STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 l 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17949 Thema: Anpassung der Pflegeausbildung in Sachsen an aktuelle und zukünftige Erfordernisse Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher (ungedeckte) Bedarf an Pflegekräften differenziert nach Pflegeassistenzberufen, Pflegefachkraftberufen und akademischen Pflegeberufen ist derzeit in Sachsen zu verzeichnen und welcher zeichnet sich bis 2030 ab? (Bitte zwischen Altenpflegefachberufen und Gesundheitsfachberufen unterscheidenl) Frage 2: Welches Konzept liegt der Arbeit der Staatsregierung zugrunde, um den Bedarf an Pflegekräften gemäß Frage 1 zukünftig zu decken und welche Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen" finden in diesem Konzept ihren Niederschlag und welche aus welchen Gründen nicht? zusammenfassende Antwort auf Fragen 1 und 2: Der Bedarf an Pflegekräften und sonstigen Gesundheitsfachkräften für Krankenhäuser im Freistaat Sachsen wird über entsprechende Ausbildungen an medizinischen Berufsfachschulen gedeckt. Den konkreten Bedarf melden die jeweiligen Krankenhäuser bei Erstellung des Sächsischen Krankenhausplanes . Eine Abbildung erfolgt über die im Krankenhausplan festgeschriebenen Ausbildungsplätze. Der Bedarf an Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wurde im Rahmen des Berichtes der Enquete Kommission Pflege betrachtet . Vor dem Hintergrund einer Zunahme der Pflegebedürftigkeit und der Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) SR-0141.51-19/461 Dresden Juli 2019 Hausanschrlft: Sächslsches StaatsmInIsterium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden vr.vmsrns.sachsen.de STAATSM1N1STERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Altersstruktur der aktuell in der Pflege Beschäftigten wird der Bedarf an neuen Pflegekräften perspektivisch steigen. Mögliche Bedarfsszenarien, die über die angefragten Berufsbilder hinausgehen, sind im Bericht der Enquete Kommission Pflege (S. 211) dargestellt. Um den steigenden Bedarf zu sichern, wurden seitens der Sächsischen Staatsregierung bereits verschiedenen Maßnahmen ergriffen, welche sich zum Tell auch in den Handlungsempfehlungen des Berichtes wiederfinden: 1. Ausbildunqszuschuss Altenpfleoe Der Freistaat Sachsen (SAB) erstattet seit dem Schuljahr 2015/2016 in der Altenpflegeausbildung ein Schulgeld in Höhe von max. 85 EUR pro Monat. Die 85 EUR beziehen sich auf den durchschnittlichen Kostenbetrag pro Monat, der an den Schulen in freier Trägerschaft in der Altenpflege von den Schülern zu entrichten ist. Bei der Rückerstattung werden auch sonstige Gebühren, z.B. für Prüfungen, einbezogen. Diese Schulgelderstattung soli dazu beitragen, die bestehenden Schülerzahlen im Bereich Altenpflege zu halten. Die Erstattung des Schulgeldes durch den Freistaat Sachsen läuft bei Bedarf noch bis zum endgültigen Auslaufen der Altenpflegeausbildung zum 31.12.2024. Mit lnkrafttreten der neuen (generalistischen) Pflegeausbildung zum 01.01.2020 darf bei neuen Ausbildungsverträgen nach dem Pflegeberufegesetz kein Schulgeld mehr erhoben werden. Eine Deckung der notwendigen Schulkosten erfolgt über das sogenannte Schulbudget, an welchen auch der Freistaat Sachsen finanziell beteiligt ist. 2. Ausbildunqsbedarf Altenpfleqe Das SMS hat im Jahr 2014 die Prognos AG beauftragt, ein Konzept zur Berechnung des Ausbildungsplatzbedarfs in der Altenpflege (stationär und ambulant) zu erstellen. Die daraus resultierende Berechnung des Ausbildungsplatzbedarfs hatte ergeben, dass der Freistaat Sachsen in der Altenpflege über Bedarf ausbildet. Derzeit wird eine Aktualisierung der Berechnung des Ausbildungsbedarfes vorbereitet . 3. Modellproqramm Koordinator für die berufliche Anerkennunq ausländischer Gesundheitsfachkräfte im Freistaat Sachsen Der gesamte Gesundheitssektor im Freistaat Sachsen ist zunehmend von einem Fachkräftemangel bei Gesundheitsfachberufen geprägt. Mittelfristig wird der Freistaat Sachsen daher in diesem Bereich auch zwingend auf ausländische Fachkräfte angewiesen sein. In Zusammenhang mit der dafür erforderlichen Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse sollen bestehende Strukturen optimiert bzw. ergänzt werden . Im Rahmen des Modell-Förderprogrammes „Koordination der beruflichen Anerkennung von ausländischen Gesundheitsfachkräften im Freistaat Sachsen" ist daher beabsichtigt, bestehende Potenziale bei öffentlichen Schulen, privaten Bildungsträgern , Arbeitgebern, Praxiseinrichtungen, beteiligten Behörden und Sozialleistungsträgern zu vernetzen bzw. deren Auf- und Ausbau zu unterstützen. Durch eine Optimierung von Angebot und Nachfrage soli den ausländischen Gesundheitsfachkräften eine zeitnahe Anerkennungsperspektive ermöglicht werden, um diese für den sächsischen Arbeitsmarkt zu gewinnen bzw. auf diesem zu halten und so einen Beitrag zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im Freistaat Sachsen zu leisten. Zur Umsetzung dieses Ziels wird daher das Sächsisches Staatsministerium für Soziales Seite 2 von 5 STAATSM1NISTERIUM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN und Verbraucherschutz aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen Personal- und Sachkosten für einen Koordinator fördern. Die entsprechende Förderbekanntmachung findet sich im aktuellen Sächsischen Amtsblatt vom 04.07.2019. 4. Modellproiekt zur Anwerbuno ausländischer Pflepefachkräfte Die Anwerbung ausländischer Gesundheitsfachkräfte ist der Sächsischen Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Bisher wird die Anwerbung durch direkten Kontakt bestimmt und unterliegt vor allem bei der Visaerteilung großen Herausforderungen. Die Sächsische Staatregierung arbeitet daher in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit an koordinierten Strukturen zur fairen Anwerbung ausländischer Gesundheitsfachkräfte. Von Vorteil ist hier insbesondere, dass die gesamte Organisation der Rekrutierung über die Bundesagentur für Arbeit / Zentrale Auslands- und Fachvermittlung erfolgt und potentielle Arbeitgeber deutlich entlastet werden. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde dieses Projekt u.a. im Landespflegeausschuss beworben. Darüber hinaus fanden bereits zwei Fachveranstaltungen mit potentiellen Arbeitgebern, Bildungsträgern und beteiligten Behörden statt. Neben diesen konkreten Bemühungen, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, wird ein Schwerpunkt künftiger Aktivitäten sein, für den Verbleib bereits ausgebildeter Fachkräfte in den Pflegeberufen und im Freistaat Sachsen zu werben. Da beispielsweise in der Altenpflege trotz gleichbleibend hoher Ausbildungs- und Absolventenzahlen ein Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, wurden im Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaates Sachsen Haushaltsmittel für eine Verbleibstudie der Altenpflegeabsolventen eingestellt. Diese Verbleibstudie wird durch die Sächsische Staatsregierung aktuell vorbereitet. lnsgesamt ist die Gesundheit und Pflege der pflegebedürftigen Älteren Teil des komplexen gesellschaftlichen Systems. Die Prognose der Personalbedarfe ist deshalb mehr als ein mathematischer Prozess. Sie muss die Vielfältigkeit möglicher Bewältigungsstrategien und deren Erfolgsaussichten berücksichtigen. Frage 3: Wie viele Ausbildungs- und Studienplätze in welchen Pflegeberufen bestehen derzeit in Sachsen und wie viele müssten darüber hinaus in Sachsen geschaffen werden, um den erforder lichen Fachkräftenachwuchs hier im Freistaatheranzubilden ? (Bitte nach Altenpflegefachberufen und Gesundheitsfachberufen aufschlüsselnl) Ausbildunpsplätze Die Ausbildungsplätze werden von der Nachfrage bestimmt. Bisher konnten alle lnteressenten einen Ausbildungsplatz erhalten. Jeder Pflegeschule steht es zudem frel, im Rahmen des verfügbaren, geeigneten Lehrpersonals und weiterer Ressourcen Schüler aufzunehmen und Klassen zu bilden. Studienplätze Derzeit gibt es in Sachsen folgende Studienplätze für Pflegeberufe pro Jahr. Wo „nicht zugangsbeschränkt" ausgewiesen ist, muss die Hochschule alle Bewerber aufnehmen: Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Hochschule Studienangebot Bachelor Master Kapazität Westsächsische Pflegemanage- X - nicht zugangs- Hochschule ment beschränkt Zwickau Dresden lnternatio- Pflege (ausbil- X - 20 nal University dungsbegleitend) ....... Evangelische Pflege Dual X - 40 Hochschule Dres- _ den Fachhochschule Pflege- und Ge- X - nicht bekannt Dresden sundheitsmanagement Frage 4: Von welchem (ungedeckten) Bedarf an pädagogisch tätigem Fachpersonal (nichtakademisch und akademisch) wäre auszugehen, wenn die Heranbildung des gesamten Fachkräftenachwuchses hier in Sachsen erfolgen würde? Prognosen werden von der Sächsischen Staatsregierung nicht abgegeben. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungs- und Studienkapazitäten im Freistaat Sachsenergreift und plant die Staatsregierung, um drohenden Ausbildungsengpässen aufgrund eines Mangels an entsprechend akademisch qualifizierten Lehrkräften entgegenzuwirken? (Bitte sowohl aktuelle als auch geplante Kapazitäten einschließlich der Standorte angeben und nach Art des angestrebten akademischen Abschlusses differenzieren!) Folgende Studienangebote sind geplant: Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Hochschule Studienange- 1- Bachelor Master Beginn Kapazitäten bot ab Hochschule Studium nach i X - 2020 30 Zittau/Görlitz Pflegeberufegesetz Evangelische Pflege Schwer- X - 2020 25 Hochschule ' punkt Praxis- Dresden entwicklung (berufsbegleitend ) Evangelische Pflege - X 2020 25 Hochschule Schwerpunkt Dresden Commu-nity Health Nurse/Advanced Nursin . Practice Evangelische Studium nach X - 2021 80 Hochschule Pflegeberufe- Dresden gesetz (Ersatz für Pflege dual) Die sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass die dafür erforderlichen qualifizierten Lehrkräfte zu diesen Zeitpunkten zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen ULM Barbära Klepse Seite 5 von 5 2019-07-08T08:43:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes