STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstral3e 10 l 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17943 Thema: Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte (KAIB) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind neben dem offiziell als Ansprechpartner genannten Beauftragten (Broschüre „Auf einen Blick" — Integrationsakteure in Sachsen S. 2) auch weitere Angestellte oder freie Mitarbeiter zur Unterstützung dieser Position beschäftigt? Wenn ja, wie viele Personen sind dies, wie viele Stunden pro Woche arbeiten diese und was beinhaltet die jeweilige Stellenbeschrelbung ? (Bitte jewells aufgeschlüsselt nach Angestellten und freien Mitarbeitern.) Frage 2: Welche Kosten fallen im Rahmen der Beschäftigung der KAIB und möglichen weiteren Mitarbeitern pro Jahr, seit Einrichtung der Stellen, an? Frage 3: Welche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten nimmt der KAIB und mögliche Mitarbeiter wahr? Wie kann die Auslastung der Zuständigen beschrieben warden? Sofern diese nicht ermittelt werden kann, ist geplant, diese In Zukunft zu messen? Frage 4: Wird eine Erfolgsevaluation in den genannten Aufgabenbereichen und bei den genannten Tätigkeiten unter 3. durchgeführt? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt dlese Evaluation und welche Ergebnisse hatte diese bisher gebracht? (Bitte nach den jewelligen Evaluationsperioden und möglichen Erfolgsparametern aufzuschlüsseln) Wenn nein, warum wurde bisher keine Evaluation durchgeführt bzw. Ist dies In Zukunft geplant ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zelchen Ihre NachrIcht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) MGI-0141.51-19/410 Dresden, Hausanschrlft: SachsIsches StastsmInIsterlum für SozIales und Verbrauchersc hutz Albenstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sacheen.de STAATS1V11N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freis taat SACHSEN Von einer Beantwortung wird abgesehen. Begründung: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichts-behörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Anhaltspunkte dafür liegen der Staatsregierung nicht vor und sind auch im Rahmen der parlamentarischen Anfrage nicht geltend gemacht worden. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt (Brenner, Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts , 2009, Seite 60), sodass auf eine Abfrage bei den Kommunen verzichtet wurde. im Übrigen wird auf die Antwort zur Drs.-Nr. 6/5278 verwiesen. Frage 5: Laut der folgenden Quelle: https://sabiandtag.sachsen.de/de/der-saechsischelandesbeauftragte /kalb/kommunale-auslaender-integrationsbeauftragte-kalb- 6736.cshtml fanden von 2011-2017 jährlich Treffen der KAIB zur Besprechung von aktuellen Problematiken statt. Gab es ein solches Treffen such im Jahr 2018? Wenn ja, welche Diskussionsthemen wurden dort besprochen bzw. welche Beschlüsse gefasst? Sind auch 2019 solche Treffen geplant? Wenn es weder 2018 und/oder 2019 solche Treffen gab bzw. glbt, warum wurden/werden diese nicht mehr durchgeführt? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Begründung: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die in der Frage in Bezug genommenen Treffen wurden nicht durch die Staatsregierung, sondern den Sächsischen Ausländerbeauftragten durchgeführt. Dieser ist gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten (SächsAuslBeauftr G) in seiner Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Er unterliegt daher weder der Fach- noch der Rechtsaufsicht durch die Staatsregierung. Nicht die Staatsregierung kann von ihm, sondern gemäß § 3 Abs. 1 SächsAuslBeauftrG er von der Staatsregierung Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Allerdings ist es dem Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Fg.e2altiSEN Landtag selbst unbenommen besondere Berichte vom Ausländerbeauftragten zur verlangen (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 3 SächsAuslBeauftrG). Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-07-03T12:12:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes