Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/77/29-2019/37803 Dresden, 11. Juli 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (Die LINKE) Drs.-Nr.: 6/17951 Thema: Arbeitszeit von angestellten Ärztinnen und Ärzten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Marburger Bund fordert eine automatisierte Zeiterfassung sowie die Dienstpläne verlässlicher zu gestalten und die Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte besser zu regeln.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die durchschnittliche Arbeitszeit angestellter Ärztinnen und Ärzte in den letzten fünf Jahren entwickelt? Frage 2: Wie häufig haben angestellte Ärztinnen und Ärzte in Sachsen zwei freie Wochenenden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitszeit inkl. der Planung freier Wochenenden von angestellten Ärztinnen und Ärzten obliegt ihren Arbeitgebern . Die Sächsische Staatsregierung erfasst die Arbeitszeit der in unterschiedlichen Trägerstrukturen angestellten Ärztinnen und Ärzte nicht zentral. Frage 3: Unterstützt die Staatsregierung die Forderungen des Marburger Bundes? Der Marburger Bund fordert u. a., dass die Arbeitsschutzbehörden die Einhaltung der Arbeitszeiten in Krankenhäusern verstärkt kontrollieren. Die Arbeitsschutzbehörde in Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz ) kontrolliert auch in Krankenhäusern die Einhaltung der Arbeitszeit . Der Staatsminister Seite 2 von 2 Im Jahr 2018 wurden im Freistaat Sachsen insgesamt 92 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Bei den Kontrollen wurden 26 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt. Die Verstöße wurden mit 21 Sanktionen belegt. Diese reichen von einem einfachen Mängelschreiben über das Aussprechen eines Verwarngeldes bis zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens . Frage 4: Wenn ja, wie unterstützt die Staatsregierung die sächsischen Krankenhäuser bei der Umsetzung der Forderungen des Marburger Bundes, beispielsweise der automatisierten Zeiterfassung? Gegebenenfalls erforderliche Investitionen für automatisierte Zeiterfassung können Krankenhäuser flexibel und eigenständig mit den ihnen zur Verfügung stehenden Pauschalfördermitteln gemäß § 11 SächsKHG finanzieren. Auch die im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen vom 5. März 2019 (SächsABl. S. 532) für die digitale Ertüchtigung den Krankenhäusern zur Verfügung stehenden Fördermittel können grundsätzlich für Maßnahmen der automatisierten bzw. digitalen Zeiterfassung eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2019-07-12T11:16:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes