STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 l 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17942 Thema: Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gruppen (insbesondere Studenten, Asylbewerber und ankerkannte Kriegsflüchtlinge, ausländische Arbeitnehmer, Personen aus dem Familiennachzug etc.) nehmen diese Migrationsberatung wahr? (Aufgliederung nach Gruppenzugehörigkeit, Anzahl, prozentualem Antell , Herkunftsländern je Jahr) Frage 2: Welche Gründe sprachen dafür, spezifische Beratungsstellen für Jugendliche anzubieten? Wie unterscheidet sich insbesondere die Beratung und die Qualifikation des Personals, das diese durchführt? Frage 3: Welche Kosten fallen bei der Unterstützung der Aufgaben der Träger pro Jahr an? (aufgeschlüsselt nach Sach- und Personalkosten inkl. Ste lienanzahl und Beschäftigungsart, seit Einrichtung der Ste lien) Frage 4: Wird der Erfo lg der Beratungstätigkeit evaluiert? Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, ist dies in Zukunft geplant? Frage 5: Welche Kriterien müssen die Träger für eine Zulassung erfüllen und welche Qualifikation müssen die in dem Bereich tätigen Mitarbeiter erfüllen? Findet eine Fortbildung der Mitarbeiter statt und wenn ja, in welcher Form? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zeichen lhre NachrIcht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I NT-0141.51-19/414 Dresden, Hausanschrlft: SächsIsches StaatsmInIsterlum für Sozlales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de 26. STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Freistaat SACHSEN Die Förderung der „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) und „Jugendmigrationsdienste " (JMD) erfolgt in Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Freistaat Sachsen gewährt keine Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung . Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundes für „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) und Jugendmigrationsdienste" (JMD) können zu den Fragen 1 bis 5 seitens der Staatsregierung mangels Kenntnis keine Ausführungen gemacht werden. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunfitsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping Seite 2 von 2 2019-06-26T14:54:37+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes