SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17955 Thema: Veräußerungen von Wohnungen im Eigentum des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen aus dem Eigentum des Freistaates Sachsen wurden in den Jahren 1990 bis 2018 veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der veräußerten Wohnungen sowie der Erwerber - falls so nicht möglich bitte der Typisierung der Erwerber privat, öffentlich, genossenschaftlich, sonstige!) Aus dem Eigentum des Freistaates Sachsen wurden im Zeitraum 2009 bis 2018 wie folgt Wohnungen veräußert: SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46-W 2000/20/27/205- 2019/342 12 Dresden, S . Juli 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befi nden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. '"Kein Zugang für verschlusselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/e$1gna1ur. hlml vermerkten Voraussetzunoen Käufer 2009 2010 2011 2012 2013 natürl iche Personen 73 92 95 126 135 Genossenschaften 0 0 0 0 0 Vereine/Stiftungen 0 0 2 0 0 weitere juristische Personen 2 10 10 9 6 des Privatrechts Kommunen 0 4 2 2 0 Bundesrepublik Deutschland 1 0 0 0 0 Summen 76 106 109 137 141 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN 2014 2015 2016 116 113 99 0 0 0 0 1 1 6 4 22 4 3 2 0 0 0 126 121 124 ljSACHsEN 2017 2018 74 107 0 0 0 1 3 15 2 7 0 0 79 130 Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Entweder liegen keine Unterlagen mehr vor (die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gemäß Abschnitt VIII VwV Aktenführung ist bereits abgelaufen) , aus denen die notwendigen Angaben zu ermitteln sind , oder eine sonstige Ermittlung der für die Beantwortung erforderlichen Angaben ist innerhalb der Antwortfrist nicht zumutbar. Eine datenbankmäßige Auswertung ist für die Verkaufsfälle erst ab dem Jahr 2009 möglich. Für die Zeiträume davor gibt es keine belastbare Datenbank. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird . Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre bereits durch eine vollständige Beantwortung für den Antwortzeitraum 2005 bis 2008 die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die Angaben von Hand aus den Bestandsakten fü r die Gebäude erhoben werden müssten. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Dafür wären zuerst die konkreten Wohnungsabgänge zu ermitteln, wofür mindestens 1 O Sachbearbeiterstunden eingeschätzt werden . Danach wären die Bestandsakten, soweit noch vorhanden, zu suchen, vollständig zu durchsuchen und entsprechend der Fragestellung auszuwerten. Ausgehend von einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten je Wohnung (Bestandsakte) und einer Gesamtanzahl von 535 Wohnungen (gemäß Entwicklung des Wohnungsbestandes SIB im Zeitraum 2005 bis 2009 - vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/17877, Frage 2) ergibt sich ein Bearbeitungsaufwand in Höhe von mindestens 133 Stunden. Es wird daher insgesamt eingeschätzt, dass mit diesen Arbeiten ein Sachbearbeiter in Vollzeit ca. 3,5 Wochen gebunden wäre. Darüber hinaus wären weitere Bestandsakten für den Antwortzeitraum 1990 bis 2004 zu sichten. Auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/17877 wird insoweit verwiesen . Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nur in dem hier erfolgten Umfang leistbar. Mit freundlichen Grüßen f:J:.:2/1 Seite 3 von 3 2019-07-08T11:53:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes