Seite 1 von 7 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/77/28-2019/38010 Dresden, 8. Juli 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17941 Thema: Integration in den Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktmentoren und nachholende Bildung Ü18 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Ausführungen zu den Arbeitsmarktmentoren beziehen sich auf das laufende Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“. Das Folgeprogramm „Arbeitsmarktmentoren Sachsen“ wird nicht berücksichtigt, da dieses erst Anfang 2020 startet und der Auswahlprozess der Projektträger noch nicht abgeschlossen ist. Frage 1: Wie wurde der Auswahlprozess für die Träger ausgestaltet? Nach welchen Kriterien erfolgte dieser bzw. welche Anforderungen musste der Träger erfüllen? Arbeitsmarktmentoren Gemäß Ziffer 8.1.6 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über den Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für das Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ vom 17. Mai 2016 (Anlage 1) waren die eingereichten Projektanträge durch die Bewilligungsstelle (SAB) unter Einbeziehung des SMWA und weiterer Stellen auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit zu prüfen . Die Projektanträge waren bis 15. Juli 2016 bei der SAB einzureichen. Projektinhalte gemäß Ziffer 3 und Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 der Bekanntmachung waren vom Antragsteller im Projektvorschlag zu beschreiben und die Umsetzung durch die Fachstellen zu bewerten. Der Staatsminister Seite 2 von 7 Je Region sollte in der Regel ein Vorhaben ausgewählt werden, es sei denn, eine klare räumliche Trennung der Projekte war erkennbar und die für die Region vorgesehenen Fördermittel reichten aus, um die beantragte Zuwendung für mehrere Projekte in einer Region sicherzustellen. In Abstimmung mit dem SMWA wurde festgelegt, dass durch die SAB folgende Fachstellen in den Auswahlprozess einbezogen werden: für die teilnehmerbezogenen Projekte: das SMWA, der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI) sowie die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die Integrationsbeauftragten der jeweils betroffenen Landkreise bzw. kreisfreien Städte für das Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung: SMWA, SMGI. Die in Ziffer 8.1.7 der Bekanntmachung festgelegten Auswahlkriterien wurden durch die SAB, in Abstimmung mit dem SMWA, in eine Bewertungsmatrix überführt. Auf Grundlage dieser Bewertungsmatrix erfolgte die Bewertung der eingereichten Projektanträge durch die SAB und die beteiligten Fachstellen. In einer gemeinsamen Jurysitzung aller Fachstellen wurde die Gesamtbewertung besprochen und die Auswahl des Trägers für die einzelne Region protokollarisch festgehalten . Nach Protokollbestätigung durch jede Fachstelle wurden die Träger über den Erhalt der Förderpriorität bzw. die Ablehnung informiert. Nachholende Bildung Ü18 Es wurde ein sachsenweites Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, welches im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht wurde. Die Bewerber hatten zu einer in der Ausschreibung festgelegten Frist Ihre Unterlagen beim SMGI einzureichen. Danach erfolgte die Auswahl durch SMGI gemeinsam mit den lokalen Partnern in den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Bei den lokalen Partnern handelte es sich um Jobcenter, Agenturen für Arbeit sowie Vertretern der Landkreis-/Stadtverwaltung. Nach erfolgter Auswahl erhielten die Zuschlagsempfänger sowie die nicht berücksichtigten Bewerber gem. § 8 des SächsVergabeG in Verbindung mit § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die entsprechende Mitteilung. Die Bewerber hatten gemäß Formular zur Interessenbekundung über folgende Kriterien , die Grundlage der Auswahlentscheidung waren, Auskunft zu erteilen: bisherige Erfahrungen mit der Zielgruppe in Form des Zielgruppenbewusstseins und Ableiten eines maßnahmenbezogenen Handlungsbedarfs, Wissen und Anwenden der vorhandenen Netzwerkstrukturen, Kooperationen (Beteiligtenstruktur) und Öffentlichkeitsarbeit, durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter, Vorlage eines sozialpädagogischen Konzeptes sowie Vorhandensein einer sozialpädagogischen Begleitung, Nachhaltigkeit, Seite 3 von 7 genderspezifische Ausrichtung des Bildungsträgers sowie im Maßnahmenvorhaben , konzeptionelle Planung der Maßnahme. Frage 2: Welche Kosten fallen bei der Unterstützung der Aufgaben der Träger pro Jahr, seit Einrichtung der Stellen, an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Sach- und Personalkosten inkl. Stellenanzahl und Beschäftigungsart.) Arbeitsmarktmentoren Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Sach- und Personalausgaben, die von Maßnahmenbeginn bis zum Stichtag am 31. Dezember 2017 bzw. 31. Dezember 2018 in den Einzelvorhaben entstanden sind. Zwischennachweise sind grundsätzlich nur zum Stichtag des 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Eine unterjährige Zwischennachweisführung ist nicht gefordert. Personalausgaben geplant nach Zuwendungsbescheid 7.654.483,84 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2017 2.107.170,69 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.1.2018 4.605.977,75 € Sachausgaben geplant nach Zuwendungsbescheid 2.011.515,94 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2017 425.207,91 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2018 876.517,94 € Gesamtausgaben geplant nach Zuwendungsbescheid 9.665.999,78 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2017 2.532.378,60 € abgerechnet vom Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2018 5.482.495,69 € Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden im Rahmen des Modellprogramms „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ 94 Personalstellen gefördert. Nicht alle dieser Stellen sind Vollzeitstellen, weshalb sich die Zahl der Vollzeitäquivalente auf 64,55 beläuft. Beim Projektpersonal handelt es sich überwiegend um Arbeitsmarktmentoren. Projektleiter und Verwaltungsmitarbeiter sind mit untergeordneten Stellenanteilen im Projekt tätig. Nachholende Bildung Ü18 Die Träger erhalten eine Pauschale je Teilnehmer und Monat. Eine Aufschlüsselung nach Sach- und Personalausgaben sowie Stellenzahl und Beschäftigungsart ist nicht möglich, da die Antragsunterlagen entsprechende Angaben nicht enthalten und diese auch nicht erforderlich sind. Seite 4 von 7 Die aktuellen Bewilligungssummen verteilen sich auf die Jahre wie folgt: 2019: 3.542.509,32 EUR, 2020: 840.000,00 EUR. Frage 3: Wie wird die Einhaltung von Qualitätsstandards von Seiten des Trägers kontrolliert? Wird eine Erfolgsevaluation bzgl. der Maßnahmen durchgeführt? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese Evaluation und welche Ergebnisse hatte diese bisher gebracht? (Bitte aufzuschlüsseln nach den jeweiligen Evaluationsperioden und möglichen Erfolgsparametern) Wenn nein, warum wurde bisher keine Evaluation durchgeführt bzw. ist dies in Zukunft geplant? Erfolgen Sanktionen, sofern die Qualitätsstandards nicht eingehalten wurden? Werden Weiterbildungen für die Beschäftigten angeboten und wenn ja, in welchen Umfang? Arbeitsmarktmentoren Gemäß Ziffer 5.1 der Bekanntmachung (Anlage 1) haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitsmarktmentoren sind in der Bekanntmachung definiert. Personalwechsel sind der SAB anzuzeigen. Des Weiteren ist von den Trägern jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres ein Sachbericht vorzulegen, in dem zu vorgegebenen Punkten Stellung zu nehmen ist. Sofern der SAB oder dem SMWA aus den Sachberichten oder anderweitig Sachverhalte bekannt werden, die an der ordnungsgemäßen Umsetzung des Projektes zweifeln lassen, wird von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme, eines Vorortbesuches oder einem persönlichen Gespräch mit dem Träger Gebrauch gemacht. Sollten sich Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Anforderungen gemäß der Bekanntmachung ergeben, erhält der Träger im ersten Schritt die Möglichkeit, die Qualitätsmängel zu beseitigen und dies gegenüber der SAB nachzuweisen. Erfolgt das nicht, entscheidet die SAB in Abstimmung mit dem SMWA über mögliche Sanktionen. Sollte zweifelsfrei feststehen, dass die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, wird dem Träger bei der Nichteinhaltung die Zertifizierung durch die fachkundige Stelle entzogen. Sofern eine Zertifizierung entzogen wurde, scheidet der Träger als Zuwendungsempfänger aus. Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass es sich bei allen Trägern, die diese Projekte umsetzen, um sehr erfahrene Träger handelt, die bei Problemen zügig den Austausch mit der Programmbegleitung, dem SMWA oder der SAB suchen. Das Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ wurde von August 2018 bis Januar 2019 durch die Ramboll Management Consulting GmbH evaluiert. Der Abschlussbericht von Januar 2019 ist als Anlage 2 beigefügt. Die angewandten Methoden und gewonnenen Erkenntnisse können dem Bericht entnommen werden. Seite 5 von 7 Was Weiterbildungen für die Beschäftigten betrifft, so sind zunächst die Träger in der Pflicht, erforderliche Maßnahmen für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen. Darüber hinaus bietet die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung zweimal pro Jahr Vernetzungstreffen für die Arbeitsmarktmentoren an, in denen für die Arbeit der Mentoren erforderliches Fachwissen vermittelt wird. Des Weiteren werden, nach Bedarf der Arbeitsmarktmentoren vor Ort, Weiterbildungen zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise interkulturelle Kompetenz, Case Management, Aufenthaltsrecht, Ausbildungsduldung oder kollegiale Fallberatungen durchgeführt. Diese werden durch die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung bzw. oft auch in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (z. B. IQ- Netzwerk) realisiert. Nachholende Bildung Ü18 Die Zuwendungsempfänger müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein, das heißt es werden nur Vorhaben von Trägern gefördert, die durch eine fachkundige Stelle gemäß § 176 ff. SGB III zugelassen wurden. § 2 AZAV regelt dabei die zu erfüllenden Qualitätsstandards. Damit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllt sein, bevor die Vorhaben bewilligt werden. Weitere Anforderungen in Bezug auf Qualitätsstandards sind in der Richtlinie nicht vorgesehen . Sollte zweifelsfrei feststehen, dass die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, wird dem Träger bei der Nichteinhaltung die Zertifizierung durch die fachkundige Stelle entzogen. Sofern eine Zertifizierung entzogen wurde, scheidet der Träger als Zuwendungsempfänger aus. Gegenwärtig wird keine Erfolgsevaluierung der Maßnahme durchgeführt, da die Maßnahme noch nicht weit genug fortgeschritten ist. Die Weiterbildung der Beschäftigten ist gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 3 AZAV wie folgt geregelt : „Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, erhält sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte.“ Frage 4: In welchem Ausmaß werden die angebotenen Maßnahmen von dem jeweiligen Personenkreis in Anspruch genommen bzw. erfolgreich abgeschlossen ? (Bitte aufgliedern nach Jahr, Personenkreis, Maßnahmen /Kurse, Bildungserfolg.) Arbeitsmarktmentoren Von Programmbeginn bis 31. Dezember 2018 wurden insgesamt 2.316 Geflüchtete begleitet. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren noch 1.334 Geflüchtete in Begleitung . Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 758 Geflüchtete in eine Beschäftigung vermittelt (davon 664 in eine sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung ). 327 Geflüchtete wurden in eine Berufsausbildung vermittelt. Ein erfolgreicher Abschluss der Begleitung ist allerdings nicht bereits mit der Vermittlung, sondern mit der nachhaltigen Integration in Berufsausbildung oder Beschäftigung gegeben. Eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ist dann gegeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis über die Probezeit hinaus weitergeführt wird. Seite 6 von 7 Eine nachhaltige Integration in Berufsausbildung ist dann gegeben, wenn sich das Ausbildungsverhältnis stabilisiert hat und keine Begleitung durch die Arbeitsmarktmentoren mehr erforderlich ist. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden 477 Geflüchtete nachhaltig in eine Beschäftigung integriert (davon 423 in eine sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung). 129 Geflüchtete wurden nachhaltig in eine Berufsausbildung integriert. Die Kennzahlen werden kumuliert erfasst und das Kennzahlensystem wurde zwischenzeitlich , aufgrund der im Modellprogramm gewonnenen Erfahrungswerte, überarbeitet. Eine Aufgliederung nach Jahren ist daher nicht möglich. Zielgruppen der Arbeitsmarktmentoren sind Geflüchtete und Arbeitgeber. Geflüchtete müssen, gemäß Ziffer 2.1 der Bekanntmachung (Anlage 1) mindestens über einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang verfügen und bereits in sächsischen Kommunen untergebracht sein. Der Teilnehmerkreis der Geflüchteten schließt auch Personen mit Gestattung und Duldung ein. Von den bis zum 31. Dezember 2018 begleiteten 2.316 Geflüchteten besaßen 1.433 eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, 648 eine Aufenthaltsgestattung und 225 eine Duldung. Weitere zehn Geflüchtete hatten einen sonstigen Aufenthaltsstatus. Bei den Kennzahlen zur Vermittlung beziehungsweise zur nachhaltigen Integration wird nicht nach dem Aufenthaltsstatus differenziert. Entsprechende Aussagen sind daher nicht möglich. Aussagen zum Bildungserfolg können nicht getroffen werden, da es sich bei den Arbeitsmarktmentoren nicht um eine Bildungsmaßnahme handelt. Dementsprechend ist auch eine Differenzierung nach Maßnahmen/Kursen nicht angezeigt. Nachholende Bildung Ü18 Zum gegenwärtig Zeitpunkt wurde keine Maßnahme abgeschlossen. Zur weiteren Beantwortung der Frage wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/17716 verwiesen. Frage 5: Besteht ein Austausch bzw. eine Absprache zwischen den Trägern für Spracherwerb und Verständigung sowie für Arbeitsmarktintegration vor Ort? Arbeitsmarktmentoren Für den Erfolg der Arbeitsmarktmentoren und um Doppelstrukturen zu vermeiden, ist die enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren sowie die Einbettung der Projektaktivitäten in die vorhandenen Regel- und Förderstrukturen unerlässlich und wird daher auch in der Bekanntmachung (Anlage 1) gefordert. Nachholende Bildung Ü18 Teilweise verfügen die Träger der Maßnahme Bildung Ü18 auch über eine Integrationskurszulassung und sind damit berechtigt, die Landessprachkurse im Rahmen der Richtlinie „Integrative Maßnahmen Teil 3“ durchzuführen. Hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration vor Ort liegt grundsätzlich die Verantwortung bei dem jeweilig dafür ausgewählten Träger. Seite 7 von 7 Außerdem findet unter den am Integrationsprozess beteiligten Trägern ein regelmäßiger Austausch bzw. eine Weiterleitung potentieller Teilnehmer statt. Die Arbeitsmarktintegration vor Ort ist in § 2 Absatz 4 Nr. 1 AZAV wie folgt geregelt: „Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, erhält sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild.“ Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlagen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für das Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ Vom 17. Mai 2016 Im Jahr 2015 begehrte eine außerordentlich hohe Zahl an Menschen Asyl in Deutschland. Auch 2016 kommen weiterhin Schutzsuchende zu uns, wenngleich die Zahl aktuell rückläufig ist. Ein großer Teil dieser Menschen wird für längere Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben. Ihnen müssen wir die Möglichkeit geben, sich bestmöglich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Die Integration geflüchteter Menschen wird daher die große Herausforderung der kommenden Jahre sein. Die zu uns kommenden Asylsuchenden sind auch eine Chance. Die Potenziale, die diese Menschen mitbringen, können und müssen wir nutzen, um die negativen Folgen der demographischen Entwicklung abzufedern. Die Zahl der in Sachsen lebenden Menschen im erwerbsfähigen Alter wird in Zukunft deutlich zurückgehen. Folglich werden potenziell weniger Beschäftigte zur Verfügung stehen, die Güter und Dienstleistungen produzieren und konsumieren, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten und damit zur Entwicklung unseres Landes beitragen. Dabei werden wir von den Folgen des demographischen Wandels früher und stärker erfasst als die meisten anderen Länder. Bereits heute zeigen sich auch in Sachsen erste Probleme bei der Gewinnung von Fachkräften. Obwohl viele Geflüchtete im erwerbsfähigen Alter sind und teilweise auch über Qualifikationen und Kompetenzen verfügen, bleiben ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre Leistungsbereitschaft noch immer viel zu lange ungenutzt. Dies ist nicht allein auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen – in den vergangenen Monaten hat es diesbezüglich eine Reihe von Änderungen gegeben, um geflüchteten Menschen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern. Vielmehr fehlen häufig die nötigen Deutschkenntnisse sowie Nachweise über vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen. Liegen Qualifikationsnachweise vor, kostet deren Anerkennung Zeit und Geld. Außerdem fehlen Kenntnisse vom deutschen Berufsbildungssystem. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Problemlagen müssen die Neuankömmlinge zudem lernen, sich in Deutschland und auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Diese Orientierung wird dadurch erschwert, dass Geflüchtete im Verlauf des Asylverfahrens nicht nur ihren rechtlichen Status, sondern auch die Leistungsträger und damit die Betreuungspersonen wechseln. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ruft daher geeignete Träger auf, Förderanträge für Projekte einzureichen, die – geflüchtete Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Beschäftigung begleiten und – Arbeitgeber bei der betrieblichen Integration geflüchteter Menschen unterstützen. Die Förderung wird nach Buchstabe B Ziffer II der Fachkräfterichtlinie vom 12. April 2016 (SächsABl. S. 519) vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gewährt. 1. Ziel der Förderung 1.1 Ziel der Förderung ist, geflüchtete Menschen möglichst rasch und nachhaltig in den sächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei sollen grundsätzlich Geflüchtete ohne Berufs- oder Hochschulabschluss in Berufsausbildung oder abschlussbezogene Qualifizierungen und Geflüchtete mit Berufs- oder Hochschulabschluss in qualifikationsadäquate , sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt werden. 1.2 Darüber hinaus sollen Arbeitgeber bei der Integration geflüchteter Menschen in die betrieblichen Prozesse unterstützt werden. 1.3 Mit dem Programm soll dazu beigetragen werden, die bestehenden Regel- und Förderstrukturen an die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration geflüchteter Menschen anzupassen. Hierfür werden die Erfahrungen genutzt, die im Rahmen der Einzelfallbegleitung und der dabei erforderlichen Abstimmung und Zusammenarbeit mit und zwischen den betroffenen Akteuren gesammelt werden. 2. Zielgruppen Mit der Förderung sollen folgende Zielgruppen erreicht werden: 2.1 Geflüchtete Menschen, die mindestens über einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang verfügen und bereits in sächsischen Kommunen untergebracht sind. Ausgenommen sind Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, und Geduldete, bei denen Versagungsgründe nach § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorliegen. Die Teilnehmenden müssen darüber hinaus relativ arbeitsmarktnah sein, das heißt, über Sprachkenntnisse und Kompetenzen verfügen, die es ihnen grundsätzlich ermöglichen, eine Berufsausbildung oder eine abschlussbezogene Qualifizierung mit Erfolg zu durchlaufen beziehungsweise eine qualifikationsadäquate Beschäftigung tatsächlich auszuüben. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Integration weiblicher Flüchtlinge gelegt werden. 2.2 Arbeitgeber, die Geflüchtete ausbilden beziehungsweise beschäftigen und bei der Vorbereitung des Aus- 652 Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 2. Juni 2016 bildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisses und bei der betrieblichen Integration geflüchteter Menschen Unterstützung benötigen. 3. Gegenstand der Förderung/Projektinhalte Gefördert werden teilnehmerbezogene Projekte sowie ein Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung. 3.1 Teilnehmerbezogene Projekte 3.1.1 Mit den teilnehmerbezogenen Projekten sollen sowohl Geflüchtete bei der Integration in Berufsausbildung , abschlussbezogene Qualifizierungen oder qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung assistierend begleitet als auch deren Ausbildungsbetriebe beziehungsweise Arbeitgeber bei der betrieblichen Integration unterstützt werden. Dabei soll durch sogenannte „Arbeitsmarktmentoren“ Hilfe aus einer Hand geboten werden, die ganzheitlich , flexibel und individuell auf die besonderen Bedarfe der beteiligten Menschen und Arbeitgeber eingeht. 3.1.2 Bei der Begleitung und Unterstützung sollen insbesondere folgende Ansätze verfolgt werden: – Orientierung auf dem deutschen Ausbildungsund Arbeitsmarkt bieten; – Ermittlung des individuellen Förderbedarfs, basierend auf vorhandenen Kompetenzen, Qualifikationen und Berufswünschen; – Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in Berufsausbildung, abschlussbezogene Qualifizierungen beziehungsweise qualifikationsadäquate Beschäftigung schaffen; – beim Übergang in berufsvorbereitende Maßnahmen , Berufsausbildung, abschlussbezogene Qualifizierungen beziehungsweise qualifikationsadäquate Beschäftigung unterstützen; – Arbeitgeber bei der Vorbereitung von Ausbildungs - beziehungsweise Beschäftigungsverhältnissen sowie bei der betrieblichen Integration geflüchteter Menschen unterstützen. 3.1.3 Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sind die enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren sowie die Einbettung der Projektaktivitäten in die vorhandenen Regel- und Förderstrukturen erforderlich. Ziel muss es sein, die für die Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration erforderlichen Maßnahmen abzustimmen , Informationsverluste zu vermeiden und damit die Integrationsleistungen zu optimieren. Zu den relevanten Akteuren gehören insbesondere Arbeitgeber , Agenturen für Arbeit, Träger der Grundsicherung , Kammern und weitere zuständige Stellen für die Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, Sprachkursträger (vor allem für berufsbezogene Sprachförderkurse und Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge), Bildungsträger, Sächsische Bildungsagentur, Berufliche Schulzentren und Projektträger relevanter Sonderprogramme, aber auch Ausländerbehörden, Verbände, Gewerkschaften , regionale Wirtschaftsförderung, Flüchtlingssozialberatungen , Migrationsberatungsstellen, Jugendmigrationsdienste , Träger der Flüchtlingshilfe, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen , Kommunen und ehrenamtliche Netzwerke und Initiativen. 3.1.4 Bei der Umsetzung der oben genannten Ansätze sind prioritär die bestehenden Instrumente in Anspruch zu nehmen und die bestehenden Zuständigkeiten zu beachten. 3.1.5 Die teilnehmerbezogenen Projekte sollten in die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete strukturiert werden . Während die Ziele vorgegeben sind, werden die konkreten teilnehmerbezogenen Projekte von den Antragstellern entwickelt, um sicherzustellen, dass Raum für die Umsetzung innovativer, auf die regionalen Gegebenheiten und die individuellen Bedarfe der teilnehmenden Geflüchteten und Arbeitgeber zugeschnittener Ansätze bleibt. Die aufgeführten Maßnahmen sind daher als Beispiele zu verstehen. Der flexible Eintritt Teilnehmender während der Projektlaufzeit ist möglich. 3.1.5.1 Vorscreening Mit dem Vorscreening sollen folgende Ziele verfolgt werden: – Teilnehmende gewinnen; – einschätzen, inwiefern die Teilnehmenden geeignet und motiviert sind, eine Berufsausbildung, eine abschlussbezogene Qualifizierung oder eine qualifikationsadäquate Beschäftigung in Sachsen aufzunehmen. Um diese Ziele zu erreichen, könnten zum Beispiel folgende Aktivitäten erfolgen: – Präsentation des Projektes zur Herstellung des ersten Kontaktes (beispielsweise in kommunalen Unterkünften, bei Sprachkursträgern oder bei Migrantenorganisationen); – Abstimmung mit den kommunalen Flüchtlingssozialarbeitenden ; – Gespräche mit Interessenten; – Erfassung vorhandener Kompetenzen, Qualifikationen und Sprachkenntnisse (unter Berücksichtigung bestehender Vorarbeiten, beispielsweise der Agenturen für Arbeit); – Erprobung, gemeinnützige Projektarbeit. Die Maßnahmen sollten, soweit dies fachlich sinnvoll ist, in Gruppen durchgeführt werden. Das Vorscreening sollte maximal drei Wochen dauern. Am Ende des Vorscreenings ist jeweils eine individuelle Integrationsvereinbarung zwischen den im Projekt verbleibenden Teilnehmenden und dem Träger zu schließen. In der Vereinbarung wird geregelt, welche Ziele bis wann und mit welchen Mitteln zur Integration in Berufsausbildung, abschlussbezogene Qualifizierung oder Beschäftigung zu erreichen sind. Im Verlauf der weiteren Begleitung des Teilnehmenden werden die Fortschritte in regelmäßigen Abständen kontrolliert und dokumentiert. 3.1.5.2 Orientierung Die Orientierung dient folgenden Zielen: – vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen überprüfen; – Berufswünsche und Förderbedarf der einzelnen Teilnehmenden ermitteln; 653 2. Juni 2016 Nr. 22 Sächsisches Amtsblatt – arbeitsmarktbezogene Kenntnisse (zum Beispiel zu Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsalltages in Deutschland, zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, zu verschiedenen Berufsfeldern oder zum deutschen Berufsbildungssystem) vermitteln. Um diese Ziele zu erreichen, könnten unter anderem folgende Aktivitäten erfolgen: – berufspraktische Erprobung, Gespräche, Vorträge ; – Kurzpraktika/Exkursionen (inklusive Begleitung und Reflexion der Erfahrungen). Die Maßnahmen sollten, soweit dies fachlich sinnvoll ist, in Gruppen durchgeführt werden. Die Dauer der Orientierung sollte auf die individuellen Bedarfe der Teilnehmenden ausgerichtet werden, jedoch drei Monate nicht überschreiten. 3.1.5.3 Vorbereitung Mit der Vorbereitung sollen folgende Ziele verfolgt werden: – Teilnehmende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützen; – Voraussetzungen des Teilnehmenden für eine nachhaltige Integration in eine berufsvorbereitende Maßnahme, eine Berufsausbildung, eine abschlussbezogene Qualifizierung oder eine qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessern ; – Teilnehmende auf eine betriebliche Tätigkeit vorbereiten ; – Arbeitgeber darauf vorbereiten, die Teilnehmenden auszubilden oder zu beschäftigen. Hierfür kommen beispielsweise folgende Aktivitäten infrage: – individuelle Beratung und Begleitung (beispielsweise Unterstützung bei Fragen zu Existenzsicherung , Wohnen, Kinderbetreuung, Bewerbungsprozess , Arbeit und Ausbildung oder beim Umgang mit Behörden; Überprüfung der Lernerfolge ); – soziales und interkulturelles Kompetenztraining (zum Beispiel Selbstbild, Auftreten, Kommunikation , Umgang mit Konflikten, Verhalten im Betrieb); – längerfristige Betriebspraktika beziehungsweise Einstiegsqualifizierungen (inklusive Begleitung und Reflexion der Erfahrungen); – Schulungen zur Information und Sensibilisierung von Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräten , Jugend- und Auszubildendenvertretungen , Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern. Die Maßnahmen sollten, soweit dies fachlich sinnvoll ist, in Gruppen durchgeführt werden. Die Dauer der Vorbereitung sollte auf die individuellen Bedarfe der Teilnehmenden ausgerichtet werden, jedoch sechs Monate nicht überschreiten (Ausnahme: Einstiegsqualifizierungen ). 3.1.5.4 Begleitung während Berufsausbildung/Beschäftigung Ziel der Begleitung während der Berufsausbildung oder Beschäftigung ist es, Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und Abbrüche zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, könnten beispielsweise folgende Aktivitäten erfolgen: – individuelle Beratung und Begleitung (zum Beispiel Unterstützung bei Fragen zu Existenzsicherung , Wohnen, Kinderbetreuung, Arbeit und Ausbildung oder beim Umgang mit Behörden; Überprüfung der Lernerfolge); – Kooperation mit Betrieb und Berufsschule (zum Beispiel Feststellung und Abstimmung des Unterstützungsbedarfs , Konfliktregelung, Krisenintervention , Information und Sensibilisierung von Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräten , Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern); – fach- und berufsbezogene Angebote (zum Beispiel Erfahrungsaustausch; Lernwerkstatt, Lernstrategien , Kommunikationstraining, Nachhilfe). Die Begleitung sollte so lange erfolgen, bis sich das Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis stabilisiert hat, bei Beschäftigungsverhältnissen längstens jedoch bis zum Ende der Probezeit und bei Berufsausbildungen längstens bis nach Ablegen der Zwischenprüfung beziehungsweise des Teil 1 der gestreckten Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung (soweit dies im Rahmen des Bewilligungszeitraums möglich ist). 3.2 Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung 3.2.1 Ziel dieses Projektes ist es insbesondere, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zwischen den einzelnen Trägern der teilnehmerbezogenen Projekte sowie den Wissenstransfer in die Regelstrukturen zu unterstützen, eine Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung durchzuführen sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. 3.2.2 Zu den Aufgaben zählen insbesondere: – fachliche Begleitung des Gesamtprogrammes und der einzelnen teilnehmerbezogenen Projekte ; fachlicher Input aus Studienergebnissen, Programmen anderer Bundesländer und Modellprojekten anderer Akteure; – Unterstützung der Vernetzung und des fachlichen Austausches zwischen den einzelnen teilnehmerbezogenen Projekten; – Unterstützung der teilnehmerbezogenen Projekte beim Erreichen der Zielgruppen (zum Beispiel durch Erarbeitung projektübergreifender Informationsmaterialien ); – übergreifende Qualitätssicherung in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle; – Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung der bestehenden Regel- und Förderstrukturen ; – Teilnehmermonitoring; – Öffentlichkeitsarbeit; Zuarbeiten zur Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Identifizierung und Aufbereitung von Best-Practice-Beispielen; Präsentation des Programmes bei geeigneten Terminen des Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 3.2.3 Die Übernahme weiterer Aufgaben, die der Programmumsetzung dienen, ist nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich. 654 Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 2. Juni 2016 4. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen beziehungsweise Personenvereinigungen), die die unter Nummer 3 genannten Projekte durchführen. Hierzu zählen auch Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind. 5.2 Teilnehmerbezogene Projekte 5.2.1 Antragsteller müssen über Erfahrung im Bereich Ausbildungs - oder Arbeitsmarktintegration von zum Beispiel Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen oder Migrantinnen und Migranten sowie über eine gute Vernetzung in die regionale Wirtschaft sowie zu den übrigen relevanten Akteuren verfügen. 5.2.2 Der Erfolg der Projekte hängt in entscheidendem Maße von der engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen relevanten Akteuren sowie der Einbettung der Projektaktivitäten in die vorhandenen Regel- und Förderstrukturen (insbesondere Regelleistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 [BGBl. I S. 850, 2094], das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 2015 [BGBl. I S. 974] geändert worden ist, und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – [Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595], das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 [BGBl. I S. 369] geändert worden ist, sowie relevante Sonderprogramme ) ab. Der Projektantrag muss daher eine umfassende und aussagekräftige Darstellung der Schnittstellen zu den in der Zielregion vorhandenen Strukturen und Angeboten zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung enthalten. Zugleich sind die Optionen zur Zusammenarbeit darzustellen und durch eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den relevanten Akteuren zu belegen. Idealerweise werden die relevanten Akteure bereits in die Entwicklung der Projekte einbezogen. 5.2.3 Die Projekte sind auf die Integration in Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen, in abschlussbezogene Qualifikationen beziehungsweise qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichte Beschäftigung auszurichten. Dies ist auch bei der Erfassung und Überprüfung der vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen zu berücksichtigen. 5.2.4 Die Dauer der Praktika darf drei Monate je Praktikumsbetrieb nicht überschreiten. 5.2.5 Der Arbeitsmarktmentor sollte folgendes Profil mitbringen : – Motivation für die Arbeit mit dem Personenkreis; – mehrjährige Berufserfahrung; – Mehrsprachigkeit; – interkulturelle Kompetenz; – kommunikative Kompetenz (Aufbau und Pflege von und Arbeit in Netzwerken); – Geduld, Durchhaltevermögen, Konfliktfähigkeit; – Verständnis für rechtliche Zusammenhänge (insbesondere Asyl- und Aufenthaltsrecht, Sozialrecht sowie Arbeitsförderungs- und Ausbildungsförderungsrecht ). 5.2.6 Die Intensität der Betreuung durch Arbeitsmarktmentoren und gegebenenfalls weiteres teilnehmerbezogenes Personal richtet sich nach dem individuellen Bedarf der teilnehmenden Geflüchteten und deren Arbeitgeber beziehungsweise Ausbildungsbetriebe. Hinsichtlich der Betreuung durch den Arbeitsmarktmentor ist seitens der Projektträger die erforderliche Kontinuität zu gewährleisten. Ein ständiger Wechsel der Betreuungspersonen ist zu vermeiden. 5.2.7 Die Antragsteller müssen sich bereiterklären, mit dem zur Durchführung der fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung ausgewählten Projektträger zusammenzuarbeiten . 5.3 Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung 5.3.1 Antragsteller sollten über Kompetenz und Erfahrung im Bereich Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten (insbesondere Geflüchtete ) sowie in der Begleitung von Förderprogrammen und in der Netzwerkarbeit verfügen und gut mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene vernetzt sein. 5.3.2 Antragsteller müssen über Kenntnisse des sächsischen Arbeitsmarktes sowie der vorhandenen Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten (insbesondere Geflüchtete ) verfügen. 5.3.3 Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit darf der Träger des Projektes zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung nicht gleichzeitig Träger eines teilnehmerbezogenen Projektes sein. 6. Laufzeit und Bewilligungszeitraum Eine Zuwendung kann für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt werden. 7. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung 7.1.1 Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. 7.1.2 Die Zuwendung beträgt bis zu 100 Prozent der für die Maßnahme als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben . 655 2. Juni 2016 Nr. 22 Sächsisches Amtsblatt 7.1.3 Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind. 7.1.4 Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben und Abschreibungen. 7.1.5 Je Landkreis beziehungsweise Kreisfreier Stadt in Sachsen wird in der Regel ein teilnehmerbezogenes Projekt gefördert. Ein teilnehmerbezogenes Projekt kann mehrere Arbeitsmarktmentoren umfassen. 7.1.6 Darüber hinaus wird ein Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung gefördert. 7.1.7 Zur Umsetzung der teilnehmerbezogenen Projekte können Zuwendungen in folgender Maximalhöhe gewährt werden: Die Verteilung der maximal möglichen Zuwendungen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte entspricht dem Schlüssel zur Verteilung von Geflüchteten auf die unteren Unterbringungsbehörden gemäß § 6 Absatz 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, mit dem Stand vom 30. Juni 2015. Die ausgewiesene maximale Zuwendung je Kreisfreier Stadt beziehungsweise Landkreis bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 insgesamt. Sollten die vorhandenen Mittel für einzelne Landkreise oder Kreisfreie Städte nicht ausgeschöpft werden , können diese ungenutzten Mittel zur Deckung von Mehrbedarfen in anderen Landkreisen oder Kreisfreien Städten genutzt werden. Hierüber entscheidet die Bewilligungsstelle in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 7.1.8 Zur Umsetzung des Projektes zur fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung können Zuwendungen in Höhe von maximal 450 000 Euro gewährt werden. 8. Verfahren 8.1.1 Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-4930 Telefax: 0351 4910-1015 E-Mail-Adresse: servicecenter_sf@sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de 8.1.2 Anträge auf Förderung sind unter Verwendung des Vordruckes der SAB (VD 61029) hinsichtlich Struktur und Inhalt nach den Bestimmungen der SAB aufzubauen . Jedem Antrag ist die Projekt- und Maßnahmenbeschreibung unter Verwendung des Vordruckes VD 61034 als Anlage beizufügen. Diese sollte maximal 20 Seiten umfassen und ist klar, prägnant und aussagekräftig zur formulieren. Sie muss für die Prüfung der Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit des vorgeschlagenen Projektes eine hinreichende und nachvollziehbare Darstellung insbesondere zu den in der Anlage aufgeführten Punkten enthalten. 8.1.3 Für teilnehmerbezogene Projekte ist im Projektantrag anzugeben, welcher Landkreis beziehungsweise welche Kreisfreie Stadt Zielregion des Projektes ist. Beabsichtigt ein Antragsteller, Projekte in mehreren Landkreisen beziehungsweise Kreisfreien Städten durchzuführen, ist für jeden Landkreis beziehungsweise jede Kreisfreie Stadt ein eigener Projektantrag erforderlich. 8.1.4 Mit dem Projektantrag sind folgende Unterlagen einzureichen : – Projektbeschreibung, – Kooperationserklärungen mit relevanten regionalen Akteuren. 8.1.5 Projektanträge sind in zweifacher Ausfertigung (Papierform, doppelseitig bedruckt, nicht gebunden, ein Original und eine Kopie) bei der SAB bis zum 15. Juli 2016 einzureichen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels der SAB. Der Projektantrag sowie Anlagen sind gleichzeitig in elektronischer Form an die SAB zu schicken (E-Mail-Adresse: servicecenter_sf@ sab.sachsen.de). 8.1.6 Die Bewilligungsstelle prüft unter Einbeziehung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und weiterer Stellen die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektanträge. Kreisfreie Stadt/Landkreis maximale Zuwendung in Euro Bautzen 660 000 Chemnitz 536 800 Dresden 1 161 600 Erzgebirgskreis 756 800 Görlitz 563 200 Leipzig, Stadt 1 188 000 Leipzig 554 400 Meißen 528 000 Mittelsachsen 677 600 Nordsachsen 431 200 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 536 800 Vogtlandkreis 501 600 Zwickau 704 000 656 Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 2. Juni 2016 8.1.7 Die Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte erfolgt auf Basis der in den Anträgen getroffenen Aussagen zu den in der Anlage aufgeführten Punkten. Dabei wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: Dresden, den 17. Mai 2016 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr StierReferatsleiter Kriterium Gewichtung a) Fachliche Qualität des Antrages 65 Prozent aa) Darstellung der Ausgangssituation und des Handlungsbedarfs (5 Prozent) bb) Angaben zu anvisierten Zielen (10 Prozent) cc) Qualität des Handlungskonzepts (25 Prozent) dd) Arbeits- und Zeitplan (25 Prozent) b) Administrative und fachliche Eignung des Antragstellers 20 Prozent c) Finanzierungsplan 15 Prozent 657 2. Juni 2016 Nr. 22 Sächsisches Amtsblatt Anlage Erforderlicher Inhalt der Projektbeschreibung teilnehmerbezogene Projekte Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programm-begleitung I. Fachliche Qualität des Antrages Bei der Prüfung der fachlichen Qualität des Antrages wird festgestellt, inwieweit das geplante Projekt geeignet ist, die Ziele dieses Programmes zu erreichen. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: Darstellung der Ausgangssituation und des Handlungsbedarfes Der Handlungsansatz des Projektes muss den spezifischen Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes widerspiegeln. Der Handlungsansatz des Projektes muss den spezifischen Bedarf für die fachlich-inhaltliche Unterstützung, Koordinierung und Qualitätssicherung der teilnehmerbezogenen Projekte widerspiegeln . Angaben zu anvisierten Zielen Der Antrag muss quantifizierte Angaben zu den unter Nummer 8 genannten Indikatoren enthalten . Der Antrag muss konkrete Angaben zu den anvisierten Zielen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung , Koordinierung und Qualitätssicherung der teilnehmerbezogenen Projekte enthalten. Qualität des Handlungskonzeptes Das Handlungskonzept beinhaltet die konkreten Aktivitäten, mit deren Hilfe die Projektziele erreicht werden sollen. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen : – Wie erfolgt der Zugang zu Geflüchteten, Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben? – Sind die geplanten Maßnahmen passgenau auf die spezifischen Bedarfe der teilnehmenden Geflüchteten, Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ausgerichtet? – Liegt eine umfassende und aussagekräftige Darstellung der Abgrenzung und Schnittstellen zu den in der Zielregion vorhandenen Strukturen und Angeboten zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung vor? – Wie ist die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren konkret ausgestaltet und liegen hierfür entsprechende Kooperationsvereinbarungen vor? – Sind die Maßnahmen geeignet, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure im Hinblick auf die Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration geflüchtete Menschen zu verbessern? Das Handlungskonzept beinhaltet die konkreten Aktivitäten, mit deren Hilfe die Projektziele erreicht werden sollen. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen : – Wie erfolgt die fachliche Begleitung des Gesamtprogrammes und der teilnehmerbezogenen Projekte konkret? – Wie werden die Vernetzung und der fachliche Austausch zwischen den teilnehmerbezogenen Projekten unterstützt? – Wie werden die teilnehmerbezogenen Projekte beim Erreichen der Zielgruppen unterstützt ? – Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden implementiert? – Welche Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit sind angedacht und welche Zielgruppen sollen mit diesen Aktivitäten jeweils erreicht werden? Arbeits- und Zeitplan Der Antrag soll das Projekt in einzelnen Arbeitsschritten abbilden und Angaben zu konkreten Aktivitäten , Zuständigkeit und Personaleinsatz enthalten. 658 Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 2. Juni 2016 teilnehmerbezogene Projekte Projekt zur fachlich-inhaltlichen Programm-begleitung II. Administrative und fachliche Eignung des Antragstellers Bei der Prüfung der administrativen und fachlichen Eignung des Antragstellers stehen dessen Kompetenz und Erfahrung in folgenden Bereichen im Mittelpunkt: – hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse des eingesetzten Projektpersonals – Erfahrung und Kompetenz in der Durchführung von Maßnahmen zur Ausbildungsoder Arbeitsmarktintegration von zum Beispiel Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen oder Migrantinnen und Migranten – gute Vernetzung in die sächsische Wirtschaft sowie zu den übrigen relevanten Akteuren (siehe Nummer 4.1) – Erfahrung im Aufbau von Kooperationen mit Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltungen sowie mit Jobcentern oder Agenturen für Arbeit – Erfahrung und Kompetenz im Bereich Arbeits - und Ausbildungsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten (insbesondere Geflüchtete) – Kenntnisse des sächsischen Arbeitsmarktes sowie der vorhandenen Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten (insbesondere Geflüchtete) – gute Vernetzung mit relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene III. Finanzierungsplan Der Finanzierungsplan beinhaltet eine plausible Darstellung der beantragten Förderung, die notwendig und angemessen ist, um das Ziel des Projektes zu erreichen. 659 2. Juni 2016 Nr. 22 Sächsisches Amtsblatt Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Januar 2019 Abschlussbericht EVALUATION DES MODELLPROGRAMMS „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ EVALUATION DES MODELLPROGRAMMS „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ Ramboll Management Consulting GmbH Saarbrücker Straße 20/21 10405 Berlin T +49 30 30 20 20-0 F +49 30 30 20 20-299 www.ramboll.de/management-consulting Ansprechpartner Marcus Neureiter Manager T 030 30 20 20-137 F 030 30 20 20-299 M 0151 580 15-137 marcus.neureiter@ramboll.com Kristina Broens Seniorberaterin T 030 30 20 20-126 F 030 30 20 20-299 M 0151 580 15-126 kristina.broens@ramboll.com Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ III INHALT 1. Auf einen Blick: Relevante Ergebnisse 1 2. Evaluationsgegenstand 2 2.1 Das Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ 2 2.2 Zentrale Fragestellungen und Analysestrategien 3 2.2.1 Theoriebasierte Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse 4 2.2.2 Umsetzungsanalyse 4 2.2.3 Kohärenzanalyse 5 2.2.4 Wirtschaftlichkeits- und Gefährdungsanalyse 5 2.3 Methodisches Vorgehen der Evaluation 6 3. Ergebnisse und Wirkungen des Programms 10 3.1 Zielgruppenerreichung 11 3.2 Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsleistungen 17 3.3 Erreichen der Ergebnis- und Wirkungsziele 24 4. Umsetzung des Modellprogramms 35 4.1 Projektumsetzung vor Ort 35 4.2 Zusammenarbeit mit Partnern 38 4.3 Zusammenarbeit im Programm 41 4.4 Erfolgs- und Hemmfaktoren 43 4.4.1 Ansprache 44 4.4.2 Stabilisierung und Vorbereitung auf den Beruf 45 4.4.3 Vermittlung und Begleitung der ersten Arbeitsphase 47 4.5 Ausblick 47 4.5.1 Öffnung des Programms für Menschen mit Migrationshintergrund allgemein und Neuzugewanderte im Besonderen 47 4.5.2 Bedarf an Kurz- oder Verweisberatungen für Arbeitgeber, Ehrenamtliche und Geflüchtete 48 5. Kohärenz und Komplementarität 49 6. Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit 57 7. Handlungsempfehlungen 62 7.1 Kooperations- und Netzwerkstrukturen in den Regionen 62 7.2 Ansprache von und Zusammenarbeit mit Unternehmen 63 7.3 Unterstützung von Geflüchteten 65 7.4 Monitoring 67 7.5 Projektsteuerung und Programmbegleitung 69 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ IV Abbildung 1: Umsetzungsstellen im AMM-Programm 2 Abbildung 2: Bewertungsaspekte der Evaluation 3 Abbildung 3: Methodisches Vorgehen 6 Abbildung 4: Wirkungslogik des Programms 7 Abbildung 5: Erreichte Teilnehmende und Unternehmen 11 Abbildung 6: Überblick über die Merkmale der erreichten Geflüchteten 12 Abbildung 7: Überblick über die Merkmale der erreichten Unternehmen 16 Abbildung 8: Nachfrage nach Unterstützungsleistungen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 18 Abbildung 9: Bewertung der Unterstützung von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Geflüchtete 22 Abbildung 10: In Anspruch genommene Unterstützungsleistungen durch Unternehmen 23 Abbildung 11: Einschätzung zur Verbesserung der Informationslage von Unternehmen aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren 25 Abbildung 12: Einschätzung der Unternehmen bzgl. der Sensibilisierung zur betrieblichen Integration von Geflüchteten 26 Abbildung 13: Anteile der Unternehmen, bei denen Praktika oder Einstiegsqualifizierungen mit Hilfe der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zustandegekommen sind 28 Abbildung 14: Vermittlung in Ausbildung nach Branchen in Prozent 30 Abbildung 15: Vermittlung in Beschäftigung nach Branchen in Prozent 31 Abbildung 16: Einschätzung zur Wirksamkeit der Unterstützung aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren 33 Abbildung 17: Einschätzung zur Wirksamkeit in Bezug auf die Strukturen vor Ort aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren 34 Abbildung 18: Weiterempfehlung des Programms durch Teilnehmende an weitere Geflüchtete 36 Abbildung 19: Bewertung der Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern nach Nutzen für die Arbeitsmarktmentorinnen und - mentoren 38 Abbildung 20: Bewertung der Unterstützung durch die Programmbegleitung aus Perspektive der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren 42 Abbildung 21: Einordnung des AMM-Programms in die Angebotslandschaft für Geflüchtete 49 Abbildung 22: Einordnung des AMM-Programms in die Angebotslandschaft für Unternehmen 50 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 1 1. AUF EINEN BLICK: RELEVANTE ERGEBNISSE DIE ZIELGRUPPE DES MODELLPROGRAMMS WIRD ERREICHT. EIN FOKUS LIEGT AUF DER ZUSAMMENARBEIT MIT GEFLÜCHTETEN. Die Zielgruppe der Geflüchteten ist trotz Vorscreening heterogen insbesondere bzgl. Herkunft, Bildungsniveau, Sprachkenntnissen und Aufenthaltsstatus. Hier zeigt sich die Bedeutung des individuell und bedarfsgerecht ausgestalteten Begleitansatzes durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. Unternehmen werden von den Mentorinnen und Mentoren erreicht und nehmen die Unterstützungsleistungen gerne in Anspruch. Es zeigt sich jedoch eine deutliche Selektion nach Unternehmensgröße. So werden klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) durch das Programm unterdurchschnittlich erreicht. WICHTIGER ERFOLGSFAKTOR IST DIE STRATEGISCHE ZUSAMMENARBEIT VOR ORT. Sowohl die Geflüchteten als auch die Unternehmen sind sehr zufrieden mit den Unterstützungsleistungen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sowie mit deren engagierter Arbeitsweise und guter Erreichbarkeit. Erfolgreiche AMM-Projekte orientieren sich insbesondere an den Bedürfnissen der Teilnehmenden und an lokalen Bedarfen und Gegebenheiten. Dies führt zu einer passgenauen Unterstützung. Ein bestehendes Netzwerk ist essenziell für eine erfolgreiche Arbeit als Arbeitsmarktmentorin bzw. -mentor. Darüber hinaus sind ein Verständnis für Prozesse der Arbeitsverwaltung sowie die Vorerfahrung in der Privatwirtschaft hilfreich für ein gutes Arbeitsergebnis. ALLEINSTELLUNGSMERKMAL IST DIE INTENSIVE FALLZENTRIERTE UNTERSTÜTZUNG. Insbesondere die intensive und individuelle Unterstützung Geflüchteter auf ihrem Weg in die Berufstätigkeit macht die Arbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren aus und unterscheidet das Modellprogramm von weiteren Angeboten in Sachsen. Risiken für Parallelstrukturen bestehen möglicherweise in der Unternehmensansprache. Um parallele Angebote zu vermeiden, bedarf es einer engen Koordination von Angeboten vor Ort. DAS MODELLPROGRAMM WIRD EFFIZIENT UMGESETZT. Die Struktur des Programms begünstigt eine hohe Effizienz und Effektivität der Förderung. Maßgeblich hierfür sind der bedarfsorientierte Einsatz der Fördermittel, eine angemessene Projektlaufzeit, die umfangreichen Kenntnisse und Kompetenzen der Arbeitsmarktmentoren sowie ergänzende Strukturen wie Projektleitungen und die fachlich-inhaltliche Begleitung. MIT BLICK NACH VORNE KANN DIE WIRTSCHAFT NOCH STRATEGISCHER EINGEBUNDEN WERDEN. Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren arbeiten aktuell direkt mit Arbeitgebern zusammen und sprechen diese individuell an. Diese Vorgehensweise ist durchaus zielführend. Darüber hinaus kann durch die abgestimmte Zusammenarbeit mit Kammern, der lokalen Wirtschaftsförderung oder weiteren Verbänden noch stärker strategisch mit der Wirtschaft zusammengearbeitet werden. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 2 2. EVALUATIONSGEGENSTAND 2.1 Das Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ Mit dem Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ (AMM) unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Zuge der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) seit Herbst 2016 auch die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Das AMM-Programm unterstützt sowohl Geflüchtete selbst als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beraten Jobsuchende in 14 Projekten auf ihrem Weg in die Berufstätigkeit und begleiten Geflüchtete und Betriebe während der Eingliederung in den betrieblichen Alltag. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Darüber hinaus unterstützt eine Programmbegleitung den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zwischen Mentorinnen und Mentoren. Sie stößt zudem den Wissenstransfer in die Regelstrukturen an und unterstützt bei der Erfolgskontrolle, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit. Abbildung 1: Umsetzungsstellen im AMM-Programm Die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren erbringen eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsleistungen aus einer Hand. Im Mittelpunkt steht die fallbezogene Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten. Die Begleitung ist abhängig von der individuellen Bedarfslage und dem träger- bzw. mentorenspezifischen Ansatz. Idealtypisch kann die Begleitung der Geflüchteten nach einem Vorscreening zur Überprüfung der Arbeitsmarktnähe und der Integrationschancen auf Basis einer geschlossenen Integrationsvereinbarung mit dem Ziel der betrieblichen Integration in Ausbildung und Beschäftigung folgende Aktivitäten umfassen: ​Arbeitsmarktmentoren ​Bewilligungsstelle ​Programmbegleitung • 14 Projektträger beschäftigen sachsenweit über 60 Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren • Aufgabengebiete: • Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten • Matching von Geflüchteten und Unternehmen • Unterstützung von Unternehmen vor und während der Arbeitsaufnahme Geflüchteter • Begleitung des Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen • Bewilligung von Vorhaben sowie Änderungen des Zuwendungsbescheides • Umsetzung des verpflichtenden Monitorings • Mittelauszahlung • Verwaltungs- und anlassbezogene Vor-Ort- Prüfung • Fachliche Begleitung der Arbeitsmarktmentoren und geförderten Projekte inkl. Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung • Netzwerkarbeit unter den Mentoren sowie zwischen weiteren Stakeholdern und den Projekten • Öffentlichkeitsarbeit ​Zuwendungsgeber Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 3 • Ermittlung des Qualifikationsbedarfs und Status des Geflüchteten • Vermittlung von Sprachkursen • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen • Unterstützung bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen • Vermittlung von Praktika, Einstiegsqualifizierung (EQ), Ausbildungsplätzen und Beschäftigung • Nachbetreuung nach erfolgter Vermittlung bis zur erfolgreichen betrieblichen Integration Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren unterstützen außerdem die Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten. Hierzu sensibilisieren die Mentorinnen und Mentoren (potenzielle) Arbeitgeber, unterstützen konkret bei der Vermittlung und begleiten den Integrationsprozess. 2.2 Zentrale Fragestellungen und Analysestrategien Ziel der vorliegenden Evaluation ist es, die laufende Förderung zu bewerten und entsprechende Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung abzuleiten. Im Vordergrund stehen dabei die in Abbildung 2 dargestellten Bewertungsaspekte, wobei ein Fokus auf Fragen der Programmumsetzung liegt. Dadurch ist es möglich, auch steuerungsrelevante Informationen zu erhalten und sinnvolle Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Gleichwohl sind auch die Einbettung in die bestehenden Unterstützungsstrukturen sowie die Programmwirkung und -effizienz wichtige Bewertungsaspekte, da sie Hinweise auf den Mehrwert, die Wirtschaftlichkeit und die Relevanz des Programms geben. Abbildung 2: Bewertungsaspekte der Evaluation Um diese Zielsetzungen zu erfassen, werden folgende Analysen umgesetzt: • Theoriebasierte Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse • Umsetzungsanalyse • Kohärenzanalyse • Wirtschaftlichkeits- und Gefährdungsanalyse Das Vorgehen bei den einzelnen Analysestrategien und die damit zu beantwortenden Fragen werden in den folgenden Abschnitten skizziert. Einbettung in die bestehenden Unterstützungsstrukturen Programmumsetzung Programmwirksamkeit und -effizienz Handlungsempfehlungen Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 4 2.2.1 Theoriebasierte Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse Um die Erreichung der Ziele und Wirkungen des Modellprogramms zu analysieren, orientieren wir uns am Ansatz der Kontributionsanalyse1. Dieser Ansatz erlaubt eine systematische und strukturierte Bewertung der Zielerreichung und der Wirksamkeit der geförderten Projekte. Grundlage für die Anwendung dieses Ansatzes ist das Erstellen einer Wirkungslogik. Diese wird in Abschnitt 2.3 vorgestellt. In der Wirkungslogik sind sowohl der erwünschte Output als auch die angestrebten Ergebnisse sowie die intendierten Wirkungen des Programms dargestellt. Tatsächlich erreichte(r) Output, Ergebnisse und Wirkungen werden in der Analysephase mit der Wirkungslogik verglichen. Dabei ist zu beachten, dass programmseitig keine Zielwerte vorgegeben sind, anhand derer die Zielerreichung bewertet werden kann. Daher muss die Bewertung qualitativ sowie anhand unserer Erfahrungen in der Evaluierung anderer Programme zur Arbeitsmarktintegration u.a. von Geflüchteten erfolgen. Mit der theoriebasierten Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse gehen wir insbesondere folgenden Fragen nach: • Aus welchen Gründen nehmen Geflüchtete und Arbeitgeber die Leistungen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren in Anspruch? • Welche Unterstützungsleistungen der AMM-Projekte waren besonders hilfreich bei der Arbeitsmarktintegration (insbesondere aus Sicht der begleiteten Geflüchteten und Arbeitgeber)? 2.2.2 Umsetzungsanalyse In der Umsetzungsanalyse legen wir einen Schwerpunkt auf die Arbeit der Umsetzungsstellen und der eingebundenen Akteure. Dabei orientieren wir uns an folgenden Fragestellungen: Projektumsetzung vor Ort • Waren bzw. sind die durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren begleiteten Geflüchteten und Arbeitgeber mit den Unterstützungsleistungen der AMM-Projekte zufrieden? Wo sehen sie Verbesserungsbedarf? • Welche Faktoren fördern bzw. hemmen die Umsetzung des Förderprogramms auf Ebene der Projektträger? • Wird das im Projektaufruf beschriebene Qualifikationsprofil der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren den im Rahmen des AMM-Programms zu bewältigenden Aufgaben gerecht? • Inwiefern erreicht das Programm geflüchtete Frauen und wie kann die Teilnahme dieser Zielgruppe gesteigert werden? Regionale Zusammenarbeit mit Partnern • Ist die Zusammenarbeit der AMM-Projekte mit den relevanten Partnern und Institutionen vor Ort zielführend gestaltet? • Inwiefern fördert die Kooperationsstruktur zwischen den einzelnen AMM-Projekten sowie zwischen den AMM-Projekten und der fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung die Erreichung der Programmziele? 1 Siehe hierzu u.a. Mayne (2011): Addressing cause and effect in simple and complex settings through contribution analysis. In: R. Schwartz, K. Forss & M. Marra (eds.), Evaluating the complex: Attribution, contribution and beyond. New York: Transaction. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 5 Fachlich-inhaltliche Begleitung des Programms • Sind die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mit der Arbeit der fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung zufrieden? Wo sehen sie Verbesserungsbedarf? Programmadministration • Welche Faktoren fördern bzw. hemmen die Umsetzung des Förderprogramms im Zuständigkeitsbereich des Zuwendungsgebers (SMWA) und der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank)? Mit Blick in die Zukunft legen wir zudem einen Schwerpunkt auf die folgenden Themen: • Inwiefern kann das Programm für Menschen mit Migrationshintergrund allgemein und für Neuzugewanderte im Besonderen geöffnet werden? • Inwiefern besteht ein Bedarf an Kurz- oder Verweisberatungen für Arbeitgeber, Ehrenamtliche und Geflüchtete durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bzw. die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung in Abgrenzung zu bereits bestehenden Angeboten? 2.2.3 Kohärenzanalyse In der Kohärenzanalyse arbeiten wir die Alleinstellungsmerkmale des Programms gegenüber angrenzenden Angeboten heraus. Es wird untersucht, inwiefern sich das Modellprogramm mit Blick auf die folgenden Schwerpunkte von ähnlichen Programmen und Maßnahmen auf Programmebene abhebt bzw. wo es Überschneidungen gibt: • Zielgruppen von Programmen und Maßnahmen • Inhalte bzw. Gegenstände von Programmen und Maßnahmen Folgende Fragestellungen stehen im Fokus: • Ergänzen die AMM-Projekte zielführend (im Sinne des Programms) die sonstigen regionalen Angebote sowie die Angebote des Landes und des Bundes zur Unterstützung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration Geflüchteter? • Sind Parallelstrukturen und -angebote zu beobachten? Falls ja, durch welche Alleinstellungsmerkmale zeichnen sich die AMM-Projekte aus? 2.2.4 Wirtschaftlichkeits- und Gefährdungsanalyse Um die Effizienz des Programms zu beurteilen, ziehen wir die Konzepte der Vollzugswirtschaftlichkeit (War der Vollzug der Intervention im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch wirtschaftlich?) und der Maßnahmenwirtschaftlichkeit (War die Intervention im Hinblick auf ihre übergeordneten Zielsetzungen insgesamt wirtschaftlich?) heran. Die Vollzugswirtschaftlichkeit untersuchen wir anhand folgender Indikatoren: • Effizienz der Umsetzungsstrukturen und Prozesse • Einschätzung des administrativen Aufwands der Praxis (Träger, Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, Unternehmen, Geflüchtete) Darüber hinaus nehmen wir eine Gefährdungsanalyse anhand der Erkenntnisse zur Umsetzung des Programms vor. Die Maßnahmenwirtschaftlichkeit untersuchen wir auf Ebene des Modellprogramms. Hierbei gehen wir rein qualitativ vor und nutzen folgende Indikatoren: • Abgleich der erreichten Ergebnisse mit den angestrebten Ergebnissen Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 6 • Ursächliche Zurückführbarkeit der Wirkungen auf die Förderung und Effektstärken, die einen hohen Nutzen des Programms erkennen lassen • Komplementarität zu Regelstrukturen und anderen Unterstützungsmaßnahmen • Angemessene Vollzugswirtschaftlichkeit In diesem Analyseschritt werden folgende Fragen beantwortet: • Gibt es bei der Durchführung und Administration der Förderung Verfahrensschritte, die einen Missbrauch begünstigen? • Werden die Fördermittel effektiv und effizient eingesetzt? Das heißt, konnten mit der Förderung die Ziele des Modellprogramms erreicht werden und war die Durchführung des Programms im Hinblick auf die Zielsetzung wirtschaftlich? 2.3 Methodisches Vorgehen der Evaluation Unseren Analysen liegt das folgende methodische Vorgehen zu Grunde: Abbildung 3: Methodisches Vorgehen Die hellblau gekennzeichneten Schritte sind noch ausstehend, dunkelblau markierte Erhebungsverfahren bereits umgesetzt. Im Folgenden wird das Vorgehen bei jedem methodischen Schritt kurz erläutert. Auftaktgespräch Während eines Auftaktgesprächs am 15. August 2018 haben wir gemeinsam mit dem Zuwendungsgeber und der Bewilligungsstelle den Auftrag der Evaluation präzisiert. In einem anschließenden Arbeitsgespräch mit der Bewilligungsstelle diskutierten wir folgende Schwerpunkte: • Formen der Zusammenarbeit im Modellprogramm • Inhalte der Dokumente und Sachberichte • Relevante Verwaltungsprozesse • Missbrauchsrisiken und Risikominimierungsmaßnahmen Erstellung einer Wirkungslogik des Programms Gemeinsam mit dem Zuwendungsgeber und der Programmbegleitung haben wir am 20. August 2018 die Wirkungslogik des Programms in einem gemeinsamen Workshop nachgezeichnet. Die entstandene Logik ist in folgender Abbildung 4 dargestellt. Erstellung einer Wirkungslogik des Programms ​Analyse der Programmunterlagen und Monitoringdaten ​Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentoren , erreichter Geflüchteter und unterstützter Unternehmen ​Qualitative Interviews mit relevanten Stakeholdern ​Analyse der Ergebnisse und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen ​Workshop zur Diskussion der Erkenntnisse und der Handlungsempfehlungen ​Finale Berichtslegung Auftaktgespräch Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 7 Abbildung 4: Wirkungslogik des Programms Anmerkung: Mit * sind diejenigen Outputs und Ergebnisse gekennzeichnet, die im Rahmen des Teilnehmermonitorings regelmäßig und für alle Teilnehmenden erhoben werden. Aktivitäten und Angebote Kurzfristige und längerfristige Ergebnisse WirkungenOutputs Programminterne Einflussfaktoren Programmexterne Einflussfaktoren Merkmale der Unternehmen: Ressourcen, Marktsituation, Ausgangsmotivation / Bereitschaft etc. Struktur und Qualität ergänzender und alternativer Angebote Merkmale der Geflüchteten: Aufenthaltsstatus, Motivation / Bereitschaft, Bildungsstand, Sprachkenntnisse, Alter etc. Kooperationsbereitschaft anderer relevanter Akteure Qualität der Beratung und Unterstützung Effektivität und Effizienz der verwaltungstechnischen Umsetzung / Bürokratie Qualität der Netzwerk- und Kooperationsarbeit Merkmale der Regionen: Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, Willkommenskultur etc. Wechselwirkungen: Synergien und Redundanzen Rechtliche Rahmenbedingungen z.B. Asylrecht, Sozialrecht (SGB II, III) usw. Anzahl begleiteter und unterstützter Geflüchteter* Netzwerkbezogen Teilnehmerbezogen Arbeitgeberbezogen Orientierung: Berufspraktische Erprobung, Kurzpraktika oder Exkursionen Vernetzung mit relevanten Akteuren Vorbereitung: Individuelle Begleitung, Kompetenztraining, längerfristige Praktika Begleitung: Individuelle Beratung, Kooperationen mit Betrieb und Berufsschule, berufsbezogene Angebote Unterstützung der Arbeitgeber bei der betrieblichen Integration: Schulung und Sensibilisierung der Unternehmen (Leitung und Mitarbeiter) Vorscreening: Gespräche mit relevanten Akteuren (Teilnehmerakquisition), Erfassung vorhandener Kompetenzen der Geflüchteten und Erprobung Anzahl der projektbezogenen Kooperationen mit lokalen Akteuren Geflüchtete Beitrag zu einer Verbesserung der gesellschaftlichen Integration Geflüchteter Beitrag zu einer Verbesserung der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt Unternehmen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Beitrag zum Erhalt / zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Beitrag zu einer erfolgreichen und nachhaltigen betrieblichen Integration von Geflüchteten Weitere nicht-intendierte Ergebnisse Weitere nicht-intendierte Wirkungen Nutzen der Unterstützungsangebote der Programmbegleitung (u. a. Vernetzungstreffen, kollegiale Fallberatung, Knowledge Base) Anzahl der unterstützten Arbeitgeber* Anzahl durchgeführter Sensibilisierungsgespräche bei Arbeitgebern Anzahl vermittelter Praktika (Hospitationen, Kurzpraktika, längerfristige Praktika) Anzahl der in Berufsausbildung vermittelten Geflüchteten* Anzahl der in abschlussbezogene Qualifikationen vermittelten Geflüchteten* Anzahl der in qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelten Geflüchteten* Anzahl der in Berufsausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integrierten Geflüchteten, die sich 6 Monate nach Vermittlung noch in Ausbildung / Beschäftigung befinden Anzahl der Unternehmen, bei denen Vorbehalte gegenüber der Mitarbeit von Geflüchteten abgebaut werden konnten (Leitung, Mitarbeiter, Kunden) Nutzung bestehender Integrationsleistungen Regel- und Förderstrukturen Beitrag zur Verbesserung bestehender Integrationsleistungen Anzahl der Geflüchteten, die sich gut auf die Ausbildungs-, Qualifikations- oder Arbeitsaufnahme vorbereitet fühlen Anzahl angesprochener / akquirierter Geflüchteter Anzahl vermittelter Einstiegsqualifizierungen Anzahl bei der betrieblichen Integration unterstützter Geflüchteter Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 8 Analyse der Programmunterlagen und Monitoringdaten Zunächst wurden vorhandene Daten und Dokumente aus dem Programm in Augenschein genommen. Insbesondere wurden Strategie- und Programmdokumente für ein besseres Verständnis der Wirkungslogik und der Umsetzungsstrukturen des Förderprogramms berücksichtigt. Zudem wurden die aktuellen Sachberichte der teilnehmerbezogenen Projekte (Stichtag 31. Dezember 2017) insbesondere im Hinblick auf Umsetzungserfahrungen, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Herausforderungen und Handlungsstrategien analysiert. Die Monitoringdaten, die der Evaluation aggregiert (z.T. auf Programm- und z.T. auf Trägerebene) zum Stichtag 30. Juni 2018 zur Verfügung gestellt wurden, wurden insbesondere im Hinblick auf die Programmumsetzung und die Zielerreichung analysiert. Onlinebefragung Insgesamt wurden im Rahmen der Evaluation drei Onlinebefragungen durchgeführt. Befragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Zwischen dem 01. Oktober und dem 30. Oktober 2018 hatten 65 Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Vollständig teilgenommen haben 53, was einer Rücklaufquote von 82 Prozent entspricht. Nichtteilnahmen konnten überwiegend auf fehlerhafte Kontaktdaten, Personalwechsel und längere Ausfälle zurückgeführt werden, sodass keine nennenswerten systematischen Verzerrungen entstanden sein dürften. Befragung der teilnehmenden Unternehmen Zwischen dem 01. Oktober und dem 04. November 2018 hatten viele der von den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beratenen Unternehmen die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Aus Gründen der Verfügbarkeit der Kontaktdaten sowie aus Datenschutzgründen verlief die Ansprache der Unternehmen indirekt über die Projektträger. Diese haben hierfür Textbausteine sowie trägerspezifische Teilnahmelinks erhalten. Insgesamt füllten 54 Unternehmen den Fragebogen vollständig aus. Die Unternehmen verteilen sich auf zwölf der 14 Projektträger und stammen aus einer Vielzahl von Branchen, mit einem Schwerpunkt auf dem verarbeitenden Gewerbe. Die Ergebnisse legen nahe, dass es sich dabei um Unternehmen handelt, die das Modellprogramm bisher stark in Anspruch genommen haben und einen hohen Nutzen in dem Programm sehen. Eine exakte Rücklaufquote kann nicht berechnet werden, da aufgrund des Verteilungsweges unklar ist, wie viele Unternehmen konkret kontaktiert wurden. Geht man davon aus, dass etwa die Hälfte der bislang erreichten Unternehmen kontaktiert wurde, so läge die Rücklaufquote mit knapp über 10 Prozent in einem für solche Befragungen typischen Bereich. Befragung der teilnehmenden Geflüchteten Zwischen dem 04. Oktober und dem 30. Oktober 2018 hatten viele der von den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beratenen Geflüchteten die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. Wiederum aus Gründen der Verfügbarkeit der Kontaktdaten sowie aus Datenschutzgründen verlief die Ansprache der teilnehmenden Geflüchteten indirekt über die Projektträger. Diese haben hierfür Textbausteine für eine Email- und eine Handyansprache, ein Poster mit QR-Code sowie trägerspezifische Teilnahmelinks erhalten. Insgesamt füllten 225 Teilnehmende den Fragebogen vollständig aus. Die teilnehmenden Geflüchteten verteilen sich auf alle 14 Projektträger. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass aufgrund des Verteilgungsweges auch hier eine gewisse Selektivität vorliegt; die Befragten geben im Vergleich zur Teilnehmerstatistik überdurchschnittlich häufig an, dass sie bereits vermittelt wurden. Eine exakte Rücklaufquote kann nicht berechnet werden, da aufgrund des Verteilungsweges unklar ist, wie viele Geflüchtete über die Befragung informiert wurden. Geht man davon aus, dass etwa die Hälfte der Geflüchteten kontaktiert wurde, mit denen bislang eine Integrationsvereinbarung geschlossen wurde, so läge die Rücklaufquote bei rund 24 Prozent. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 9 Die erhobenen Daten wurden bereinigt, auf Plausibilität geprüft und überwiegend univariat und bivariat statistisch ausgewertet. Qualitative Interviews Im Zeitraum Oktober – November 2018 haben wir 17 leitfadengestützte telefonische Interviews mit folgenden Stakeholdern geführt: Lokale Ebene2 • Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren • Jobcenter • Agenturen für Arbeit • Ehrenamtsinitiativen • Kammern (HWK, IHK) Die Interviewpartnerinnen und -partner der lokalen Ebene verteilten sich dabei auf folgende Standorte: • Landkreis Leipzig • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge • Stadt Dresden • Stadt Zwickau Landesweite Ebene • KAUSA Servicestelle • RESQUE Netzwerk • IQ Netzwerk Sachsen (inkl. IBAS-Stellen) In den Interviews wurden folgende Themen berücksichtigt: • Umsetzung des Modellprogramms inkl. Erfolgs- und Hemmfaktoren • Bedarfslagen bei der Zielgruppe der Geflüchteten • Unterstützungsbedarfe von Arbeitgebern • Bewertung des Modellprogramms mit Blick auf bestehende Bedarfe • Durch das Modellprogramm erreichte Wirkungen • Einordnung des Modellprogramms in die bestehende Angebotslandschaft im Themenfeld • Zukunftsrelevante Themen für die Umsetzung des Programms Analyse und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen Die Analyse der Ergebnisse haben wir entsprechend der oben beschriebenen Analysestrategie durchgeführt und im Abgleich der Wirkungslogik mit den Evaluationserkenntnissen entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert. Workshop In einem Workshop mit dem Zuwendungsgeber, der Bewilligungsstelle und der Programmbegleitung wurden am 04. Dezember 2018 die Evaluationsergebnisse sowie Handlungsempfehlungen diskutiert. Letztere wurden zudem auf ihre Praxisrelevanz und -fähigkeit geprüft. 2 Ausländerbehörden wurden für die Interviews angefragt, die Umsetzung war jedoch nicht möglich. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 10 3. ERGEBNISSE UND WIRKUNGEN DES PROGRAMMS Auf einen Blick: Zentrale Ergebnisse im Themenschwerpunkt • Das Programm weist eine gute Zielgruppenerreichung auf. Insgesamt wurden 3.626 Erstgespräche (inkl. Gruppenveranstaltungen) mit Geflüchteten geführt. Mit etwa der Hälfte der Geflüchteten wurde anschließend eine Integrationsvereinbarung geschlossen. • Die Zielgruppe der Geflüchteten ist trotz Vorscreening heterogen, insbesondere bzgl. Herkunft, Bildungsniveau, Sprachkenntnissen und Aufenthaltsstatus. Hier zeigt sich die Bedeutung des individuell und bedarfsgerecht ausgestalteten Begleitansatzes durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. • Unternehmen werden von den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren erreicht und nehmen die Unterstützungsleistungen gerne in Anspruch. Es zeigt sich jedoch eine deutliche Selektion nach Unternehmensgröße. So werden KMU durch das Programm unterdurchschnittlich erreicht. • Sowohl die Geflüchteten als auch die Unternehmen sind sehr zufrieden mit den Unterstützungsleistungen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sowie mit deren engagierter Arbeitsweise und guter Erreichbarkeit. • Das Programm ist bislang sehr erfolgreich in Bezug auf die Vermittlung von Geflüchteten in Unternehmen. • Viele Vermittlungen erfolgen in Beschäftigung (bisher 509). Davon erfolgen 9 von 10 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung – wobei qualifikationsadäquat in vielen Fällen un- und angelernte Helfertätigkeiten bedeutet. • Ein bislang deutlich kleinerer Anteil der Vermittlungen erfolgt in Berufsausbildung (144) und abschlussbezogene Qualifikation (79). Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass Geflüchtete einstweilen oftmals nicht den Mehrwert einer zunächst geringer bezahlten Ausbildung für ihre Arbeitsmarktchancen erkennen und hier langwierige Überzeugungsarbeit notwendig ist. Zum Zeitpunkt der Evaluation lief zudem noch eine Vielzahl von Praktika, Hospitationen und Einstiegsqualifizierungen, von denen ein Teil zu einem späteren Zeitpunkt in Ausbildungsverhältnisse münden dürfte. • Im Hinblick auf die Unternehmen zeigen sich Unterschiede zwischen KMU und Großunternehmen. Bei KMU sind zunächst verstärkt Information und Sensibilisierung notwendig. Bei den Großunternehmen zeigen sich dagegen schneller Ergebnisse in Bezug auf die Ermöglichung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen sowie in der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. • Eine abschließende Bewertung der Vermittlungserfolge und der Nachhaltigkeit der Vermittlungen ist auf Basis der Datenlage derzeit nicht möglich. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 11 Die folgende Darstellung der Ergebnisse und Wirkungen bezieht alle verfügbaren Datenquellen der Evaluation ein: Monitoring, Sachberichte, Onlinebefragungen und qualitative Interviews. Diese Datenquellen wurden in Abschnitt 2.3 näher erläutert. Die Darstellungen fußen dabei prioritär auf den Monitoringdaten, sofern aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen. Im Monitoring werden prozessbasiert alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. sämtliche erfolgten Vermittlungen erfasst, sodass auf Basis des Monitorings unmittelbar Aussagen für die Grundgesamtheit getroffen werden können. Über das Monitoring hinausgehende standardisierte Daten wurden im Rahmen der Onlinebefragungen unter Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, Geflüchteten sowie Unternehmen erhoben. Insbesondere bei den Geflüchteten und den Unternehmen sind aufgrund der begrenzten Möglichkeiten einer Stichprobenziehung und Feldsteuerung durch die Evaluation Selektionseffekte nicht auszuschließen. Aussagen über die Grundgesamtheit auf Basis dieser Befragungen sind daher stets mit erhöhter Unsicherheit behaftet. Flankiert werden die standardisierten Daten aus dem Monitoring und den Befragungen durch qualitative Aussagen aus den Sachberichten und den einzelnen Interviews. Diese Aussagen stellen eine qualitative Ergänzung dar, mittels derer die standardisierten Befunde plausibilisiert werden können. Sie tragen zur Erklärung der Befunde bei, sind selbst jedoch nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit. Im Sinne einer Datentriangulation werden nach Möglichkeit mehrere Datenquellen herangezogen, um die Validität und Verlässlichkeit von Befunden zu untermauern. 3.1 Zielgruppenerreichung Aus der Hälfte aller Erstgespräche mit Geflüchteten entsteht eine Integrationsvereinbarung Die Monitoringdaten des Programms geben Auskunft über die Zielgruppenerreichung. Bis zum Stichtag 30. Juni 2018 führten die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mit 3.626 Geflüchteten Erstgespräche (inkl. Gruppengespräche). Mit etwa der Hälfte der Geflüchteten, mit denen Erstgespräche geführt wurden, wurde eine Integrationsvereinbarung als Grundlage für eine weiterführende Begleitung geschlossen. Nach Aussage mehrerer Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren in den geführten Interviews wird das Abschließen einer Integrationsvereinbarung von mehreren Faktoren abhängig gemacht. Neben einem gewissen Maß an intrinsischer Motivation und dem glaubhaft vermittelten Willen der Geflüchteten, am Prozess der Integration mitwirken zu wollen, spielt als formales Kriterium das Sprachniveau der Geflüchteten eine zentrale Rolle. In der Regel setzen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mindestens Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für die Integrationsvereinbarung voraus, um mittelfristig die Aussicht auf eine erfolgreiche Vermittlung zu haben. Im gleichen Zeitraum wurden laut Monitoring 939 Unternehmen bei der Anbahnung von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen bzw. bei der betrieblichen Integration Geflüchteter im Rahmen von Ausbildung und Beschäftigung begleitet. Im Folgenden wird näher auf die beiden Zielgruppen eingegangen. ​Erreichte Teilnehmende ​(Integrationsvereinbarung) ​Erreichte Unternehmen ​1.849 ​939 Abbildung 5: Erreichte Teilnehmende und Unternehmen Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 12 Abbildung 6: Überblick über die Merkmale der erreichten Geflüchteten Quellen: AMM Teilnehmerstatistik Stichtag 30. Juni 2018; * Onlinebefragung der Geflüchteten durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Bis 30. Juni 2018 wurden 1.849 Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. 2% Berufsabschluss 1% Fachschulabschluss 2% Fachhochschulabschluss 10% Hochschulabschluss 0% Promotion Kein Schulabschluss 38% Hauptschulabschluss 10% Realschulabschluss 12% Fachhochschulreife 1% Abitur/Hochschulreife 24% ​Bildung / Abschluss 59% 41% SGB II SGB III ​Rechtskreis ​12% ​88% ​Geschlecht ​Aufenthaltsstatus ​Sprachniveau (Selbsteinschätzung)* ​Gruppe der am Arbeitsmarktmentoren Programm teilnehmenden Geflüchteten ​Staatsangehörigkeit 31% 45% 17% 6% 15 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 + 55 Jahre ​Alter ​Wohnort ​Wohnortverteilung der Geflüchteten mit Integrationsvereinbarung in % 41% 20% 9% 6% 4% 4% 16% Syrien Afghanistan Irak Iran Eritrea Libyen Sonstige 61% 31% 8% Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsgestattung Duldung 3% 17% 42% 31% 5% 2% A1 A2 B1 B2 C1 C2 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 13 Neun von zehn begleiteten Geflüchteten sind männlich Auf Basis der Monitoring- und Befragungsdaten können die erreichten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mit denen eine Integrationsvereinbarung geschlossen wurde, näher beschrieben werden. Abbildung 6 fasst dazu zentrale Charakteristika der Geflüchteten zusammen. Auffallend ist der hohe Anteil männlicher Geflüchteter: Laut Monitoringdaten sind 88 Prozent der erreichten Geflüchteten männlich. Dieser Wert liegt damit über dem Durchschnitt der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter, die zwischen 2016 und 2017 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben: Im Jahr 2016 waren 71 Prozent der Asylantragsteller zwischen 16 und 65 Jahren männlich, im Jahr 2017 waren es 66 Prozent (vgl. BAMF 2017, 2018b). Exkurs: Inwiefern erreicht das Programm geflüchtete Frauen und wie kann die Teilnahme dieser Zielgruppe gesteigert werden? Im Programm wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2018 mit 318 Frauen Integrationsvereinbarungen geschlossen. Das entspricht 12 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Deutschlandweit waren im Zeitraum Januar-Dezember 2017 34 Prozent aller Antragstellenden zwischen 16 und 65 Jahren weiblich (vgl. BAMF 2018a), sodass Frauen im Programm deutlich unterrepräsentiert sind. Dementsprechend äußern sich auch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bzgl. der Erreichung von Frauen zurückhaltender als in Bezug auf andere Indikatoren: 15 Prozent stimmen der Aussage eher nicht zu, das Programm erreiche erfolgreich Frauen. 43 Prozent meinen, dies treffe zumindest teilweise zu. In den Interviews wird von allen Interviewpartnerinnen und -partnern die Einschätzung geteilt, dass es sich bei geflüchteten Frauen um eine schwerer zu erreichende Zielgruppe handelt. Einen großen Einfluss habe der kulturelle Hintergrund: Schwer zu erreichen seien vor allem Frauen aus arabischen Ländern. Als Gründe werden häufiger traditionelle Rollenbilder und die mangelnden Möglichkeiten bzw. eine fehlende Bereitschaft zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit genannt. Als strukturelle Hürde wird zudem benannt, dass Sprachkurse, Veranstaltungen und Schulungen häufig einen hohen Anteil männlicher Teilnehmer haben und Frauen sich unter diesen Rahmenbedingungen häufig nicht trauen, daran teilzunehmen. Auch auf Herausforderungen bei der Kinderbetreuung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Von Träger zu Träger variiert der Frauenanteil stark: Der geringste Frauenanteil liegt bei 4 Prozent, der höchste Frauenanteil bei 26 Prozent. Dies zeigt, dass es trotz der Herausforderungen in der Erreichung von Frauen erfolgreiche Ansätze gibt. Aus den geführten Gesprächen lassen sich Erfolgsfaktoren ableiten: ✓ Einsatz von Arbeitsmarktmentorinnen: Frauen öffnen sich eher der Beratung, wenn diese von anderen Frauen durchgeführt wird. Einige Träger achten deshalb bewusst darauf, stets eine Mentorin und einen Mentor einzusetzen. In einem Projekt ist eine Mentorin speziell für die Erreichung von Frauen und die entsprechende Netzwerkarbeit zuständig. ✓ Aufsuchende Arbeit: Mehrere Gesprächspartner äußern, dass Frauen zurückhaltender in der proaktiven Suche nach Beratungs- und Unterstützungsleistungen seien. Wichtig sei deshalb die aufsuchende Arbeit. Hilfreich sei es, hierbei mit Multiplikatorinnen innerhalb der Community zu arbeiten, um für die Angebote der Arbeitsmarktmentorinnen zu sensibilisieren. ✓ Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern: Erfolgversprechend für die Ansprache ist aus Sicht einiger Gesprächspartner, eng mit Akteuren im Sozialraum zusammenzuarbeiten, die sich speziell in der Integration von Frauen engagieren und bereits Zugang zu geflüchteten Frauen haben. Über diese Akteure kann gezielt für die Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 14 Unterstützungsangebote geworben werden. Genannt werden z.B. Frauenbildungshäuser und Frauenvereine. ✓ Eigene Angebote für Frauen: Als erfolgreich für die Ansprache bewerten interviewte Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren exklusive Formate. Veranstaltungen, die sich ausschließlich an Frauen richten, bieten einen geschützten Raum, in dem es für Frauen leichter ist, teilzunehmen und sich auszutauschen. Als erfolgreich wird z.B. das Format eines Frauenfrühstücks beschrieben, das Beratung in informeller Atmosphäre bietet. Ein Großteil der Teilnehmenden ist jünger als 35 Jahre Die Altersstruktur der Geflüchteten, die durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren erreicht werden, entspricht jener aller Asylantragstellenden in Deutschland. So sind gut drei Viertel der erreichten Geflüchteten jünger als 35 Jahre. Knapp ein Viertel der Geflüchteten ist 35 oder älter (vgl. BAMF 2017 & 2018b). Die Verteilung nach Bildungsstand zeigt die heterogene Zusammensetzung der Zielgruppe 38 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen über keinen allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss. 25 Prozent hingegen können die (Fach-)Hochschulreife vorweisen. Weitere 22 Prozent der Geflüchteten haben einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife (siehe Abbildung 6). Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten (15 Prozent) verfügt über einen beruflichen Bildungsabschluss. Hierbei handelt es sich vornehmlich um akademische Titel. Einen mit einer dualen Ausbildung vergleichbaren Berufsabschluss können nur 2,5 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorweisen. Diese Verteilung deckt sich im Wesentlichen mit Erkenntnissen aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung. Auch hier zeigt sich ein hoher Anteil Geflüchteter ohne formale berufliche Qualifikation und ein geringer Anteil Geflüchteter mit abgeschlossener Berufsausbildung (vgl. Brücker, Rother & Schupp 2017). Die befragten Geflüchteten sehen ihr eigenes Sprachniveau überwiegend im Bereich B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzen ihr Sprachniveau im Durchschnitt als ordentlich ein: In der Onlinebefragung schätzen 42 Prozent ihr Sprachniveau vergleichbar mit B1 und weitere 30 Prozent vergleichbar mit B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ein. Zwar können Selektionseffekte3 im Rahmen der Befragung nicht ausgeschlossen werden – allerdings deckt sich die Selbsteinschätzung der befragten Geflüchteten mit Äußerungen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren in den qualitativen Interviews. Nach deren Einschätzung haben sich in den vergangenen Jahren die Sprachkenntnisse bei Geflüchteten allgemein verbessert: So berichten mehrere Mentorinnen und Mentoren, dass nun die Mehrheit der erreichten Geflüchteten ein Sprachniveau vergleichbar mit B1 hat, was die Vermittlung deutlich erleichtert. Trotzdem sei die Auswahl an sprachlich ausreichend qualifizierten und ausbildungsreifen Kandidatinnen und Kandidaten für Unternehmen nach wie vor eingeschränkt. Denn oftmals sei zumindest das Sprachniveau B2 Voraussetzung dafür, sich im Betrieb einzuarbeiten und fachlich zu integrieren. Tatsächlich sind mangelnde Deutschkenntnisse laut einer Unternehmensbefragung des KOFA (2017) das größte Hemmnis für Unternehmen, Geflüchtete einzustellen – 86 Prozent der befragten Unternehmen sind dieser Meinung. Als Bedingung für eine Integrationsvereinbarung setzen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren deshalb bei Interessentinnen und Interessenten ein bestimmtes Sprachniveau als Zugangsvoraussetzung an, in der Regel B1. 3 Die Befragung wurde lediglich in deutscher Sprache angeboten, wodurch potenziell ein Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne ausreichende Sprachkenntnisse erfolgte. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 15 Somit wirkt das Programm selektiv im Zugang und begünstigt Geflüchtete mit besseren Deutschkenntnissen. Diese Selektivität ist jedoch gewollt und wird im Förderaufruf verlangt: Auf diese Weise konzentrieren die Mentorinnen und Mentoren ihre Ressourcen auf die Geflüchteten, die in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die meisten Teilnehmenden stammen aus Syrien und Afghanistan Die mit Abstand häufigsten Herkunftsländer der Geflüchteten im Programm sind auf Basis des Monitorings Syrien (41 Prozent) und Afghanistan (20 Prozent). Ein Vergleich mit dem Querschnitt der Asylantragsteller in 2016 (vgl. BAMF 2017) und 2017 (vgl. BAMF 2018a) für Gesamtdeutschland zeigt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesen Herkunftsländern damit deutlich überrepräsentiert sind. Weitere häufigere Herkunftsländer sind der Irak (9 Prozent) sowie der Iran (6 Prozent). Auf die sogenannten Maghreb-Staaten Libyen, Marokko und Tunesien entfallen gemeinsam knapp 7 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das AMM-Programm erreicht nicht nur Menschen mit einem sicheren Aufenthaltsstatus Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterscheiden sich hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus. Dies geht aus dem Monitoring hervor. So haben 61 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis. Mit dieser geht eine weitgehende Sicherheit bzgl. des zeitlichen Planungshorizonts einher – sowohl für die Geflüchteten selbst als auch für die Unternehmen. 31 Prozent hingegen haben den Status der Aufenthaltsgestattung und weitere 8 Prozent den Status der Duldung, was bedeutet, dass ihr rechtmäßiger Aufenthaltsstatus in Deutschland noch nicht abschließend geklärt ist. Alle drei Gruppen fallen in die im Aufruf definierte Zielgruppe der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren: „Geflüchtete Menschen, die mindestens über einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang verfügen“. Aus den Gesprächen mit regionalen Akteuren geht hervor, dass die AMM-Projekte den Spielraum in der regionalen Ausrichtung nutzen und sich teilweise auf die Unterstützung Geflüchteter mit spezifischem Aufenthaltsstatus spezialisieren. So arbeiten Projekte z.T. vornehmlich mit Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis zusammen, andere gezielt mit der Gruppe der Gestatteten und Geduldeten.4 Dies begründen die Gesprächspartnerinnen und -partner zum einen mit der regionalen Angebotslandschaft. So wird zwischen den Akteuren vor Ort (z.B. Willkommenslotsen) eine Aufteilung der Zielgruppen vorgenommen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zum anderen verweisen die Projekte, die mit Gestatteten und Geduldeten arbeiten, auf deren spezifische Problemlagen. Durch eine Spezialisierung des Projekts können diese besser adressiert werden. Die Zahl der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren kann den bestehenden Bedarf an Unterstützung aktuell nicht decken Aus den Sachberichten und Interviews geht hervor, dass das Programm von der Zielgruppe sehr gut angenommen wird und eine hohe Auslastung der Personalressourcen besteht. Viele Standorte reagierten mit einem Aufstocken der selbst gesetzten Zielwerte. Begrenzend für die Erreichung der Zielgruppe wirkt nach Aussage vieler Interviewpartnerinnen und -partner die Personalstärke, die noch erhöht werden könnte. 4 Aufgrund der unterschiedlichen Situation der Teilnehmenden im Hinblick auf den Arbeitsmarktzugang ist ein direkter Vergleich von Vermittlungszahlen zwischen den Standorten nicht zielführend. Ein noch ungeklärter Aufenthaltsstatus geht mit einer deutlich höheren Unsicherheit einher und kann ein Hemmnis für die Vermittlung und für die Wirksamkeit des Programms darstellen. Bei dieser Gruppe der Geflüchteten bleibt zum einen für die Unternehmen unklar, ob sich Investitionen in die Integration und Qualifizierung der Geflüchteten lohnen. Zum anderen haben Geduldete und Gestattete nicht den gleichen Zugang zu Förderung, insbesondere zu den Integrationskursen. Außerhalb der Integrationskurse gibt es jedoch – insbesondere im ländlichen Raum – kaum Sprachkursangebote. Hier setzen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren an und versuchen, im Netzwerk verfügbare Ressourcen zu mobilisieren. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 16 „Es gibt nicht genügend Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren! 65 für Sachsen reichen nicht, um den Andrang bei den Arbeitsmarktmentoren zu bewältigen.“ Arbeitsmarktmentor/-in Mittelständische und größere Unternehmen werden durch das Programm überdurchschnittlich erreicht Die Zusammenarbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mit Unternehmen ist zentraler Bestandteil des Programms. Die Zusammenarbeit erfolgt sowohl fallbezogen zum Zweck der Vermittlung als auch allgemein im Rahmen der Netzwerkarbeit zum Zweck der Sensibilisierung von Unternehmen. Die Anzahl der erreichten Unternehmen wird im Monitoring erfasst. Auf Grundlage der Teilnehmerstatistik im Monitoring sowie der Unternehmensbefragung im Rahmen der Evaluation lassen sich zudem Aussagen zur Mitarbeiterzahl, zum Wirtschaftszweig und zur regionalen Verteilung treffen. Diese sind in folgender Abbildung 10 grafisch dargestellt. Abbildung 7: Überblick über die Merkmale der erreichten Unternehmen Quellen: AMM Teilnehmerstatistik Stichtag 30. Juni 2018; * Onlinebefragung der teilnehmenden Unternehmen durch Ramboll Management Consulting Oktober / November 2018. ​Wirtschaftszweig​Anzahl der Unternehmen ​939 ​24% Verarbeitendes Gewerbe ​15% Baugewerbe ​11% Handel ​7% Gesundheits- und Sozialwesen ​Wirtschaftszweig* Top 4 ​Gruppe der am Arbeitsmarktmentoren Programm teilnehmenden Unternehmen ​Unternehmensgröße* 13% 20% 41% 26% 1-9 Beschäftigte 10-49 Beschäftigte 50-249 Beschäftigte 250 Beschäftigte oder mehr ​Vorerfahrung mit Geflüchteten* 28% 72% Ja Nein Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 17 Zum Stichtag 30. Juni 2018 wurden 939 Unternehmen durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren begleitet. Die Angaben zur Mitarbeiterzahl in der Unternehmensbefragung liefern Hinweise darauf, dass Kleinst- und Kleinunternehmen im Programm unterdurchschnittlich erreicht werden.5 Während in Sachsen laut Unternehmensregister 98 Prozent der Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte haben, machen diese Unternehmen in der Befragung nur 33 Prozent aus (Statistisches Landesamt 2018). Deutlich überrepräsentiert sind dementsprechend Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sowie Großunternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten. Auch im Vergleich zu anderen in jüngerer Zeit durch uns evaluierten Programmen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erscheint der Anteil der Kleinst- und Kleinunternehmen im AMM-Programm sehr niedrig. Aktuell werden insbesondere das verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, das Gastgewerbe sowie andere Dienstleistungsbranchen erreicht Die Zugehörigkeit der erreichten Unternehmen zu Wirtschaftszweigen lässt sich aus der Vermittlungsstatistik im Monitoring des Programms ablesen. Demnach entfällt ein Drittel der Unternehmen (bzw. der Vermittlungen) auf das verarbeitende Gewerbe. Größere Anteile entfallen desweiten auf das Gastgewerbe (13 Prozent), die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (10 Prozent) sowie auf das Baugewerbe (9 Prozent). Diese Verteilung überrascht – anders als die Größenverteilung – kaum. 3.2 Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsleistungen Der folgende Abschnitt geht auf die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete und Unternehmen und auf die Gründe für die Inanspruchnahme ein. Im Fokus der Umsetzung steht die Unterstützung Geflüchteter Die einzelfallbezogene Beratung und Begleitung von Geflüchteten nimmt den größten Raum in der Tätigkeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ein. Hierbei kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsleistungen zum Einsatz. In Abbildung 8 sind aus Sicht der Mentorinnen und Mentoren die Unterstützungsleistungen für Geflüchtete nach Häufigkeit der Inanspruchnahme aufgeführt. Der ganzheitliche Unterstützungsansatz manifestiert sich in einem breiten Aufgabenportfolio In den Angaben spiegeln sich der ganzheitliche Ansatz und die umfassende Unterstützung der Geflüchteten wider, die sich in einer Vielzahl aufeinanderfolgender oder paralleler Leistungen manifestieren. So gibt jeweils die Mehrheit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bei den meisten abgefragten Unterstützungsangeboten an, dass diese häufig bzw. sehr häufig in Anspruch genommen werden: 5 Nicht auszuschließen ist ein Selektionseffekt, der in einer Überrepräsentation mittlerer und großer Unternehmen in der Befragung resultiert. Die sehr deutliche Verteilung der Unternehmen in der Stichprobe hinsichtlich der Unternehmensgröße legt jedoch nahe, dass mittlere und große Unternehmen im Programm tatsächlich deutlich besser erreicht werden. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 18 Abbildung 8: Nachfrage nach Unterstützungsleistungen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragestellung: „Welche der folgenden Unterstützungsleistungen werden von teilnehmenden Geflüchteten besonders häufig nachgefragt?“ Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 19 Schwerpunkte liegen auf unmittelbar vermittlungsbezogenen sowie auf vorgelagerten direkt arbeitsmarktbezogenen Unterstützungsleistungen Ein Schwerpunkt zeigt sich bei Unterstützungsleistungen, die unmittelbar vermittlungsbezogen sind. So wird sehr häufig Unterstützung bei der Suche geeigneter Stellenangebote, beim Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen sowie bei der Vermittlung in Beschäftigung oder Ausbildung genannt. Ebenfalls sehr häufig in Anspruch genommen werden Unterstützungsleistungen, die der eigentlichen Vermittlung vorgelagert sind, wie Informationen zum deutschen Arbeitsmarkt und Bildungssystem, Bewerbungstrainings und Vermittlung von Praktika oder Unternehmensbesichtigungen. Vergleichsweise etwas weniger in Anspruch genommen werden Unterstützungsleistungen, die mittelbar der Arbeitsmarktintegration dienen, wie die Unterstützung bei der Wohnungssuche oder bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder. Insgesamt spiegelt sich die Einschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zu den in Anspruch genommenen Unterstützungsleistungen auch in der Befragung der Geflüchteten wider. Am häufigsten (60 Prozent) geben die Geflüchteten an, der Arbeitsmarktmentor bzw. die Arbeitsmarktmentorin habe bei den Bewerbungsunterlagen unterstützt. Knapp die Hälfte (47 Prozent) gibt an, Hilfe bei der Frage bekommen zu haben, in welchem Beruf sie in Deutschland arbeiten könnte. 43 Prozent der Geflüchteten geben an, Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten zu haben. „Mir hat es gefallen, dass die Arbeitsmarktmentoren mich in allem geholfen [haben], z.B. Probleme mit Jobcenter, ein Praktikum finden. Sie ist nett und auf meine Fragen immer antwortet.“ Offene Nennung, befragte/-r Geflüchtete/-r Im Rahmen der individuellen Begleitung der Geflüchteten kann konkret auf die jeweilige Situation und auf spezifische Bedarfslagen eingegangen werden. Dies äußert sich in der Befragung der Geflüchteten in vielfältigen Kombinationen in Anspruch genommener Unterstützungsleistungen je nach deren soziodemographischen Situation. Die wahrgenommenen Unterstützungsleistungen variieren mit dem Alter der Geflüchteten So zeigen sich deutliche Unterschiede je nach Alter der Geflüchteten. Während bei den unter 26- Jährigen u.a. deutlich häufiger Informationen zum Bildungssystem und Unterstützung bei der Suche eines Ausbildungsplatzes Teil der Unterstützung sind, stehen bei den ab 26-Jährigen häufiger die Anerkennung von Abschlüssen, die Suche nach einem Arbeitsplatz sowie Eruierung von Weiterbildungsmöglichkeiten im Zentrum. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 20 Weibliche Geflüchtete werden häufiger zu bildungsbezogenen Aspekten unterstützt, männliche Geflüchtete häufiger bei der konkreten Suche nach einen Arbeitsplatz und in der Bewerbungsphase Auch nach Geschlecht zeigen sich Unterschiede: Bei weiblichen Geflüchteten stehen häufiger bildungsbezogene Aspekte im Vordergrund. So berichten 25 Prozent der Frauen, Hilfe bei der Anerkennung ihres Abschlusses erhalten zu haben (Männer: 12 Prozent). Erläuterungen zu Weiterbildungen haben 32 Prozent der Frauen erhalten (Männer: 23 Prozent). Hingegen geben Frauen seltener an, zu einem Vorstellungsgespräch begleitet worden zu sein (32 Prozent der Frauen gegenüber 43 Prozent der Männer) und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche erhalten zu haben (36 Prozent der Frauen gegenüber 44 Prozent der Männer). Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche erhalten vorwiegend Geflüchtete mit einem höheren Sprachniveau Ob mit Hilfe des Arbeitsmarktmentors bzw. der Arbeitsmarktmentorin die Arbeitsplatzsuche im Vordergrund steht, ist auch maßgeblich von den Deutschkenntnissen abhängig. Während 30 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Sprachniveau von B1 oder geringer angeben, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche erhalten zu haben, sind es 50 Prozent bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit mindestens B2. Die Ausgestaltung der Unterstützung Geflüchteter erfolgt sehr individuell Die Heterogenität und die sich daraus ergebenden vielseitigen Unterstützungsbedarfe kommen auch in vielen der Interviews zur Sprache. Der Informationsstand, die formalen Qualifikationen und die Kompetenzen gehen sehr stark auseinander, was eine individuelle Herangehensweise in der Begleitung erfordert. „Mit längerer Aufenthaltsdauer entwickelt sich auch die Zielgruppe weiter und heterogenisiert sich. Insgesamt steigen die Fähigkeiten der Zielgruppe. Die, die seit zwei Jahren oder länger da sind, haben schon viel gemacht, ausprobiert bzw. waren in diversen Maßnahmen. Es ist daher immer wichtiger, individuell zu schauen, welche Maßnahmen / Schritte Sinn machen!“ Arbeitsmarktmentor/-in „Die Betreuung ist sehr intensiv und individuell; das zeichnet die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren gegenüber anderen Ansätzen aus.“ Interviewpartner/-in RESQUE Netzwerk Diese individualisierte Begleitung durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ist sehr intensiv. Dies drückt sich auch in der höheren Kontakthäufigkeit aus, welche die Partner des AMM-Programms wahrnehmen – wie die folgenden Aussagen exemplarisch zeigen: Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 21 „Die (zeitlich) intensive Einzelfallbetreuung und die entsprechende (zeitliche) Kapazität ist der Schlüssel zum Erfolg des Programms.“ Interviewpartner/-in IQ Netzwerk „Alleinstellungsmerkmal ist das im wahrsten Sinne des Wortes ‚an die Hand nehmen‘. Arbeitsvermittler können das nicht leisten in dieser Intensität. Diese haben einen gewissen Betreuungsschlüssel, da ist ohne die hohe Motivation/Mitwirkung des Kunden nicht viel zu erreichen. Der Mentor kann viel intensiver individuell betreuen und begleiten. Beispiel Sprachkurs: Der Vermittler druckt Infos zum Angebot aus, dann muss er damit alleine loslaufen und einen Bildungsträger suchen. Es kann auch keine Empfehlung ausgesprochen werden aufgrund der Wettbewerbsneutralität. Der Mentor hingegen darf eine Empfehlung aussprechen und sorgt dafür, dass der Kunde beim Sprachkurs auch ankommt.“ Interviewpartner/-in Agentur für Arbeit Gefragt nach Hilfestellungen durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren berichten 80 Prozent der begleiteten Geflüchteten, dass ihre Mentorin bzw. ihr Mentor immer zu erreichen ist. Dabei stimmen 66 Prozent der befragten Geflüchteten „voll und ganz“ zu, dass die eigenen Probleme durch den Arbeitsmarktmentor bzw. die Arbeitsmarktmentorin verstanden werden. Aber auch die umfassende Beratung zum Bildungs- und Arbeitsmarkt wird geschätzt: Zu rund 70 Prozent stimmen befragte Geflüchtete den Aussagen „voll und ganz“ zu, dass Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren „alle Fragen zum Arbeiten in Deutschland beantworten [können]“ ( 9 Prozent) und das „Bildungssystem in Deutschland gut [kennen]“ ( 7 Prozent). Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 22 Abbildung 9: Bewertung der Unterstützung von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Geflüchtete Fragestellung: „Wie finden Sie die Hilfe von den Arbeitsmarkt-Mentoren?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Weiß ich nicht“ berechnet; *Filter: Die Frage wurde nur denjenigen Befragten gestellt, welche bei Frage „Als Sie zum ersten Mal die Hilfe von Ihrem Arbeitsmarkt-Mentor bekommen haben, waren Ihre Familienmitglieder (zum Beispiel Frau, Mann, Kinder, Eltern) da auch in Deutschland?“ „Ja“ angegeben haben. Quelle: Onlinebefragung der Geflüchteten durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Im Fokus von Unternehmen steht die individuelle Vermittlung In Abbildung 10 sind die Unterstützungsleistungen aufgeführt, die von Unternehmen besonders häufig nachgefragt wurden. Es zeigt sich, dass die fallbezogene Zusammenarbeit im Rahmen individueller Vermittlung von Geflüchteten im Mittelpunkt steht. Neben rechtlichen Informationen und Unterstützung bei Formalitäten nennen die Unternehmen als häufigste in Anspruch genommene Leistungen die Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, Informationen zu Arbeitserprobungen, Begleitung von Vorstellungsgesprächen und Begleitung und Beratung während laufender Praktika. Über den Einzelfall hinausgehende strukturelle Unterstützung tritt dagegen eher in den Hintergrund. So werden Unterstützung bei der Etablierung einer Willkommenskultur, Vermittlung bei Konflikten zwischen Geflüchteten und der weiteren Belegschaft oder Workshops und Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Integration nur von einem kleinen Teil der Unternehmen in Anspruch genommen. Vor dem Hintergrund der Schwerpunktsetzung im Programm bzw. der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren auf die individuelle Begleitung und betriebliche Integration von Geflüchteten ist dieser Befund wenig überraschend. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 23 Abbildung 10: In Anspruch genommene Unterstützungsleistungen durch Unternehmen Fragestellung: „Welche Unterstützungsleistungen hat Ihr Unternehmen durch die Arbeitsmarktmentoren in Anspruch genommen?“ Anmerkung: Mehrfachantworten waren möglich. Quelle: Onlinebefragung der teilnehmenden Unternehmen durch Ramboll Management Consulting Oktober / November 2018. Unternehmen schätzen die enge und persönliche Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Die enge Zusammenarbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mit den begleiteten Unternehmen zeigt sich in der Häufigkeit der Inanspruchnahme der Unterstützung. So geben knapp drei Viertel (72 Prozent) der befragten Unternehmen an, die Mentorinnen und Mentoren bereits häufiger in Anspruch genommen zu haben. Aus den qualitativen Angaben geht hervor, dass die Unternehmen aus dem Angebotsportfolio der Mentorinnen und Mentoren insbesondere die persönliche Beratung, die Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie die Begleitung bei Vorstellungsgesprächen schätzen. Punktuell wird zudem der Mehrwert der Vorbereitung Geflüchteter auf den Berufseinstieg betont. Die Unternehmen schätzen auch die Einsatzbereitschaft, mit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ihre Arbeit umsetzen. So geben 43 Prozent der befragten Unternehmen mit „voll und ganz“ bzw. 26 Prozent mit „eher“ an, dass die Unterstützungsqualität bei der Vermittlung Geflüchteter hoch ist. 74% 72% 69% 67% 63% 63% 52% 50% 11% 7% 7% Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Geflüchteter und damit verbundene verwaltungstechnische Aufwände Vermittlung geeigneter Bewerber/-innen Unterstützung bei Formalitäten Informationen zu Möglichkeiten der Arbeitserprobung Begleitung von Vorstellungsgesprächen mit Geflüchteten Begleitung und Beratung während Praktika Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung Geflüchteter (inkl. sprachliche Qualifizierung) Vernetzung und Vermittlung zwischen beteiligten Partnern Unterstützung bei der Etablierung einer Willkommenskultur im Unternehmen Vermittlung bei Konflikten zwischen Geflüchteten und weiterer Belegschaft Workshops und Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Integration von Geflüchteten n=54 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 24 „Die Arbeitsmarktmentoren halten persönlichen Kontakt zwischen den von ihnen betreuten Geflüchteten und dem Betrieb – ein fester, dauerhafter Ansprechpartner, an den ich mich mit allen Fragen und Anliegen wenden konnte – persönlicher als bei anderen Beratungsstellen.“ Offene Nennung, befragte Unternehmen „Sie kennen die ihnen zugeteilten Flüchtlinge persönlich und so konnten wir uns auf ihre Empfehlung stets verlassen. Sie haben sowohl uns als auch den Flüchtlingen bei dem Einstellungsprozess sehr hilfreich zur Seite gestanden. Andere Institutionen sind dafür einfach zu groß.“ Offene Nennung, befragte Unternehmen 3.3 Erreichen der Ergebnis- und Wirkungsziele Die Informationslage der Unternehmen wird verbessert Ein erster Schritt zur Gewinnung von Unternehmen zur Beschäftigung Geflüchteter ist die Bereitstellung relevanter Informationen. Dies erfolgt zum einen individuell im Rahmen persönlicher Gespräche im Unternehmen, zum anderen im Rahmen von Messen oder Informationsveranstaltungen. Als zielführend erweist sich in der Praxis nach Aussage der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren eines Standorts der Einsatz sogenannter „Bewerbungsinfomappen“ für Unternehmen, die relevantes Wissen hinsichtlich der Beschäftigung von Geflüchteten in Praktika, Ausbildung und Arbeit vermitteln. „Die Mappen versuchen, Verständnis und Planungssicherheit bei den Unternehmen zu schaffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der Flüchtlinge keinen festen Aufenthaltstitel haben und die Unternehmen daher darüber informiert werden, dass es teilweise dazu kommen kann, dass die Flüchtlinge diverse Termine wahrnehmen müssen (Ausländeramt, Botschaft etc.) und ein großer bürokratischer Aufwand anfällt. Wichtig ist es, die Unternehmen darauf vorzubereiten – und gleichzeitig zu betonen, dass die Arbeitsmarktmentoren viel von dieser Arbeit abnehmen können.“ Arbeitsmarktmentor/-in Nach Einschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren wird das Ziel der Verbesserung der Informationslage mehrheitlich erreicht. So stimmen drei Viertel der Mentorinnen und Mentoren der Aussage zu, dass die Unternehmen durch die Beratung bzw. Begleitung besser über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Geflüchteter informiert sind. Ähnlich hoch fällt die Einschätzung bzgl. der Informiertheit zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Beschäftigung, Qualifizierung und Begleitung Geflüchteter aus. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 25 Abbildung 11: Einschätzung zur Verbesserung der Informationslage von Unternehmen aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Fragestellung: „Wenn Sie an die Unternehmen nach Abschluss Ihrer Unterstützung denken: Inwiefern treffen die folgenden Aussagen auf die von Ihnen unterstützten Unternehmen zu?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit der Bewertung durch die Unternehmen selbst. 70 Prozent der befragten Unternehmen geben an, besser über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, 65 Prozent äußern dies in Bezug auf Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Positiv herauszuheben ist, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU)6 in besonderem Maße von den Informationsangeboten der Arbeitsmarktmentorinnen und - mentoren zu profitieren scheinen. So stimmten 79 Prozent der KMU der Aussage zu, besser über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein (Großunternehmen: 68 Prozent). Das gleiche Muster zeigt sich bei der Information zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten (71 gegenüber 62 Prozent). Unternehmen werden erfolgreich für die betriebliche Integration von Geflüchteten sensibilisiert Knapp drei Viertel der befragten Unternehmen, die von den Arbeitsmarktmentorinnen und - mentoren begleitet werden, haben keine Vorerfahrung in der Beschäftigung von Geflüchteten. Die Zielsetzung der Sensibilisierung von Unternehmen für die Nutzung des Potenzials der Geflüchteten erscheint vor diesem Hintergrund besonders relevant. 70 Prozent der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren stimmen der Aussage zu, dass begleitete Unternehmen für das Arbeitskräfte-Potenzial aus dem Kreis der Geflüchteten sensibilisiert werden konnten. Mehrere Mentorinnen und Mentoren geben an, dass dies vor allem bei kleineren Unternehmen notwendig sei. „Sachsen ist stark geprägt von Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Sensibilisierung ist hier nicht einfach, die Vorbehalte gegenüber der Zielgruppe zum Teil erheblich. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen gestaltet sich von daher z.T. sehr kleinteilig und es ist viel Überzeugungsarbeit notwendig.“ Arbeitsmarktmentor/-in Auch die Unternehmen selbst ziehen hinsichtlich der Sensibilisierung eine positive Bilanz, wenn auch etwas zurückhaltender als die Mentorinnen und Mentoren. 6 Definiert als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Der Umsatz wird als Definitionskriterium nicht herangezogen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 26 Abbildung 12: Einschätzung der Unternehmen bzgl. der Sensibilisierung zur betrieblichen Integration von Geflüchteten Fragestellung: „Was hat Ihnen die Unterstützung durch die Arbeitsmarktmentoren gebracht? Die Unterstützung durch die Arbeitsmarktmentoren hat dazu beigetragen, ...“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der teilnehmenden Unternehmen durch Ramboll Management Consulting Oktober / November 2018. 59 Prozent der Unternehmen stimmen der Aussage (eher) zu, dass sie sich aufgrund des Kontakts mit den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren überhaupt erst mit der Frage der Beschäftigung und betrieblichen Integration Geflüchteter beschäftigen. Analog zur Verbesserung der Informationslage zeigen sich auch bei der Sensibilisierung für die Möglichkeit der Beschäftigung Geflüchteter deutliche Unterschiede nach Unternehmensgröße. Während bspw. 65 Prozent der Großunternehmen angeben, sich nun mit der Beschäftigung Geflüchteter zu beschäftigen, sind es bei den KMU nur 43 Prozent. Die Sensibilisierung für die Möglichkeiten der Beschäftigung mündet jedoch nicht zwingend und umgehend in eine höhere Bereitschaft, Geflüchtete einzustellen. Dieser Aussage stimmen nur 41 Prozent der Unternehmen zu. Einen Beitrag dazu dürfte jedoch der Abbau von Vorbehalten auf Leitungs- und Mitarbeiterebene sowie bei den Kunden leisten. Der weitere Abbau von Vorbehalten könnte ein Schlüssel für die Erschließung weiterer Beschäftigungsangebote für Geflüchtete sein. Negative Erfahrungen prägen viele Unternehmen in ihrem Einstellungsverhalten Die Antworten der Unternehmen geben Hinweise darauf, dass es schwierig ist, einmal gemachte negative Erfahrungen mit der Beschäftigung Geflüchteter zu kompensieren. Von 14 Unternehmen, die angeben, negative Vorerfahrungen bei der Beschäftigung von Geflüchteten gesammelt zu haben, gibt die Hälfte an, aufgrund der Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren die Beschäftigung Geflüchteter erneut zu erwägen. Die andere Hälfte wird hingegen auch trotz AMM-Projekten keinen neuen Versuch starten. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass der erste Eindruck der Zusammenarbeit mit Geflüchteten zählt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer professionellen Begleitung und eines passgenauen Matchings. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 27 Unternehmen werden administrativ bei der Besetzung offener Stellen entlastet Ein Anliegen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ist es, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung Geflüchteter zu entlasten. Nach Einschätzung der Mentorinnen und Mentoren gelingt dies gut. 85 Prozent stimmen der Aussage zu, Unternehmen durch ihre Arbeit zu entlasten. Die Unternehmen nehmen diese Entlastung ebenfalls war, jedoch nicht in gleichem Maße: 67 Prozent der Unternehmen, die eine entsprechende Unterstützung in Anspruch nehmen, bestätigen die entlastende Wirkung. Hinsichtlich der Fachkräftesicherung ist das Programm bislang erst für einen kleineren Teil der erreichten Unternehmen relevant In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels kann die Ausschöpfung der Erwerbspotenziale Geflüchteter einen wichtigen Beitrag für die Fachkräftesicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen leisten. Im Programm werden diese Aspekte als Wirkungen auf Ebene der Unternehmen angestrebt (vgl. Kapitel 2.2.1). Nach Einschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren stellen sich diese Wirkungen für einen Teil der Unternehmen ein. So stimmen 36 Prozent der Aussage (eher) zu, dass die von ihnen unterstützten Unternehmen Stellen besetzen konnten, die vorher lange vakant waren. Die Unternehmen selbst sind bzgl. des Beitrags des Programms zur Fachkräftesicherung und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit etwas zurückhaltender. 28 Prozent stimmen der Aussage zu, dass sie durch das Programm offene Stellen überhaupt besetzen konnten. Sich aufgrund des Programms intensiver mit dem Thema Fachkräftesicherung beschäftigt zu haben, trifft ebenfalls auf 28 Prozent der Unternehmen zu. Der Aussage, durch die Unterstützung eine genauere Vorstellung zu haben, wie der zukünftige Fachkräftebedarf gesichert werden kann, stimmt ein Viertel der Unternehmen zu (24 Prozent), während ein Großteil keine diesbezüglichen Effekte erkennt oder dazu nicht aussagefähig ist. Gleiches gilt für die Einschätzung, ob durch das Programm die eigene Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werde. In Bezug auf den Aspekt Fachkräftesicherung sind es vor allem Großunternehmen, die von den Impulsen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren gemäß Selbsteinschätzung häufiger profitieren. Aufgrund der Unterstützung durch die Mentorinnen und Mentoren „genauere Vorstellungen zu haben, wie wir unseren Fachkräftebedarf in Zukunft sichern können“, äußern 30 Prozent der Großunternehmen, jedoch nur 7 Prozent der KMU. Bei den weiteren Aussagen zur Fachkräftesicherung zeigt sich ein ähnliches Muster. Geflüchtete werden erfolgreich in Praktika oder Hospitationen und betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQ) vermittelt Einen niedrigschwelligen Einstieg und die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens bieten Praktika und Hospitationen sowie längerfristige Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ). Insbesondere EQ sollen auf eine Übernahme in Ausbildung abzielen. Nach Einschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ist die Strategie des niedrigschwelligen Einstiegs erfolgversprechend. So stimmen über zwei Drittel (68 Prozent) der befragten Mentorinnen und Mentoren der Aussage zu, dass die in Praktika oder Einstiegsqualifizierungen integrierten Geflüchteten im Anschluss Ausbildungs- oder Arbeitsplätze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass die Vermittlung in diese betrieblichen Erprobungsformen ein wichtiges Instrument der Mentorinnen und Mentoren darstellt. 45 Prozent der befragten Geflüchteten geben an, der Mentor bzw. die Mentorin habe einen Praktikumsplatz für sie gesucht. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 28 Das Monitoring des Programms erfasst keine Vermittlungen in Praktika, Hospitationen oder EQ. Hinweise zu diesbezüglichen Ergebnissen liefert jedoch die Befragung der Unternehmen im Rahmen der Evaluation. So geben zwei Drittel der befragten Unternehmen an, aufgrund der Begleitung durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Geflüchteten die Möglichkeit von Hospitationen, Praktika und / oder Einstiegsqualifizierungen anzubieten. Großunternehmen zeigen sich hierbei deutlich offener. Während nur 43 Prozent der KMU angeben, Möglichkeiten von Hospitationen, Praktika und / oder Einstiegsqualifizierungen zu bieten, sind es bei den Großunternehmen 73 Prozent. Aufgeschlüsselt zwischen Praktika bzw. Hospitationen und Einstiegsqualifizierungen zeigt sich, dass erstere deutlich häufiger angeboten werden. 80 Prozent der Unternehmen haben Praktikumsplätze mit Geflüchteten besetzt. Im Mittel (Median) waren es zwei Stellen pro Unternehmen. 39 Prozent der Unternehmen geben an, Einstiegsqualifizierungen für Geflüchtete anzubieten. Im Mittel (Median) war es eine Stelle pro Unternehmen. Abbildung 13: Anteile der Unternehmen, bei denen Praktika oder Einstiegsqualifizierungen mit Hilfe der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zustandegekommen sind Fragestellung: „Sind mit Hilfe der Arbeitsmarktmentoren Erprobungs-, Praktikums-, Einstiegsqualifizierungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse mit Geflüchteten zustandegekommen?“ Quelle: Onlinebefragung der teilnehmenden Unternehmen durch Ramboll Management Consulting Oktober / November 2018. Im Programm werden hohe Vermittlungszahlen erreicht – insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Anteils von Geflüchteten mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang ist das ein großer Erfolg Von den 1.849 Geflüchteten, mit denen eine Integrationsvereinbarung getroffen wurde, konnten im bisherigen Programmverlauf bereits 732 Geflüchtete in Beschäftigung, Berufsausbildung oder abschlussbezogene Qualifizierung vermittelt werden. Hierbei erfolgten 509 Vermittlungen in Beschäftigung (davon 470 sozialversicherungspflichtig und qualifikationsadäquat), 144 in Berufsausbildung und 79 in abschlussbezogene Qualifizierung. Zwar erfolgt zu Beginn des Programms ein Vorscreening der Geflüchteten nach Sprachniveau und motivationalen Faktoren: Die Geflüchteten, mit denen eine Integrationsvereinbarung geschlossen wird, bilden somit eine selektive Teilgruppe mit höheren Chancen auf Arbeitsmarktintegration. Dennoch ist die Gruppe der begleiteten Geflüchteten im Durchschnitt charakterisiert durch niedrige formale Bildung, einen z.T. ungeklärten und damit prekären Aufenthaltsstatus sowie ein Sprachniveau, das mit mehrheitlich B1 und B2 noch deutlich von muttersprachlichen Sprachkenntnissen entfernt ist (vgl. Kapitel 3.1). Vor diesem Hintergrund sind die bisher erreichten Vermittlungszahlen im Programm beachtlich und als Erfolg für die Arbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zu bewerten. Im laufenden Programm können sich noch weitere Vermittlungen aktuell begleiteter Geflüchteter ergeben, sodass sich die Vermittlungsquote vermutlich noch weiter erhöhen wird. 78% 22% 39% 61% Mindestens ein Praktikum mit Hilfe der Arbeitsmarktmentoren zustandegekommen Mindestens eine Einstiegsqualifizierung mit Hilfe der Arbeitsmarktmentoren zustandegekommen Ja Nein n=54 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 29 Im Folgenden werden die Integrationen in Beschäftigung, Berufsausbildung und abschlussbezogene Qualifizierung näher betrachtet. Die Vermittlung in Ausbildung gelingt bisher nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten Aus dem Monitoring geht hervor, dass bis zum Stichtag 30. Juni 2018 144 Geflüchtete in Berufsausbildung vermittelt wurden. Das entspricht acht Prozent aller Geflüchteten, mit denen eine Integrationsvereinbarung geschlossen wurde. Ausgehend von den 939 begleiteten Unternehmen wurde damit rechnerisch bislang in knapp jedem siebten Unternehmen ein Ausbildungsplatz mit einem Geflüchteten besetzt. Im laufenden Programm kann daraus noch keine abschließende Bewertung abgeleitet werden, da weitere Vermittlungen aktuell begleiteter Geflüchteter jederzeit möglich sind. Die Vermittlungszahlen in Ausbildung bleiben damit bislang deutlich hinter den Vermittlungen in Beschäftigung (siehe folgenden Abschnitt) sowie in Praktika oder EQ zurück. Mit weiterem Programmverlauf bleibt abzuwarten, inwiefern sich Praktika und Einstiegsqualifizierungen tatsächlich als „Türöffner“ in Ausbildung erweisen. Hierzu sollten summativ die (nachhaltigen) Vermittlungen in Ausbildung erneut betrachtet werden. Eine noch nicht veröffentlichte Evaluation eines vergleichbaren Programms zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten deutet jedoch darauf hin, dass sich die Hoffnung auf Klebeeffekte erfüllt und dass eine längerfristige Begleitung, wie sie die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren anbieten, die Chance auf solche Klebeeffekte tatsächlich erhöht. In den Interviews betonen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, dass eine Ausbildung aus Sicht der Geflüchteten häufig weniger attraktiv erscheint als eine Beschäftigungsaufnahme – vor allem bei fehlender oder unklarer Bleibeperspektive. Trotz der „3 plus Regelung“ stünden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Ausbildung in einem Unternehmen anstreben, oft vor dem Dilemma einer Unsicherheit ihres Aufenthaltsstatus. Die Auslegung des rechtlichen Rahmens wird von den Gesprächspartnerinnen und -partnern als kommunal sehr unterschiedlich wahrgenommen. Der große Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bedeute de facto eine unsichere Rechtslage für Geflüchtete und Unternehmen. Zudem entscheiden sich Geflüchtete aus finanziellen Erwägungen gegen die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung und für die Aufnahme einer höher entlohnten Beschäftigung. „Zum Teil ist viel Überzeugungsarbeit notwendig, die Geflüchteten von den Vorteilen einer Ausbildung zu überzeugen. Wenn diese gleich nach Ende ihrer schulischen Ausbildung auf die Mentoren zukommen, besteht eine gute Chance, dass sie relativ zeitig eine Ausbildung bekommen.“ Arbeitsmarktmentor/-in Dabei ist es bei der Zielgruppe aus Sicht einzelner Interviewpartnerinnen und -partner denkbar, dass Geflüchtete zunächst eine un- oder angelernte Beschäftigung aufnehmen, dadurch – begleitet durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren – nach und nach ein Verständnis für die Bedeutung einer Ausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erhöhen und nach einiger Zeit doch noch eine Ausbildung aufnehmen. Im Rahmen dieser Evaluation ist es aufgrund des frühen Zeitpunkts und der fehlenden Datengrundlage nicht möglich, das Ausmaß dieser nachgelagerten Ausbildungsaufnahme zu beziffern. Die Ausbildungen erfolgen in sechs unterschiedlichen Ausbildungsbereichen mit einer deutlichen Konzentration auf zwei Ausbildungsbereiche: Mehr als die Hälfte der Ausbildungen wurde in Industrie und Handel aufgenommen, weitere 30 Prozent im Handwerk. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 30 Abbildung 14: Vermittlung in Ausbildung nach Branchen in Prozent Quelle: AMM Teilnehmerstatistik Stichtag 30. Juni 2018 – Vermittlungen in Berufsausbildung. Vermittlungen in Ausbildung erfolgten bis zum Stichtag 30. Juni 2018 mit Ausnahme des Landkreises Meißen in allen Kreisen und kreisfreien Städten, mit einem Schwerpunkt in den Städten Dresden und Leipzig. Eine nachhaltige Integration in die Berufsausbildung gilt im AMM-Programm als gegeben, wenn sich nach Einschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren das Ausbildungsverhältnis stabilisiert hat und keine Begleitung durch die Arbeitsmarktmentoren mehr erforderlich ist. Laut Monitoring trifft dies bis zum Stichtag auf 62 der in Ausbildung vermittelten Geflüchteten zu. Eine Bewertung kann auf dieser Basis allerdings noch nicht erfolgen. Nach Abschluss des Programms sollte summativ bewertet werden, welcher Anteil der Vermittelten nachhaltig in Ausbildung integriert wurde. Eine vorläufige Einschätzung zur Nachhaltigkeit lässt sich aus der Befragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ableiten. 59 Prozent der Mentorinnen und Mentoren stimmen der Aussage zu, die Integration in Ausbildung sei nachhaltig. Ein Viertel der Mentorinnen und Mentoren kann hierzu keine Aussage treffen – auch dies ist ein Hinweis darauf, dass der Zeitpunkt für eine Bewertung dieses Aspekts zu früh ist. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten hat eine abschlussbezogene Qualifizierung aufgenommen Neben der Vermittlung in Ausbildung erfasst das Monitoring die Aufnahme abschlussbezogener Qualifizierungen. Zu den hier erfassbaren abschlussbezogenen Qualifizierungen gehören Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Teilqualifikationen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu einem sonstigen allgemein anerkannten Abschluss. Bis zum Stichtag 30. Juni 2018 konnten 79 Geflüchtete in abschlussbezogene Qualifizierung vermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die oben beschriebenen Herausforderungen zur Motivation der Geflüchteten zur Aufnahme einer Ausbildung in gleichem Maße auf den Bereich der abschlussbezogenen Qualifizierungen zutreffen. Vor diesem Hintergrund ist die Zahl der Geflüchteten, die entsprechende Qualifizierungen anstreben, auch hier durchaus als Erfolg zu werten. 52% 30% 7% 9% Industrie und Handel Handwerk Freie Berufe Hauswirtschaft Landwirtschaft Öffentlicher Dienst n=144 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 31 Geflüchtete werden erfolgreich in Beschäftigung vermittelt – größtenteils sozialversicherungspflichtig und qualifikationsadäquat Aus dem Monitoring geht hervor, dass bis zum Stichtag 30. Juni 2018 509 Geflüchtete in Beschäftigung vermittelt wurden. Das entspricht bislang 28 Prozent aller Geflüchteten, mit denen eine Integrationsvereinbarung getroffen wurde. Ausgehend von den 939 begleiteten Unternehmen wurde damit rechnerisch in gut jedem zweiten Unternehmen ein Arbeitsplatz mit einem Geflüchteten besetzt. Im laufenden Programm kann daraus noch keine abschließende Bewertung abgeleitet werden, da weitere Vermittlungen aktuell begleiteter Geflüchteter jederzeit möglich sind. Ein Großteil dieser Vermittlungen erfolgte in sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung (470). Das entspricht 92 Prozent aller Vermittlungen. Die Befragung der Unternehmen indiziert eine deutlich höhere Bereitschaft bei Großunternehmen, Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Geflüchteten zu besetzen, als bei KMU. Während die Hälfte der KMU der Aussage zustimmt, als Ergebnis der Begleitung Geflüchteten Ausbildungs- oder Arbeitsplätze anbieten zu können, sind es knapp drei Viertel der Großunternehmen (73 Prozent). Bei der Analyse nach Wirtschaftszweigen zeigt sich, dass (einzelne) Vermittlungen zwar in nahezu alle Wirtschaftszweige erfolgten, jedoch eine Konzentration auf wenige Wirtschaftszweige zu beobachten ist. Mit einem Drittel erfolgten die meisten Vermittlungen in das verarbeitende Gewerbe. Abbildung 15: Vermittlung in Beschäftigung nach Branchen in Prozent Quelle: AMM Teilnehmerstatistik Stichtag 30. Juni 2018 – Vermittlungen in Beschäftigung. Ein gutes Drittel der Vermittlungen erfolgt im Bereich fachlich ausgerichteter oder gar spezialisierter Tätigkeiten. Dagegen erfolgen knapp zwei Drittel aller Vermittlungen im Bereich der Helfer- und Anlerntätigkeiten. Angesichts der Qualifikationsstruktur der Geflüchteten (vgl. Abschnitt 3.1) handelt es sich hierbei größtenteils um qualifikationsadäquate Vermittlung. Vermittlungen durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren erfolgen größtenteils an Unternehmen innerhalb des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in denen der Träger ansässig ist. Jedoch erfolgen einige Vermittlungen auch kreisübergreifend. Insgesamt zeigen sich im Programm deutliche regionale Schwerpunkte bei der Vermittlung auf die Städte Dresden und Leipzig sowie die Landkreise Zwickau und den Vogtlandkreis. 7,3 Prozent der Vermittlungen erfolgen außerhalb Sachsens. 33% 13% 10% 9% 8% 7% 7% 12% Verarbeitendes Gewerbe Gastgewerbe Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Baugewerbe Verkehr und Lagerei Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen Andere Wirtschaftszweige n=509 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 32 Im AMM-Programm gilt eine Integration in Beschäftigung als nachhaltig, wenn das Beschäftigungsverhältnis über die Probezeit hinaus weitergeführt wird. Dies trifft bisher auf 230 vermittelte Geflüchtete bzw. auf 216 in sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung vermittelte Geflüchtete zu. Im laufenden Programm lassen diese Zahlen noch keine Wertung zu. Nach Abschluss des Programms sollte summativ evaluiert werden, welcher Anteil der Vermittelten nachhaltig integriert wurde. Die betriebliche Integration der Geflüchteten trägt maßgeblich zu deren Qualifikation bei und erhöht die Chancen auf ein selbstbestimmteres Leben Mit dem Programm soll die Erreichung langfristiger übergeordneter Ziele unterstützt werden. So möchte das Programm zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben, zur Führung eines selbstbestimmten Lebens und zu finanzieller Unabhängigkeit der Geflüchteten sowie zu einer Verbesserung der Bleibeperspektive beitragen. Diese Aspekte werden als Grundlage für eine langfristige Integration der Geflüchteten in die Gesellschaft gesehen.7 Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Evaluation nur Anhaltspunkte sammeln, inwiefern das Programm diese langfristigen Wirkungen entfalten kann. Als großer Erfolg und wichtige Grundlage für die langfristige Integration kann der hohe Anteil an sozialversicherungspflichtigen und qualifikationsadäquaten Beschäftigungen gewertet werden (s.o.). Hinweise auf positive Wirkungen für die Geflüchteten liefern zudem die Einschätzung der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, der befragten Unternehmen sowie nicht zuletzt die der Geflüchteten selbst. Dass die integrierten Geflüchteten durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre fachliche Qualifizierung erhöhen können, schätzen 79 Prozent der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. In Bezug auf die Verbesserung der Sprachkenntnisse ist die Einschätzung der Mentorinnen und Mentoren noch positiver. 94 Prozent der Mentorinnen und Mentoren stimmen der Aussage zu, die Geflüchteten können ihre alltagsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern. In Bezug auf die berufsbezogenen Sprachkenntnisse meinen dies 89 Prozent. Dass die betrieblich integrierten Geflüchteten ihre Chancen zur eigenen Bestreitung des Lebensunterhalts erhöhen, bejahen 94 Prozent der Mentorinnen und Mentoren. Auch wenn die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ganzheitlich Unterstützung bei der Integration leisten, liegt der Fokus auf der betrieblichen Sphäre. Dass die integrierten Geflüchteten durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auch außerhalb des Arbeitsplatzes verbessern können, meinen 62 Prozent der Mentorinnen und Mentoren. Jeder fünfte Mentor bzw. jede fünfte Mentorin (19 Prozent) kann hierzu keine Einschätzung abgeben. 7 Abgeleitet von der Programmvorstellung: http://arbeitsmarktmentoren-sachsen.de/programmvorstellung Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 33 Abbildung 16: Einschätzung zur Wirksamkeit der Unterstützung aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Fragestellung: „Inwiefern treffen die folgenden Aussagen Ihrer Meinung nach insgesamt auf die von Ihnen integrierten Geflüchteten zu?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Die befragten Unternehmen teilen die positiven Einschätzungen der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren in Bezug auf die Effekte der betrieblichen Integration auf die Geflüchteten. Ebenso wie die Mentorinnen und Mentoren sehen sie sich zur Integration außerhalb des Arbeitsplatzes nur eingeschränkt aussagefähig. Die Geflüchteten fühlen sich in den Unternehmen wohl und kollegial behandelt – eine wichtige Basis für die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben. So äußern jeweils knapp neun von zehn Geflüchteten, die Kolleginnen und Kollegen seien nett ( 7 Prozent) und „helfen mir, wenn ich etwas nicht weiß“ ( Prozent). Neun von zehn Geflüchteten gehen „gerne zur Arbeit“ ( 9 Prozent). Jeweils fünf Prozent der Geflüchteten können den Aussagen in Bezug auf die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmen. Aus Sicht eines kleinen Teils der Geflüchteten gibt es demnach weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Willkommenskultur in den Unternehmen. Die Nachhaltigkeit der betrieblichen Integration kann zum Zeitpunkt der Evaluation nicht abschließend bewertet werden. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Vermittlung in Berufsausbildung als auch in (sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate) Beschäftigung. Für eine belastbare Bewertung ist zunächst die individuelle Bewertung der Nachhaltigkeit auf Ebene der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren im Monitoring erforderlich. Auf dieser Basis kann nach Programmabschluss eine summative Evaluation der Nachhaltigkeit erfolgen. 17% 17% 19% 23% 25% 26% 23% 70% 72% 70% 36% 57% 19% Ø = 4,62 Ø = 4,6 Ø = 4,58 Ø = 4,53 Ø = 4,3 Die integrierten Geflüchteten können durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern. Die integrierten Geflüchteten erhöhen ihre Chancen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Die integrierten Geflüchteten können durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre alltagsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern. Die integrierten Geflüchteten können durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auch außerhalb des Arbeitsplatzes verbessern. Die integrierten Geflüchteten können durch die Tätigkeit in den Unternehmen ihre fachliche Qualifizierung erhöhen. 1 Trifft überhaupt nicht zu 2 Triftt eher nicht zu 3 Trifft teilweise zu 4 Trifft eher zu 5 Trifft voll und ganz zu Kann ich nicht sagen n=53 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 34 Das Programm trägt zur Entlastung weiterer Akteure bei und ergänzt sinnvoll die örtliche Angebotslandschaft Das Programm zielt neben der teilnehmerbezogenen Begleitung, Vermittlung und Integration auch auf strukturelle Verbesserungen der Netzwerklandschaft ab. Das Programm möchte die Regelstrukturen stärken, Lücken schließen und einen Beitrag zur Verbesserung bestehender Integrationsleistungen leisten (vgl. Kapitel 2.1). Die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren arbeiten dazu in regionalen Kontexten eng mit diversen Kooperationspartnern zusammen (siehe hierzu auch Abschnitt 4.2). Auf Basis der Selbsteinschätzung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sind Aussagen möglich, inwieweit eine Stärkung der regionalen Strukturen wahrgenommen wird. Abbildung 17: Einschätzung zur Wirksamkeit in Bezug auf die Strukturen vor Ort aus Sicht der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Fragestellung: „Inwiefern treffen die folgenden Aussagen bzgl. weiterer Wirkungen Ihrer Tätigkeit als Arbeitsmarktmentor*in zu?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“, „Nicht relevant“ und „Keine Angabe“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Das Ziel, durch das Programm bzw. die Tätigkeit als Arbeitsmarktmentorin oder -mentor eine Lücke in der örtlichen Angebotslandschaft zur Integration von Geflüchteten zu schließen, sehen neun von zehn Mentorinnen und Mentoren erreicht (91 Prozent). Dies bestätigen in hohem Maße auch die interviewten Netzwerkpartnerinnen und -partner. Auf welche Weise die Entlastung der Akteure und eine bedarfsgerechte Ergänzung der örtlichen Angebotslandschaft erzielt wird, wird im folgenden Kapitel zur Umsetzung des Modellprogramms ausgeführt. Zu konstatieren ist zudem ein Entlastungseffekt. So äußern 81 Prozent der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, durch ihre Tätigkeit zu einer Entlastung der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter beizutragen. Zwei Drittel der Mentorinnen und Mentoren nehmen zudem eine Entlastung Ehrenamtlicher bei der Integration von Geflüchteten wahr. Eine Unterstützung bei der Professionalisierung der Arbeit von Ehrenamtlichen zu leisten, nennt die Hälfte der Mentorinnen und Mentoren (49 Prozent). 13% 13% 17% 28% 21% 17% 28% 83% 60% 49% 21% 11% Ø = 4,75 Ø = 4,4 Ø = 4,23 Ø = 3,57 Durch meine Tätigkeit als Arbeitsmarktmentor*in wird eine Lücke in der örtlichen Angebotslandschaft zur Integration von Geflüchteten geschlossen. Meine Tätigkeit trägt zur Entlastung der Arbeitsagenturen und Jobcenter bei. Meine Arbeit trägt zur Entlastung Ehrenamtlicher bei der Integration von Geflüchteten bei. Meine Unterstützung trägt zur Professionalisierung Ehrenamtlicher und ihrer Arbeit bei. 1 Trifft überhaupt nicht zu 2 Triftt eher nicht zu 3 Trifft teilweise zu 4 Trifft eher zu 5 Trifft voll und ganz zu Kann ich nicht sagen n=53 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 35 4. UMSETZUNG DES MODELLPROGRAMMS Auf einen Blick: Zentrale Ergebnisse • Ein bestehendes Netzwerk ist essenziell für eine erfolgreiche Arbeit als Arbeitsmarktmentorin bzw. -mentor. Darüber hinaus ist ein Verständnis für Prozesse der Arbeitsverwaltung sowie die Vorerfahrung in der Privatwirtschaft hilfreich für ein gutes Arbeitsergebnis. • Ist eine gute Kommunikation gegeben, existiert insbesondere in der Arbeitsverwaltung ein essenzieller Kooperationspartner. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Sprachkursträgern und Kammern von einem Großteil der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren als hilfreich bewertet. • Erfolgreiche AMM-Projekte orientieren sich insbesondere an den Bedürfnissen der Teilnehmenden sowie an lokalen Bedarfen und Gegebenheiten. Dies führt zu einer passgenauen Unterstützung. Die Darstellung der Umsetzung des Modellprogramms bezieht sich insbesondere auf die folgenden Datenquellen: Sachberichte, Onlinebefragungen und qualitative Interviews. Diese Datenquellen werden in Abschnitt 2.3 näher erläutert. Im Sinne einer Datentriangulation werden nach Möglichkeit mehrere Datenquellen herangezogen, um die Validität und Verlässlichkeit von Befunden zu untermauern. 4.1 Projektumsetzung vor Ort Gefragt nach der Zufriedenheit mit dem AMM-Programm, zeigen sowohl Geflüchtete als auch Arbeitgeber ein positives Stimmungsbild. Geflüchtete empfehlen die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren weiter So gibt die Mehrheit der Geflüchteten unabhängig von Geschlecht und Alter an, die Arbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bereits weiterempfohlen zu haben oder dies zu planen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 36 Abbildung 18: Weiterempfehlung des Programms durch Teilnehmende an weitere Geflüchtete Fragestellung: „Würden Sie anderen Geflüchteten sagen, dass sie auch zu dem Programm „Arbeitsmarkt-Mentoren“ gehen sollen?“ Quelle: Onlinebefragung der Geflüchteten durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Unterstrichen wird dieses Stimmungsbild in den offenen Nennungen. So dankt ein Großteil erreichter Geflüchteter den Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren und berichtet von einer freundlichen und zielorientierten Unterstützung. „Sie sind sehr nett, haben mir und vielen Leuten geholfen. Dank ihr bin ich so weit gekommen.“ Offene Nennung, befragte/-r Geflüchtete/-r Auch Arbeitgeber sind zufrieden mit dem Programm – die Branchenkenntnis kann jedoch verbessert werden Besonders geschätzt wird, dass sich Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zügig um die Anliegen der Unternehmen kümmern (67 Prozent stimmen dieser Aussage „voll und ganz“ zu) und gut erreichbar sind (63 Prozent stimmen dieser Aussage „voll und ganz“ zu). Auch Arbeitgeber bestätigen, dass Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren gute Beratungsarbeit leisten: 41 Prozent der befragten Arbeitgeber unterstreichen, dass die Beratungs- und Informationsqualität der Mentorinnen und Mentoren zur Besetzung hoch ist. Eher stimmen dieser Aussage zusätzliche 28 Prozent zu. 65 Prozent der Befragten berichten unter Angabe der Kategorie „voll und ganz“, dass die Mentorinnen und Mentoren über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Integration Geflüchteter informiert sind. 57 Prozent ergänzen zudem, dass die Mentorinnen und Mentoren Kenntnis über Fördermöglichkeiten im Bereich der Integration Geflüchteter besitzen. Gefragt nach der Branchenkenntnis der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sowie den Kenntnissen über für den Betrieb relevante Berufe fällt die Zustimmung jedoch etwas zurückhaltender aus. So sprechen 37 Prozent der befragten Arbeitgeber von einer ausreichenden Branchenkenntnis bzw. 26 Prozent von einer ausreichenden Kenntnis relevanter Berufe (stimme „voll und ganz“ zu). 11 bzw. 17 Prozent sehen bestehende Kenntnisse der Mentorinnen und Mentoren nur teilweise. 54% 31% 12% Ja, habe ich schon gemacht Ja, werde ich machen Nein Weiß ich nicht n=222 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 37 Verbesserungsbedarfe bestehen aus Unternehmensperspektive in einer intensiveren Unternehmensansprache Gefragt nach Verbesserungsvorschlägen geben Unternehmen an, dass die Präsenz der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bei Arbeitgebern deutlich gesteigert werden könne. So werden neben einer noch direkteren Ansprache von Unternehmen auch höhere Präsenszeiten im Betrieb sowie ein regelmäßigerer Kontakt vorgeschlagen. „Persönliche Besuche im Unternehmen, um sich einen Eindruck über die Vor-Ort-Situation zu machen, das Unternehmen kennenzulernen und zu wissen, welche Qualifikationen und Fachkräfte gesucht werden.“ Offene Nennung, befragte Unternehmen „Unternehmen noch direkter ansprechen.“ Offene Nennung, befragte Unternehmen Dies zeigt sich auch im Bekanntheitsgrad der Mentorinnen und Mentoren im Umfeld von Arbeitgebern. So gibt über die Hälfte der befragten Betriebe an, dass der Bekanntheitsgrad der AMM-Projekte gesteigert werden könne. Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren schätzen ihre eigene Qualifikation und Vorerfahrung als gute Vorbereitung für ihre derzeitige Tätigkeit ein Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren selbst schätzen sich überwiegend als qualifiziert für ihre Rolle ein. So geben in der Befragung 55 Prozent an, „voll und ganz“, bzw. 24 Prozent, „eher“ mit dem eigenen Qualifikationsprofil gut auf die Tätigkeit als Mentorin bzw. Mentor vorbereitet gewesen zu sein. Noch mehr Personen stimmen der Aussage „voll und ganz“ zu, dass die eigenen beruflichen Vorerfahrungen dabei helfen, die Aufgaben als Mentorin bzw. Mentor zu meistern (70 Prozent). Soft-Skills ergänzen die berufliche Vorerfahrung – können aber kein Ersatz für bestehende Kontakte und Expertenwissen im Themenfeld der Arbeitsintegration sein Im Projektaufruf sind über die Berufserfahrung hinaus folgende Charakteristika benannt, die eine Mentorin bzw. ein Mentor mitbringen sollte: • Motivation für die Arbeit mit dem Personenkreis • Mehrsprachigkeit • Interkulturelle Kompetenz • Kommunikative Kompetenz • Geduld, Durchhaltevermögen und Konfliktfähigkeit • Verständnis für rechtliche Zusammenhänge Ergebnisse der qualitativen Interviews machen dabei deutlich, dass die angeforderten Charakteristika auch tatsächlich notwendig sind. Ergänzt wird teilweise, dass insbesondere Vorerfahrung in der sozialpädagogischen Beratung relevant ist. Interviewpartnerinnen und -partner gehen zudem noch einen Schritt weiter: So wird erwartet, dass Netzwerke mit relevanten Partnern bestmöglich bereits vor der Arbeitsaufnahme bestehen, Fachkenntnisse im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorliegen und die Arbeitsweise der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit bekannt ist. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 38 „Wichtig ist die Anbindung und Kenntnis des lokalen Arbeitsmarktes. Man muss wissen, wie der Arbeitsmarkt funktioniert.“ Offene Nennung, befragte Unternehmen 4.2 Zusammenarbeit mit Partnern Besonders nützlich ist die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung Die folgende Abbildung zeigt, dass insbesondere die Kooperation mit Jobcentern bzw. den Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren einen sehr hohen Nutzen hat. Weniger relevant für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter durch das Programm sind für die Befragten berufliche Schulzentren, Flüchtlingssozialarbeit bzw. Migrationsberatungsstellen. Ehrenamtliche haben aus Perspektive der Befragten den geringsten Nutzen für den Programmerfolg. Abbildung 19: Bewertung der Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern nach Nutzen für die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Fragestellung: „Wie bewerten Sie den Nutzen der Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern vor Ort?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. 11% 15% 13% 9% 17% 15% 17% 11% 25% 17% 9% 21% 30% 36% 21% 23% 30% 34% 32% 32% 17% 32% 26% 15% 38% 38% 26% 30% 57% 38% 51% 28% 25% 30% 19% 15% 15% Ø = 4,42 Ø = 3,98 Ø = 3,89 Ø = 3,69 Ø = 3,62 Ø = 3,60 Ø = 3,60 Ø = 3,50 Ø = 3,33 Ø = 3,06 Jobcenter Sprachkursträger Agentur für Arbeit Kammern Andere Arbeitsmarktmentor*innen Ausländerbehörde Flüchtlingssozialarbeit Migrationsberatungsstellen Berufliche Schulzentren Ehrenamtliche 1 Sehr geringer Nutzen 2 Eher geringer Nutzen 3 Mittelmäßiger Nutzen 4 Eher hoher Nutzen 5 Sehr hoher Nutzen Kann ich nicht sagen n=53 Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 39 Der enge Kontakt wird von den interviewten Vertreterinnen und Vertretern der Jobcenter und Agenturen für Arbeit bestätigt. Dabei zeigt sich erneut, dass insbesondere die individuelle und enge Betreuung durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren einen hohen Stellenwert für Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler sowie für Integrationsfachkräfte einnimmt: Das Programm wird als notwendiges Zwischenglied zwischen Geflüchteten und Regelstrukturen gesehen. „Als Agentur für Arbeit können wir nicht in nötiger Quantität und Qualität unterwegs sein. Wir können Geflüchtete nur punktuell beraten und begleiten. Aber das reicht bei diesem Personenkreis nicht aus.“ Interviewpartner/-in Agentur für Arbeit Zielführend ist die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, wenn eine gute Kommunikation gelingt Die Zusammenarbeit wird durchaus unterschiedlich gestaltet. So wird in den Interviews die Kooperation insbesondere dann als zielführend beschrieben, wenn die Umsetzung des Programms gemeinsam besprochen wird. Ein Standort berichtet beispielsweise von regelmäßigen Jours Fixes zwischen Jobcenter und Träger, in denen neben Fallbesprechungen auch aktuelle Entwicklungen des Arbeitsmarkts besprochen werden. Punktuell werden zudem Partner hinzugezogen, beispielsweise wenn Geflüchtete einen erhöhten Beratungsbedarf haben und Angebote vorab durch die unterschiedlichen an der Unterstützung beteiligten Akteure diskutiert werden. Diese Form der Zusammenarbeit wurde bereits zu Beginn des AMM-Programms geplant und hat sich in der partnerschaftlichen Unterstützung arbeitssuchender Geflüchteter als erfolgreich erwiesen. Die Sachberichte machen deutlich, dass die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung herausfordernd ist, wenn die Kommunikation im Haus nicht gewährleistet ist. So wird berichtet, dass Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler und Integrationsfachkräfte teilweise nicht gut über das AMM-Programm informiert sind und entsprechend nicht auf das Angebot verweisen. Darüber hinaus wird teilweise bemängelt, keine direkte Durchwahl zu den Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern und Integrationsfachkräften zu haben. Die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden kann aus Perspektive der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren verbessert werden Laut Sachberichten wird die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden dann relevant, wenn unterstützte Geflüchtete noch im Asylverfahren sind oder aber formelle Fragen zum Aufenthalt entstehen bzw. Dokumente verlängert werden müssen. Je nach Status ist die Ausländerbehörde zudem für finanzielle Fragen – z.B. Fahrtkosten – verantwortlich. Entsprechend erklärt sich auch die durchaus unterschiedliche Bewertung des Nutzens der Kooperation für Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren (siehe Abbildung 19). Die Kooperation mit Ausländerbehörden ist für Mentorinnen und Mentoren eher notwendig, um die rechtliche Grundlage für eine mögliche Arbeitsaufnahme zu schaffen. Der Kontakt besteht i.d.R. jedoch nur fallbezogen und dann, wenn Geflüchtete konkrete Anfragen an das Amt haben. Mentorinnen und Mentoren treten dann meist als „Advokaten“ ihrer Mentees auf. Regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Ausländerbehörde werden nur von einem Projektträger benannt. Mit Blick nach vorne wünschen sich jedoch einige Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren eine stärkere und vertrauensvollere Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 40 Exkurs: Praxistipps für die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und weiteren Kooperationspartnern Ein Projektstandort berichtet in den Interviews von einer explizit guten Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde. Praxistipps der Projektleitung sind im Folgenden zusammengefasst – Prinzipien lassen sich auch auf die Kooperation mit weiteren Partnern, wie Jobcentern, beziehen: 1. An kommunalen Integrationsstrategien ansetzen Vor Ort besteht eine Integrationsstrategie für Geflüchtete, in der die politische, soziale und berufliche Integration fokussiert wird. Das AMM-Projekt wurde so angelegt, dass es die kommunale Strategie aktiv unterstützt. Durch die strategische Anbindung entsteht eine höhere Notwendigkeit, mit weiteren Behörden in der Kommune zielgerichtet zusammenzuarbeiten. Besteht keine kohärente kommunale Integrationsstrategie, ist das AMM-Projekt ein guter Anknüpfungspunkt, um eine solche anzuregen. 2. Die Leitungsebene gewinnen Um die Legitimität für die Zusammenarbeit zu schaffen, ist es wichtig, dass die Behördenleitung die Kooperation unterstützt. Daher wurde vor Projektbeginn ein Auftaktgespräch mit der Behördenleitung geplant – der Kontakt besteht während der Projektlaufzeit fort. 3. Ausländerbehörden noch vor Förderbeginn einbinden und den Vorteil für die Behörde herausarbeiten Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde wurden vor Start der Projektarbeit über die Ziele sowie den Ablauf der Zusammenarbeit informiert. Dabei war es dem Projektkoordinator wichtig, Vorteile für die Zielerreichung der Behörden zu betonen und ressourcenorientiert vorzugehen. Folgende Frage wurde diskutiert: Wie kann das AMM-Projekt der Ausländerbehörde helfen, gute und schnelle Entscheidungen zu treffen? 4. Regelmäßige Informationstreffen vereinbaren Für die Arbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ist es unerlässlich, aktuelle gesetzliche Regelungen und fachliche Vorgaben im Ausländer- und Asylrecht zu kennen. Daher werden am Standort quartalsweise Informationstreffen zwischen der Behördenleitung und den Mentorinnen und Mentoren umgesetzt, auf denen aktuelle Vorgehensweisen transparent gemacht werden. 5. Fallbesprechungen ermöglichen Fallbesprechungen werden möglichst kurzfristig ermöglicht. Wichtig ist es, die Treffen im Vorfeld sowohl von Seiten des AMM-Projekts als auch der Behörde bestmöglich vorzubereiten. Es sollte von Fall zu Fall vorab abgestimmt werden, welche Informationen und notwenigen Papiere für die Arbeitserlaubnis vorgelegt werden müssen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 41 Kammern werden bislang nur selten als strategische Partner eingebunden Aus den Sachberichten wird ersichtlich, dass die Zusammenarbeit mit Kammern aktuell in den wenigsten Fällen strategisch umgesetzt wird. Zum Großteil werden Kammern als Partner für die Anerkennung von Abschlüssen für Geflüchtete herangezogen oder über Kammern wird die Zusammenarbeit mit Willkommenslotsen organisiert. Konkrete Angebote für Unternehmen oder gelebte Wirtschaftspartnerschaften werden weniger häufig beschrieben. Entsprechend erklärt sich auch die Bewertung des Nutzens der Kammern für die aktuelle Arbeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, die durchaus unterschiedlich ausfällt (siehe Abbildung 19). Teilweise überschneiden sich Unterstützungsangebote von Ehrenamtsinitiativen und dem AMM-Programm Als weniger zielführend wird in vielen Fällen die Zusammenarbeit mit Ehrenamtsinitiativen beschrieben (siehe Abbildung 19). Erklärungen für diese Bewertung finden sich in den Ergebnissen der qualitativen Interviews: Ehrenamtliche Angebote überschneiden sich teilweise mit den Angeboten der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. So berichten auch ehrenamtlich Engagierte, Praktika zu suchen oder Anerkennungsprozesse zu unterstützen. Mentorinnen und Mentoren ermöglichen in diesen Fällen primär einen Zugang zu Unternehmen: „Wir haben an Jobbörsen der Arbeitsmarktmentoren vor Ort teilgenommen mit unseren Geflüchteten. Die guten Kontakte zu Unternehmen der Mentoren schätzen wir.“ Interviewpartner/-in Ehrenamtsinitiative Darüber hinaus wird in den Sachberichten deutlich, dass die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen oftmals dem „Voneinander Wissen“ dient. Ziel dabei ist, auf die jeweilige Initiative verweisen zu können bzw. Geflüchtete auf die Unterstützung des AMM-Programms aufmerksam zu machen. Insbesondere der gemeinsame Austausch wird in qualitativen Interviews als zielführend beschrieben. 4.3 Zusammenarbeit im Programm Die Zufriedenheit der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren mit der fachlichinhaltlichen Programmbegleitung ist hoch. So berichten 40 Prozent, sehr, und 47 Prozent, eher mit der Begleitung zufrieden zu sein. Insbesondere interaktive Angebote der Programmbegleitung werden geschätzt Die Befragungsergebnisse zeigen, dass insbesondere Angebote für Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren als hilfreich empfunden werden, die den direkten Austausch fördern. Darunter fallen die Vernetzungstreffen, Vor-Ort-Besuche oder die kollegiale Fallberatung. Auch die fachliche Beratung der Programmbegleitung wird geschätzt. Etwas weniger wichtig sind der Newsletter bzw. der interne Bereich der Homepage. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 42 Abbildung 20: Bewertung der Unterstützung durch die Programmbegleitung aus Perspektive der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Fragestellung: „Als Arbeitsmarktmentor erhalten Sie Unterstützung durch die Programmbegleitung. Wie bewerten Sie die folgenden Unterstützungsangebote?“ Anmerkung: Mittelwerte wurden unter Ausschluss von „Kann ich nicht sagen“ berechnet. Quelle: Onlinebefragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durch Ramboll Management Consulting Oktober 2018. Die Zusammenarbeit der AMM-Projekte untereinander ist i.d.R. wenig strategisch Rund ein Viertel der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sieht in der Zusammenarbeit mit ihren Kolleginnen und Kollegen einen sehr hohen bzw. ein weiteres Viertel einen eher hohen Nutzen. Etwas weniger als die Hälfte der befragten Mentorinnen und Mentoren empfindet die Zusammenarbeit mittelmäßig (30 Prozent) bzw. weniger (10 Prozent) oder in geringem Maße nützlich (4 Prozent). Die Ergebnisse der Interviews zeigen dabei, dass zumindest bei den befragten Mentorinnen und Mentoren selbst primär der Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen des eigenen Trägers gefördert wird, beispielsweise durch gemeinsame Dienst- oder Fallbesprechungen. Ein Austausch unter den AMM-Projekten wird in den analysierten Sachberichten als bestehend, aber nicht flächendeckend strategisch beschrieben. So stehen viele Projekte mit anderen AMM- Projekten in der Region in Kontakt – dieser zielt dabei in vielen Fällen auf den Erfahrungsaustausch ab. Konkrete gemeinsame Ansätze zur Zielgruppenerreichung in Grenzgebieten oder zur Erreichung von Unternehmen werden jedoch in den wenigsten Fällen beschrieben. Dies findet meist in Einzelfällen statt. Gerade in benachbarten Gebieten wird in einem Fall auch über Konkurrenz in der Ansprache von Unternehmen gesprochen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 43 Die Programmbegleitung unterstützt sowohl auf Ebene der Geflüchteten als auch auf Vorhabenebene Die Unterstützungsmomente der Programmbegleitung werden in den Sachberichten auf zwei konkreten Ebenen beschrieben: Zum einen wird die Programmbegleitung als zentraler Partner in der Unterstützung Geflüchteter betrachtet. Dabei betonen die Projekte insbesondere die Unterstützung, die eine Beratung der Programmbegleitung zu rechtlichen Fragen ermöglicht. Zum anderen beschreiben die Sachberichte die Unterstützung der Vorhaben – insbesondere in der Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Schulungen. Auf diesen wird wiederum der Kontakt zu Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren aus anderen Regionen ermöglicht. Die Programmstruktur ermöglicht eine direkte Zusammenarbeit zwischen AMM- Projekten und der Programmbegleitung – die Zusammenarbeit zwischen AMM- Projekten wird indirekt gefördert, kann jedoch nicht verpflichtend gemacht werden Das Programm ist so aufgesetzt, dass die direkte Interaktion zwischen Programmbegleitung und AMM-Projekten möglich ist. Die Programmbegleitung ist die zentrale Anlaufstelle für AMM- Projekte rund um Themen zur fachlichen Begleitung des Programms und wird als solche durch die Projekte angenommen. Darüber hinaus ist die Programmbegleitung während Vor-Ort-Besuchen auch für weitere Stakeholder ansprechbar, z.B. für kooperierende Verwaltungseinheiten. Auch die Netzwerktreffen ermöglichen einen direkten Austausch mit der Programmbegleitung. Dieser wird durch weitere Kommunikationswege wie Newsletter oder eine Online-Plattform flankiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Projekten wird insbesondere durch die Netzwerktreffen gefördert, wobei ein Fokus auf den Austausch von Erfahrungen gelegt oder zu einem inhaltlichen Schwerpunkt diskutiert wird. Auch die Online-Plattform ermöglicht es den Projekten, gute Praxis auszutauschen. Die direkte Zusammenarbeit zwischen Projekten in einer Region ist wiederum nicht durch die Förderung angelegt, eine Kooperation besteht nur bei wenigen Trägern und richtet sich nach dem jeweiligen Handlungsdruck. 4.4 Erfolgs- und Hemmfaktoren Erfolgs- bzw. Hemmfaktoren werden für alle Phasen der Unterstützung durch Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren benannt. Erfolgsfaktoren werden im Folgenden durch eine Rakete markiert, Hemmfaktoren durch einen Berg, den es noch zu erklimmen gilt. Ansprache von Geflüchteten und Unternehmen Stabilisierung und Vorbereitung auf den Beruf Vermittlung und Begleitung der ersten Arbeitsphase Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 44 AMM-Projekte orientieren sich an den Bedarfen der Region Generell sind sich alle Interviewpartnerinnen und -partner darin einig, dass die Stärke der AMM-Projekte in einer regionalgerechten Umsetzung liegt. So betonen sie, dass insbesondere eine gute Vernetzung vor Ort, die lokale Branchenkenntnis und die bedarfsgerechte Zusammenarbeit mit Partnern Schlüssel zum Erfolg sind. Besonders erfolgreich beschreiben Interviewpartnerinnen und -partner die Zusammenarbeit in Netzwerken dann, wenn die AMM-Projekte seit Beginn ihrer Tätigkeit den Austausch mitgestalten und entsprechend ihre Ansätze anpassen können. 4.4.1 Ansprache Geflüchtete und Unternehmen werden über eine direkte, mündliche Ansprache erreicht Erreichte Geflüchtete haben das Programm insbesondere auf direktem, mündlichem Weg kennengelernt. Insbesondere die Peer-to-Peer-Ansprache über Freunde und Bekannte ist dabei erfolgreich (36 Prozent), die direkte Ansprache durch einen Arbeitsmarktmentor bzw. eine Arbeitsmarktmentorin (25 Prozent) oder aber durch die Information über das Jobcenter (24 Prozent). Auch 63 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass sie durch persönliche Ansprache bzw. einen Telefonanruf einer Arbeitsmarktmentorin bzw. eines Arbeitsmarktmentors auf das AMM-Programm aufmerksam wurden. Umso wichtiger scheint daher der Verbesserungswunsch der Unternehmen nach vertieftem Kontakt: Durch stärkere Präsenz könnte sich der Erfolg der persönlichen Ansprache noch verstärken. Geflüchtete suchen kaum selbst nach Unterstützungsangeboten Nur neun der 225 befragten Geflüchteten berichten, dass sie aktiv nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht haben. Daher ist insbesondere im ländlichen Raum aufsuchende Arbeit viel sinnvoller als Komm-Strukturen. Die Zielgruppe hat i.d.R. laut Interviewpartnerinnen und -partnern keinen Führerschein/KFZ; Sprachkurse sind oft 20, 30 km entfernt. Die Zielgruppenerreichung ist aktuell noch nicht bedarfsdeckend Insbesondere die qualitativen Interviews machen deutlich, dass in ländlichen Regionen – insbesondere in Flächenlandkreisen – selten der ganze Landkreis durch die AMM-Projekte abgedeckt wird. Teilweise sehen darüber hinaus auch in städtischeren Gebieten Interviewpartnerinnen und -partner das Potenzial für weitere Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren bzw. sprechen sich für eine bessere Koordination zwischen AMM-Projekten in Städten und anliegenden Landkreisen aus. Gesprächspartnerinnen und -partner betonen zudem, dass es auch in den Städten keine Überversorgung an Unterstützungsmöglichkeiten gebe angesichts der hohen Fallzahlen. Viele Flüchtlinge würden in die Städte ziehen, obwohl sowohl der Bedarf an Arbeitskräften als auch die Verfügbarkeit von Wohnraum auf dem Land viel höher seien. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 45 Frauen haben einen erhöhten Unterstützungsbedarf, der nicht immer durch die AMM-Projekte adressiert werden kann Wie bereits in Abschnitt 3.1 beschrieben, werden arbeitssuchende geflüchtete Frauen durch die AMM-Projekte unzureichend erreicht. Interviewpartnerinnen und -partner wünschen sich i.d.R. zwar eine bessere Aktivierung von geflüchteten Frauen – es wird jedoch diskutiert, inwiefern diese durch die AMM-Projekte umgesetzt werden müsse. Insbesondere die Arbeitsverwaltung berichtet in den Interviews von einer größeren Arbeitsmarktferne dieser Frauen – hier bedarf es einer noch intensiveren Stabilisierungsphase bzw. Programmen, die sich spezifisch auf die Zielgruppe konzentrieren. Einschränkend sollte dabei bedacht werden, dass insbesondere in den letzten Jahren viele (junge) Männer auf den Arbeitsmarkt gekommen sind, während Frauen erst in den kommenden Monaten und Jahren vermehrte Präsenz zeigen werden (auch durch einen möglichen Familiennachzug). Es bestehen nur wenige strategische Kooperationen zwischen AMM-Projekten und Arbeitgebern Während der Interviews wurde deutlich, dass Kooperationen mit Kammern bzw. Unternehmen spezifischer Branchen nicht die Regel sind. Die Befragungsergebnisse bestätigen diese Aussagen: So geben nur zwei Unternehmen an, über eine Kammer über das Programm informiert worden zu sein – drei Unternehmen haben die Information laut Befragung über einen Unternehmensstammtisch erhalten. Wie bereits beschrieben, erreichen Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren Unternehmen i.d.R. durch eine direkte Ansprache. Konkrete Kooperationen mit Wirtschaftsorganisationen könnten diese Wege ergänzen und die Transferfläche für die Programmwirkung erweitern. 4.4.2 Stabilisierung und Vorbereitung auf den Beruf Die fallbezogene, engmaschige Betreuung ermöglicht eine individuelle Stabilisierung und Vorbereitung auf den Beruf Wie bereits beschrieben, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren die individuelle Betreuung. So wurde in den Interviews unterstrichen, dass die intensive Betreuung im Programm durchaus einen Einfluss auf eine positive Vermittlungsquote Geflüchteter hat. Hervorzuheben sind aus Sicht der Projekte dabei die flexiblen Betreuungszeiten (i.d.R. langfristig) sowie das Vertrauen, das zwischen Geflüchteten und den Mentorinnen und Mentoren aufgebaut wird. Strukturell unterstützen breite Netzwerke die passgenaue Begleitung der Arbeitssuchenden. Dazu gehört nicht nur die passende Verweisberatung vor Ort, sondern auch die Begleitung Geflüchteter zu Beratungsstellen oder bei Ämtergängen. „Wir bilden als Agentur eigene Integrationsquoten für Flucht & Asyl. Die Zahlen sind sehr positiv, auch wegen der engen Zusammenarbeit mit dem AMM-Programm.“ Interviewpartner/-in Agentur für Arbeit Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 46 Arbeitsmarktnahe Geflüchtete werden an die AMM-Projekte verwiesen Interviewte Vertreter/-innen der Arbeitsverwaltung geben an, dass insbesondere arbeitsmarktnahe Personen an das AMM-Programm verwiesen werden. Diese Strategie trägt aus ihrer Perspektive dazu bei, frühzeitige Abbrüche während der Teilnahme zu vermeiden; sie entspricht außerdem den im Förderaufruf formulierten intendierten Zielgruppenmerkmalen. Die enge Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung ist ein großer Erfolgsfaktor In den qualitativen Interviews wird deutlich, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung – z.B. durch regelmäßige Fallbesprechungen oder die Begleitung von Geflüchteten zu Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern und Integrationsfachkräften – ein großer Pluspunkt ist. So können Leistungen und Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung optimal auf die Begleitung durch das AMM-Programm abgestimmt werden. Unzureichende Sprachkenntnisse Geflüchteter sind ein großer Hemmfaktor 64 Prozent der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren geben an, dass Integrationsvereinbarungen insbesondere an fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. Dieses Ergebnis bestätigt sich auch in den Sachberichten. Der Status Quo wird dabei laut Sachberichten durch Herausforderungen im Unterstützungssystem bedingt: Erleben Mentorinnen und Mentoren unzureichende Sprachkenntnisse als Hemmfaktor, wird i.d.R. auch auf zu wenige Sprachkurse in der Region bzw. auf verzögerte Starts der Kurse hingewiesen. Kommt keine Integrationsvereinbarung zustande, gibt über die Hälfte der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren eine fehlende Ausbildungsreife an Die qualitativen Daten geben Aufschluss, inwiefern sich die fehlende Ausbildungsreife in der Praxis zeigt. So sprechen die Sachberichte von falschen Berufsvorstellungen und eingeschränkter schulischer Vorbildung. Immerhin 36 Prozent der befragten Mentorinnen und Mentoren berichten darüber hinaus von unrealistischen bzw. unflexiblen Berufswünschen von Geflüchteten als Grund für das Nichtzustandekommen einer Integrationsvereinbarung. Eine mangelnde Mobilität Geflüchteter ist herausfordernd Ein strukturelles Problem ist insbesondere in ländlichen Räumen ein langer Fahrweg. Die fehlende Mobilität Geflüchteter wird von 47 Prozent der befragten Arbeitsmarktmentorinnen und - mentoren als Grund für gescheiterte Integrationsvereinbarungen benannt. Anerkennungsprozesse sind langsam Insbesondere die qualitativen Analysen machen deutlich, dass langwierige bzw. aufgrund von fehlenden Dokumenten nicht mögliche Anerkennungen von Abschlüssen die Stabilisierungsphase erschweren. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 47 4.4.3 Vermittlung und Begleitung der ersten Arbeitsphase Das Matching zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt passgenau Die Formate sind dabei vielfältig – von der individuellen Ansprache von Unternehmen bis hin zu Jobbörsen. Wichtig ist dabei, dass AMM-Projekte die Qualifikationen vorgestellter Geflüchteter mit den Bedarfen der Unternehmen abstimmen. So gelingt meist eine nachhaltige Vermittlung. Ausschlaggebend hierfür ist die Individualität in der Begleitung und der direkte und persönliche Kontakt. Eine erfolgreiche Vermittlung werde durch die enge Zusammenarbeit zwischen Mentor/-in, Unternehmen und geflüchteter Person bedingt. Die Begleitung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren geht über den ersten Arbeitstag hinaus In den Interviews wird deutlich, dass die langfristige Betreuung auch nach Vermittlung eine besondere Relevanz hat – sowohl für Unternehmen als auch für Geflüchtete. Beide Parteien haben so die Sicherheit, sich bei Fragen an die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren wenden zu können. Dies ist aus Perspektive befragter arbeitsmarktnaher Partner auch oft ein Argument für die Zusammenarbeit mit Betrieben. Finanzielle Fördermöglichkeiten für die Unternehmen sind zu wenig bekannt In offenen Antwortkategorien geben Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zudem an, dass Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, den Unternehmen nicht bekannt sind. 4.5 Ausblick 4.5.1 Öffnung des Programms für Menschen mit Migrationshintergrund allgemein und Neuzugewanderte im Besonderen Aus Perspektive der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren ist die Öffnung sinnvoll, wenn entsprechende Zeitressourcen bestehen Generell sprechen sich 57 Prozent aller befragten Mentorinnen und Mentoren „voll und ganz“ und 23 Prozent „eher“ dafür aus, die Zielgruppe des AMM-Programms zu erweitern. Für die Öffnung spricht ein deutlicher Unterstützungsbedarf von Menschen mit Migrationshintergrund – dagegen ein verlorener Fokus auf Fluchtspezifika Aussagen in den Interviews machen deutlich, dass das Unterstützungsmodell des AMM- Programms nicht nur geflüchteten Menschen zugutekommen sollte. Insbesondere die Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung für Menschen mit Migrationshintergrund ist aus Perspektive vieler Interviewpartnerinnen und -partner ausbaufähig. Sprechen sich Interviewte gegen die Öffnung aus, dann mit der Sorge, dass der Fokus auf die Spezifika von Geflüchteten verloren geht. Dies ist insbesondere aus Sicht von Ehrenamtsinitiativen der Fall. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 48 4.5.2 Bedarf an Kurz- oder Verweisberatungen für Arbeitgeber, Ehrenamtliche und Geflüchtete Kurz- und Verweisberatungen erscheinen aus Perspektive der Evaluation nicht sinnvoll Zentraler Erfolgsfaktor ist laut Evaluationsergebnissen die direkte und intensive Betreuung der Geflüchteten sowie die unkomplizierte Unterstützung von Unternehmen. Eine verstärkte Kurzund Verweisberatung ist aus Perspektive der Evaluation aus folgenden Gründen kontraproduktiv: • Geflüchtete benötigen eine feste Vertrauensperson, die sie in der Arbeitsmarktintegration unterstützt. In der Regel bedeutet dies auch: Geflüchtete werden zu Beratungsstellen oder Ämtern begleitet, nicht auf diese verwiesen. • Unternehmen haben bereits aktuell die Herausforderung, unter vielen Unterstützern im Themenfeld die richtigen zu identifizieren. Daher ist auch für Unternehmen von einer Verweis- und Kurzberatung abzuraten. Vielmehr brauchen sie einen festen Partner, der sie in ihrem Anliegen unterstützt. Interviewpartnerinnen und -partner betonen jedoch: Hilfreich wäre eine Übersicht, welche Unterstützungsstruktur die passende für Arbeitgeber ist. Dies muss jedoch über das Modellprogramm hinausgehen. Das lokale Netzwerk muss gestärkt werden Mit Blick auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zeigen die Evaluationsergebnisse vielmehr, dass die strategische und umfassende Vernetzung von AMM-Projekten ein zentraler Erfolgsfaktor vor Ort ist. Diese gilt es daher weiter zu stärken. Eine Herausforderung besteht aktuell insbesondere in der Zusammenarbeit mit der regionalen Ausländerbehörde sowie in der strategischen Vernetzung mit Kammern oder weiteren Arbeitgeberorganisationen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 49 5. KOHÄRENZ UND KOMPLEMENTARITÄT Auf einen Blick: Zentrale Ergebnisse • Alleinstellungsmerkmale des AMM-Programms bestehen insbesondere in der intensiven und fallzentrierten Unterstützung Geflüchteter. Risiken für Parallelstrukturen bestehen möglicherweise in der Unternehmensansprache. • Relevant für eine zielführende Zusammenarbeit ist die Koordination von Angeboten vor Ort. Basierend auf den Evaluationsergebnissen und Recherchen zu anderen Angeboten für Geflüchtete ordnen wir das AMM-Programm in Abbildung 21 und Abbildung 22 in die Förderlandschaft Sachsens ein – zunächst aus der Perspektive der Geflüchteten, dann aus der Perspektive der Unternehmen8: Abbildung 21: Einordnung des AMM-Programms in die Angebotslandschaft für Geflüchtete9 Hell markiert sind Ansätze, die im jeweiligen Förderbereich indirekt unterstützen, aber keinen direkten Schwerpunkt legen. 8 Weitere Programme wie die Fachkräftelinie Sachsen, das Programm „Passgenaue Besetzung“ sowie „Vorrang für duale Ausbildungen“ fokussieren nicht direkt auf die Zielgruppe der Geflüchteten und wurden daher nicht in der Übersicht berücksichtigt. 9 Angelehnt an die KOFA-Maßnahmenkette Ausbildungsvorbereitung/Berufsorientierung Betriebliche Ausbildung Übergang in die Beschäftigung Angebote für Geflüchtete Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) Perspektiven für Geflüchtete Berufseinstiegsbegleiter Berufsorientierung für Flüchtlinge Stark im Beruf VerA-SES KAUSA Servicestellen Vorrang für duale Ausbildungen IQ Netzwerk Sachsen Migrationsberatungsstellen Jugendmigrationsdienste WillkommenslotsenWillkommenslotsen Perspektiven für weibliche Geflüchtete Perspektiven für junge Geflüchtete Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung IQ Netzwerk Sachsen Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 50 Abbildung 22: Einordnung des AMM-Programms in die Angebotslandschaft für Unternehmen Hell markiert sind Ansätze, die im jeweiligen Förderbereich indirekt unterstützen, aber keinen direkten Schwerpunkt legen. In der folgenden Tabelle konkretisieren wir die Schwerpunkte der benannten Programme. Sensibilisierung von Arbeitgebern für Zusammenarbeit Matching von Geflüchteten und Arbeitgebern Begleitung der Integration Geflüchteter Angebote für Arbeitgeber Willkommenslotsen IvAF Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete IvAF Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge Berufsorientierung für Flüchtlinge Stark im Beruf VerA-SES KAUSA Servicestellen Wirtschaft Weltoffenes Sachsen Wirtschaft Weltoffenes Sachsen IQ Netzwerk Sachsen Jugendmigrationsdienste Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 51 Tabelle 1: Zielgruppen und Aktivitäten der Arbeitsmarktprogramme in Sachsen (Bundes- und Landesinitiativen) Programm Konkretisierung der Zielgruppe Aktivitäten Unterstützte Personengruppen Unterstützte Unternehmen Für Personengruppen Für Unternehmen Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ • Geflüchtete Männer und Frauen • In Sachsen ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen • Fallbezogene, intensive Aktivierung und Stabilisierung inkl. Beratung, Coaching, Kompetenzfeststellung und Bewerbungstrainings • Unterstützung in der Qualifizierung mit Partnern vor Ort • Fallbezogene Arbeitsintegration und Betreuung während der ersten Arbeitsphase • Information und Ansprache von Unternehmen zu Einstellungsmöglichkeiten von Geflüchteten • Beratung von Unternehmen zu rechtlichen und weiteren Fragen • Beratung von Unternehmen zu Fördermöglichkeiten bei erfolgreicher Beschäftigung von Geflüchteten • Passgenaues Matching von Arbeitnehmern und Arbeitgebern • Betreuung während der ersten Arbeitsphase Willkommenslotsen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie • Geflüchtete Männer und Frauen • Sächsische Kammern und Unternehmen • Fallbezogene Arbeitsintegration und Betreuung während der ersten Arbeitsphase • Fokus auf Ausbildung • Information und Ansprache von Unternehmen zu Einstellungsmöglichkeiten von Geflüchteten • Beratung von Unternehmen zu rechtlichen Fragen • Beratung von Unternehmen zu Fördermöglichkeiten bei erfolgreicher Beschäftigung von Geflüchteten • Unterstützung bei der Suche nach konkret geeigneten Geflüchteten und Unterstützung bei der Vorauswahl Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geflüchtete Männer und Frauen • Sächsische Unternehmen • Beratung von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt • Qualifizierung Geflüchteter • Vermittlung an Arbeitgeber • Beratung von Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Geflüchteten • Vermittlung von Geflüchteten an Betriebe Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ • Bundesweit ansässige • Informationen zu Rechtsfragen, Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 52 Programm Konkretisierung der Zielgruppe Aktivitäten Unterstützte Personengruppen Unterstützte Unternehmen Für Personengruppen Für Unternehmen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unternehmen aller Größen und Branchen Integrationsinitiativen und ehrenamtlichem Engagement • Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung • Gute Beispiele, Erfahrungsaustausch und Kooperation Perspektive für Geflüchtete Bundesagentur für Arbeit • Junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber • Junge Geduldete mit einer Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt • Junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte • Stabilisierung inkl. Kompetenzfeststellung, Coaching und Bewerbungstrainings • Praxisphasen (Qualifizierung) • Sprachausbau Perspektive für weibliche Geflüchtete (Perf-W) Bundesagentur für Arbeit Weibliche Geflüchtete: • Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive • Geduldete mit Arbeitsmarktzugang • Stabilisierung inkl. Kompetenzfeststellung, Coaching und Bewerbungstrainings • Praxisphasen (Qualifizierung) • Sprachausbau • Vereinbarkeit Familie und Beruf Perspektive für junge Geflüchtete (Perf-Ju) Bundesagentur für Arbeit Menschen unter 25 Jahren: • Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang oder • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge • Stabilisierung inkl. Kompetenzfeststellung und praktischen Trainings • Praxisphasen (Qualifizierung) • Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen • Bewerbungstraining Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 53 Programm Konkretisierung der Zielgruppe Aktivitäten Unterstützte Personengruppen Unterstützte Unternehmen Für Personengruppen Für Unternehmen • Sucht- und Schuldenprävention • Grundlagen gesunder Lebensführung Berufseinstiegsbegleiter Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Schüler/innen, die einen Hauptschuloder Förderschulabschluss anstreben und anschließend eine Ausbildung, auf diesem Weg aber besondere Unterstützung benötigen • Stabilisierung inkl. Kompetenzfeststellung, Coaching und Bewerbungstrainings • Unterstützung des Übergangs in die Berufsausbildung • Vermittlung in Praktika und Ausbildung Berufsorientierung für Flüchtlinge Bundesministerium für Bildung und Forschung • Geflüchtete Männer und Frauen • Ausbildungsbetriebe im Handwerk • Berufsbildungsstätten des Handwerks • Intensive Berufsorientierung in bis zu drei Ausbildungsberufen • Betriebliche Erprobungsphase (Kennenlernen von Bewerberinnen und Bewerbern) Stark im Beruf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Mütter mit Migrations- und Fluchtgeschichte • Bundesweit ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen • Fallbezogene, intensive Aktivierung und Stabilisierung inkl. Beratung, Coaching, Kompetenzfeststellung und Bewerbungstrainings • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Unterstützung in der Qualifizierung mit Partnern vor Ort • Fallbezogene Arbeitsintegration und Betreuung während der ersten Arbeitsphase • Information und Ansprache von Unternehmen zu Einstellungsmöglichkeiten von Geflüchteten • Punktuelle Beratung von Unternehmen zu rechtlichen und weiteren Fragen • Passgenaues Matching von Arbeitnehmern und Arbeitgebern • Betreuung während der ersten Arbeitsphase Verhinderung von Ausbildungsabbruch (VerA-SES) • Auszubildende mit und ohne Migrationshintergrund • Ausbildungsbetriebe • Ehrenamtliches Coaching während der Ausbildung zur • Unterstützung bei Problemen während der Ausbildung Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 54 Programm Konkretisierung der Zielgruppe Aktivitäten Unterstützte Personengruppen Unterstützte Unternehmen Für Personengruppen Für Unternehmen Bundesministerium für Bildung und Forschung Vermeidung von frühzeitigen Abbrüchen KAUSA Servicestellen Bundesministerium für Bildung und Forschung • Arbeitssuchende, junge Geflüchtete und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie ihre Eltern • Betriebe aller Größen und Branchen in Sachsen • Beratung zur Ausbildung • Vernetzung zwischen Betrieben, Berufsschulen und Migrantenverbänden • Informationsveranstaltungen Wirtschaft „Weltoffenes Sachsen“ • In Sachsen ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen • Unternehmensnetzwerk IQ Netzwerk Sachsen • Fachzentrum Zuwanderung: Menschen mit Migrationserfahrung • Faire Integration: Männer und Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung auf (dem Weg in den) dem Arbeitsmarkt • Fachstelle Zuwanderung für KMU: Klein- und Mittelständische Unternehmen in Sachsen • Schulungen der Regelstrukturen: Arbeitsverwaltung • Faire Integration: Sächsische Unternehmen, die Migrantinnen und Migranten anstellen oder dies anstreben • Fachzentrum Zuwanderung: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierung im Kontext der Anerkennung, interkulturelle Kompetenzentwicklung • Faire Integration: Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen • Fachstelle Zuwanderung für KMU: Allgemeine Beratung zur Beschäftigung von Geflüchteten • Schulungen der Regelstrukturen: Schulungen zum Anerkennungsprozess und zur interkulturellen Kompetenzentwicklung • Faire Integration: Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen Migrationsberatungsstellen • Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung • Individuelle Beratung und Kompetenzfeststellung Jugendmigrationsberatungsdienste • Junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren • Unternehmen in Sachsen, die junge Menschen beschäftigen • Beratung und Begleitung im Integrationsprozess • Beratung bei beruflichen Fragen Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 55 Alleinstellungsmerkmal des Programms ist die intensive Einzelfallbetreuung und das „all-in-one“-Prinzip – sowohl für Geflüchtete als auch für Unternehmen Tabelle 1 beschreibt die Zielgruppen und Aktivitäten bestehender Arbeitsmarktinitiativen, die im Freistaat Sachsen tätig sind. Dabei wird deutlich, dass die dem AMM-Modellprogramm ähnlichsten Modelle der Jugendmigrationsdienst sowie das Programm Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) sind. Im Gegensatz zu anderen Programmen, die Geflüchtete auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützen, sticht zudem der intensive Betreuungsaufwand durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren insbesondere von Geflüchteten, aber auch von Unternehmen ins Auge. Dieser wird auch von Interviewpartnerinnen und -partnern als Alleinstellungsmerkmal beschrieben. „Alleinstellungsmerkmale des AMM-Programms sind der ganzheitliche Ansatz und die individuelle Betreuung sowie die Begleitung während Ausbildung und Arbeit.“ Interviewpartner/-in KAUSA Netzwerk Die engmaschige Betreuung sowie das „all-in-one“-Angebot des AMM-Programms werden auch von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren herausgestellt. So berichten sie in der Befragung, dass sie das Bindeglied zwischen den Teilnehmenden und weiteren Unterstützern sowie Unternehmen sind. Dieses Konzept wird von allen in die Evaluation eingebundenen Akteuren als einmalig in Sachsen bewertet. Risiken für Parallelstrukturen bestehen in der Unternehmensansprache Mit Blick auf die Unternehmensansprache gibt es durchaus Risiken für Parallelstrukturen, beispielsweise zu den Aktivitäten der Willkommenslotsen oder des IvaF-Programms. Der derzeitige Fokus auf Unterstützungsmomente für Geflüchtete dämmt jedoch das Risiko für parallele Angebote im großen Stil ein. Nichtsdestotrotz sprechen Interviewpartnerinnen und -partner davon, dass es einer guten Kommunikation vor Ort bedarf, um Angebote sinnvoll aufeinander abzustimmen. „Fallbezogen wird geklärt, dass es keine Doppelungen gibt – teilweise treffen wir Kooperationsund Zielvereinbarungen.“ Arbeitsmarktmentor/-in In den Interviews wurden dabei ganz unterschiedliche Arbeitsteilungen zwischen vor Ort tätigen Unterstützungsstrukturen beschrieben. Allen Beschreibungen gemein war jedoch, dass eine klare Arbeitsteilung sichtbar wurde, auch wenn unterschiedliche Unterstützungsstrukturen gleichzeitig für die Geflüchteten tätig waren. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 56 Mit Angeboten des IQ Netzwerks sowie der Bundesagentur für Arbeit bestehen besonders häufig Synergieeffekte In der Befragung wurden Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren gefragt, welche weiteren Unterstützungsangebote sie neben dem AMM-Programm für Geflüchtete kennen. Besonders bekannt sind das IQ Netzwerk (92 Prozent), die Willkommenslotsen (91 Prozent), das RESQUE Netzwerk (91 Prozent) sowie die Angebote der Agentur für Arbeit (84 Prozent). Auch das Programm „Berufsorientierung für Geflüchtete“ wird von 70 Prozent benannt. Zudem arbeiten Mentorinnen und Mentoren mit weiteren lokalen Angeboten zusammen, beispielsweise mit Integrationsberatungsstellen oder Willkommensbündnissen. Besonders häufig zusammengearbeitet wird mit den Willkommenslotsen: 60 Prozent derjenigen Mentorinnen und Mentoren, die diese kennen, arbeiten auch mit ihnen zusammen. Dies lässt in Verbindung mit den Interviews auf eine insgesamt gute Absprache und Arbeitsteilung schließen. Weitere bekannte Angebote mit häufiger Zusammenarbeit sind die Agenturen für Arbeit bzw. der Arbeitgeberservice (49 Prozent) sowie das IQ Netzwerk (45 Prozent). Somit werden insbesondere Regelangebote bzw. mit dem IQ Netzwerk langfristig finanzierte Projekte genutzt. Der starke Fokus auf das IQ Netzwerk lässt zudem auf einen hohen Bedarf an Anerkennungsberatung schließen. Unternehmen kennen sich i.d.R. nicht sehr gut in der Förderlandschaft aus. So beantworten nur wenige befragte Unternehmen Fragen zu den dem AMM-Programm ähnlichen Angeboten. Die regionale Koordination ist unerlässlich Qualitative Interviews machen deutlich, dass es keine sachsenweite Strategie für Kooperationen unter den Programmen gibt. Allerdings ist eine strategische Abstimmung je Region von hoher Bedeutung, um Synergien zwischen Projekten zu bilden. Unter anderem hilft dabei die Arbeitsverwaltung. „AMM ist eine gute Ergänzung zu den bestehenden Regelangeboten der Agenturen und Jobcenter. Dass keine Dopplungen entstehen, wurde auch dadurch erreicht, dass die Agentur mit eingebunden war bei der Bewertung der Konzepte der Träger (jeweils für die Region). Gerade 2016 war das sehr wichtig, als viele neue Projekte für Geflüchtete hinzukamen.“ Interviewpartner/-in Agentur für Arbeit Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 57 6. VOLLZUGS- UND MAßNAHMENWIRTSCHAFTLICHKEIT Auf einen Blick: Zentrale Ergebnisse zur Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit • Die administrative Umsetzung über ein einfaches Förderverfahren ist für das Programm angemessen; Missbrauchsrisiken werden weitgehend effektiv adressiert. • Die Struktur des Programms begünstigt eine hohe Effizienz und Effektivität der Förderung. Maßgeblich hierfür sind der bedarfsorientierte Einsatz der Fördermittel, eine angemessene Projektlaufzeit, die umfangreichen Kenntnisse und Kompetenzen der Teilnehmenden sowie ergänzende Strukturen wie Projektleitungen und die fachlich-inhaltliche Begleitung. • Das Programm weist eine gute Kosten-Nutzen-Relation auf und dürfte sich volkswirtschaftlich rechnen. Die folgenden Einschätzungen basieren auf der Analyse der Programmdokumente, der Analyse der Sachberichte, dem Workshop mit der Bewilligungsstelle sowie den Ergebnissen der Kapitel 3 bis 5. Zudem fließen Erfahrungen aus Evaluationen vergleichbarer Programme in die Bewertung der Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit ein. Die administrative Umsetzung über ein einfaches Förderverfahren ist für das Programm angemessen – Missbrauchsrisiken werden weitgehend effektiv adressiert Zur Anwendung kommt für die Umsetzung des Programms ein einstufiger Antragstellungs- und Bewilligungsprozess: Nach Bekanntmachung des Aufrufs hatten interessierte Träger rund acht Wochen Zeit, um bei der Bewilligungsstelle in der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge auf Förderung zu stellen. Bestandteil der Anträge waren ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projekt- und Maßnahmenbeschreibung von maximal 20 Seiten sowie Kooperationserklärungen mit relevanten regionalen Akteuren. Für das Antragsformular sowie die Projekt- und Maßnahmenbeschreibung waren Vordrucke zu verwenden. In der Projekt- und Maßnahmenbeschreibung waren Angaben zu folgenden Aspekten zu machen: • Ausgangssituation • Ziele / Teilziele des Projekts • Angaben zur Zielgruppe und zum Zielgruppenzugang • Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele • Zu erwartende Ergebnisse und deren Dokumentation • Kompetenz des Antragstellers anhand von Referenzprojekten • Geplante Personalstruktur • Geplante Kooperationen Die Anträge waren in Papierform einzureichen. Insgesamt gingen mehr als 40 Anträge ein, davon drei für die Umsetzung der Programmbegleitung. Die Bewertung der Anträge erfolgte nach formaler Prüfung durch die SAB durch eine regionale Fachjury, in welcher Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des Jobcenters sowie eine/e Integrationsbeauftragte/r der jeweiligen Gebietskörperschaft vertreten waren; ergänzt wurde die Fachjury durch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Landesebene. Die Bewertung erfolgte unabhängig durch die in der Jury vertretenen Akteure anhand einer vorgegebenen Bewertungsmatrix. Für die Auswahl wurde die fachliche Qualität des Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 58 Antrags mit 65 Prozent, die administrative und fachliche Eignung des Antragstellers mit 20 Prozent und der Finanzierungsplan mit 15 Prozent gewichtet. Die SAB führte die Bewertungen je Gebietskörperschaft zu einem Ranking zusammen. Ein physisches Zusammentreten der Jury erfolgte nur in Fällen, in welchen sich im Rahmen des Bewertungsprozesses keine eindeutige Entscheidung abzeichnete oder es anderweitigen Diskussionsbedarf gab. Vereinzelt wurden Bewilligungen unter Auflage empfohlen. Nach Entscheidung der Jury wurden die Träger über die Entscheidung informiert und die ausgewählten Anträge bearbeitet. Antragsteller nicht ausgewählter Anträge konnten eine mündliche Begründung für die Nichtberücksichtigung bei der SAB erhalten. Die Bewilligung erfolgte per Zuwendungsbescheid, der nach Ablauf einer Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bestätigung des Empfangs bzw. unmittelbar nach einem Rechtsbehelfsverzicht rechtskräftig wurde. Der Prozess der Förderabwicklung und -prüfung lässt sich wie folgt beschreiben: Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids kann der erste Auszahlungsantrag gestellt werden. Vorauszahlungen sind möglich – ausgezahlte Mittel müssen innerhalb von zwei Monaten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden und sind ansonsten zurückzuzahlen. Im Zuge dessen müssen die eingesetzten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren namentlich benannt und deren Qualifikationsnachweise eingereicht werden. Mit Erstauszahlung ist außerdem ein Muster für eine Integrationsvereinbarung einzureichen. Weitere Auszahlungsanträge können auch unterjährig gestellt werden. Jährlich ist mit Stichtag 31. Dezember zum 28. Februar des Folgejahres ein Zwischenverwendungsnachweis in Papierform einzureichen. Bestandteil des Zwischenverwendungsnachweises sind ein Sachbericht, eine aktuelle Teilnehmerliste sowie eine Belegliste für getätigte Ausgaben. Für den Sachbericht wird ein strukturiertes Formular bereitgestellt, das Angaben zum Projekt und zu den Mitarbeitenden, zu den Projektzielen und etwaigen Anpassungen, zu den erreichten Zielgruppen und Erfolgen, zur Projektumsetzung sowie zu Kooperationen erfordert. Die Richtigkeit der Angaben ist per Unterschrift zu bestätigen. Die Prüfung der Zwischenverwendungsnachweise umfasst eine kriterienbasierte Verwaltungsprüfung von 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Träger und Nachweis sowie eine Plausibilitätsprüfung der Sachberichte und Teilnehmerlisten. Das Vorgehen bei der Einreichung und Prüfung des Gesamtverwendungsnachweises erfolgt analog. Vor-Ort-Prüfungen sind ausschließlich verdachtsbezogen vorgesehen; allerdings begleitet die Bewilligungsstelle die fachliche Begleitung und das SMWA bei Projektbesuchen: In diesem Rahmen können auch verwaltungstechnische Aspekte besprochen werden, stehen jedoch nicht im Vordergrund. Ergänzend zu den jährlich einzureichenden Teilnehmerstatistiken werden die Träger im Zuwendungsbescheid verpflichtet, halbjährliche Teilnehmerstatistiken zum Stichtag 30. Juni bis Ende Juli zu übermitteln. Die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung hat im Verlauf des Programms zudem eine umfassende Teilnehmerdatenbank erarbeitet. In diese können detaillierte Teilnehmerdaten auf Einzelfallebene eingetragen werden. Sie kann als Vorsystem für die halbjährliche Teilnehmerstatistik herangezogen werden. Ihre Verwendung ist bislang freiwillig. Die Träger äußern in den Sachberichten kaum Kritik am Verwaltungsaufwand. Punktuell wird kritisiert, dass der Umfang der Dokumentation im Personalaufwand zu wenig berücksichtigt sei. In diesem Zuge wird insbesondere die erst im Verlauf der Umsetzung zur Verfügung gestellte Teilnehmerdatenbank kritisiert – insbesondere weil Fälle nachgetragen werden müssen und dies zu einem erhöhten und geballten Dokumentationsaufwand führt. So haben sich die Träger bis zum Zeitpunkt der Einführung teilweise bereits eigene Lösungen aufgebaut, die mit Einführung der Teilnehmerdatenbank zum Teil obsolet wurden; ein Teil der Träger hält den Nutzen der Teilnehmerdatenbank für eingeschränkt und sieht sich zu einer doppelten Dokumentation gezwungen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 59 Nach Prüfung der Prozessschritte und der Gegenüberstellung mit möglichen Missbrauchsrisiken kommen wir zu dem Schluss, dass die administrativen Prozesse insgesamt effizient und sparsam sind und gleichzeitig einen möglichen Missbrauch effektiv verhindern: • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren verhindert durch ein Fachjuryverfahren, eine geeignete Bewertungsmatrix, die Notwendigkeit der Einreichung von Kooperationserklärungen relevanter regionaler Akteure sowie eine formale Prüfung durch die Bewilligungsstelle effektiv die Förderung nicht förderwürdiger und nicht förderfähiger Antragsteller. • Eine Unterstützung von Zielgruppen außerhalb der förderfähigen Zielgruppe und eine nicht zuwendungsfähige Verwendung der Mittel werden durch eine sehr differenzierte Zielgruppendefinition, die Erfordernis eines Vorscreenings der Teilnehmenden, ausführliche halbjährliche Teilnehmerstatistiken und die strukturierte Abfrage verschiedener Aspekte der Projektumsetzung in den Sachberichten effektiv verhindert. • Eine engmaschige Begleitung der Projekte durch die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, das SMWA und die Bewilligungsstelle sowie eine stichprobenartige kriterienbasierte Verwaltungsprüfung und eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung machen Falschangaben in Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweisen in hohem Maße unwahrscheinlich. • Doppelförderung wird u.a. durch die erforderliche Darlegung von Abgrenzungen und Synergien und drohende rechtliche Konsequenzen ausgeschlossen. Aus Sicht der Evaluation gibt es im Hinblick auf Missbrauchsrisiken lediglich bei einem Aspekt eine geeignete Optimierungsmöglichkeit: So bestehen insbesondere bei Teilzeitstellen – sofern die Personen beim gleichen Träger noch andere, angrenzende Tätigkeiten außerhalb des Programms ausüben – gewisse Risiken, dass Fördermittel für Zwecke außerhalb der Programmziele verwendet werden. Diese könnten durch die Meldepflicht anderweitiger Funktionen von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beim gleichen Träger sowie in entsprechenden Einzelfällen durch konkrete Auflagen noch weiter minimiert werden. Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen perspektivisch in der weiteren Digitalisierung der Prozesse sowie in einer systematischen Teilnehmererfassung von Anfang an. Letzteres könnte in einer möglichen weiteren Bewilligungsrunde per Zuwendungsbescheid verpflichtend geregelt werden. Der Mehraufwand durch die Nutzung der Teilnehmerdatenbank ist aus unserer Sicht durch die systematische Gewinnung steuerungsrelevanter Informationen und die Verknüpfung mit den halbjährlichen Teilnehmerstatistiken insgesamt gerechtfertigt. Eine verpflichtende zeitnahe Eintragung sowie eine regelmäßige Auswertung und Nutzung der Ergebnisse zur Programmsteuerung und Evaluation sind Voraussetzungen für ein gutes Kosten-Nutzen- Verhältnis. Erfolgt dies nicht oder kann dies nicht erfolgen, wäre aus Sicht der Evaluation im Großen und Ganzen auch die bisherige Teilnehmerstatistik ausreichend. Die Struktur des Programms begünstigt eine hohe Effizienz und Effektivität der Förderung Bereits im Aufruf wurde durch eine Verteilung der maximal möglichen Zuwendungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend dem Schlüssel zur Verteilung von Geflüchteten auf die unteren Unterbringungsbehörden gem. §6 Abs. 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes eine Vorkehrung zur möglichst bedarfsorientierten Förderung getroffen. Innerhalb dieses Rahmens beantragen die Träger in einem zweiten Schritt Mittel in Höhe der vor Ort wahrgenommenen und im Antrag begründeten Bedarfe. Wenn Mittel in einer kreisfreien Stadt bzw. in einem Landkreis nicht ausgeschöpft werden, können sie zur Deckung von Mehrbedarfen in anderen Gebietskörperschaften verwendet werden. Die Bewilligungsstelle geht für die Bemessung der Anzahl der zu bewilligenden Stellen darüber hinaus von einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 15 bis 20 Geflüchteten pro Vollzeitstelle aus und prüft damit die Plausibilität der angesetzten Stellen. Dieser Betreuungsschlüssel ist vor dem Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 60 Hintergrund der Zielgruppenmerkmale und der weiteren Aufgaben (z.B. Arbeitgeberansprache) aus Sicht der Evaluation angemessen. Durch Änderungsanträge ist eine Reaktion auf sich verändernde Bedarfe im Projektzeitraum möglich. Insgesamt erlaubt die im Vergleich – beispielsweise zum Bundesprogramm „Willkommenslotsen“ – lange mögliche Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten eine erfolgreiche Implementation vor Ort. So benötigen u.a. der Aufbau von Netzwerken und die Wahrnehmung als ernstzunehmender Akteur vor Ort eine entsprechende Kontinuität des Angebots. Die Projektlaufzeit ist auch dazu geeignet, die Attraktivität der geförderten Stellen zu erhöhen und einer hohen Personalfluktuation vorzubeugen. Die im Aufruf geforderten umfassenden Kenntnisse und Kompetenzen sind den hohen Anforderungen an die Tätigkeit der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren angemessen. Die Qualifikationen des eingesetzten Personals werden durch die Träger geprüft; durch die Einreichung der Qualifikationsnachweise mit dem ersten Zahlungsantrag ist es auch der Bewilligungsstelle und dem SMWA möglich, die Qualifikationen zu überprüfen und in Einzelfällen ggf. nachzusteuern. Neben einem qualifizierten Personal für die Rolle der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren und einer angemessenen Projektlaufzeit trägt vor allem die Förderung von Projektleitungen bei den einzelnen Trägern sowie einer landesweiten fachlich-inhaltlichen Programmbegleitung zu einer erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Implementierung des Programms in der Fläche bei. Beide leisten insbesondere einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung und zu einem systematischen und schnellen Wissensaufbau und -transfer innerhalb der Projekte sowie zwischen den Projekten. Die Förderung dieser übergreifenden Strukturen erhöht zwar auf der einen Seite die Kosten des Programms, auf der anderen Seite jedoch auch die Effektivität der Mentorinnen und Mentoren. Nicht zuletzt helfen diese Strukturen auch dabei, unvermeidliche Personalwechsel abzufedern und eine kontinuierlich hochwertige und verlässliche Tätigkeit der Mentorinnen und Mentoren sicherzustellen. Das Programm weist eine gute Kosten-Nutzen-Relation auf Dazu tragen aus Sicht der Evaluation die folgenden Aspekte bei, welche die Evaluation herausgearbeitet hat: • Die bisherigen Vermittlungszahlen in Ausbildung, abschlussbezogene Qualifizierung und Beschäftigung von insgesamt 732 begleiteten Geflüchteten sind vor dem Hintergrund der Herausforderungen (insbesondere Sprache, Qualifikation, Aufenthaltsstatus) bei insgesamt 1.849 abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen beachtlich. Diese Erfolge werden dadurch möglich, dass sich das Programm größtenteils auf die Geflüchteten konzentriert, die bereits eine gewisse Arbeitsmarktnähe aufweisen. • Zu den Vermittlungen trägt das Programm durch intensive und längerfristige Begleitung mit besonderem Fokus auf Arbeitsmarktintegration bei. Auch durch die Unterstützung bei weiteren Fragen (z.B. aufenthaltsrechtlichen Fragen, Anerkennungsfragen, Fragen der Kinderbetreuung), durch individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Geflüchteten abgestimmte Integrationsstrategien unter Nutzung bestehender Instrumente und Angebote sowie nicht zuletzt durch passgenaues Matching mit Unternehmen leistet das AMM-Programm einen Beitrag zur Erreichung dieser Vermittlungen. Es wurde deutlich, dass ohne das Programm Integrationen seltener, weniger passgenau und weniger schnell erfolgen würden. • Dabei werden öffentliche Mittel und Ressourcen durch die Aktivitäten der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zielgerichteter eingesetzt, als dies ohne die intensive Begleitung Geflüchteter und potenzieller Arbeitgeber möglich wäre. • Zudem dürfte das Programm durch den Fokus auf die betriebliche Integration und damit eine Betreuung über die Vermittlung hinaus auch eine hohe Nachhaltigkeit aufweisen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 61 Aufgrund des frühen Zeitpunkts der Evaluation lassen sich hierzu allerdings derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen. • Dabei wurde deutlich, dass das Programm trotz vielfältiger anderer Angebote in allen Regionen viele Alleinstellungsmerkmale aufweist und eine Angebotslücke schließt. Dabei muss es sich nicht zwingend in allen Regionen um dieselben Lücken handeln: In Abstimmung mit den regionalen Netzwerken werden ggf. Schwerpunkte gesetzt und Arbeitsteilungen mit anderen vor Ort aktiven Akteuren vereinbart. Zudem wird berichtet, dass der Bedarf für Unterstützung aus dem Programm sogar noch höher ist, als er derzeit bedient werden kann. Auch dies weist auf eine hohe Relevanz des Programms trotz bestehender anderer Angebote für die Zielgruppe hin. • Nicht zuletzt wurde deutlich, dass das Programm effizient umgesetzt wird und Risiken effektiv minimiert werden. Nach Einschätzung der Evaluation liegen sowohl die Kosten pro betreutem Geflüchteten als auch die Kosten pro Integration bislang auf dem üblichen Niveau intensiver Coaching- und Begleitprojekte für langzeitarbeitslose Zielgruppen, die wir in den vergangenen Jahren evaluiert haben. Bleiben die Vermittlungszahlen so hoch wie bisher und führen diese Vermittlungen in den meisten Fällen auch zu nachhaltigen Integrationen, so ist davon auszugehen, dass sich die für das Programm aufgewendeten öffentlichen Mittel durch Einsparung von Transferausgaben sowie durch Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Hinzu kommen mittel- bis langfristig positive Effekte für Wirtschaft und Gesellschaft, die sich aus positiven Effekten auf die Fachkräfteverfügbarkeit und einer verbesserten gesellschaftlichen Integration der Geflüchteten ergeben. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 62 7. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Aus den Evaluationsergebnissen leiten wir folgende Handlungsempfehlungen ab: 7.1 Kooperations- und Netzwerkstrukturen in den Regionen a) Gute Kooperationsbeispiele teilen – insbesondere mit der Arbeitsverwaltung Um Inspirationen und Anreize für gelungene Kooperationen zu schaffen, empfiehlt es sich, bereits bestehende gute Kooperationen für alle Projekte aufzubereiten und in diesen die wesentlichen Schritte zum Erfolg zu kennzeichnen. Besonders hilfreich scheint dies aus heutiger Perspektive für die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung zu sein. Denn in den offenen Nennungen der Befragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zeigt sich, dass einige Mentorinnen und Mentoren sich eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit wünschen. Potenzielle Umsetzung: • Aufbereitung guter Praxis in Form von Wegegrafiken oder Prozessschritten: o Ansprache der Arbeitsverwaltung o Einbindung in die jährliche Projektplanung / Konzeption o Regelmäßige Jours Fixes o Fallbesprechungen und Fallplanungen • Darstellung eines Praxisportraits, in dem die benannten Prozessschritte in der Praxis beschrieben werden • Schwerpunktlegung auf Netzwerktreffen: o Arbeitsgruppen zu den zentralen Prozessschritten, die von Projekten begleitet werden, die eine gute Kooperation mit der Arbeitsverwaltung pflegen o Beratungstische zu gelingender Zusammenarbeit, die von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsverwaltung und Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren besetzt sind Adressat: Programmbegleitung b) Anreize für die Kooperation mit den Ausländerbehörden schaffen In der Befragung der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren zeigt sich zudem, dass vielerorts die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden verbessert werden kann. Dabei geht es insbesondere um die schnelle Klärung rechtlicher Fragen, teilweise auch um Finanzierungsfragen. Gemeinsam mit den AMM-Projekten sollte erarbeitet werden, woran die Zusammenarbeit mit den Behörden aktuell hakt und welche Argumente für eine aufeinander abgestimmte Arbeit bestehen. Perspektivisch könnte die Programmbegleitung die AMM-Projekte bei Bedarf dabei unterstützen, diese Hürden abzubauen und gute Kooperationsbeispiele mit Ausländerbehörden zu teilen. Zudem sollte der Fördergeber auf Landesebene für die Kooperation werben. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 63 Potenzielle Umsetzung: • Strategische Kooperation des Fachreferats mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, um Ausländerbehörden auf die Arbeit der AMM-Projekte aufmerksam zu machen und deren Relevanz zu betonen • Darstellung eines Praxisportraits, in dem der Mehrwert der Zusammenarbeit betont wird: Der Fokus sollte dabei auf Argumenten liegen, warum sich die Kooperation für alle Parteien lohnt. • Schwerpunktlegung auf Netzwerktreffen: o Vorstellung des Praxisbeispiels und Diskussion mit den Projektträgern: Woran scheitert aktuell die Zusammenarbeit? Welche Arbeitshilfen durch die Programmbegleitung würden bei der Ansprache von Ausländerbehörden helfen? • Wenn notwendig: Durch die Programmbegleitung begleitete Auftakttreffen mit den Ausländerbehörden vor Ort, um den AMM-Projekten noch mehr Relevanz zu geben Adressat: AMM-Projekte, Fördergeber, Programmbegleitung 7.2 Ansprache von und Zusammenarbeit mit Unternehmen a) Strategischere Zusammenarbeit mit Unternehmen fördern Aus den qualitativen Interviews wird deutlich, dass Ausbaupotenzial in der strategischen Zusammenarbeit mit Unternehmen besteht. Dies kann beispielsweise über eine verstärkte Zusammenarbeit mit Kammern und Branchenverbänden gelingen. Relevant für die strategische Kooperation ist immer der Bedarf vor Ort. Dieser kann bereits in der Phase der Antragstellung – beispielsweise durch Kooperationserklärungen – stärker gefordert werden. Darüber hinaus können freistaatweite Kooperationen die Zusammenarbeit – z.B. mit Kammern und Verbänden – stärken. Potenzielle Umsetzung: • Ansprache von Kammern, der Wirtschaftsförderung und Branchenverbänden vor Ort durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren, um Wirtschaftsorganisationen auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen und Unternehmen für die Unterstützung zu sensibilisieren; bestmöglich Teilnahme an Sitzungen der jeweiligen Organisation, um in den direkten Austausch mit den Mitgliedern zu kommen und gemeinsame Unterstützungsmodelle oder branchenspezifische Angebote zu entwickeln • Strategische Vernetzung des Fördergebers mit Landesverbänden der Wirtschaft, um diese für das Programm zu sensibilisieren und beispielsweise in einem Newsletter auf das Programm aufmerksam zu machen; ggf. Schulterschluss von strategischen Partnerschaften auf Landesebene, die wiederum die Ansprache in der Region erleichtern Adressat: AMM-Projekte, Fördergeber Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 64 b) Strategien für eine bessere Erreichung von Klein- und Kleinstunternehmen erarbeiten Im Programm werden insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen unterdurchschnittlich erreicht. Daher gilt es, Strategien zu entwickeln, um diese Arbeitgebergruppe vermehrt zu erreichen. Dabei muss beachtet werden, dass grade kleine Betriebe oft keine Zeit für einen intensiven Austausch haben. Startpunkt für eine stärkere Ansprache dieser Gruppe könnten Erfahrungswerte von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren sein, die bereits eng mit entsprechenden Unternehmen zusammenarbeiten. Auch hierzu kann eine strategische Zusammenarbeit mit Kammern und Branchenverbänden einen Beitrag leisten. Potenzielle Umsetzung: • Strategie-Workshop bereits erfolgreicher AMM-Projekte, der Handwerkskammer bzw. von Branchenverbänden und der Programmleitung, um Ansprachestrategien für Klein- und Kleinstunternehmen zu identifizieren: Ergebnisse werden unter allen Projektträgern geteilt. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung, Fördergeber c) Administrative Entlastung von Unternehmen weiter ausbauen Punktuell geben offene Nennungen der Unternehmen Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten. So wird teilweise gewünscht, dass Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beim Ausfüllen von Anträgen besser unterstützen oder generell bei den Unternehmen „präsenter“ sein sollten. Auch hier lohnen sich gute Praxisbeispiele. Potenzielle Umsetzung: • Fokussierung des Themas während eines Netzwerktreffens, um den direkten Austausch zwischen Trägern zu ermöglichen: Hierfür kann beispielsweise ein Workshop-Format gewählt werden, dem ein Input von einem besonders aktiven Projekt vorangeht. • Erarbeitete Entlastungsmöglichkeiten werden zusammengefasst und den AMM-Projekten zur Verfügung gestellt. Dabei könnten Themenpatenschaften von Projekten übernommen werden, die bereits gute Erfahrungen mit den jeweiligen Angeboten gemacht haben und nun als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung d) Unternehmen noch stärker auf finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren berichten in der Befragung, dass finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten den Unternehmen, die Geflüchtete einstellen, teilweise unbekannt sind. Hier sollte die Programmbegleitung eine Übersicht über Fördermöglichkeiten erstellen – Mentorinnen und Mentoren sollten Unternehmen, in welche Geflüchtete vermittelt werden, die Fördermöglichkeiten vorstellen und sie dabei beraten, wie sie diese in Anspruch nehmen können. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 65 Potenzielle Umsetzung: • Zentrale Erstellung einer handlichen Übersicht über Fördermittel und entsprechende Beantragungswege für Arbeitgeber: Dabei sollte – wenn möglich – nach Unternehmensgröße bzw. Branchen unterschieden werden. • Die Handreichung sollte an alle Projekte gestreut und beim Erstkontakt mit Unternehmen als Arbeitshilfe verteilt werden. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung e) Mit Positivbeispielen in der Arbeitsmarktintegration arbeiten und Lösungsansätze anbieten Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Unternehmen, die bereits schlechte Erfahrungen mit Geflüchteten im Betrieb gemacht haben, tendenziell seltener offen für die Zusammenarbeit mit der Zielgruppe des AMM-Programms sind. Eine ressourcenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch positive Praxisbeispiele, Role-Models oder Multiplikatoren (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), sollte daher fokussiert werden. Dies wird aktuell schon umgesetzt, könnte jedoch durch die Programmbegleitung strategisch fokussiert werden. So sollten in der Kommunikation offen Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit geflüchteten Menschen angesprochen und entsprechende Lösungswege durch das AMM-Programm betont werden. Potenzielle Umsetzung: • Erstellung eines Kurzfilms oder einer Broschüre, um realistische Erfahrungen von Arbeitgebern zu porträtieren: Dabei sollte die Perspektive von Arbeitgebern im Vordergrund stehen. Die Materialien sollten ein realistisches Bild von der Zusammenarbeit ergeben – Herausforderungen aus der Praxis sollten aus Perspektive der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschrieben und gefundene Lösungswege erörtert werden. Dabei sollte herausgestellt werden, welche Rolle das AMM-Projekt einnimmt, um die erste Arbeitsphase zu erleichtern. • Materialien können im direkten Kontakt mit Unternehmen übergeben oder über Kammern oder kommunale Wirtschaftsförderungen gestreut werden. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung 7.3 Unterstützung von Geflüchteten a) Vorteil einer Ausbildung in der Beratung von über 26-Jährigen noch stärker betonen Ausbildungen werden naturgemäß insbesondere von jungen Menschen als attraktiv empfunden. So zeigen auch die Zahlen im Programm, dass Fragen rund um Ausbildungen insbesondere von Geflüchteten bis zu 26 Jahren gestellt werden. Dabei kann es aber durchaus sinnvoll sein, auch ältere Männer und Frauen vom Mehrwert einer Ausbildung zu überzeugen, um ausschließliche Helfertätigkeiten zu vermeiden. Auf dieses Potenzial kann in Beratungen – auch nach Vermittlung in Arbeit – noch deutlicher verwiesen werden. Zudem können hier perspektivisch auch Positivbeispiele von älteren Geflüchteten, die Ausbildungen durchlaufen haben, überzeugend sein. Gute Argumente können gemeinsam mit den Projekten zusammengetragen werden, im Rahmen der Begleitung bei der nachhaltigen Integration. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 66 Potenzielle Umsetzung: • Erarbeitung von persönlichen Geschichten: Mit Hilfe von Flyern werden Teilnehmende des AMM-Programms vorgestellt, die von ihren Erfahrungen in der Ausbildung berichten. Diese Berichte sollten möglichst realistisch sein und sowohl Hürden als auch Erfolge in der Ausbildung benennen. Eine gute Bildsprache – z.B. Porträt-Fotos im Arbeitsumfeld – untermauert die Zusammenarbeit. • Materialien sollten zentral erstellt werden, gute Beispiele werden beispielsweise durch eine Abfrage der Programmbegleitung identifiziert. Interviews mit den Auszubildenden und Arbeitgebern dienen als Grundlage der Materialien. Zudem sollten Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren vor Erstellung der Materialien befragt werden, welche Branchen bzw. Tätigkeitsfelder am besten transportiert werden sollten. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung b) Frauen über spezifische Angebote erreichen – entweder durch die Zusammenarbeit mit Partnern oder durch eigene Aktivitäten Frauen werden insbesondere dann von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren erreicht, wenn ihnen eine spezielle Aufmerksamkeit entgegengebracht wird und ihre Bedarfe konkret aufgegriffen werden – sowohl in der Form als auch in den Inhalten der Beratung. Inwiefern ein spezifischer Fokus auf Frauen – und die damit einhergehende Anpassung der Betreuung durch die Mentorinnen und Mentoren – relevant ist, sollte von Ort zu Ort gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung diskutiert werden. So wird vor Ort bewertet, inwiefern die Zielgruppe der Frauen in der Region noch nicht ausreichend unterstützt wird – oder aber bereits Programme bestehen, die die Bedarfe von Frauen konkret aufgreifen (z.B. „Stark im Beruf“). Je nach Standort kann dann entweder ein stärkerer Schwerpunkt auf die Zielgruppe gelegt oder stattdessen mit bestehen Programmen kooperiert bzw. arbeitsteilig vorgegangen werden. Potenzielle Umsetzung: • Bedarfsanalyse der Situation vor Ort in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und der Ausländerbehörde: Wie viele Frauen mit Fluchtgeschichte leben im Einzugsgebiet und haben den Wunsch zu arbeiten? • Besteht ein Bedarf, lohnt sich ein Blick auf die Angebotsstruktur: Besteht in der Region z.B. ein Projekt „Stak im Beruf“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder wird Perf-W der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt, so unterstützen diese Stellen i.d.R. die Arbeitsintegration von Frauen. • Bestehen keine weiteren Angebote vor Ort, sollte der Austausch mit AMM-Projekten gesucht werden, die bereits mit der Zielgruppe arbeiten. Kontaktdaten können über die Programmbegleitung vermittelt werden. Adressat: AMM-Projekte Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 67 c) Strukturelle Unterstützungsangebote anstoßen, insbesondere für eine verbesserte Mobilität sowie für die schnellere Anerkennung von Qualifikationen Die Evaluation zeigt, dass die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter strukturell insbesondere von zwei Faktoren abhängig ist: einer ausreichenden Mobilität, um Unterstützungsangebote bzw. Arbeitsstellen zu erreichen, sowie einer schnelleren Anerkennung von bestehenden Qualifikationen. Beide Faktoren können nicht direkt durch das AMM-Programm beeinflusst werden – nichtsdestotrotz sollte insbesondere die Programmbegleitung die Arbeitsverwaltung und weitere Stakeholder auf diese Herausforderungen aufmerksam machen. Potenzielle Umsetzung: • Ein verstärktes Lobbying ist über folgende Kanäle möglich: o Fachliche Beiträge auf Veranstaltungen, Konferenzen oder in Publikationen o Direkte Ansprache von relevanten Stakeholdern o Verfassen eines Positionspapiers des Programms Adressat: Programmbegleitung 7.4 Monitoring a) Die Vermittlung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen sollte ebenfalls im Monitoring erfasst werden Die Evaluation hat gezeigt, dass im Rahmen des Programms viele Praktika, Hospitationen und Einstiegsqualifizierungen vermittelt werden. Aus anderen Evaluationen ist bekannt, dass diese Formen des Kennenlernens und der Qualifizierung insbesondere bei KMU dazu führen, dass diese mittel- bis langfristig Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen und nachhaltig integrieren. Die Zahl der Vermittlungen von Praktika, Hospitationen und Einstiegsqualifizierungen sollte daher als wichtiges Zwischenergebnis und Frühindikator für den Erfolg des Programms systematisch erfasst und in Sachberichten und Statistiken abgebildet werden. Potenzielle Umsetzung: • Entsprechende Kennzahlen können in die Teilnehmerstatistik im Bereich „Vermittlung“ integriert werden: o Zahl der Geflüchteten, die in Praktika oder Hospitationen vermittelt wurden o Zahl der Geflüchteten, die in Einstiegsqualifizierung vermittelt wurden Adressat: Fördergeber, Bewilligungsstelle, AMM-Projekte b) Die Vermittlungen und Integrationen sollten im Monitoring differenziert nach Geschlecht erfasst werden Die Evaluation zeigt auf Basis der Monitoringdaten, dass erfolgreiche Vermittlungen in Beschäftigung, Berufsausbildung und abschlussbezogene Qualifizierung erfolgen. Aussagen zu geschlechtsspezifischen Vermittlungsquoten sind jedoch aufgrund fehlender Aufschlüsselung nach teilnehmerbezogenen Merkmalen, insbesondere Geschlecht, nicht möglich. Vor allem vor dem Hintergrund der konstatierten unterdurchschnittlichen Erreichung von Frauen im Programm wäre die differenzierte Analyse der Vermittlungen von Bedeutung. Gleiches gilt für nachhaltige Integrationen. Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 68 Potenzielle Umsetzung: • Entsprechende Kennzahlen können in die Teilnehmerstatistik im Bereich „Vermittlung“ und „Integration“ als weitere Aufschlüsselung integriert werden. Adressat: Fördergeber, Bewilligungsstelle, AMM-Projekte c) „Nachhaltige Integration“ sollte klar definiert werden Die Definition einer „nachhaltigen Integration“ obliegt im Programm bislang weitgehend dem Ermessensspielraum der Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren. Dies entspricht dem hochgradig individuellen Unterstützungsansatz für eine heterogene Zielgruppe. Gleichzeitig erschwert das Fehlen einer klaren Definition die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der festgehaltenen Integrationen bei der Bewertung der Wirksamkeit. Aus Sicht der Evaluation sollte daher eine stärkere Vereinheitlichung angestrebt werden. Potenzielle Umsetzung: • Zumindest für die Zwecke der Teilnehmerstatistik sollten folgende klare Definitionen herangezogen werden: o Bei Ausbildungen: Bestehen der Zwischenprüfung o Bei Arbeitsplätzen: Bestehen der Probezeit • Im Rahmen der Begleitung und Betreuung spricht aus Sicht der Evaluation nichts dagegen, die Betreuungszeit und -intensität von weiteren Faktoren abhängig zu machen und im Einzelfall festzulegen. Adressat: Fördergeber, Bewilligungsstelle, AMM-Projekte d) „Vermittlung“ und „Nachhaltige Integration“ sollte für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend erfasst werden Im Monitoring sollte für jeden Teilnehmenden klar definiert werden, ob eine Vermittlung erfolgt ist oder nicht (d.h. AMM-Betreuung ohne Vermittlung beendet). Ähnliches gilt für nachhaltige Integrationen. Nur wenn auch Gegenereignisse (z.B. keine nachhaltige Integration bzw. Abbruch und nicht weiter in Betreuung), neutrale Ereignisse (z.B. ist nicht nachhaltig integriert, aber weiter in AMM-Betreuung) und noch andere positive Ereignisse (z.B. hat eine berufsbegleitende Qualifizierung aufgenommen bzw. hat eine Ausbildung aufgenommen) erfasst werden, können summativ Aussagen zur Wirksamkeit getroffen werden. Potenzielle Umsetzung: • Entsprechende Kennzahlen können in die Teilnehmerstatistik im Bereich „Vermittlung“ und „Integration“ als weitere Aufschlüsselung integriert werden: o Vermittlung: Zahl der Geflüchteten, deren Betreuung ohne Vermittlung endet o Integrationen: für jede Kategorie (Beschäftigung, darunter auch sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung; Ausbildung): ▪ Zahl der Geflüchteten, die nicht nachhaltig integriert wurden und weiter bzw. erneut in Betreuung sind ▪ Zahl der Geflüchteten, die nicht nachhaltig integriert wurden und nicht weiter betreut werden Adressat: Fördergeber, Bewilligungsstelle, AMM-Projekte Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 69 7.5 Projektsteuerung und Programmbegleitung a) Der Fokus der Programmbegleitung sollte weiterhin auf der direkten Beratung und auf interaktiven Angeboten liegen Die Zufriedenheit mit der Programmbegleitung ist hoch – insbesondere dann, wenn Angebote einen direkten Austausch zwischen der Programmbegleitung und den Projekten bzw. zwischen den Projekten untereinander ermöglichen oder aber eine fachliche Unterstützung bieten. In diesen Themenfeldern sollte der Fokus der Programmbegleitung liegen. Potenzielle Umsetzung: • Netzwerktreffen haben eine hohe Relevanz und sollten neben einem fachlichen Input immer auch für den Austausch zwischen Projekten genutzt werden. Dieser Austausch kann nach den Bedürfnissen der Projekte gestaltet werden – z.B. durch eine Abfrage relevanter Themen im Vorfeld der Veranstaltung. Adressat: Programmbegleitung b) Die Nutzerfreundlichkeit der Teilnehmerdatenbank sollte erhöht und der Nutzen stärker herausgearbeitet werden Die Sachberichte sowie offene Nennungen in der Befragung der Arbeitsmarktentorinnen und -mentoren zeigen, dass die Teilnehmerdatenbank noch nutzerfreundlicher gestaltet werden kann. Konkrete Anpassungsbedarfe sollten gemeinsam mit den AMM-Projekten eruiert werden. Wirtschaftlich ist eine so umfassende Erfassung allerdings nur, wenn sie künftig für alle Projekte verpflichtend ist, interne Lösungen der Träger ersetzt und auch regelmäßig zu Steuerungszwecken ausgewertet wird. Potenzielle Umsetzung: • Abgleich des Bedarfs für die Teilnehmerdatenbank auf Seiten der AMM-Projekte und der Programmbegleitung: Methodisch kann hierfür ein Workshop während eines Netzwerktreffens genutzt werden. Hierbei sollten folgende Fragen gestellt werden: o Welchen Nutzen bringt die Datenbank für die Projekte? o Inwiefern ermöglicht die Datenbank einen Austausch zwischen Projekten? o Wie regelmäßig wird diese genutzt? o Was würde fehlen, wenn die Datenbank nicht mehr aktiv wäre? • Wichtige Grundvoraussetzung ist, dass die notwendige Datengrundlage für die Evaluation der Projekte definiert ist. Szenarien für die Erhebung der Daten sollten durch die Programmbegleitung entwickelt werden. Die Praktikabilität und Umsetzung der verschiedenen Szenarien kann dann gemeinsam mit den Projektträgern diskutiert werden. Adressat: AMM-Projekte, Programmbegleitung Ramboll Management Consulting GmbH - Evaluation des Modellprogramms „ARBEITSMARKTMENTOREN FÜR GEFLÜCHTETE“ 70 c) Diskussion: Erprobtes Unterstützungsmodell für weitere Zielgruppen prüfen Die Interviews machen deutlich, dass die engmaschige und umfassende Betreuung Geflüchteter durch die Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren durchaus auch für weitere Zielgruppen ein gutes Unterstützungsmodell sein kann. Hier kann sich ein Austausch im Ministerium bzw. zwischen den Ressorts und der Arbeitsverwaltung lohnen, um Adaptionsmöglichkeiten auszuloten. Grundsätzlich bietet die derzeitige Fassung der Fachkräfterichtlinie bereits die rechtliche Grundlage hierfür. Eine Ausweitung auf weitere Zielgruppen würde zusätzliche Ressourcen erfordern. Potenzielle Umsetzung: • Prüfung des Förderkonstrukts für Neukonzeptionen im Bereich der Arbeitsvermittlung Adressat: Fördergeber d) Genauere Prüfung der Verwendung von Fördermitteln bei Teilzeitstellen Aus Sicht der Evaluation gibt es im Hinblick auf Missbrauchsrisiken lediglich bei einem Aspekt eine Optimierungsmöglichkeit: So bestehen insbesondere bei Teilzeitstellen – sofern die Personen beim gleichen Träger noch andere, angrenzende Tätigkeiten außerhalb des Programms ausüben – gewisse Risiken, dass Fördermittel für Zwecke außerhalb der Programmziele verwendet werden. Diese könnten durch die Meldepflicht anderweitiger Funktionen von Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren beim gleichen Träger sowie in entsprechenden Einzelfällen mit konkreten Auflagen noch weiter minimiert werden. Potenzielle Umsetzung: • Verpflichtende Angabe im Antrag, ob Personal zu weniger als 100 Prozent seiner Stelle in dem Projekt eingesetzt werden soll ´ • Ablehnung von Konstellationen, die Abgrenzungsprobleme erzeugen könnten (z.B. Budgetverantwortung, Einsatz im Rahmen anderer Förderprogramme) bzw. Erteilen von Auflagen wie Führen detaillierterer Stundennachweise o.ä. Adressat: Fördergeber, Bewilligungsstelle 6-17941 6-17941 Anlage 1 6-17941 Anlage 2 2019-07-09T10:53:19+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes