Plauen Dresden; OT Räcknitz Dresden; OT Südvorstadt-Ost __X Dresden; OT Südvorstadt-West Dresden; OT Zschertnitz/StrehIen-Südwest (JOCD—X— K N N N N M Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit 17Diebstahl ohne erschwerende Umstände -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3Sonstige Straftatbestände (StGB) 6Strafrechtliche Nebengesetze 7 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung Keine dieser 33 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Seite 3 von 4 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Plauen im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 18 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 157 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 49 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 15 Bedrohung gem. § 241 StGB 37 Nötigung gem. § 240 StGB 41 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 34 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Mi ndlichen Grüßen D.r. Roland£Wöller Seite 4 von 4 2019-07-11T08:40:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes