STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT ÜNÜ KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/103-2019/31359 Dresden, ^.Juli 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17947 Thema: Überlassung von Hochschul-Räumen an Extremisten, Nach frage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/17476 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Frage: „Welche Erkenntnisse hat die Staatsre gierung hinsichtlich der Überlassung von Räumen an - vom Verfas sungsschutz eingestufte - linksextremistische Gruppierungen durch die bzw. in der Universität Leipzig im Rahmen der sog. „Kritischen Einfüh rungswochen" vom 08.10.2018 bis 26.10.2018? (Bitte aufschlüsseln, wann und in welchem Umfang Räume, durch wen, an welche extremis tische Gruppierungen überlassen wurden und zu welchen Zwecken dies jeweils geschah)" führte die Staatsregierung u. a. aus: „Auch in den vom Fragesteller angesprochenen „Kritischen Einführungswochen" der Uni versität Leipzig wurden Räume der Universität lediglich dem Studenten rat (StuRa) überlassen.". Auf die Frage: „Welche konkreten Maßnahmen/Handlungen hat die Staatsregierung durchgeführt, um die Überlassung von Räumen an - vom Verfassungsschutz eingestufte - extremistische Parteien oder Gruppierungen durch bzw. in sächsische(n) Hochschulen zu verhin dern?" führte die Staatsregierung wie folgt aus: „Konkrete Maßnah men/Handlungen im Sinne der Fragestellung hat die Staatsregierung nicht durchgeführt. Diese Maßnahmen/Handlungen sind auch nicht er forderlich, da die Entscheidung, Räume einer Hochschule an Parteien oder Gruppierungen zu überlassen, allein der zuständigen Rektorin/dem ständigen Rektor im Rahmen des ihr/ihm zustehenden Hausrechtes ob liegt.". Hintergrund der Fragen waren Veranstaltungen, an denen die linksext remistische „Interventionistische Linke -Prisma Leipzig-,, und die „Anarchosyndikalistische Jugend Leipzig" teilgenommen haben sol len." INDUSTRIE. i KU LTUR. :SACHSEN. > i 2K.04. - LandMöUMtHimg 0l.lt.a020 Boom. 500 Jahre Industriekultur in Sachsen wwwi)oom.$ach»tul« Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft unii Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahn linien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfor tendienst melden. * Der Empfang von elektronisch signier ten und verschlüsselten Dokumenten ist möglich. De-Mail: ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT ÜNÜ KUNST Freistaat S ACH SEIN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine An frage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Teilnahme von Akteuren - vom Verfassungsschutz eingestufter - linksextremistischer Grup pierungen an Veranstaltungen der sog. „Kritischen Einführungswochen" vom 08.10.2018 bis 26.10.2018 in der Universität Leipzig? (Bitte aufschlüsseln, wann und in welchem Umfang Räume durch welche extremistischen Gruppierungen (mit)genutzt wurden, zu welchen Zwecken und in wessen (Letzt)Verantwortung die Nutzung der Räume jeweils geschah [StuRa etc.]) Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Teilnahme von Akteuren - vom Verfassungsschutz eingestufter - extremistischer Gruppierun gen an Veranstaltungen in sächsischen Hochschulen seit 2014? (Bitte aufschlüs seln, wann und in welchem Umfang Räume durch welche extremistischen Grup pierungen (mit)genutzt wurden, zu welchen Zwecken und in wessen (Letzt)Verantwortung die Nutzung der Räume Jeweils geschah) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Die Staatsregierung selbst hat hierzu keine Erkenntnisse. Auf Nachfrage gaben die Hochschulen eine Fehlmeldung ab. Die von der Universität Leipzig übermittelte Antwort ist in der Anlage enthalten. Frage 3: Ist die Antwort auf die Ausgangsfragen 3. und 4. („Konkrete Maßnah men/Handlungen im Sinne der Fragestellung hat die Staatsregierung nicht durch geführt. Diese Maßnahmen/Handlungen sind auch nicht erforderlich, da die Ent scheidung, Räume einer Hochschule an Parteien oder Gruppierungen zu überlas sen, allein der zuständigen Rektorin/dem ständigen Rektor im Rahmen des ihr/ihm zustehen den Hausrechtes obliegt.") dahingehend zu verstehen, dass die Staats regierung die (Mit)Nutzung von Hochschulräumen durch extremistische Gruppie rungen, unter Verweis auf die Zuständigkeit der Rektoren, duldet bzw. keine Schritte zur Verhinderung solcher Teilnahmen unternimmt? Frage 4: Sofern eine solche Duldung/Nichthandlung nicht vorliegt: Welche Maß nahmen/Handlungen erwägt die Staatsregierung, um entsprechende Teilnahmen von extremistischen Gruppierung in Zukunft zu unterbinden? Frage 5: Sofern eine solche Duldung/Nichthandlung vorliegt: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich des Verstoßes gegen das staatliche Neutrali tätsgebot bzw. dem Gebot der Wahrung und Förderung der freiheitlich demokrati schen Grundordnung durch staatliche Institutionen, sofern weiterhin entspre chende Teilnahmen von extremistischen Gruppierungen nicht unterbunden bzw. möglich gemacht werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3-5: Gemäß § 82 Abs. 2 SächsHSFG übt der Rektor der Hochschule das Hausrecht aus. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT ÜND KUNST Freistaat S ACH SEIN Die Universität Leipzig hat aus Sicht der Staatsregierung angemessen reagiert, indem sie den StuRA noch einmal darauf hingewiesen hat, dass sich alle Veranstaltungen - auch die der „Kritischen Einführungswochen" - an die freiheitlich-demokratische Grund ordnung halten müssen. Auch dass die Universität Leipzig eine Organisationsrichtlinie zur Raumvergabe erlassen wird, in der geregelt ist, dass Veranstaltungen deren Charak ter oder inhaltliche Ausrichtung den eben genannten Grundwerten zuwiderlaufen und die extremistisches oder verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten, nicht zugelassen werden, wird von der Staatsregierung unterstützt. liehen GrüßenMit freun Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 3 von 3 Drs. Nr. 6/17947 Kleine Anfrage Überlassung von Hochschul-Räumen an Extremisten, Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/17476 Anlage zu Fragen 1 und 2 Hochschule: Universität Leipzig Teilnahme von Akteuren n vom Verfassungsschutz eingestufter - (links-)extremistischer Gruppierungen an Veranstaltungen In sächsischen Hochschulen seit 2014 Datum (von 2014 bis 30.05.2019) Umfang der Raumnutzung (Anzahl der genutzten Räume; sofern Information vorliegend: Angabe, welche Räume genutzt wurden) Nutzer Zweck der Nutzung 2014 keine Informationen vorliegend 2015 keine Informationen vorliegend 2016 keine Raumnutzung durch o.g. Gruppierungen 2017 keine Raumnutzung durch o.g. Gruppierungen 09.10.2018 17-19 Uhr. Hörsaal 6 (138 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Prisma - Interventionistische Linke 10.10.2018 15-17 Uhr, Seminarraum S112 (36 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Anarchosyndikalistische Jugend Leipzig 15.10.2018 13-15 Uhr, Seminarraum 420 (92 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Anarchosyndikalistische Jugend Leipzig 15.10.2018 15-19 Uhr, Seminarraum S 203 (32 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Prisma - Interventionistische Linke 18.10.2018 19-21 Uhr, Hörsaal 16 (56 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Prisma - Interventionistische Linke 22.10.2018 13-15 Uhr, S 420 (92 Plätze) Stura Uni Leipzig Informationsveranstaltung Prisma - Interventionistische Linke Nach Mitteilung der Universität Leipzig wurden die Räumlichkeiten ausschließlich dem Studentenrat (StuRa) zur verantwortlichen Nutzung überlassen. 2019-07-04T15:14:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes