SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.- Nr.: 6/17956 Thema: Veräußerungen von Wohnungen im Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Antwort bezieht sich auf die zum 1. Juni 2019 bestehenden Unternehmen der zentralen Beteiligungsverwaltung des Freistaates Sachsen. Die Daten beruhen auf den Angaben der Unternehmen. Keine Informationen liegen zur EEX European Energy Exchange AG vor. Die Gesellschaft liefert keine Daten an einzelne Aktionäre, da sie das Risiko sieht, sich durch Aktionärsbevorteilung angreifbar zu machen. Frage 1: Wie viele Wohnungen aus dem Eigentum von Unternehmen mit direkter Beteiligung des Freistaates Sachsen wurden in den Jahren 1990 bis 2018 veräußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der veräußerten Wohnungen sowie der Erwerber - falls so nicht möglich bitte Typisierung der Erwerber privat, öffentlich, genossenschaftlich, sonstige!) ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/42-W 9001/3/85- 2019/34228 Dresden , tf1- . Juli 2019 MACH ___ _ WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen Zerti fikat seit 2013 audit berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente Zugang fü r qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsBN Die Wohnungsveräußerungen sowie Erwerber (teilweise Typisierung) ergeben sich aus der Anlage. Die Staatsregierung benennt die privaten Erwerber nicht namentlich. Insoweit steht das Grundrecht dieser Erwerber auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 15 SächsVerf) einer Antwort entgegen. Die Staatsregierung ist ihrerseits verpflichtet die Grundrechte zu beachten (Art. 1 Abs. 3 GG). Sie ist verpflichtet im Wege der praktischen Konkordanz das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der privaten Erwerber mit dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Informationsrecht des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung fällt in diesem Fall zugunsten des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus. Bei der Abwägung ist - soweit vorhanden - der Wille des einfachen Gesetzgebers zu beachten. Bei Wohnungsveräußerungen ergibt sich der Erwerber aus dem öffentlichen Grundbuch. Insoweit hat der Gesetzgeber mit § 12 Grundbuchordnung (GBO) klargestellt , dass die Einsicht ins Grundbuch nur mit berechtigtem Interesse zulässig und damit beschränkt ist. Grundsätzlich kann das Fragerecht des Abgeordneten ein öffentliches Informationsinteresse begründen und damit auch ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO sein. Das öffentliche Informationsinteresse besteht aber nicht pauschal. Es muss vielmehr konkretisiert werden. An einer entsprechenden Konkretisierung fehlt es hier. Das Informationsinteresse ist damit nicht hinreichend dargelegt, weshalb die Preisgabe der Erwerber zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung ihrer Interessen führen würde. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) weist darauf hin, dass es sich bei den verkauften Wohnungen um Objekte handelt, welche die Bank zuvor im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erworben hat, um die Verluste aus Kreditvergaben zu verringern („Rettungserwerb in der Zwangsvollstreckung"). Diese Objekte werden veräußert, sobald dies unter Verwertungsaspekten wirtschaftlich sinnvoll ist. Frage 2: In welcher Höhe war der Freistaates Sachsen an den jeweiligen veräußernden Unternehmen im jeweiligen Veräußerungsjahr beteiligt? 2014 2012 2003 Flughafen Leipzig/Halle GmbH 5,5% 5,5% Sächsische Staatsbäder GmbH 100 % Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist kein Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Anteil des Freistaates Sachsen am Stammkapital betrug in den Veräußerungsjahren (2006 bis 2012 und 2015) 100 %. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~ Sebastian Gemkow Anlage Seite 3 von 3 Kleine Anfrage Drs. 6/17956 Anlage 2015 2014 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2003 Sächsische Staatsbäder GmbH 1 privat 6 Walter & Partner GmbH, 9 WIP Dresden GmbH 12 privat, 47 Wohnungsbaugesell - schaft Bergstadt Schneeberg mbH 60 privat 7 PIAG Proinvest Real Estate AG 11 privat, 12 Taliesin I GmbH Sächsische Aufbaubank 18 privat 51 privat 32 privat, 40 MGI Grundbesitz -Invest GmbH Unternehmen Flughafen Leipzig/Halle GmbH 4 Freistaat Sachsen, 9 IKS Immobilien Gruppe GmbH 5 Blaufalk Immobilien AG Veräußerungsjahr und -anzahl, Erwerber 06-17956 06-17956 Anlage Anlage 2019-07-18T13:39:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes