STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 l 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17953 Thema: Übernahmen von Arztpraxen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einer Analyse ärztlicher Existenzgründungen der Deutschen Apotheker - und Ärztebank sind die Kaufpreise bel der Übernahme hausärztlicher Praxen um rund 20 Prozent auf durchschnittlich 94.000 Euro gestiegen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die durchschnittlichen Kaufpreise bel der Obernahme hausärztlicher Praxen in Sachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt ? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Landkrelsen und kreisfreien Städtenl) Der Staatsregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Übernahmen hausärztlicher Praxen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln wie unter 11) Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Niederlassungen als Hausarzt in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie hoch war dabei der Ante II der Praxisübernahmen ? (Bitte aufschlüsseln wie unter 11) Frage 4: Wie verhält es sich mit den Fragen 2 bis 4 in anderen Facharztbereichen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 4: Die Sächsische Staatsregierung führt keine Statistiken zu den erfragten Daten . Dle Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 lhr Zelchen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bItte bet Antwort angeben) 31-0141.51-19/439 Dresden, . Jull 2019 Hausanschrlft: Stich, !aches staatarninlaterlum «Jr SozIales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung zu den Drucksachen 6/14199 und 6/10163 verwiesen. Daraus geht allerdings nicht hervor, wie hoch der Anteil der Praxisübernahmen war. Aktuellere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag zudem nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft Sachverhalte, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier Kassenärztliche Vereinigung Sachsen) als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nur Gebrauch machen , wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Frage 5: Welche Unterstützungsangebote seltens des Freistaates können Fachärzte bei der übernahme von Praxen In Anspruch nehmen? Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum: Zur Entwicklung des ländlichen Raumes wurden 30 sächsische Gebiete mit ihren Entwicklungsstrategien im Jahr 2015 als LEADER-Gebiet anerkannt. Die jeweilige LEADER- Aktionsgruppe legt eigenständig im Rahmen ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie fest, welche Art von Vorhaben unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe gefördert wird. Diese Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung nach der Richtlinie zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (RL LEADER/2014) bewerben können. In der Regel bestehen Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen im Außen- und lnnenbereich von Gebäuden. Im Einzelfall können auch Ausstattungen von medizinischen Einrichtungen unterstützt werden, sofern hierfür ein Förderangebot in der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie besteht. Programme der Mittelstandsförderung: Die branchenoffen ausgestalteten Programme der Mittelstandsförderung stehen auch Ärzten zur Verfügung. Diese wurden auch von Ärzten in Anspruch genommen (zum Beispiel Gründungsberatung und Betriebsberatung/Coaching im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie , Gewährung zinsverbilligter Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln über das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für die Praxisgründung beziehungsweise -übernahme, für betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel Mikrodarlehen und Bürgschaften). Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Dabei ist stets der Haushaltsvorbehalt, die Verfügbarkeit der Programme und die Höhe der bereitgestellten Fördermittel sowie die Konkurrenz der Antragsteller zu beachten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 2019-07-12T11:12:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes