STAATS1M1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17944 Thema: Kommunale Integrationskoordinatoren (KIK) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Sind neben dem offiziell als Ansprechpartner genannten Koordinator (Broschüre „Auf einen Blick" — Integrationsakteure in Sachsen S. 3) auch weitere Angestellte oder freie Mitarbeiter zur Unterstützung dieser Position beschäftigt? Wenn ja, wie viele Personen sind dies, wie viele Stunden pro Woche arbeiten diese und was beinhaltet die jeweilige Stollenbeschreibung ? (Bitte jewells aufgeschlüsselt nach Angestellten und freien Mitarbeitern.) Frage 2: Welche Kosten fallen im Rahmen der Beschäftigung der KIK und möglichen weiteren Mitarbeitern pro Jahr, seit Einrichtung der Stellen, an? Frage 5: Findet eine Weiterbildung der KIK bzw. ihrer Mitarbeiter statt? Wenn ja, wie regelmäßig findet diese statt bzw. in welcher Form wird diese durchgeführt ? Welche Inhalte hatten diese Weiterbildungen bzw. durch welche Träger wurden diese (seit Einrichtung der Stellen) durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 5: Die Förderung der Kommunalen Integrationskoordinatoren (KIK) erfolgt im Jahr 2019 nach § 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO), die auf Grund von § 2 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (Sächs- KomEigVStärkG) erlassen wurde. Für den Bereich der kommunalen Integrationsarbeit, im Rahmen der Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2, der u. a. die Förderung der KIK umfasst, stehen Die Staatsminieterin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzelchen (bItte bel Antwort angeben) DF-0141,51-19/415 Dresden, ‚44, Jull 2019 Hausanschrlft: Sächslsches Stastsmlnleterlum fur Sozleles und Verbraucher. «huts Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden enodw.sms.sechsen.de STAATSM1N1STER1U1V1 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freis taat SACHSEN 1m Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 11 Mio. Euro zur Verfügung. Diese wurden als Pauschale nach einem festgelegten Verteilerschlüssel an die Landkreise und Kreisfreien Städte durch die Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB) ausgereicht. Die Landkreise und Kreisfreien Städte setzen die Maßnahmen im Bereich der kommunalen Integrationsarbeit bis Ende 2019 eigenverantwortlich um. Die SAB überprüft im Anschluss die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Der Staatsregierung liegen daher keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsstelle steht noch aus. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 3: Welche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten nimmt der KIK und mögliche Mitarbeiter wahr? Wie kann die Auslastung der Zuständigen beschrieben werden? Sofern diese nicht ermittelt werden kann, ist geplant, diese in Zukunft zu messen? Schwerpunkte der Tätigkeiten der KIK sind die Stärkung der Arbeit lokaler und regionaler Netzwerke und die Verstärkung der themenspezifischen Koordinierungsaufgaben im Bereich Integration vor Ort. In der Ausgestaltung sind die Landkreise und kreisfreien Städte weitestgehend frei. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstver-waltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsstelle steht noch aus. Rein präventive , allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Selte 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 4: Wird eine Erfolgsevaluation in den genannten Aufgabenbereichen und bei den genannten Tätigkeiten unter 3. durchgeführt? Wenn ja, nach weichen Kriterien erfolgt diese Evaluation und weiche Ergebnisse hatte diese bisher gebracht? (Bitte aufschlüssein nach den jeweiligen Evaluationsperioden und möglichen Erfolgsparametern ) Wenn nein, warum wurde bisher keine Evaluation durchgeführt bzw. ist dies in Zukunft geplant? Das Kabinett hat in der Klausur zum Doppelhaushalt 2019/2020 eine Evaluierung des SächsKomEigVStärkG als Modellprojekt Ende 2019 beschlossen. Diese Evaluierung erfolgt , unter der Federführung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, indes anlässlich und bezüglich der mit dem SächsKomEigVStärkG jüngst erst eingeführten pauschalierten Ausreichung der Fördermittel nach der SächsKomPauschVO, bezieht sich also auf die Frage der Mittelbereitstellung. Die Frage nach einer möglichen zukünftigen Evaluation inhaltlicher Natur berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , weil sie sich auf einen internen, noch nicht abgeschlossenen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse der Staatsregierung bezieht. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten lnteresse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn der Landtag hat keine Befugnisse in laufende Entscheidungsprozesse der Staatsregierung einzugreifen. Mit freundlichen Grüßen Selte 3 von 3 2019-07-12T11:13:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes